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Epidemiologische Untersuchungen zur semiquantitativen Kategorisierung der Tiergesundheit in Schweinemastbetrieben

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Academic year: 2022

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CARL-PHILIP DICKHAUS TIERGESUNDHEIT IN SCHWEINEMASTBE

CARL-PHILIP DICKHAUS

VVB VVB LAUFERSWEILER VERLAGédition scientifique

9 7 8 3 8 3 5 9 5 5 9 0 5 VVB LAUFERSWEILER VERLAG

STAUFENBERGRING 15 D-35396 GIESSEN Tel: 0641-5599888 Fax: -5599890 redaktion@doktorverlag.de www.doktorverlag.de

VVB LAUFERSWEILER VERLAGédition scientifique ISBN: 978-3-8359-5590-5

INAUGURAL-DISSERTATION zur Erlangung des Grades eines Doktors der Veterinärmedizin - Doctor medicinae veterinariae -

( Dr. med. vet. )

_

Entwicklung und Validierung des

„Herden-Gesundheits-Score“ (HGS)

(2)

oder des Verlages unzulässig. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung in und Verarbeitung durch

elektronische Systeme.

1. Auflage 2010

All rights reserved. No part of this publication may be reproduced, stored in a retrieval system, or transmitted,

in any form or by any means, electronic, mechanical, photocopying, recording, or otherwise, without the prior

written permission of the Author or the Publishers.

1 Edition 2010st

© 2010 by VVB LAUFERSWEILER VERLAG, Giessen Printed in Germany

VVB LAUFERSWEILER VERLAG

STAUFENBERGRING 15, D-35396 GIESSEN Tel: 0641-5599888 Fax: 0641-5599890

email: redaktion@doktorverlag.de www.doktorverlag.de

édition scientifique

(3)

Epidemiologische Untersuchungen zur semiquantitativen Kategorisierung der Tiergesundheit in Schweinemastbetrieben

– Entwicklung und Validierung des

„Herden-Gesundheits-Score“ (HGS)

INAUGURAL - DISSERTATION zur Erlangung des Grades eines

Doktors der Veterinärmedizin - Doctor medicinae veterinariae -

( Dr. med. vet. )

vorgelegt von Carl-Philip Dickhaus

Düsseldorf

Hannover 2010

(4)

Wissenschaftliche Betreuung: Univ. - Prof. Dr. Thomas Blaha

Außenstelle für Epidemiologie, Bakum

1. Gutachter: Univ. - Prof. Dr. Thomas Blaha

2. Gutachter: Univ. - Prof. Dr. Günter Klein

Tag der mündlichen Prüfung: 5. Mai 2010

(5)

„Das Schwein ist ohne Nutzen in seinem Leben und nur von Wert, wenn man ihm dieses nimmt.“

(Thomas Beckwick)

(6)
(7)

Veröffentlichungen

Erste Ergebnisses dieser Arbeit wurden bereits veröffentlicht:

BLAHA, T., C.-P. DICKHAUS, u. D. MEEMKEN (2006):

The 'Animal Treatment Index‘ (ATI) for benchmarking pig herd health.

in: 19th Congr. Int. Pig Vet. Soc., Copenhagen, Denmark, 2006.

Proc., Vol. 1, 189

DICKHAUS, C.-P., D. MEEMKEN, u. T. BLAHA (2007):

Epidemiological analysis and classification of the health status of pig herds – the Herd Health Index (HHI).

in: 13th Congr. Int. Soc. Anim. Hyg., Tartu, Estonia, 2007.

Proc., 199

DICKHAUS, C.-P., D. MEEMKEN, u. T. BLAHA (2009):

Attempts to quantify the health status of pig herds – developing and validating a Herd Health Score (HHS).

in: A. ALAND u. F. MADEC (Hrsg.): Sustainable animal production – the challenges and potential developments for professional farming.

Verlag Wageningen Academic Publishers, Wageningen, the Netherlands

(8)
(9)

Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG ...1

2. LITERATUR ...3

2.1SCHLACHTTIER- UND FLEISCHUNTERSUCHUNG ...3

2.1.1 Verordnung (EG) 178/2002 ...4

2.1.2 Verordnung (EG) 852/2004 ...4

2.1.3 Verordnung (EG) 853/2004 ...5

2.1.4 Verordnung (EG) 854/2004 und Risikoorientierte Fleischuntersuchung ...7

2.2SALMONELLENMONITORING ... 10

2.2.1 Salmonellen und ihre Eigenschaften ... 10

2.2.2 Salmonellen als Lebensmittelinfektionserreger ... 10

2.2.3 Salmonellenbekämpfung ... 11

2.2.4 Schweine-Salmonellen-Verordnung ... 12

2.3AKUTE-PHASE-PROTEINE (APP) ALS PARAMETER ZUR ERFASSUNG DES GESUNDHEITSSTATUS VON TIEREN... 15

2.3.1 Akute Phase Proteine (APP) ... 15

2.3.2 Haptoglobin (Hp) ... 16

2.3.3 Haptoglobin-Bestimmung zur Bewertung des Gesundheitsstatus ... 16

2.4DER TIERGERECHTHEITSINDEX FÜR MASTSCHWEINE ... 19

2.5PATHOLOGISCH-ANATOMISCHE ORGANVERÄNDERUNGEN UND DIE ORGANBEFUNDUNG 22 2.5.1 Organbefundung im Rahmen der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung ... 22

2.5.2ORGANBEFUNDSCHLÜSSEL ... 23

2.5.3 Bewertungsschlüssel ... 24

2.6DIE ORGANBEFUNDUNG IM RAHMEN DES QS-SYSTEMS ... 28

2.6.1 Das QS-System ... 28

2.6.2 Organbefundung innerhalb des QS-Systems ... 30

2.7DER TIERBEHANDLUNGSINDEX (TBI) ... 32

2.8DIREKTE TIERVERLUSTE (MORTALITÄT) ... 33

2.9 PROJEKT "GRENZÜBERSCHREITENDE INTEGRIERTE QUALITÄTSSICHERUNG IN DER ... 34

FLEISCHERZEUGUNG"(GIQS-PROJEKT) UND DAS FORMULAR "MASTCHECK" ... 34

2.9.1 Beschreibung des Vereins GIQS und des Projektes... 34

2.9.2 Formular „Mastcheck“ ... 34

2.9.3 Relevante Informationen aus der Lebensmittelkette ... 36

2.9.4 Entscheidungsmodell für den amtlichen Tierarzt ... 37

2.9.5 Erfahrungen mit dem Entscheidungsmodell ... 41

2.10RECHTLICHER RAHMEN DER ANWENDUNG VON TIERARZNEIMITTELN ... 43

2.10.1 Arzneimittelgesetz ... 43

2.10.2 Verordnung über tierärztliche Hausapotheken ... 43

2.10.3 Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung ... 44

2.10.4 Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln ... 44

2.11DAUER DER MASTPERIODE ... 46

(10)

3. MATERIAL UND METHODEN ... 47

3.1BESCHREIBUNG DES VERSUCHSAUFBAUS ... 47

3.2DIE ERZEUGERGEMEINSCHAFT OSNABRÜCK ... 48

3.2BESCHREIBUNG DER SCHWEINEMASTBETRIEBE ... 49

3.2.1 Betriebsform ... 49

3.2.2 Herkunft der Masttiere ... 49

3.2.3 QS-Standard ... 50

3.2.4 Salmonellenkategorie ... 50

3.2.6 Anzahl der pro Jahr gemästeten Tiergruppen ... 50

3.2.7 Durchschnittliche Größe der zu mästenden Tiergruppen ... 50

3.2.8 Durchschnittliches Körpergewicht der Mastläufer ... 51

3.2.9 Durchschnittliches Alter der Mastläufer ... 51

3.2.10 Durchschnittliches Endmastgewicht ... 51

3.2.11 Durchschnittliches Alter der Mastschweine bei Lieferung an den Schlachthof .... 51

3.2.12 Heizung und Lüftung ... 51

3.2.13 Stallbodengestaltung ... 52

3.2.14 Räumliche Trennung der Stallunterabteilungen ... 52

3.2.15 Belegungablauf der Stallbereiche ... 52

3.2.16 Getrenntgeschlechtliche Mast... 53

3.2.17 Reinigung, Desinfektion und Leerstehzeiten... 53

3.2.18 Hygieneschleuse und Kleidungswechsel ... 53

3.2.19 Prophylaktischer Arzneimitteleinsatz ... 54

3.2.20 Fütterung und Tränke ... 54

3.2.21 Futterzusätze ... 55

3.2.22 Impfprophylaxe ... 56

3.2.24 Angaben für die Jahre 2003 und 2004 (laut Angaben der befragten Landwirte) . 57 3.4 KLINISCHE UNTERSUCHUNG DER MASTSCHWEINEGRUPPEN ... 63

