• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "18 Resolutionen: Von „Ausbildung" bis „Weiterbildung"" (11.06.1981)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "18 Resolutionen: Von „Ausbildung" bis „Weiterbildung"" (11.06.1981)"

Copied!
6
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

tient und Arzt ein „therapeuti- sches Bündnis" bildeten. Informa- tion und Prognosen sollten dem Patienten dosiert eröffnet werden.

Überwiesen wurden zwei Anträge, die speziell die kontrollierte Nach- sorge von krebskranken Patienten (u. a. Krebsnachsorgepaß und Ter- minkalender) beinhalteten.

Krankenhausfinanzierung:

Mitspracherechte für Ärzte Zwei mit großer Mehrheit ange- nommene Anträge bündeln die ärztlichen Essentials zur Ände- rung des Krankenhausfinanzie- rungsgesetzes von 1972: In einem von Frau Dr. med. Ingrid Hassel- blatt, Frankfurt, formulierten An- trag werden die Gesundheits- und Sozialpolitiker aufgefordert, die Ärzteschaft (einschließlich der Be- legärzte) bei allen wesentlichen Fragen der Krankenhausfinanzie- rung und -planung unmittelbar als Sachverständige und Hauptbetrof- fene zu beteiligen. Anhörungs- rechte allein genügten nicht. Die Ärzteschaft erwartet, daß die am 5. Juni 1981 im Bundesrat be- handelte Novelle eines „Kranken- haus-Kostendämpfungsgesetzes"

(KHKG) substantiell geändert und den ärztlichen Anliegen voll Rech- nung getragen wird.

Auch für die Ärzte in der pharma- zeutischen Industrie wurden volle Mitspracherechte verlangt. Es müsse gesetzlich festgelegt wer- den, daß die Verantwortung für den Inhalt von Arzneimittelinfor- mationen und die Einhaltung der diesbezüglichen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) einem Arzt zu übertragen sei.

Schließlich begrüßte der Ärztetag einen Antrag, der sich für einen verbesserten Krankentransport in

Fußgängerzonen einsetzt.

Und zu guter Letzt wird die Tarif- vergünstigung nach § 34 Einkom- mensteuergesetz (Nebentätigkeit) als unverzichtbar und im Ver- gleich zu den übrigen Berufsgrup- pen auch als steuerlich gerecht- fertigt bezeichnet. HC

18 Resolutionen:

Von „Ausbildung"

bis „Weiterbildung"

Keine übereilten Beschlüsse

bei der Novellierung der Approbationsordnung

❑ „Die Ergebnisse der ärztlichen Vorprüfungen in diesem Jahr ver- deutlichen die schon seit Jahren be- kannten Schwierigkeiten der Ausbil- dungssituation in der Bundesrepu- blik Deutschland, die durch Mängel im Ausbildungssystem und -die be- kanntermaßen zu hohen Studenten- zahlen verursacht worden sind. In der aktuellen Frage der Neuordnung des Prüfungswesens bei der Ausbil- dung zum Arzt warnt der 84. Deut- sche Ärztetag davor, durch überha- stete Novellierungsbeschlüsse nur Symptome zu kurieren, nicht aber Ursachen zu beseitigen.

Da während des Studiums der Me- dizin die ursprünglich geplanten studienbegleitenden praktischen Prüfungen wegen der viel zu hohen Studentenzahlen nicht in der vorge- sehenen Form durchgeführt werden können, bleiben allein die schriftli- chen Prüfungen nach dem Antwort- Wahl-Verfahren als Leistungskon- trolle, die aber in der jetzigen Form einen negativen Einfluß auf das Lernverhalten der Studenten haben.

So erfordern die Prüfungsvorberei- tungen die Konzentration auf Ge- genstand- und Fragenkataloge, Skripten und weiteres prüfungsrele- vantes Material, das die systemati- sche, breitangelegte Wissenserar- beitung erschwert.

Eine Novellierung der Approba- tionsordnung für Arzte und die An- wendung des schriftlichen Prü- fungssystems sollte diesen grund- sätzlichen Einwänden Rechnung tragen und folgende Aspekte be-

rücksichtigen:

An den bevorstehenden Weltärzte- tag in Lissabon richtete der Ärzte- tag eine Resolution, in der sich die deutschen Ärzte mit allen Ärzten solidarisch erklären, die einen Zwang zur Teilnahme an Hinrich- tungen oder Folterungen sowie ei- ne Anwendung von psychischem und physischem Zwang ablehnen.

Überhaupt spielten medizinisch- ethische Fragen bei diesem Ärzte- tag eine wesentliche Rolle. Es wurde angeregt, daß sich künftige Ärztetage mit dieser Thematik aus- führlich befassen sollten.

