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Archiv "TOP V: Satzung – Keine Sitze für die Hausärzte" (02.06.2006)

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A1516 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 22⏐⏐2. Juni 2006

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ainer Kötzle, Delegierter der Ärz- tekammer Nordrhein und Vorsit- zender des Deutschen Hausärzte- verbandes, brauchte einige Zeit, um das zu verdauen, was der Ärztetag soeben in der Magdeburger Bördelandhalle beschlossen hatte: Es wird keine zusätz- lichen festen Sitze für die Vertreter der Hausärzte im Vorstand der Bundesärz- tekammer geben. Der Allgemeinarzt aus Aachen war sichtlich enttäuscht – über das Ergebnis der Abstimmung wie auch über die auffallend kurze Diskus- sion im Vorfeld.

Ohne inhaltliche Festlegung

Bereits vor dem 108. Deutschen Ärzte- tag in Berlin hatte der Hausärztever- band eine Satzungsänderung der Bun- desärztekammer angestrebt. Das Ziel:

Zwei Vertreter der Hausärzte (Prakti- sche Ärzte, Ärzte für Allgemeinmedi- zin beziehungsweise Ärzte für Innere

und Allgemeinmedizin) sollten künftig dem Vorstand angehören, um auf diese Weise eine nachhaltige Repräsentanz der hausärztlichen Versorgungsebene im Führungsgremium der Kammer si- cherzustellen.

Bisher gehören dem Vorstand der Präsident, zwei Vizepräsidenten, die Präsidenten der Landesärztekammern und zwei weitere Ärztinnen und Ärzte an. Früher waren die beiden zusätzli- chen Sitze faktisch den Vertretern des Marburger Bundes vorbehalten, heute ist das nicht mehr zwangsläufig so. In der laufenden Amtsperiode haben Rudolf Henke, ein Vertreter des Marburger Bundes, und Dr. med. Astrid Bühren, Präsidentin des Deutschen Ärztinnen- bundes und niedergelassene Psychothe- rapeutin, die beiden Sitze inne.

Der Vorstand der Bundesärztekam- mer hatte das Anliegen der Hausärzte sowohl mit dem Verband als auch mit der Akademie für Allgemeinmedizin vor dem Magdeburger Ärztetag aus-

führlich diskutiert und sich schließlich bereit erklärt, den Punkt als eigenen Antrag auf die Tagesordnung zu setzen.

Dass damit aber keine Empfehlung an die Delegierten verbunden war, si- gnalisierte die Einleitung des Antrages unmissverständlich: „Eine inhaltliche Festlegung des Vorstandes der Bun- desärztekammer ist nicht erfolgt.“

Rechtsanwalt Horst Dieter Schirmer, der Leiter der gemeinsamen Rechtsab- teilung von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung, betonte dies noch einmal bei der Bera- tung des Tagesordnungspunktes: „Der Vorstand hat, weil er praktisch der Türöffner für Satzungsänderungen auf dem Deutschen Ärztetag ist, beschlos- sen, eine Beratung dieser Grundidee zu ermöglichen.“

Die Grundidee, die institutionelle Einbindung von Hausärzten in den Kammervorstand, wurde jedoch etwas komplizierter, als weitere Modelle hin- zukamen:

TOP V: Satzung

Keine Sitze für die Hausärzte

Alles bleibt, wie es ist: Der Vorstand der Bundesärztekammer wird nicht um zwei Sitze für Hausärzte erweitert. Der Ärztetag lehnte auch alternative Modelle ab.

Drei Grundmodelle für die Satzungsänderung: Rechtsanwalt Horst Dieter Schirmer erläuterte den Delegierten die Grundlagen für die Diskussion.

Rainer Kötzle, Vorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes: eine unverständliche Entscheidung aus Sicht der Hausärzteschaft

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 22⏐⏐2. Juni 2006 AA1517

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>Erweiterung des Vorstandes um zwei Hausärzte und um zwei Vertreter der niedergelassenen Fachärzte, einge- bracht von Fritz Stagge, Ärztekammer Nordrhein;

>Erweiterung des Vorstandes um drei Sitze, die sicherstellen sollen, dass alle drei Versorgungsebenen (statio- näre, ambulante fachärztliche und hausärztliche Versorgung) hinreichend repräsentiert sind. Dabei soll zunächst der jeweils amtierende Vorstand dar- aufhin überprüft werden, wer welche Versorgungsebene vertritt. Erst wenn sich dabei eine Unterrepräsentanz ergäbe, sollten Ärzte aus diesen Ver- sorgungsebenen hinzugewählt wer- den. Diesen Antrag, den Rechtsanwalt Schirmer treffend Proporzmodell nann- te, hatte Dr. med. Joachim Cal- les, Bayerische Landesärzte- kammer, eingebracht.