3.4.1 Umfang und Häufigkeit der klinischen Untersuchungen ... 63

3.4.2 Bewertungsschlüssel, klinische Untersuchung ... 64

3.5 ERFASSUNG DER SCHLACHTDATEN UND DER ERGEBNISSE DER ORGANBEFUNDUNG ... 67

3.6MORTALITÄT ... 68

3.7 ERFASSUNG DER MEDIKATION UND BERECHNUNG DES TIERBEHANDLUNGSINDEXES (TBI) ... 68

3.8MASTDAUER ... 70

3.9DER HERDEN-GESUNDHEITS-SCORE (HGS) UND SEINE ZUSAMMENSETZUNG ... 70

3.9.1 Definition klinischer Scores... 70

3.9.2. Zusammensetzung des Herden-Gesundheits-Scores (HGS) ... 71

3.9.3 Die HGS-Scorewerte ... 75

3.9.4 Vergleich der Scorewerte des HGS mit den Ergebnissen der klinischen Untersuchung der Mastschweine.... 76

3.10DATENERFASSUNG UND DATENANALYSE ... 76

(11)

4. ERGEBNISSE ... 77

4.1ERMITTLUNG DER HGS-SCOREWERTE UND ERGEBNISSE DER KLINISCHEN UNTERSUCHUNGEN ... 77

4.1.1 Betrieb 1024... 78

4.1.2 Betrieb 3214... 81

4.1.3 Betrieb 3578... 84

4.1.4 Betrieb 3598... 87

4.1.5 Betrieb 3694... 90

4.1.6 Betrieb 5014... 93

4.1.7 Betrieb 5687... 96

4.1.8 Betrieb 5862... 99

4.1.9 Betrieb 5896... 102

4.1.10 Betrieb 6248 ... 105

4.1.11 Betrieb 6458 ... 108

4.1.12 Betrieb 7614 ... 111

4.1.13 Betrieb 7770 ... 114

4.1.14 Betrieb 7913 ... 117

4.1.15 Betrieb 8521 ... 120

4.1.16 Betrieb 8601 ... 123

4.1.17 Betrieb 9754 ... 126

4.1.18 Betrieb 9850 ... 129

4.1.19 Betrieb 9874 ... 132

4.2PUNKTZAHL FÜR DIE KLINISCHE UNTERSUCHUNG ... 135

4.3VERLUSTE ... 137

4.4ORGANBEFUNDE ... 139

4.5TIERBEHANDLUNGSINDEX ... 141

4.6MASTDAUER ... 143

4.7DER HERDENGESUNDHEITSSCORE (HGS) ... 146

4.8SCHWANKUNGEN DER HGS-SCOREWERTE ... 151

4.9DER HERDENGESUNDHEITSSCORE IM VERGLEICH ZU DEN ORGANBEFUNDEN ... 155

4.10GEGENÜBERSTELLUNG VON HGS-SCOREWERTEN UND DEN BETRIEBSFORMEN, BZW. DER BETRIEBSGRÖßE ... 155

4.11HGS-SCOREWERTE IM VERGLEICH ZU QS-STANDARD UND SALMONELLENKATEGORIE ... 158

4.12HGS-SCOREWERTE UND DIE SERVICEPERIODE (REINIGUNG,DESINFEKTION UND LEERZEIT) ... 158

4.13HGS-SCOREWERTE UND MORTALITÄT ... 159

4.14HERDENGESUNDHEITSSCORE, SPEZIFISCHE IMMUNPROPHYLAXE UND PROPHYLAKTISCHE ARZNEIMITTELANWENDUNG ... 161

4.15EINFLUSS DER SPEZIFISCHEN IMMUNPROPHYLAXE UND DES PROPHYLAKTISCHEN ARZNEIMITTELEINSATZES AUF DEN TIERBEHANDLUNGSINDEX (TBI) ... 163

4.16REGRESSIONSANALYSE, EIN ANDERER ANSATZ ... 164

(12)

5. DISKUSSION ... 171

5.1PUNKTZAHL FÜR DIE KLINISCHE UNTERSUCHUNG ... 171

5.2VERLUSTE ... 173

5.3ORGANBEFUNDE ... 174

5.4TIERBEHANDLUNGSINDEX (TBI) ... 175

5.5MASTDAUER ... 178

5.6DER HERDEN-GESUNDHEITS-SCORE (HGS) ... 180

5.7SCHWANKUNGEN DER HGS-SCOREWERTE ... 184

5.8TIERGESUNDHEIT UND BETRIEBSFORM, BZW.BETRIEBSGRÖßE ... 185

5.9TIERGESUNDHEIT UND QS-STANDARD SOWIE SALMONELLENKATEGORIE ... 186

5.10TIERGESUNDHEIT, SPEZIFISCHE IMMUNPROPHYLAXE UND PROPHYLAKTISCHE ARZNEIMITTELANWENDUNG ... 188

5.11REGRESSIONSANALYSE ... 190

5.12GÜTE UND EINSATZMÖGLICHKEITEN DES HERDEN-GESUNDHEITS-SCORES (HGS) ... 192

6. SCHLUSSFOLGERUNGEN ... 195

7. ZUSAMMENFASSUNG ... 197

8. SUMMARY ... 200

9. LITERATURVERZEICHNIS ... 203

10. ANHANG ... 233

10.1FORMULAR DURCHGANGSUNTERSUCHUNG ... 233

10.2FORMULAR MASTCHECK ... 234

10.3FORMULAR ERSTBESUCHSPROTOKOLL ... 235

10.4TABELLENVERZEICHNIS ... 240

10.5ABBILDUNGSVERZEICHNIS ... 247

(13)

Abkürzungsverzeichnis

Abb. Abbildung

AG Arbeitsgruppe

Anh. Anhang

ANON. Anonym

APP Akute Phase Protein

ca. circa

bzw. beziehungsweise

d day (englisch), Tag (deutsch) d. h. das heißt

Diss. Dissertation

EDV elektronische Datenverarbeitung

EG Europäische Gemeinschaft

et al. Et alii (latein), und andere (deutsch)

EU Europäische Union

e. V. eingetragener Verein

EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

GIQS Grenzüberschreitende Integrierte Qualitätssicherung GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung

HACCP Hazard Analysis and Critical Control Points (englisch) HGS Herden Gesundheits Score

Hp Haptoglobin

Hrsg. Herausgeber

ISO Internationale Organisation für Standardisierung ITB Integrierte Tierärztliche Bestandsbetreuung

kg Kilogramm

klin. klinisch

max. maximal

min. minimal

Nr. Nummer

(14)

Proc. Proceedings (englisch)

PRRS Porcine Reproductive and Respiratory Syndrome (englisch)

QS Qualitätssicherung

QS GmbH Qualität und Sicherheit GmbH

RL Richtlinie

S. Seite

Tab. Tabelle

TBI Tierbehandlungsindex

TGI Tiergerechtheitsindex

TiHo Hannover Tierärztliche Hochschule Hannover

u. und

u. a. und andere

US Untersuchung

VO Verordnung

w. V. wirtschaftliche Vereinigung z. B. zum Beispiel

z. T. zum Teil

(15)

1. Einleitung

Der Gesundheitszustand von Tieren, die auf landwirtschaftlichen Betrieben gehalten werden, um Fleisch und andere Lebensmittel für den menschlichen Verzehr zu erzeugen, gerät seit Jahren immer mehr ins öffentliche Interesse. Einerseits sind die Landwirte selbst schon aus ökonomischen Erfordernissen heraus an der Gesundheit ihrer Tiere interessiert, da nur die professionelle Haltung eines gesunden und leistungsfähigen Tierbestandes das Fortbestehen der landwirtschaftlichen Existenz auf Dauer ermöglicht. Gleichzeitig werden aus der Bevölkerung heraus zunehmend Erwartungen an die Landwirtschaft gestellt, besonders hinsichtlich des Tierschutzes, der Tiergesundheit, des Arzneimitteleinsatzes, der ökologischen Nachha ltigkeit sowie der Lebensmittelsicherheit. Ökonomische und ethische Erfordernisse, denen der Landwirt gegenübersteht, ergänzen sich somit.