Eine Lanze für die Vorsorge Die gesundheitliche Aufklärung als Voraussetzung für wirksame Früherkennungsmaßnahmen wur- de in einem umfassenden Antrag unterstrichen. Die Krankenkassen sollten Scheine, die zur kostenlo- sen Teilnahme an Vorsorgeunter- suchungen berechtigen, dem Ver- sicherten unaufgefordert zu dem Zeitpunkt zusenden, an dem wie- der eine Untersuchung fällig ist.

Der vom Arbeitskreis der „Großen Krebskonferenz" beim Bundesmi- nisterium für Jugend, Familie und Gesundheit entwickelte Fragebo- gen, mit dem Warnzeichen für Krebserkrankungen festgestellt werden können, sollte von allen Ärzten benutzt und ihnen kosten- los zur Verfügung gestellt werden, weil er die Inanspruchnahme von Untersuchungen als das bisherige Merkmal fördern könne.

Dr. med. Werner Viergutz (Bun- desvorstandsmitglied des NAV), Delegierter der Ärztekammer Nordrhein, erläuterte den Frage- bogen und wies darauf hin, daß tunlichst das Wort „Krebs" ver- mieden wurde, um den medizini- schen Laien unnötige Krebsangst zu nehmen. Dr. med. Jürgen Bausch (Delegierter der Ärztekam- mer Hessen; Bad Soden) regte ei- ne Aktion „Kosten-Nutzen-Analy- se" an, um festzustellen, ob die Vorsorgeaktion wirksam sei und keine psychischen Schäden dar- aus resultierten. Entscheidend bei der Durchsetzung von Früherken- nungsprogrammen sei, daß Pa-

(2)

> Eine Beteiligung der einzelnen Hochschulen an der Prüfung soll eine Rückkopplung über Lehr- und Lerninhalte für Lehrende und Ler- nende bewirken.

> Es muß sichergestellt werden, daß die in der Approbationsordnung vorgesehenen studienbegleitenden praktischen Prüfungen auch tat- sächlich durchgeführt werden.

> Die bisherige Bestehensregel muß um eine angemessene Stan- dardabweichung ergänzt werden."

Änderung der

Approbationsordnung

❑ „Der 84. Deutsche Ärztetag for- dert den Vorstand der Bundesärzte- kammer auf, zusammen mit den beteiligten Verbänden auf eine mög- lichst baldige Änderung der Appro- bationsordnung hinzuwirken und darüber dem nächsten Ärztetag zu berichten."

Novellierung der Approbationsordnung

❑ „Der Vorstand der Bundesärzte- kammer wird beauftragt, auf be- schleunigte Verwirklichung entspre- chender Beschlüsse des 82. Deut- schen Ärztetages zu dringen."

Ärztliche Rechts- und Berufskunde

„Der

84. Deutsche Ärztetag for- dert den Medizinischen Fakultäten- tag der Bundesrepublik Deutsch- land einschließlich West-Berlin auf, darauf hinzuwirken, daß in Studien- plan und Lehrangebot der Hoch- schulen zukünftig — soweit dies bis- lang nicht verwirklicht ist — ei- ne eigenständige Hauptvorlesung ,Ärztliche Rechts- und Berufskun- de' aufgenommen wird.

Begründung:

Gemäß § 2 Abs. 1 der Approba- tionsordnung in der Fassung vom 3. April 1979 vermittelt die Hoch- schule ,eine Ausbildung, die es dem Studierenden ermöglicht, den Wissensstoff und die Fähigkeiten zu erwerben, die in den in dieser Ver- ordnung vorgesehenen Prüfungen gefordert werden.' Gefordert wer- den in der Prüfung entsprechend Abschnitt IV der Anlage 16 zu § 29 Abs. 2, Satz 2 der Approbations- ordnung innerhalb des umfangrei- chen Rahmens ,Ökologisches Stoff- gebiet und Allgemeinmedizin' am Ende der Aufzählung unter dem abermals einschränkenden Begriff ,Grundzüge der Rechtsmedizin' von der angesprochenen Thematik nur ,die wichtigsten Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung'.

Es liegt auf der Hand, daß, wenn die Hochschulen, die zwar bei inhaltli- cher und methodischer Gestaltung ihre Lehraufgabe, die Approba- tionsordnung ,zu beachten' haben, ihr Lehrangebot auf diese ‚Beach- tung' beschränken, in die Praxis Ärzte entlassen, die zu Recht ihre absolut unzureichenden Kenntnis- se, insbesondere des Kassenarzt- rechts, beklagen. Vor allem der Praktische Arzt/Arzt für Allgemein- medizin, der sich als Hausarzt viel- fach auch der persönlichen, mit dem Sozialversicherungsrecht ver- bundenen Problematik seiner Pa- tienten gegenübersieht, muß aus diesem Grunde vielfach bestürzt seine eigene Hilflosigkeit einge- stehen.