Rainer Kötzle zeigte sich zu Beginn der Diskussion offen für alle drei Grundmodelle. Der Vorsitzende des Hausärztever- bandes stellte klar, dass es ihm nicht darum gehe, allein die Hausärzte im Vorstand zu stär- ken: „Ich bin durchaus dafür, auch die zwei niedergelassenen Fachärzte mit aufzunehmen.“

Selbst eine Besonderheit sei- nes Modells stellte Kötzle zur Disposition: für die Besetzung der beiden hausärztlichen Sitze sollte ausschließlich die Deut- sche Akademie für Allgemein-

medizin das Vorschlagsrecht haben. Die Akademie sollte vier Kandidaten be- nennen, von denen der Ärztetag zwei wählt. Kötzle rückte davon zwar nicht ab, erklärte aber ausdrücklich, dass er auch mit der Benennung und Wahl durch den Ärztetag einverstanden wä- re. Dies entspricht im Übrigen der gän- gigen Praxis des Ärztetages.

Rasches Ende der Diskussion

Dass die Dinge schließlich nicht gut für die Hausärzte ausgehen würden, war schnell klar. Bereits nach dem dritten Redebeitrag kam ein Antrag auf Be- schränkung der Redezeit auf drei Minu- ten glatt durch. Nach einer knappen hal-

ben Stunde erstickte ein weiterer An- trag die Diskussion komplett: Schluss der Debatte! In der Zeit dazwischen zielten die meisten Beiträge eindeutig auf eine Ablehnung der Vorstandser- weiterung. So etwa die Argumentation von Dr. med. Wilfried Schimanke, Mecklenburg-Vorpommern: „Die Bun- desärztekammer ist eine Arbeitsge- meinschaft der Landesärztekammern.

Dort müssen die Interessen der Arzt- gruppen besprochen werden, um über die Präsidenten in den Vorstand der Bundesärztekammer eingebracht zu werden. Man löst kein Problem, indem man größere Gremien schafft.“

Prof. Dr. med. Harald Mau, Berlin, meinte: „Die Quotierung ist der Gegen- satz zur Demokratie. Warum soll ausge- rechnet die größte Arztgruppe Minderheitenschutz genießen?“

Dr. med. Henning Friebel, Präsi- dent der gastgebenden Lan- desärztekammer Sachsen-An- halt, sagte: „Ein Zusammen- schluss von Interessengruppen (im Vorstand der Bundesärzte- kammer, d. Red.) – das kann es nicht sein! Was sollen da noch die Fritz Stagge (l.) und Joachim Calles (r.) brachten alternative Anträge ein. Stagge schlug vor, den Vorstand um je zwei Vertreter der Hausärzte und niedergelassenen Fachärzte zu erweitern. Calles plädierte für ein Proporzmodell mit bis zu drei zusätzlichen Sit- zen zur ausgewogenen Repräsentanz der stationären, hausärztlichen und ambulanten fachärztlichen Versorgung.

Henning Friebel, Präsident der gastge- benden Landesärztekammer Sachsen- Anhalt: Ein Zusammenschluss von Inter- essengruppen – das kann es nicht sein!

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Präsidenten machen?“ Friebel hatte da- mit zugleich ein Argument gegen den Erweiterungsvorschlag von Fritz Stagge ins Feld geführt, der neben den beiden hausärztlichen Vertretern auch zwei Vertreter der niedergelassenen Fachärz- te im Kammervorstand sehen wollte.