Den Arzneimitteleinsatz betreffend wird insbesondere den praktizierenden Tierärzten immer wieder von Gesellschaft und Politik vorgeworfen, nicht sorgfältig genug mit antimikrobiell wirksamen Stoffen umzugehen und dadurch unter anderem die Zunahme von Antibiotikaresistenzen noch zu fördern. Das Ziel tierärztlicher Tätigkeit ist jedoch nicht, wie oft unterstellt, die großflächige Abgabe von Medikamenten, sondern die stetige Verbesserung und Stabilisierung der Tiergesundheit, das frühe Erkennen von Krankheiten und somit die Optimierung von Lebensmittelsicherheit und Tierschutz.

Auch das Lebensmittelrecht bezieht die Tierhaltung und die Tiergesundheit mit ein. Das Lebensmittelsicherheitskonzept der Europäischen Union, welches von der „Basisverordnung“

VO (EG) Nr. 178/2002 ausgeht, sowie das darauf aufbauende „Hygienepaket“ mit den für die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung von Schweinen relevanten Verordnungen (EG) Nr. 852/2004, 853/2004 und 854/2004, übertragen dem Lebensmittelunternehmer eine noch größere Mitverantwortung für die Sicherheit der produzierten Lebensmittel und fordern ein risikoorientiertes Vorgehen bei der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Aufgrund von

„relevanten Lebensmittelketteninformationen“ sollen Lieferpartien von Schlachtschweinen risikoorientiert unterschiedlich intensiv untersucht werden.

So steht nun neben dem Schlachtkörper auch der Tierbestand im Fokus der Lebensmittelsicherheit, wobei die Tiergesundheit in den Mittelpunkt der Entscheidungsprozesse über die Untersuchungsintensität gerückt ist.

(16)

Hierbei handelt es sich aber vordergründig nicht um den aktuellen Tiergesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Schlachtanmeldung, sondern vielmehr um die Möglichkeit des Rückschlusses auf die Häufigkeit zurückliegender Erkrankungen während des Mastdurchgangs in der betreffenden Tiergruppe.

Aus all diesen Bereichen ergibt sich die permanente Forderung, die Tiergesundheit ständig zu verbessern. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die zu verbessernde Eigenschaft, also die Gesundheit der Tiere, zunächst messbar gemacht wird.

Die zur Verfügung stehenden direkten Gesundheitsparameter wie das Auftreten von Husten, Durchfall, Fieber, usw. spiegeln die Tiergesundheit direkt wider, sind allerdings kaum quantifizierbar. Mögliche indirekte Parameter wie beispielsweise die Mortalität innerhalb einer Mastgruppe, die Dauer der Mast oder die pathologisch-anatomischen Befunde zurückliegender Schlachttier- und Fleischuntersuchungen von Schweinen eines Mastbetriebes sind leichter zu quantifizieren, können die Tiergesundheit einer aktuell zum Schlachten anstehenden Partie von Schweinen isoliert gesehen jedoch nur mäßig beschreiben.

Es ist das Ziel der vorliegenden Arbeit, Kriterien und Parameter für die Quantifizierung der Tiergesundheit von Schweinemastbeständen zu finden, diese zu einem Bewertungssystem weiterzuentwickeln und dieses System dann an Mastbetrieben zu evaluieren. Das so entwickelte Scoring-System, welches auch als Benchmarking-Tool eingesetzt werden kann, soll anhand intensiver klinischer Untersuchungen in den teilnehmenden Schweinemastbetrieben so verglichen und evaluiert werden, dass es möglich ist, anhand dieses Systems die tatsächliche Tiergesundheit einer Tiergruppe so präzise wie möglich einschätzen zu können.

(17)

2. Literatur

2.1 Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Die Schlachttieruntersuchung ist eine klinische Untersuchung der lebenden und zur Schlachtung vorgesehenen Tiere. Dabei soll sichergestellt werden, dass die zu schlachtenden Tiere keine Störungen des Allgemeinbefindens oder sonstige Erscheinungen einer Erkrankung aufweisen. Dies ist der erste Schritt der amtlichen Untersuchungskaskade, welche unter anderem auszuschließen hat, dass Tiere geschlachtet werden, die von einer auf den Menschen übertragbaren Krankheit befallen sind.

Weiterhin soll die Schlachttieruntersuchung sicherstellen, dass keine Tiere für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden, deren Fleisch Rückstände von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung enthält, die die menschliche Gesundheit beeinflussen können.

Am Tage der Schlachtung wird jedes einzelne Tier am Schlachthof von einem amtlichen Tierarzt adspektorisch untersucht. Nur wenn sich im Rahmen dieser Untersuchung Zweifel an der Gesundheit des einzelnen Tieres oder an der Genusstauglichkeit seines Fleisches ergeben, werden weitere Untersuchungen durchgeführt.

Direkt an die Schlachtung anschließend findet die Fleischuntersuchung durch einen amtlichen Tierarzt und staatlich geprüfte Fleischkontrolleure statt. Hierbei werden der Schlachtkörper und seine Organe, das heißt das Geschlinge und das Magen-Darm Paket pathologisch- anatomisch untersucht, wobei die Untersuchung je nach Organ aus den Schritten Adspektion, Palpation und Inzision bestehen kann. Weitere Untersuchungen wie eine bakteriologische oder Rückstandsuntersuchung werden nur dann durchgeführt, wenn sich im Rahmen dieser

„Grunduntersuchung“ ein Verdacht auf eine Erkrankung ergibt, oder andere Befunde eine Beeinflussung der menschlichen Gesundheit durch Verzehr des untersuchten Fleisches befürchten lassen.

(18)

Im Rahmen der EU-weiten Vereinheitlichung des Lebensmittelrechts durch die EU-Richtlinie 93/43/EWG (Richtlinie „Lebensmittelhygiene“) und das Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit (KOM/999/179) wird die Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit auf die einzelnen Landwirte und Lebensmittelerzeuger verlagert (HARTIG u. UNTERMANN 2003). Eine „Kontrolle der Eigenkontrolle“ soll mittels nationaler Überwachungssysteme durch die zuständigen Behörden erfolgen.

2.1.1 Verordnung (EG) 178/2002

Seit dem 1. Januar 2005 ist die Verordnung (EG) 178/2002 in Kraft. Da sie die Basis der Vereinheitlichung darstellt, wird sie auch „Basis-Verordnung“ oder „General Food Law“

genannt. In ihr sind die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts sowie die Verfahren zur Lebensmittelsicherheit festgelegt. Mit dieser „Basis-Verordnung“ als Grundlage wurde durch die Verabschiedung des sogenannten Hygienepakets im Jahr 2004 das Europäische Lebensmittelrecht weiter ausgestaltet. Zentraler Mittelpunkt dieses Paketes sind die Verordnungen (EG) 852/2004, 853/2004 und 854/2004, deren Vorgaben seit dem 19.

Januar 2006 anzuwenden sind und eine tiefgreifende Umgestaltung des nationalen Hygienerechts nach sich ziehen werden (STÄHLE 2004).

2.1.2 Verordnung (EG) 852/2004

Die Verordnung (EG) 852/2004 schreibt europaweit die Regeln für den Bereich Lebensmittelhygiene vor. Im Gegensatz zu den früher geltenden Rechtsnormen Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) vom 5. August 1997 und Fleischhygienegesetz (FlHG) wird hier im Rahmen eines integrierten Ansatzes auch der Bereich der Primärproduktion mit einbezogen. So wird ein stärkeres Gewicht auf vorbeugende Gefahrenanalysen im Sinne eines Hazard Analysis and Critical Control Point (HACCP) – Konzepts gelegt (ANONYM 1996, SINELL 1996).

(19)

Für Lebensmittelunternehmer, die Tiere halten oder Primärerzeugnisse tierischen Ursprungs gewinnen, sind Dokumentationspflichten zu folgenden Punkten vorgeschrieben:

a) Art und Herkunft der an die Tiere verfütterten Futtermittel,

b) die den Tieren verabreichten Tierarzneimittel und die sonstigen Behandlungen, denen die Tiere unterzogen wurden; die Daten der Verabreichung und die Wartezeiten, c) aufgetretene Krankheiten, die die Sicherheit von Erzeugnissen tierischen Ursprungs

beeinträchtigen können,

d) die Ergebnisse von Analysen von Tiermaterialproben oder sonstiger für Diagnosezwecke genommener Proben, die für die menschliche Gesundheit von Belang sind, und

e) einschlägige Berichte über Untersuchungen, die an den Tieren oder Erzeugnissen tierischen Ursprungs vorgenommen wurden.