Diesem Mißstand vermögen die Hochschulen kraft ihrer Autonomie abzuhelfen. Ihre Aufgabe liegt näm- lich nicht nur, wie in § 2 der Appro- bationsordnung vorgegeben, in der Vermittlung von ,Wissensstoff und Fähigkeiten', die in den . . . Prü- fungen gefordert werden, sondern auch — so z. B. § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Wissenschaftli- chen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen — in der Vor- bereitung ,auf berufliche Tätig- keiten . .

Weiterbildung ist

keine „Fachausbildung"

oder „Ausbildung"

❑ „Der 84. Deutsche Ärztetag hat kein Verständnis für die Praxis des Bundesverteidigungsministeriums, die Weiterbildung zum Gebietsarzt zu einer ‚Fachausbildung' umzu- funktionieren. Der 84. Deutsche Ärztetag bedauert, daß der Be- schluß des 83. Deutschen Ärzteta- ges von 1980, die Weiterbildung sei auch in der Bundeswehr eine Wei- terbildung und keine ‚Fachausbil- dung', bisher ohne Wirkung geblie- ben ist.

Entsprechend .dem Willen des Ge- setzgebers (BAO, Kammergesetze, Weiterbildungsordnung, Facharzt- urteil des BVerfG von 1972, insbe- sondere dem Bericht des Vorsitzen- den des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages, Dr.

Jungmann, Bundestagsdrucksache V/4525, Seite 3 zu § 10 BAO von 1969) ist die Weiterbildung keine Fachausbildung.

In bezug auf das Schreiben des In- spekteurs des Sanitäts- und Ge- sundheitswesens vom 10. März 1981 an den Bundesverband des Marburger Bundes — es sei eine Interpretationssache, ab eine Wei- terbildung eine Fachausbildung dar- stelle — stellt der 84. Deutsche Arz- tetag fest, daß es keine Frage der bloßen Interpretation sei, ob eine Weiterbildung eine ‚Fachausbil- dung' oder ‚Ausbildung' ist.

Der BMVg wird aufgefordert, sei- ne Praxis der allgemeingültigen Rechtspraxis anzupassen: Sanitäts- offiziere sind nach der Bestallung oder Approbation und nach der Be- förderung zum Stabsarzt keine

‚Auszubildenden' oder ,Fachauszu- bildenden'. Die Ärzte in der Bundes- wehr erhalten wie im zivilen Bereich im Rahmen ihrer Berufsausübung ,auf freiwilliger Basis' quasi als ‚Ne- benprodukt' eine Weiterbildung.

Diese Zeit einer Berufsausübung kann nicht Anlaß sein dafür, daß

(3)

eine Zeit der Weiterbildung in drei- facher Dauer im Anschluß an diese Berufstätigkeit vor einer Entlassung aus der Bundeswehr abgedient wer- den muß, nur weil klinische Tätig- keiten als Fachausbildung bezeich- net werden."

Zwangsbehandlung/

Zwangsernährung

„Der

84. Deutsche Ärztetag for- dert die Justizminister in Bund und Ländern auf, dafür Sorge zu tragen, daß in ihrem Verantwortungsbe- reich kein Arzt dazu gezwungen wird, Zwangsbehandlungen an Menschen durchzuführen oder sich daran zu beteiligen. Insbesondere dürfen Ärzte nicht dazu gezwungen werden, im Hungerstreik befindli- che Häftlinge zwangsweise zu er- nähren.

Die Verpflichtung des Arztes, das menschliche Leben mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten, findet dort ihre Grenzen, wo ein eindeutiger, auf freier Wil- lensbildung beruhender Beschluß des betroffenen Menschen vorliegt, die ärztliche Behandlung nicht zu akzeptieren oder sich ihr sogar aktiv zu widersetzen. Der Arzt, der den- noch zur Zwangsbehandlung ver- pflichtet wird, wird damit in einen Konflikt zwischen einer drohenden Anklage wegen Körperverletzung und — im Falle der Weigerung — drohenden arbeits- oder beamten- rechtlichen Maßnahmen seines Ar- beitgebers gestürzt, deren Folgen für ihn unabsehbar sind.

Der Bundesgesetzgeber wird daher aufgefordert, den § 101 des Straf- vollzugsgesetzes, der die Zwangs- ernährung eines hungerstreikenden Gefangenen vorsieht, entsprechend zu ändern."