Stagges Begründung: „Bedroht ist künf- tig der niedergelassene Facharzt. Den will die Politik nicht mehr haben. Des- halb müssen wir handeln: jetzt oder nie!“

Zeigte schon der Verlauf der kurzen Diskussion, dass es schwer werden wür- de, überhaupt eine Mehrheit hinter das Anliegen der Hausärzte zu bringen, wa- ren die Chancen aufgrund der notwen- digen Zweidrittelmehrheit, die für eine Satzungsänderung erforderlich ist, noch geringer. Das Ergebnis konnte somit nicht mehr überraschen: Alle Anträge wurden abgelehnt, und es trat schließ- lich ein, was Prof. Dr. med. Jörg-Diet- rich Hoppe im Verlauf der Diskussion erwähnt hatte: „Wenn der Ärztetag sich für nichts Neues entscheidet, dann bleibt alles, wie es ist.“

Nach der Abstimmung sagte Rainer Kötzle gegenüber dem Deutschen Ärz- teblatt: „Die Entscheidung ist mir un- verständlich, weil die hausärztliche Ver- sorgungsebene ja in der Tat im Vorstand nicht ausreichend repräsentiert ist. Die Argumente gegen die Einbindung der Hausärzte waren nicht sehr stichhaltig.

Das Verfahren, darüber eine so kurze Diskussion zu führen und sie dann auch noch ganz abzuwürgen, wird das Ver- hältnis der Hausärzte zur Selbstverwal- tung auch im Kammerbereich nicht un- bedingt verbessern.“

Thema beim Hausärztetag

Kötzle und Eberhard Mehl, der Ge- schäftsführer des Deutschen Hausärzte- verbandes, glauben nicht, dass der Antrag der Hausärzte aus formalen Gründen ge- scheitert ist. „Es ging um eine Richtungs- entscheidung, ob man den Hausärzten und damit einer nicht ganz unwichtigen Versorgungsebene entgegenkommt. Das ist ja nun nicht passiert“, resümierte Mehl. Kötzle und Mehl sind sicher, „dass das alles Thema beim nächsten Hausärz- tetag im September sein wird, denn die Entscheidung wird nicht spurlos an uns vorübergehen“. Josef Maus

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er Deutsche Ärztetag wird oft als Parlament bezeichnet, als Par- lament der Ärzteschaft. Sollten deshalb dieselben Regeln wie im Deut- schen Bundestag gelten? Mit dieser Frage hatten sich die Delegierten un- ter dem Tagesordnungspunkt VI zu befassen.

Hintergrund war eine Initiative auf dem 108. Deutschen Ärztetag in Berlin.

Dort war der Vorstand der Bundesärz- tekammer gebeten worden, dem Ärzte- tag 2006 eine Änderung der Abstim- mungsregeln zur Beschlussfassung vor- zulegen. Nach der Geschäftsordnung er- folgt die Abstimmung auf den Ärzteta- gen in der Regel durch Handaufheben.

„Auf Beschluss der Versammlung kann sie namentlich durch Aufruf der Abge- ordneten oder schriftlich geheim erfol- gen“, heißt es weiter in Paragraph 16.

Das bedeutet: Die Mehrheit entschei- det, wann diese besonderen Abstim- mungsverfahren angewandt werden.

Das sei nach Ansicht der damaligen An- tragsteller eine zu hohe Hürde, erläu- terte Rechtsanwalt Horst Dieter Schir- mer, Leiter der Rechtsabteilung von Bundesärztekammer und Kassenärztli- cher Bundesvereinigung. Deshalb wur-

de ein niedrigeres Quorum vorgeschla- gen. Es solle ausreichen, wenn minde- stens ein Drittel der Versammlung na- mentliche oder geheime Abstimmung verlange.Wie im Bundestag müsse auch beim Ärztetag ausgeschlossen werden, dass Abgeordnete unter Druck gesetzt würden, sagte Dr. med. Karl-Heinz Müller, Westfalen-Lippe. Er bean- tragte eine weitergehende Änderung:

Schon auf Antrag von mindestens zehn Delegierten müsse geheim abgestimmt werden. Die Parallele zum Bundestag trifft allerdings nicht ganz: Dort können zwar schon fünf Prozent der Mitglieder eine namentliche Abstimmung verlan- gen. Geheime Abstimmungen gibt es aber nur bei Wahlen, zum Beispiel bei der des Bundeskanzlers. Jede geheime Abstimmung könne für den einzelnen Delegierten als „Deckung“ dienen, beispielsweise gegenüber dem eigenen Verband, gab Dr. med. Alfred Möhrle, der frühere hessische Kammerpräsi- dent, zu bedenken. Die Änderungen zielten auf eine „Pseudodemokratisie- rung“ und seien deshalb abzulehnen.

Die Mehrheit sah es ähnlich. Die Anträ- ge zur Änderung der Geschäftsordnung wurden abgelehnt. Heinz Stüwe

TOP VI: Änderung der Geschäftsordnung

Offene Abstimmung

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