2.1.3 Verordnung (EG) 853/2004

In der Verordnung (EG) 853/2004 finden sich spezielle Regelungen über Hygienevorschriften für tierische Lebensmittel, was in der Präambel dieser Verordnung damit begründet wird, dass vor allem für Lebensmittel tierischen Ursprungs häufig mikrobiologische oder chemische Gefahren gemeldet werden.

Deshalb werden auch Schlachthofbetreiber entsprechend Anhang II Abschnitt II zur Durchführung von HACCP-Verfahren verpflichtet. Unter anderem müssen die Betreiber für alle Tiere, die in den Schlachthof verbracht werden, „Informationen zur Lebensmittelkette“

einholen, prüfen und diesen Informationen entsprechend handeln. Diese Informationen haben dem Schlachthofbetreiber und dem zuständigen amtlichen Tierarzt nicht später als 24 Stunden vor der Ankunft der zu schlachtenden Tiere zur Verfügung zu stehen.

Schlachttiere, zu denen diese Informationen nicht rechtzeitig verfügbar sind, dürfen keinen Zugang zu den Räumlichkeiten des Schlachthofes erhalten.

(20)

Laut Anhang II Abschnitt III Nr. 3 müssen diese relevanten Informationen insbesondere Folgendes umfassen:

a) den Status des Herkunftsbetriebes oder den Status der Region in Bezug auf die Tiergesundheit,

b) den Gesundheitszustand der Tiere,

c) die den Tieren innerhalb eines sicherheitserheblichen Zeitraums verabreichten und mit Wartezeiten größer als Null verbundenen Tierarzneimittel, sowie die sonstigen Behandlungen, denen die Tiere während dieser Zeit unterzogen wurden, unter Angabe der Daten der Verabreichung und der Wartezeiten,

d) das Auftreten von Krankheiten, die die Sicherheit des Fleisches beeinträchtigen können,

e) die Ergebnisse der Analyse von Proben, die Tieren entnommen wurden, sowie anderer zur Diagnose von Krankheiten, die die Sicherheit des Fleisches beeinträchtigen können, entnommener Proben, einschließlich Proben, die im Rahmen der Zoonosen- und Rückstandsüberwachung und -bekämpfung entnommen wurden, soweit diese Ergebnisse für den Schutz der öffentlichen Gesundheit von Bedeutung sind,

f) einschlägige Berichte über die Ergebnisse früherer Schlachttier- und Schlachtkörperuntersuchungen von Tieren aus demselben Herkunftsbetrieb, einschließlich insbesondere der Berichte des amtlichen Tierarztes,

g) Produktionsdaten, wenn diese das Auftreten einer Krankheit anzeigen könnten,

h) Name und Anschrift des privaten Tierarztes, den der Betreiber des Herkunftsbetriebes normalerweise hinzuzieht.

Somit ist der Lieferant der Schlachttiere verpflichtet, die Informationen aus den Aufzeichnungen, die er als Herkunftsbetrieb gemäß Verordnung (EG) 852/2004 führen muss, dem Schlachthof tierbegleitend zu übermitteln.

(21)

2.1.4 Verordnung (EG) 854/2004 und Risikoorientierte Fleischuntersuchung

Die Verordnung (EG) 854/2004 regelt die neuartige und risikoorientierte Herangehensweise der amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr vorgesehenen Erzeugnissen tierischen Ursprungs. Die durch den amtlichen Tierarzt durchzuführenden Prüfungen werden prinzipiell unterschieden in

- „Anhörung (Audit)“, bei welcher die HACCP-Konzepte überprüft werden, um festzustellen, ob Tätigkeiten und damit zusammenhängende Ergebnisse mit geplanten Vereinbarungen übereinstimmen und ob diese Vereinbarungen wirksam umgesetzt werden und zur Erreichung der Ziele geeignet sind, und

- „Inspektion“, bei welcher Betriebe, Tiere, Lebensmittel, Verfahren und Methoden, einschließlich der Unterlagen, unmittelbar geprüft werden, um sicherzustellen, dass in allen Fällen den gesetzlichen Anforderungen genügt wird.

Inspektionen hat der amtliche Tierarzt entsprechend Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung vor allem in Bezug auf Folgendes durchzuführen:

a) Informationen zur Lebensmittelkette, b) Schlachttieruntersuchung,

c) Wohlbefinden der Tiere, d) Fleischuntersuchung,

e) Spezifiziertes Risikomaterial und andere tierische Nebenprodukte, f) Labortests.

Zu den Inspektionsaufgaben bezüglich der „Informationen zur Lebensmittelkette“ hat der amtliche Tierarzt laut Anhang I Abschnitt I Kapitel II Buchstabe A der Verordnung bei der Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung die Informationen aus den Aufzeichnungen des Herkunftsbetriebs der Schlachttiere zu prüfen, zu analysieren und deren Ergebnisse zu berücksichtigen.

(22)

Falls bei Tieren einzelner Herkünfte zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit angewendet worden sind (z.B. integrierte Systeme, eigene Qualitätskontrollsysteme, unabhängige Zertifizierung), kann der amtliche Tierarzt dies bei den Inspektionen und der Überprüfung der HACCP-Verfahren berücksichtigen.

Dies kann laut Anhang I Abschnitt IV Kapitel IV Buchstabe B Nr. 2 der Verordnung so geschehen, dass die zuständige Behörde auf Grundlage betriebsspezifischer epidemiologischer Daten entscheidet, dass Mastschweine, die seit dem Absetzen in kontrollierter Haltung in integrierten Produktionssystemen gehalten wurden, in einigen oder allen Punkten der Fleischuntersuchung lediglich einer Besichtigung anstatt der

„konventionellen“ oder auch „traditionellen“ Fleischuntersuchung unterzogen werden müssen.

Voraussetzung und Ziel dabei ist, eine möglichst effiziente Risikoabschätzung vorzunehmen, um das gewünschte „Schutzniveau“ zu erreichen (DEN HARTOG u. SNIJDERS 2000).

Unter Nutzung der „Informationen zur Lebensmittelkette“ entsprechend des Hygienepakets wird bei der Risikoorientierten Fleischuntersuchung durch den amtlichen Tierarzt nach Risikoanalyse entschieden, ob bei einer Gruppe zur Schlachtung angemeldeter Schweine eine traditionelle oder eine visuelle Fleischuntersuchung durchgeführt wird. Trifft der amtliche Tierarzt anhand einer Risikoabschätzung die Entscheidung, bei Schweinen einer Lieferpartie eine visuelle Fleischuntersuchung durchführen zu lassen, bedeutet dies jedoch nicht, dass grundsätzlich auf Palpation und Inzision verzichtet werden muss. Die visuelle Fleischuntersuchung gibt nur die Möglichkeit, auf die obligatorischen Untersuchungsschritte an jedem einzelnen Tier verzichten zu können (SCHRUFF 2004).

(23)

Es lässt sich zusammenfassen, dass die Einführung der Risikoorientierten Fleischuntersuchung die amtlichen Überwachungsbehörden vor folgende Herausforderungen stellt (PÖCKER et al. 2004):

1) Risikoanalysen zur generellen Bewertung von Gefahren für die Lebensmittelsicherheit müssen erstellt und neue Verfahren für die amtliche Überwachung entwickelt werden.

2) Vor- und Rückmeldesysteme müssen in den lebensmittelerzeugenden Ketten etabliert werden.

3) Entscheidungen im Rahmen der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung müssen risikobasiert getroffen werden. Um dem amtlichen Tierarzt vor Ort eine Hilfestellung bei der Bewertung der Informationen zu geben, bietet sich die Nutzung eines Entscheidungsmodells an.

Im Gegensatz zur bis heute durchgeführten traditionellen Schlachttier- und Fleischuntersuchung, welche eine Endproduktkontrolle darstellt und darauf angewiesen ist, dass die zu beanstandenden Mängel makroskopisch erkennbar sind (HATHAWAY u.

RICHARDS 1993), beinhalten die beschriebenen neuen EU-Rechtsvorschriften zum ersten Mal nicht konkrete Verfahrensbeschreibungen, sondern geben zu erreichende Ziele vor.

Daher gibt es sehr unterschiedliche Vorstellungen über die Durchführung der Risikoorientierten Schlachttier- und Fleischuntersuchung und insbesondere über die geforderten relevanten Lebensmittelketteninformationen (BLAHA et al. 2007).