Humanes Sterben

❑ „Mit aller Entschiedenheit wen- det sich der 84. Deutsche Ärztetag gegen die von der Deutschen Ge- sellschaft für Humanes Sterben ge-

forderte gesetzliche Zulassung ei- nes sog. Gnadentodes. Nach Auf- fassung des Deutschen Ärztetages kann kein Arzt dazu verpflichtet werden, einem Menschen den Wunsch auf Gnadentod zu erfüllen.

Eine solche Forderung würde das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zerstören. Die Beteili- gung am Gnadentod bedeutet für den betroffenen Arzt die aktive Teil- nahme bei der Hilfe zum Sterben, also die aktive Tötung eines Men- schen. Dies kann und darf nicht zu einer ärztlichen Aufgabe erklärt werden.

Unberührt davon bleibt die Aufgabe des Arztes, Hilfe beim Sterben zu leisten. Nach Meinung des Deut- schen Ärztetages gehört es zu den selbstverständlichen ärztlichen Auf- gaben, dafür zu sorgen, daß Men- schen in Würde sterben können.

Zustände wie Abschieben von Ster- benden in Abstellräume oder Bade- räume, sind mit dieser Forderung unvereinbar und werden vom Deut- schen Arztetag entschieden verur- teilt. Er wendet sich ebenfalls gegen unsinnig lebensverlängernde Maß- nahmen um jeden Preis. Der Deut- sche Arztetag warnt aber davor, je- de intensiv-therapeutische Maßnah- me — insbesondere Reanimations- versuche — pauschal als unwürdige Handlung an Sterbenden zu definie- ren und so die Öffentlichkeit zu ver- unsichern."

Mißbrauch medizinisch- ärztlicher Kenntnisse

❑ „Aus Anlaß des bevorstehenden Weltärztetages in Lissabon möge der Deutsche Arztetag nachstehen- de Resolution verabschieden und dort vertreten lassen:

1. Die deutsche Ärzteschaft, ver- treten durch den Deutschen Arzte- tag 1981, begrüßt es aus grund- sätzlichen ethischen Erwägungen, daß in der Bundesrepublik Deutsch- land die Todesstrafe seit Gültigkeit des Grundgesetzes abgeschafft worden ist. Daraus folgt, daß die

deutsche Ärzteschaft ihre Kollegen in aller Welt unterstützt, wenn sie als Ärzte eine Mitwirkung an Hin- richtungen als mit ärztlichem Den- ken und Handeln unvereinbar ab- lehnen.

2. Die deutsche Ärzteschaft unter- stützt aus den gleichen Gründen alle Ärzte, die in ihren Ländern unter Weisungszwang stehen und sich dabei gegen den Mißbrauch medizi- nischer Kenntnisse bei Folterungen und auch bei anders gearteten phy- sischen und psychischen Beein- trächtigungen ihrer Mitmenschen im Rahmen politischer Auseinan- dersetzungen zur Wehr setzen.

3. Die deutsche Ärzteschaft fordert die internationalen Standesorgani- sationen auf, sich von Praktiken, bei denen ärztliches Wissen zur Durchsetzung politischer Ziele miß- braucht wird, eindeutig zu distan- zieren. Mit Fachgesellschaften, in deren Zuständigkeitsbereich ent- sprechende Praktiken (z. B. der Mißbrauch von Methoden der Psychiatrie für die Disziplinierung politisch Andersdenkender) zur Dis- kussion stehen, sind Kontaktauf- nahmen anzustreben, die dazu bei- tragen sollen, daß keinem Arzt mehr Handlungen abverlangt wer- den können, die seinem Berufs- ethos entgegenstehen."

Aushöhlung der ärztlichen Schweigepflicht

❑ „Der 84. Deutsche Ärztetag ap- pelliert an die Ärzte aller Fachrich- tungen in der Bundesrepublik Deutschland, allen Versuchen, die Schweigepflicht des Arztes weiter auszuhöhlen, energisch zu wider- stehen.

Es wird nachdrücklich darauf hinge- wiesen, daß das Recht des Patien- ten auf Verschwiegenheit seines Arztes nicht deswegen aufgehoben oder relativiert werden darf, weil moderne elektronische Datenverar- beitungstechniken eine mannigfalti-

(4)

ge Verarbeitung und Auswertung auch persönlicher Gesundheitsda- ten erleichtern. Auch das steigende Interesse an Planungsdaten im Ge- sundheitswesen und an der Krank- heitsursachenforschung kann nicht das Verfügungsrecht des Patienten über seine persönlichen Daten au- ßer Kraft setzen.

An die Länderparlamente wird ap- pelliert, die schutzwürdigen Belan- ge der Bürger nicht durch immer neue Ausnahmen oder spezialge- setzliche Regelungen abzubauen oder einzuengen."

Gesundheitliche Aufklärung

als Voraussetzung für Früherkennungs- maßnahmen

Der 84. Deutsche Ärztetag un- terstreicht die Bedeutung, die eine verstärkte gesundheitliche Aufklä- rung auch zur Vorbeugung gegen Krebserkrankungen hat. Diese Auf- klärung sollte die Bevölkerung in erster Linie zur umfassenden Inan- spruchnahme der bestehenden Möglichkeiten von Früherkennungs- untersuchungen als Leistung der Krankenversicherung motivieren.

Die Träger der gesetzlichen Kran- kenversicherung werden aufgefor- dert, den Anspruchsberechtigten die für die Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen er- forderlichen Berechtigungsscheine unaufgefordert zum jeweiligen Be- rechtigungszeitraum zuzusenden.

Diese, bereits in einigen Kassenbe- reichen praktizierte Serviceleistung hat dort zu einer spürbaren Steige- rung der Inanspruchnahme dieser wichtigen Untersuchungen geführt.

Dem in freier Praxis tätigen Arzt kommt aufgrund seiner Aus- und Weiterbildung und dank der Kennt- nis des individuellen Gesundheits- zustandes seiner Patienten eine be- sondere Rolle als kompetenter Be- rater in Fragen der Gesundheitsbil- dung zu. Alle niedergelassenen Ärz-

te sind aufgerufen, sich dieser Auf- gabe weiterhin verstärkt anzuneh- men. Dabei sollte auch das Warte- zimmer als Möglichkeit der Infor- mationsvermittlung einbezogen werden.”

Krebswarnzeichen- Anamnese

„Der

84. Deutsche Ärztetag for- dert den Vorstand der Bundesärzte- kammer auf, den Krebswarnzei- chen-Fragebogen, der von dem mit Fragen der Gesundheitsaufklärung befaßten Arbeitskreis der ,Großen Krebskonferenz' im Bundesministe- rium für Jugend, Familie und Ge- sundheit als Entwurf erarbeitet wor- den ist, grundsätzlich zu unterstüt- zen und darauf hinzuwirken, daß

> eine regionale Erprobung des Warnzeichen-Fragebogens ermög- licht und durchgeführt wird,

> eine möglichst große Zahl von niedergelassenen Ärzten motiviert wird, sich an einer regionalen Er- probung zu beteiligen,

• der Krebswarnzeichen-Fragebo- gen nach der regionalen Erpro- bungsphase und evtl. notwendiger Überarbeitung allen niedergelasse- nen Ärzten kostenlos mit der Ziel- setzung zur Verfügung gestellt wird, ihn durch den Arzt selbst oder durch seine Arzthelferin den Patien- ten auszuhändigen.

Begründung:

Der Krebswarnzeichen-Fragebogen als Weiterentwicklung des seit Jah- ren verwendeten Merkblattes ,Kann es Krebs sein?' erscheint in weitaus größerem Maße dazu geeignet, die Inanspruchnahme der Krebsfrüh- erkennungsuntersuchung zu för- dern."

Krankentransport in Fußgängerzonen

Der 84. Deutsche Ärztetag for- dert den Vorstand der Bundesärzte-

kammer auf, bei den zuständigen Behörden und Institutionen darauf hinzuwirken, daß eine ausreichende und zweckmäßige Regelung des notwendigen Transports nicht geh- fähiger Patienten gefunden wird, die ihren Wohnsitz in Fußgängerzo- nen haben oder zur ärztlichen Ver- sorgung oder Heilbehandlung Fuß- gängerzonen aufsuchen müssen.

Begründung:

Die vermehrte Einrichtung von Fuß- gängerzonen erschwert zunehmend die ärztliche Versorgung und Heil- behandlung von nicht gehfähigen Patienten, weil nach den Bestim- mungen der Straßenverkehrsord- nung — StVO — diese Patienten nicht mit Taxen oder Mietwagen in Fuß- gängerzonen hinein oder aus diesen hinaus befördert werden dürfen.

Nicht gehfähige Patienten müssen demnach mit Krankenwagen trans- portiert werden, denen das Befah- ren von Fußgängerzonen in der Re- gel erlaubt ist. Dies bedeutet gegen- über Taxen oder Mietwagen einen rund zehnfachen Kostenaufwand, der damit begründet wird, daß Aus- nahmegenehmigungen für Taxen zum Mißbrauch führen könnten.”