Fest steht, dass neben dem Schlachtkörper nun auch der Tierbestand in den unmittelbaren Fokus der Lebensmittelsicherheit rückt, wobei der Kern der Lebensmittelketteninformation unzweifelhaft aus Daten zur Tiergesundheit des betreffenden Bestands besteht (BLAHA u.

MEEMKEN 2008).

(24)

2.2 Salmonellenmonitoring

Ein seit 2008 bereits implementiertes und auch angewandtes Element des neuen Lebensmittelhygienerechts ist das Salmonellenmonitoring.

2.2.1 Salmonellen und ihre Eigenschaften

Salmonellen zählen zu den wichtigsten bakteriellen Infektionserregern bei Menschen und Tieren. Sie sind weltweit verbreitet und kommen ubiquitär vor. Habitat der Salmonellen ist der Darm von Tieren und Menschen. Eine hohe Tenazität ermöglicht ihnen das wochen- bzw.

monatelange Überleben in der kontaminierten Umwelt (BLAHA 1988). Die Mehrzahl der über 2400 bekannten Serovare, darunter auch S. Typhimurium und S. Enteritidis, weisen keine spezielle Wirtsanpassung auf und können somit mehrere Tierarten sowie den Menschen infizieren (ROLLE u. MAYR 2007).

2.2.2 Salmonellen als Lebensmittelinfektionserreger

Die Salmonellose ist die klassische Lebensmittelinfektion (SINELL 2004). Die kausale Verbindung zwischen der Erkrankung und dem infektiösen Agens wurde erstmals von GÄRTNER (1888) festgestellt.

Abb. 1: Übermittelte humane Salmonellose-Fälle nach Jahr, Deutschland, Fälle entsprechend der Referenzdefinition des RKI; Datenstand: 04.02.2009

(25)

Im Jahr 2008 wurde bei 42.889 Menschen eine Infektion mit Salmonellen gemeldet. In 22.892 Fällen (53,37 %) wurde S. Enteritidis und in 10.959 Fällen (25,55 %) S. Typhimurium als Erreger isoliert (ROBERT KOCH – INSTITUT 2009). Es wird allerdings geschätzt, dass in Deutschland jährlich etwa eine Million Menschen an Salmonellosen erkranken, wobei entsprechend den gemeldeten Fällen der Anteil von S. Enteritidis und S. Typhimurium im Vordergrund steht.

Die meisten humanen Salmonellosen werden durch kontaminierte Lebensmittel tierischen Ursprungs verursacht, wobei etwa 50% bis 60% auf Geflügelfleisch und Eier, 20% bis 30% auf von Schweinen stammende Produkte und 10 % bis 20 % auf von Rind, Schaf und Ziege stammende Lebensmittel zurückzuführen sind (BLAHA 2006b). Auch VAN DER WOLF et al. (2001) sehen Schweinefleisch und Produkte daraus als wichtige Infektionsquellen für den Menschen, was vor allem daran liegt, dass bei der Herstellung vieler traditionell nicht erhitzter Schweinefleischprodukte keine ausreichende Verminderung der Salmonellenkonzentration stattfindet (ELLERBROEK 2007).

2.2.3 Salmonellenbekämpfung

Im Jahr 2002 wurden in Deutschland bei 2,87 % der untersuchten Schweinefleisch- Planproben Salmonellen direkt nachgewiesen, wobei S. Typhimurium am häufigsten isoliert wurde (HARTUNG 2004).

Eine praktikable Methode zur Bestimmung der Salmonellenbelastung bei Schlachtschweinen ist die serologische Untersuchung des Fleischsaftes (GROßKLAUS et al. 1997; NIELSEN et al. 1998).

Nachdem schon im Jahre 1993 in Dänemark frisches Schweinefleisch im Rahmen einer Salmonellenüberwachung kontrolliert wurde, wurden ab 1995 auch die Mastschweinebestände in die Fleischsaftuntersuchung mit einbezogen (BAGER et al. 1995;

NIELSEN 2002). Im Jahr 2001 unterlagen in Dänemark 16.000 Betriebe, welche zusammen 99% des dänischen Schweinefleisches produzieren, der ständigen Salmonellenüberwachung (DANSKE SLAGTERIER 2001). Dabei reduzierte sich die Salmonellenbelastung dänischen Schweinefleisches von rund 4 % im Jahr 1993 auf 0,7 % im Jahr 2002, wobei eine weitere Reduzierung angestrebt wird (NIELSEN 2002).

(26)

Entsprechend sind die auf kontaminiertes Schweinefleisch zurückzuführenden Salmonellosen beim Menschen von über 11.000 im Jahr 1993 auf 166 im Jahr 2000 gesunken.

Das damalige Deutsche Bundesministerium für Landwirtschaft und Forsten (BML) machte im Jahr 1998 im Bundesanzeiger seine „Leitlinien für ein Programm zur Reduzierung des Eintrags von Salmonellen durch Schlachtschweine in die Fleischgewinnung“ bekannt. Dieses freiwillige Programm hatte zum Ziel, zunächst einen serologischen Salmonellenstatus in den Betrieben zu erheben.

Dazu wurden, nach Dänischem Vorbild, Fleischsaftproben mithilfe eines ELISA auf das Vorhandensein von Salmonellen-Antikörpern untersucht, wobei sich der Stichprobenumfang aus der jeweiligen Bestandsgröße ergab. Entsprechend der Salmonellen-Antikörper-Prävalenz in der Stichprobe wurden die teilnehmenden Betriebe in drei Kategorien eingestuft.

2.2.4 Schweine-Salmonellen-Verordnung

Verbindliche Regelungen für die Salmonellenbekämpfung beim Schwein wurden mit der am 13. März 2007 verkündeten „Verordnung zur Verminderung der Salmonellenverbreitung durch Schlachtschweine“ eingeführt. Sie beruht auf der Erkenntnis, dass Ausbrüche und sporadische Erkrankungsfälle durch mit Salmonellen kontaminierte Schweinefleischprodukte nur reduziert werden können, wenn umfangreiche Kontrollmaßnahmen mit Qualitätssicherungsmaßnahmen über die gesamte Lebensmittelkette hinweg eingeführt werden.

Bisher existierten auf Seiten der Schweinezucht- und Mastbetriebe ausschließlich freiwillige Kontrollprogramme, während in den Herstellungsbetrieben für Hackfleisch und Fleischzubereitungen bereits mikrobiologische Untersuchungen einschließlich einer Untersuchung auf Salmonellen vorgeschrieben waren.

Das jetzige Salmonellenkontroll- und -bekämpfungsprogramm basiert auf regelmäßigen serologischen Untersuchungen der Tiere der Endmastbetriebe. Hierbei beweist der Nachweis von Salmonellen-Antikörpern jedoch nur, dass das betreffende Tier in der zurückliegenden Zeit mit Salmonellen infiziert gewesen ist, was jedoch nicht unbedingt bedeutet, dass das Tier noch Salmonellen ausscheidet oder erkrankt ist oder war.

(27)

Das Ziel ist, den Eintrag von Salmonellen über Mastschweine in den Schlachthof durch tierärztlich betreute Maßnahmen in den Mastbetrieben zu verringern sowie die Übertragung von Salmonellen zwischen Tieren verschiedener Prävalenzkategorien durch getrennten Transport, getrennte Aufstallung vor der Schlachtung und getrennte Schlachtung zu vermindern.

Wie bereits in den oben genannten Leitlinien aus dem Jahr 1998 werden auch nach dieser Verordnung die Betriebe aufgrund ihrer Salmonellen-Prävalenz in die Prävalenzklassen I bis III eingeteilt (Tabelle 1), und der zu Bekämpfungsmaßnahmen verpflichtende kritische Wert von 40 % positiver Proben wurde ebenso übernommen.

Tab. 1: Verordnung zur Verminderung der Salmonellenverbreitung durch Schlachtschweine:

Kategorisierung und Bewertung der Ergebnisse Salmonellenantikörperstatus des Betriebes oder

der Betriebsabteilung Kategorie

Positive Befunde in der Stichprobe

niedriger Status I 0 % bis 20 %

mittlerer Status II mehr als 20% bis 40%

hoher Status III mehr als 40 %

Der Salmonellen-Antikörper-Status eines Betriebes wurde erstmals zwölf Monate nach Inkrafttreten der Verordnung festgestellt.

Falls ein Betrieb in die Kategorie III eingestuft wird, muss der Landwirt einen Tierarzt hinzuziehen und sicherstellen, dass unverzüglich bakteriologische und epidemiologische Untersuchungen durchgeführt werden, um die Ursache des Salmonelleneintrags zu ermitteln.