Belegarztwesen und Krankenhausbedarfs- planung

❑ „Der Deutsche Ärztetag fordert die Arbeits- und Sozialminister der Länder auf, Belegärzte an der Kran- kenhausbedarfsplanung zu betei- ligen.

Begründung:

Trotz der wiederholten Forderung, Belegärzte an der Krankenhausbe- darfsplanung zu beteiligen, ist dies in einigen Bundesländern nicht der Fall. Die Entwicklung, vor allem auf dem Kostensektor im Krankenhaus- wesen, erfordert eine Zusammenar- beit aller an der stationären Versor- gung von Patienten beteiligten Gruppierungen. Da durch das duale

(5)

Finanzierungssystem im Belegarzt- wesen eine erhebliche Kostendämp- fung im stationären Bereich erwie- senermaßen möglich ist, müssen in den Krankenhausbedarfsplanungs- ausschüssen Belegärzte Mitspra- cherecht erhalten. Nur so kann in den einzelnen Fällen das preisgün- stigere Versorgungssystem ermit- telt werden."

Im Krankenhaus- finanzierungsgesetz:

Verankerung der.

Mitwirkung der Ärzte im Krankenhaus

❑ „Der 84. Deutsche Ärztetag for- dert Sozial- und Gesundheitspoliti- ker in Bund und Ländern auf, in dem zur Diskussion stehenden Krankenhaus-Kostendämpfungsge- setz die unmittelbare Mitwirkung der Ärzte im Krankenhaus ein- schließlich der Belegärzte

• bei Entscheidungen über Kran- kenhausbedarfspläne einschließlich des Katastrophenschutzes,

> bei Investitionsentscheidungen im Krankenhaus,

• bei Vereinbarungen über Pflege- sätze aufgrund der Kostenentwick- lungen im Krankenhaus,

> bei Empfehlungen über Maßstä- be und Grundsätze für die Wirt- schaftlichkeit und Leistungsfähig- keit des Krankenhauses,

> bei der Überprüfung der Wirt- schaftlichkeit der Krankenhauspfle- ge in Prüfungsausschüssen endlich gesetzlich zu verankern. Ge- währte Anhörungsrechte als mittel- bare Beteiligung der Ärzte im Kran- kenhaus reichen nicht aus, um die Ziele des Krankenhaus-Kosten- dämpfungsgesetzes zu unterstützen:

> Verbesserte Anpassung des Leistungsangebotes des Kranken- hauses an den tatsächlichen Bedarf durch flexible Planungs- und andere Steuerungselemente;

> wirtschaftlicher Einsatz von För- derungsmitteln;

> Abkehr vom pauschalierten Pflegesatz als Grundlage für die wirtschaftliche Erbringung von Lei- stungen im Krankenhaus;

> Stärkung der Selbstverwaltung im Krankenhaus durch größere Mit- wirkung und Mitverantwortung der unmittelbar Beteiligten an wesentli- chen Entscheidungen der Kranken- hausversorgung.

Auch die Belegärzte müssen in an- gemessenem Umfang unmittelbar an den Entscheidungen beteiligt werden, um Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit im Krankenhaus wirksam und nachhaltig unterstüt- zen zu können."

Verantwortlicher Pharmaarzt

„Der

84. Deutsche Ärztetag for- dert den Gesetzgeber auf, anläßlich der Überprüfung der Auswirkungen und Erfahrungen hinsichtlich des am 1. Januar 1978 in Kraft getrete- nen Arzneimittelgesetzes (AMG) endlich auch für eine im Gesetz ver- ankerte Zuständigkeit des ‚verant- wortlichen Arztes' für alle Aussagen über Arzneimittel zu sorgen, wie sie bereits 1975 zum Entwurf des AMG gefordert worden ist.

Gerade die Erfahrungen in jüngster Zeit (z. B. die ,Prigenta-Story` oder die Werbung für ‚fröhliche Appetit- hemmer') zeigen eindringlich die gesundheitspolitische Notwendig- keit einer auf ärztlichem Sachver- stand beruhenden und von einem Arzt persönlich zu verantwortenden Entscheidung über Nutzen-Risiko- Relationen von Pharmaka sowie In- formation bzw. Werbeaussage über Arzneimittel. Zu Recht hat das Ge- setz im einzelnen die Verantwor- tungsbereiche des Herstellungslei- ters, des Kontrolleiters und des Vertriebsleiters umfassend gere- gelt. Eine moderne Gesetzgebung kann gerade unter dem Gesichts- punkt der Arzneimittelsicherheit

hier nicht auf die Verankerung des verantwortlichen Arztes als vierten Kompetenzträgers, nämlich für den Bereich der Information und Wer- bung, neben den drei Genannten verzichten. Der zur Zeit in vielen Fällen dem Vertriebsleiter, einem Kaufmann, unterstellte Arzt kann durchaus in die Lage kommen, zwi- schen beruflichen Repressalien und sogar dem Verlust seines Arbeits- platzes bzw. der Durchsetzung sei- ner eigenen wissenschaftlichen Überzeugung wählen zu müssen.