Zusätzlich hat er Maßnahmen zur Verringerung der Salmonellenbelastung durchzuführen, wozu insbesondere Reinigung und Desinfektion frei werdender Buchten oder Betriebsabteilungen, sowie eine Schadnagerbekämpfung gehören.

Nur in dem Fall, dass bei den Schlachtschweinen 14 Tage vor der Schlachtung keine Salmonellen-Antikörper mehr nachgewiesen werden, können diese Verpflichtungen entfallen.

Zusätzlich hat der Landwirt die Aufzeichnungen über die Salmonellenuntersuchungen zu sammeln und einen Überblick über den Salmonellenstatus seines Betriebes zu erstellen sowie den Prozentsatz der Salmonellen-Antikörper-Befunde auszurechnen.

(28)

Ein positiver Salmonellen-Antikörper-Status von mehr als 40 % ist der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen.

Es ist davon auszugehen, dass infolge des Inkrafttretens der Schweine-Salmonellen- Verordnung das Vorkommen salmonellenkontaminierter Schweinefleischprodukte zwar deutlich reduziert, jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Deshalb sollte zusätzlich eine verstärkte und gezielte Verbraucheraufklärung über die Risiken und den korrekten Umgang mit rohem Schweinefleisch und entsprechenden Produkten erfolgen (ELLERBROEK 2007).

(29)

2.3 Akute-Phase-Proteine (APP) als Parameter zur Erfassung des Gesundheitsstatus von Tieren

2.3.1 Akute Phase Proteine (APP)

Auf der Suche nach einem Parameter, der den Gesundheitsstatus von Tieren umfassend darstellt, auch im Hinblick auf die „Informationen zur Lebensmittelkette“, bietet sich die Nutzung von Akute-Phase-Proteinen an (WITTEN 2006).

Plasmaproteine, deren Konzentration sich bei akuten Entzündungen innerhalb von 24 bis 48 Stunden um mindestens 25 Prozent gegenüber dem Referenzwert ändert, gelten als Akute- Phase-Proteine (APP) (KUSHNER 1982). Zu ihnen gehört eine Gruppe aus ungefähr 30 verschiedenen Plasmaproteinen mit unterschiedlichen molekularen und physiologischen Eigenschaften. Diejenigen Plasmaproteine, deren Serumkonzentration im Rahmen eines Entzündungsgeschehens um 30 bis 60 Prozent sinkt, werden unter dem Begriff negative Akute-Phase-Proteine zusammengefasst, wohingegen die Akute-Phase-Proteine, die einen Konzentrationsanstieg um 25 oder mehr Prozent aufweisen, als positive Akute-Phase-Proteine bezeichnet werden.

Die Akute-Phase-Proteine besitzen in erster Linie antiinflammatorische bzw.

entzündungshemmende Wirkung (TILG et al. 1997; ROSSBACHER et al. 1999), was auf ihren vier grundlegenden Wirkungsweisen beruht (WANG et al. 2001):

- Hemmung extrazellulärer Proteinasen

- Neutralisierung und Beseitigung schädlicher Produkte der Entzündung, wie freies Hämoglobin, Häm, Metallionen und anderer freier Radikale

- Bereitstellung einer ausreichenden Menge von Proteinen der Gerinnung und Fibrinolyse

- Modellierung der zellulären Abwehr

Auf diese Weise werden die Schädigung des Organismus begrenzt, infektiöse Keime eliminiert und entstandene Wunden zur Heilung gebracht (NEUMANN et al. 1995).

(30)

2.3.2 Haptoglobin (Hp)

Eines der wichtigsten APP beim Schwein ist das Glykoprotein Haptoglobin (LAMPREAVE et al. 1994). Es wird hauptsächlich in der Leber, aber auch in Fettgewebe, Lunge, Ovarien, Uterus und Speicheldrüsen gebildet. RICHTER (1975) gibt die in-vivo Halbwertszeit beim Schwein mit vier bis sechs Tagen an.

Die Funktion des Haptoglobins besteht in erster Linie darin, das beim Erythrozytenzerfall frei werdende Hämoglobin zu binden. Da der bei dieser Bindung entstehende Komplex nicht nierengängig ist, wird einerseits einem Eisenverlust vorgebeugt und andererseits eine Schädigung der Niere durch das nephrotoxisch wirkende Hämoglobin verhindert (EATON et al. 1982). Weitere beschriebene Funktionen des Haptoglobins sind antioxidative Wirkungen (GUTTERIDGE 1987; MELAMED – FRANK et al. 2001) als auch bakteriostatische Effekte (EATON et al. 1982). Der Abbau des Haptoglobin-Hämoglobin-Komplexes erfolgt in der Leber (DOBRYSZYCKA 1997).

2.3.3 Haptoglobin-Bestimmung zur Bewertung des Gesundheitsstatus

Von Vorteil für die praktische Nutzung des Haptoglobins als Parameter ist, dass es bezüglich der Lagerung und Haltbarkeit unproblematisch ist (HISS 2001). Allerdings erweist sich schon die Definition einer physiologischen im Blut messbaren Haptoglobinkonzentration als schwierig, da diese nicht nur bei kranken, sondern auch bei klinisch gesunden, beziehungsweise klinisch unauffälligen Tieren einen deutlichen Schwankungsbereich aufweist (WITTEN 2006).

In der Literatur werden Haptoglobinkonzentrationen im Serum gesunder Schweine in der Endmast zwischen 0,18 mg/ml (PETERSEN et al. 2002a) und 1,85 mg/ml (KNURA- DESZCZKA 2000) angegeben.

(31)

In mehreren Arbeiten wurde jedoch ein deutliches Ansteigen der Haptoglobinkonzentration im Blut als Folge von Infektionen mit verschiedenen Erregern wie Pasteurella multocida und Bordetella bronchiseptica (FRANCISCO et al. 1996), Actinobacillus pleuropneumoniae (HALL et al. 1992; HEEGAARD et al. 1998), Mycoplasma hyopneumoniae (AMORY et al.

2000), Streptococcus suis (TOUSSAINT et al. 2000; KNURA-DESZCZKA et al. 2001;

SØRENSEN et al. 2005) sowie E. coli (CARROLL et al. 2004) beschrieben.

Auch Viruserkrankungen führen zu einer Erhöhung der Serumhaptoglobinkonzentration, so kann beispielsweise im Rahmen einer Infektion mit dem Virus der Ausjesky´schen Krankheit (AK-V) ein extremer Anstieg der Haptoglobinkonzentration im Serum um das Hundertfache festgestellt werden (CARPINTERO et al. 2005).

Auch eine Infektion mit dem Virus des Porzinen Reproduktiven und Respiratorischen Syndroms (PRRS-V) bewirkt eine deutliche, jedoch nicht so ausgeprägte Erhöhung der Serumhaptoglobinkonzentration (ASAI et al. 1999; DIAZ et al. 2005).

Ein gespaltenes Bild ergibt die Infektion mit dem Porzinen Circovirus 2 (PCV 2). Klinisch erkrankte Schweine, die das Postweaning Multisystemic Wasting Syndrome (PMWS) zeigen, weisen einen signifikant höheren Haptoglobinspiegel im Serum auf als nicht infizierte Schweine. Hingegen ergibt eine nur subklinisch verlaufenden Infektion mit dem PCV 2 keinen signifikanten Unterschied zur Haptoglobinkonzentration im Blut nicht infizierter Schweine (SEGALÉS et al. 2004).

Betrachtet man die am häufigsten gefundenen pathologisch-anatomischen Veränderungen bei Schweinen, so steht auch hier die Haptoglobinkonzentration in Beziehung zum klinischen Bild. PETERSEN et al (2002 a) fanden deutlich erhöhte Haptoglobinkonzentrationen im Serum von Schweinen, welche klinische Anzeichen einer respiratorischen Erkrankung, von Lahmheiten, Diarrhoe oder von Schwanz- bzw. Ohrbissen aufwiesen.

Im Rahmen der Bestandsbetreuung kann somit durch ein Haptoglobin-Screening in einem Schweinebestand ein Überblick über den Gesundheitszustand einer großen Anzahl von Tieren gewonnen werden (TOUSSAINT et al. 2000). Laut PETERSEN et al. (2001) und GYMNICH (2001) bietet sich Haptoglobin somit z.B. in der arbeitsteiligen Schweineproduktion zur Lieferantenbeurteilung an.