Unter dem Gesichtspunkt der Arz- neimittelsicherheit kann dieser Zu- stand nicht länger hingenommen werden. Kleineren Pharmafirmen sollte durchaus die Möglichkeit ein- geräumt werden, für die medizini- schen Entscheidungen und Aussa- gen einen Arzt außerhalb ihres Un- ternehmens zu verpflichten.

Der Deutsche Ärztetag unterstützt nachdrücklich die Forderung nach einer getrennten Arzneimittelinfor- mation für den Arzt einerseits und den Patienten andererseits, vor al- lem, um auf diese Weise unnötige Verunsicherungen des Patienten zu vermeiden. Gerade die Verwirkli- chung dieser aktuellen Forderung sollte für den Gesetzgeber auch An- laß zu Verankerung des ‚verant- wortlichen Arztes' im AMG sein, der gewissermaßen durch seine Fach- kompetenz für Arzneimittelinforma- tionen auch gegenüber dem behan- delnden Arzt durchaus als ein Glied in der ‚Behandlungskette' gesehen werden kann mit der Verpflichtung, auch für die notwendige laufende Anpassung der Aussagen über Arz- neimittel an den sich weiterentwik- kelnden jeweils gesicherten Stand der medizinischen Erkenntnisse und dafür Sorge zu tragen, daß keine wesentliche Information über Arz- neimittelwirkungen und insbeson- dere Nebenwirkungen bewußt weg- gelassen wird. Auch der Wirt- schafts- und Sozialausschuß der EG erhob in jüngster Zeit die Forderung nach einer innerhalb der Pharmafir- men ,zuständigen Person mit medi- zinischer Ausbildung, die alle Infor- mationen oder wissenschaftlichen

(6)

Aussagen über die vom Unterneh- men hergestellten Arzneimittel ver- antwortlich überwachen und beson- ders prüfen müßte, ob der Ärztebe- sucher sich an die ihm gesteckten Grenzen hält."

Arzt in der

Pharmazeutischen Industrie

❑ „Der Vorstand der Bundesärzte- kammer wird beauftragt, auf eine Novellierung des Arzneimittelgeset- zes (AMG) vom 1. Januar 1980 hinzuwirken. Dem Arzt in der phar- mazeutischen Industrie ist im AMG die gleiche Rechtsstellung innerhalb einer Firma einzuräumen wie sie den Verantwortungsbereichen des Herstellungsleiters, des Kontrollei- ters und des Vertriebsleiters bereits eingeräumt ist. Insbesondere muß gesetzlich verankert werden, daß pharmazeutische Hersteller ver- pflichtet werden, die Verantwortung für den Inhalt der Arzneimittelinfor- mation und die Einhaltung der dies- bezüglichen Vorschriften des AMG einem Arzt zu übertragen.

Begründung:

Es geht nicht länger an, daß Infor- mationen über Arzneimittel, die für den behandelnden Arzt oder den Patienten bestimmt sind, beispiels- weise vom Betriebsleiter oder ande- ren Nichtärzten in einer pharmazeu- tischen Firma ungeprüft unter Um- gehung des verantwortlichen Arztes verbreitet werden. Dies dient der Arzneimittelsicherheit."

Änderung §34

Einkommensteuergesetz

II] „Der 84. Deutsche Ärztetag sieht mit Sorge den Auswirkungen der beabsichtigten Änderung des Einkommensteuergesetzes entge- gen, durch die der Steuersatz für Nebeneinkünfte aus schriftstelleri- scher Tätigkeit, wissenschaftlichen Gutachten sowie Lehr- und Prü-

fungstätigkeit sich zukünftig ver- doppelt. Die Begründung des Ge- setzgebers, die Konkurrenz der An- gestellten und Beamten gegenüber den Freiberuflern müsse gedämpft werden, geht an der Wirklichkeit ärztlicher Tätigkeit vorbei.

Hier herrscht auf den angesproche- nen Tätigkeitsgebieten keine Kon- kurrenzsituation, die staatliche Pro- tektion des Freiberuflers erfordert.

Vielmehr sind es Schulen für Heil- berufe und staatliche Prüfungsäm- ter, Redaktionen von ärztlichen Zeitschriften, Sozialgerichte und andere Stellen, die aufgrund ent- sprechender Qualifikationen gezielt diese Leistungen nachfragen. Der Deutsche Ärztetag hat Verständnis dafür, wenn Ärzte nach diesem staatlichen Eingriff ihre knappe Frei- zeit anderen Tätigkeiten zuwenden.