(32)

Von solchen Einsatzmöglichkeiten ausgehend liegt es nahe, den Einsatz von Haptoglobin auch am Ende der Mast als Informationsquelle zwischen Schweinemäster und Schlachtbetrieb zu nutzen (PETERSEN et al. 2002 b; GEERS et al. 2003). Allerdings wirken verschiedene Faktoren wie Herkunft und Bestand (LIPPERHEIDE et al. 1998), Alter (PETERSEN et al.

2004), Jahreszeit (GEERS et al. 2003) und Haltungsform (FRANEK u. BILKEI 2004) als Störgrößen, wobei aber davon auszugehen ist, dass es noch weitere derartige Faktoren gibt (WITTEN 2006).

Laut TOUSSAINT (1995) hat sich der Parameter Haptoglobinkonzentration als geeignet erwiesen, um im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung schon im Vorfeld Informationen über den Gesundheitszustand der zur Schlachtung vorgesehenen Tiere zu bekommen.

Bei der Bewertung von Haptoglobin als Parameter zur Einschätzung des Gesundheitsstatus von Mastschweinen kommt KNURA-DESZCZKA (2000) zu dem Schluss, dass zwar die Haptoglobinkonzentrationen klinisch gesunder Schweine gegenüber derer von Schweinen mit einem klinisch auffälligen Befund im Mittel signifikant niedriger lag, ein eindeutiger Bezug zwischen Haptoglobin-Konzentration im Blut und den Befunden der Schlachttier- und Fleischuntersuchung jedoch nicht hergestellt werden kann, und eine abschließende Einschätzung der Nutzung der Haptoglobinkonzentration als Hilfsmittel bei der Schlachthofeingangskontrolle nicht möglich ist.

Auch WITTEN (2006) folgert aus ihren Untersuchungen, dass die Haptoglobinkonzentration des Fleischsaftes als „Information zur Lebensmittelkette“ im Sinne der Verordnung (EG) 854/2004 wenig aussagekräftig ist, da sich der allgemeine Gesundheitsstatus der untersuchten Schlachtschweine nicht sicher bestimmen lässt.

(33)

2.4 Der Tiergerechtheitsindex für Mastschweine

Der Tiergerechtheitsindex (TGI) nach BARTUSSEK ist ein in Österreich angewandtes Instrument, mit welchem die Tiergerechtheit von Haltungssystemen wissenschaftlich erfasst wird. Es handelt sich um ein ganzheitliches Beurteilungssystem, das davon ausgeht, dass Tiere negative und positive Umwelteinflüsse miteinander „verrechnen“, und die Tiergerechtheit eines Haltungssystems somit der Summe aller Umwelteinflüsse entspricht (BARTUSSEK 2001).

Basis des Tiergerechtheitsindex sind 5 Einflussbereiche, nämlich Bewegungsmöglichkeit, Sozialkontakt, Bodenbeschaffenheit, Stallklima sowie Betreuungsintensität. Aufgrund von für jede Tierart spezifisch entwickelten Erhebungstabellen wird jeder dieser 5 Einflussbereiche differenziert benotet und die Einzelnoten zur Gesamtsumme, also dem TGI-Wert, addiert. Der TGI ist individuell und flexibel anwendbar und ermöglicht eine generelle Beurteilung eines Aufstallungssystems.

Die Kompensationsfähigkeit von Tieren ist allerdings beschränkt. Bei Überforderung ihrer Anpassungsfähigkeit treten Verhaltensstörungen oder Schäden auf. Diese Tatsache versucht der TGI zu berücksichtigen, indem bestimmte Mindestanforderungen formuliert werden, die nicht unterschritten werden dürfen. Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, kann ein TGI-Wert zwar erhoben werden, dieser wird allerdings mit einem Vorbehalt (TGI/V) gekennzeichnet. Der beanstandete Mangel muss dann innerhalb einer bestimmten Frist beseitigt werden.

Mittlerweile existieren eine Reihe unterschiedlicher TGIs, von denen manche mehr auf verfahrens- und bautechnische Aspekte andere eher auf ethologisch-hygienische Aspekte ausgerichtet sind.

Der TGI 35 L/1995-Mastschweine gilt für die Haltung von Aufzuchtferkeln, Mastschweinen und Jungsauen. In jedem der oben erwähnten fünf Einflussbereiche sind bis zu sieben Einzelkriterien (insgesamt 34 Kriterien) im Punkteumfang von minus 0,5 (am schlechtesten) bis plus 3,0 (am besten) in Schritten von 0,5 Punkten zu bewerten. Die in den jeweiligen Einzelkriterien-Spalten der fünf Einflussbereiche festgestellten Bewertungszahlen werden addiert.

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Die so entstehende Punktesumme, welche theoretisch zwischen minus 11,0 und plus 46,5 liegen kann, ergibt die TGI-Zahl. Je größer diese ist, umso tiergerechter ist das Haltungssystem.

Für die qualitative Beurteilung der TGI-Punktesumme werden folgende Abgrenzungen, bzw.

Beurteilungskategorien vorgeschlagen:

- minus 11 bis 11 Punkte: nicht tiergerecht - 11 bis 15 Punkte: kaum tiergerecht - 16 bis 20 Punkte: wenig tiergerecht

- 21 bis 24 Punkte: ziemlich tiergerecht (entspricht einer „tierschonenden“ Haltung) - 25 bis 28 Punkte: tiergerecht (entspricht einer „tiergerechten“ Haltung)

- 28 bis 46,5 Punkte: sehr tiergerecht (entspricht einer sehr tiergerechten Haltung)

Der TGI als ganzheitliches Bewertungsverfahren ersetzt nicht die Festlegung von Mindestraumansprüchen für Körperbewegung, für ungestörtes Fressen, Ausscheiden, Ruhen, Trinken, Auslauf usw., sondern setzt diese vielmehr voraus. Dazu ist in einer ersten Beurteilungsstufe die Einhaltung von Mindestmaßen und sonstigen Mindestansprüchen zu prüfen. Als Mindestnormen gelten die Bestimmungen (für Österreich) der Landestierschutzgesetze (Nutztierhaltungsverordnungen). Werden Mindestnormen unterschritten, wird die TGI-Zahl nur mit Vorbehalt festgestellt (TGI/V-Zahl). Die TGI- Bewertung gilt dann nur vorbehaltlich der Verbesserung bzw. Beseitigung der Mängel (Mindestnorm-Unterschreitung) in angemessener Frist.

Die Erhebung soll in der ungünstigen Jahreszeit, (in der Regel im Spätwinter, bei Tiefstreu im Sommer), besser mehrmals pro Jahr durchgeführt werden. In manchen Stallsystemen herrschen nicht für alle Tiere an allen Stellen des Stalles gleiche Bedingungen. Da jedoch alle Tiere Anspruch auf eine tiergerechte Haltung haben, sind in solchen Fällen nicht die durchschnittlichen Situationen der Herde zu ermitteln, sondern die Gegebenheiten des schlechtesten Viertels, das heißt es gilt die Situation der 25% am meisten betroffenen Tiere als Maßstab.

(35)

Da sich der TGI jeweils auf ein konkretes Haltungssystem bezieht, ist er für all diejenigen Tiergruppen desselben Betriebes getrennt zu erheben, die sich haltungstechnisch unterscheiden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn im selben Betrieb Aufzuchtferkel und Mastschweine, oder Mastschweine in verschiedenen Haltungssystemen oder in räumlich getrennten Einheiten gehalten werden.

Es hat sich gezeigt, dass eine fachkundige und eingearbeitete Beratungs- oder Kontrollperson zur Feststellung des TGI eines Stalles bzw. einer Haltungseinheit je nach Herdengröße, Stallsystem und bereits vorhandenen Informationen etwa 30 bis 60 Minuten benötigt (BARTUSSEK 1995). Dazu kommt etwa noch einmal so viel Zeit für Gespräche mit dem Tierhalter. Wesentlich für die Objektivität des Ergebnisses und für die erforderliche Zeitökonomie der Erhebung ist es, die in den Erhebungsbögen angeführten qualitativen Beurteilungsstufen von „sehr gut“ bis „sehr schlecht“ richtig und zügig zu treffen. Dazu benötigt man zunächst eine möglichst genaue Definition dieser Begriffe und dann die entsprechende Einarbeitung und Praxiserfahrung.

Zur Begriffsbestimmung der qualitativen Beurteilungsstufen werden in entsprechenden Erläuterungstexten genauere Angaben gemacht, teilweise in Form von Tabellen mit Punktesummenbildung.