Solange die Gesetzesänderung nicht revidiert wird, werden sich die Kostenträger gezwungen sehen, durch höhere Entschädigungen den Anreiz für diese Tätigkeiten wieder- herzustellen."

Arbeitsmedizin

Die Definition der Arbeitsmedi- zin nach der Arbeit des Ausschus- ses ,Arbeitsmedizin` der Bundes- ärztekammer ist neu zu fassen und im nächsten Tätigkeitsbericht 1982 zu verwenden.

Beanstandet werden:

I> die Aufzählung positiver und negativer Ziele der Arbeitsmedizin in einem endlosen Satz;

die fehlenden Hinweise auch auf gesundheitsschädliche technische Prozesse und Arbeitsabläufe;

I> Der verbale Gebrauch psycholo- gische und physiologische Eignung;

gemeint ist die psychische und phy- sische Eignung.

I> Der Halbsatz: ,den Menschen an seine Arbeit anzupassen' — das kann nicht das Ziel der Arbeitsmedi- zin im Sinne der Humanisierung der Arbeitswelt sein."

Satzungsänderung wurde vertagt

Bericht über

Tagesordnungspunkt II:

„Änderung der Satzung der Bundesärztekammer und der Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage"

Hatten die beiden vorausgegange- nen Deutschen Ärztetage unter diesem Tagesordnungspunkt le- diglich Einzelanträge zur Ände- rung einzelner Satzungsbestim- mungen zu beraten (etwa den von Delegierten der Ärztekammer Nordrhein zum Wahlverfahren ein- gebrachten Antrag), so lagen dem Ärztetagsplenum in Trier dieses Mal zwei miteinander konkurrie- rende Entschließungsanträge (An- trag des Vorstandes der Bundes- ärztekammer und Vorlage von Dr.

med. Jörg G. Veigel, Delegierter der Ärztekammer Niedersachsen) vor, die eine grundsätzliche Über- prüfung und zum Teil weitreichen- de Änderung der Organisations- struktur der Bundesärztekammer und ihrer Organe intendierten. Da- neben erneuerten die Delegierten der Ärztekammer Nordrhein ihren bereits in Berlin und Nürnberg ein- gebrachten Antrag, den § 5 Absatz 2 der Satzung der Bundesärzte- kammer zu ändern und einen neu- en Wahlmodus für das Amt des Präsidenten und der beiden Vize- präsidenten der Bundesärztekam- mer vorzuschreiben. Trotz oder gerade wegen der Kontroversen um die beabsichtigten Änderun- gen im Vorfeld des Ärztetages be- schlossen die Delegierten, über ei- ne Änderung der Satzung der Bundesärztekammer und der Ge- schäftsordnung der Deutschen Ärztetage erst beim nächstjähri- gen Deutschen Ärztetag ausführ- lich zu beraten.

Bereits die lebhaften Diskussio- nen beim Trierer Ärztetag zeigten, daß die kommenden Debatten noch Zündstoff bergen werden:

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Einige Preisbeispiele für Hotelunterkünfte, entnom- men dem Angebot des Deutschen Reisebüros, dessen Abteilung für Kon- greßreisen sich auch der Buchungen für den

..,. Ein weiterer Antrag mit einem Aufruf an den Gesetzgeber wurde ohne Diskussion angenommen. Er stammte von Dr. Ernst-Eberhard Weinhold und fordert den Gesetz-

schriften über die Bedarfsplanung der modernen Entwicklung anzu- passen und — bei grundsätzlicher Erhaltung des Rechtsanspruches auf Zulassung zur kassenärztli- chen Tätigkeit

Wir wollen euch mal kurz aus eurem Unialltag raus- reissen und in anderer Hinsicht zum Nachdenken anregen, vielleicht auch ein wenig wachrütteln, jeder soll aus diesem

• Einsatzvorplanung für Zugführer Die Ausbildung kann bei Ihnen vor Ort, oder auf dem Gelände einer unserer Partnerfeuerwehren durchgeführt werden. BESCHREIBUNG

neba.at/jugendcoaching Diese Maßnahme wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert?. NEBA ist eine Initiative

Der Qualifikationskurs richtet sich – sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind – ausschließlich an Lehrkräfte mit einer Anstellung an Grundschulen im Bistum Aachen,

„Smart Meters“, die den Stromverbrauch in Abhängigkeit zur Stromerzeugung steuern können. Der DGB stellt fest, dass die bisherigen Bemühungen nicht ausreichend waren, um den