Ein Indexsystem wie das hier mit dem Tiergerechtheitsindex vorgestellte, bleibt jedoch notwendigerweise undifferenziert. Der TGI ist ungeeignet für die Erfassung spezifischer Belastungen der Tiere durch spezifische Eigenschaften eines Haltungssystems (WÜRBEL 2004) und lässt das tatsächliche Wohlbefinden und somit auch die klinische Gesundheit der gehaltenen Tiere vollkommen außer Acht. Somit ist er nicht geeignet, die Tiergesundheit zu erfassen. Außer in Österreich konnte sich der TGI bisher nicht durchsetzen.

(36)

2.5 Pathologisch-anatomische Organveränderungen und die Organbefundung

2.5.1 Organbefundung im Rahmen der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung hat als vorrangige Aufgabe die Gewährleistung des Gesundheits- und Verbraucherschutzes. Damit ist das Ziel der Datenerfassung im Bereich pathologisch-anatomischer Organveränderungen die Gewinnung von Informationen zum Krankheitsgeschehen bzw. zur Tiergesundheit im Herkunftsbestand der Schlachttiere (BLAHA u. BLAHA 1995).

Die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen am Schlachthof werden nach der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung (FlUStatV) vom 28. September 2006 zusammengestellt und ermöglichen so einen Überblick über vorkommende Tierseuchen und -krankheiten (BRÜHMANN 1983).

In den letzten Jahrzehnten trat mit dem Rückgang und Verschwinden der epidemisch vorkommenden Zoonosen und der Zunahme der endemisch verlaufenden Durchfall- und Atemwegserkrankungen der Schweine eine Veränderung der epidemiologischen Situation in den Schweinemastbeständen ein. Da in der Fleischuntersuchungsstatistik unspezifische pathologische Veränderungen, wie sie für Enteritiden und Pneumonien typisch sind, nicht differenziert aufgeführt werden, verringert sich mit dem Ansteigen dieser Erkrankungen der Aussagewert der Statistik zur Information über den Gesundheitszustand der Tierbestände (FRIES 1994) und das, obwohl während der Fleischuntersuchung, besonders an den Organen, wertvolle Informationen über Krankheiten, die während des Lebens der Tiere aufgetreten sind, anfallen (BLAHA u. BLAHA 1995).

Auch BÄCKSTRÖM und BREMER (1976) bezeichnen die Organbefundung am Schlachthof als einen wichtigen Bestandteil der präventiven und therapeutischen Veterinärmedizin.

Insbesondere geben am Schlachthof erhobene Lungenbefunde sichere Hinweise auf eventuelle Atemwegsprobleme im Mastbetrieb und können damit zum Ausgangspunkt für die Abklärung und schließlich auch zur Beseitigung erkrankungsbegünstigender Faktoren werden (AALUND et al. 1976; SCHRÖDER und BLAHA 1993).

(37)

Im Vordergrund stehen dabei die pathologisch-anatomischen Veränderungen an den Lungen, den Serosen und an der Leber, da sich diese Befunde besonders als objektives Maß für einen Großteil der überstandenen Krankheiten und somit auch als Indikatoren für die Tiergesundheit eignen (BLAHA u. BLAHA 1995).

2.5.2 Organbefundschlüssel

Die wichtigste Voraussetzung für die Vergleichbarkeit von Organbefunden als Bewertungskriterium für die Bestandsgesundheit ist eine vereinheitlichte Befunderfassung.

Um diese zu ermöglichen wurde an der Außenstelle für Epidemiologie der Tierärztlichen Hochschule Hannover ein Befundschlüssel für die Erhebung von pathologisch-anatomischen Organveränderungen beim Schlachtschwein entwickelt und an verschiedenen Schlachthöfen erprobt (BLAHA 1993). Mit diesem Befundschlüssel (Tabelle 2) lassen sich die Veränderungen an den Organen eines Tieres in ein quantifizierbares System einordnen.

Tab.2: Befundschlüssel für die Erhebung von pathologisch-anatomischen Organveränderungen beim Schlachtschwein (BLAHA 1993)

Veränderung Symbol Ausdehnung

Pneumonie

- geringgradig Pn 1 < 10 %

- mittelgradig Pn 2 11 % – 30 %

- hochgradig Pn 3 > 30%

Pleuritis

- geringgradig Pl 1 < 5-Mark-Stück-groß

- mittelgradig Pl 2 5-Mark-Stück-groß bis handflächengroß

- hochgradig Pl 3 > handflächengroß

Pericarditis Pc ja

Milkspots

- geringgradig L 1 Leber „ausputzen“

- hochgradig L 2 Leber verwerfen

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Da es nicht möglich ist, am Schlachtband bei jedem Organ den prozentualen Anteil des veränderten Gewebes vom Gesamtgewebe zu messen, sind die angegebenen Grenzwerte nur als „Idealgrenzen“ zu sehen.

Dieser Befundschlüssel vernachlässigt bewusst die Art der Veränderungen, die unter anderem katarrhalisch, fibrinös oder eitrig sein können, da es nicht darum geht eine exakte pathologisch-anatomische Diagnose zu stellen. Im Vordergrund steht vielmehr die quantitative Aussage zur Bestandsgesundheit, gemessen an der Häufigkeit von Veränderungen an den Organen, die auf respiratorische Krankheiten zurückzuführen sind.

Trotz der ausschließlich quantitativen Beurteilung der Veränderungen entstehen immer noch für einzelne Lieferpartien, Mastdurchgänge, bzw. Bestände von Mastschweinen sehr unterschiedliche, aber typische Organveränderungsbilder. Diese numerische Bewertung der einzelnen Veränderungskategorien ermöglicht es, die Tiergesundheit von Bestand zu Bestand vergleichbar zu bewerten (BENNEWITZ 1982; HOY et al. 1987).

2.5.3 Bewertungsschlüssel

Die Grundlagen für die Bewertung der Bestandsgesundheit sind die Erfassung der Organbefunde gemäß dem oben erläuterten Befundschlüssel und ihre Zuordnung zu dem jeweiligen Herkunftsbetrieb (BLAHA u. BLAHA 1995). Auch FRIES (1994) hält die Verwendung eines Beurteilungsschlüssels mit genauer Definition der Befundkategorien für den elementaren Bestandteil eines Organbefundungssystems. Auf diese Art ist es möglich, den prozentualen Anteil von Organveränderungen bei den Tieren eines Einsenders anzugeben.

In Tabelle 3 ist ein Bewertungsschlüssel dargestellt, der durch ein Punktesystem eine Vergleichbarkeit der unterschiedlichsten Organveränderungsmuster pro Einsender ermöglicht.

(39)

Tab. 3: Bewertungsschlüssel für die Nutzung der Organveränderungshäufigkeit pro Bestand als Indikator der Bestandsgesundheit (BLAHA 1993).

Pn2 + Pn3 Punkte Pl2 + Pl3 Punkte Pc Punkte

< 1 % 0 < 1 % 0 < 1 % 0

1 – 10 % 2 1 – 10 % 1 1 – 5 % 1

11 – 30 % 4 11 – 30 % 2 6 – 10 % 2

31 – 55% 6 31 – 50% 3 11 – 15% 3

> 50 % 8 > 50 % 4 > 15 % 4

Bedeutung der Abkürzungen siehe Tab. 2

Da mittel- und hochgradige Lungenveränderungen nach BLAHA und BLAHA (1995) einen deutlicher ausgeprägten negativen Einfluss auf die Tierleistung haben als die Pleuritiden und Pericarditiden, werden sie in diesem Bewertungsschlüssel mit einer höheren Punktzahl belegt als die Veränderungen an den Serosen.

Leberveränderungen werden in diesem System absichtlich nicht einbezogen, da diese im Gegensatz zur „Tiergesundheitszahl“ zur sofortigen Handlung, d.h. zur Optimierung der Entwurmungsstrategie führen sollten.

Mit Hilfe dieses Bewertungsschlüssels kann eine Skala erstellt werden, was eine Klassenbildung der Tiergesundheit von Beständen ermöglicht (Tabelle 4).

Tab. 4: Klassenbildung der „Bestandsgesundheitspunkte“ zur verbalen Bewertung der Tiergesundheit (BLAHA 1993):

Punktzahl eines Bestandes Tiergesundheit des Bestandes

0 – 3 Punkte sehr gut

4 – 6 Punkte gut

7 – 9 Punkte mäßig

10 – 12 Punkte schlecht

13 – 16 Punkte sehr schlecht

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Die Organveränderungsmuster von aufeinanderfolgenden Schlachtpartien ein und desselben Bestandes können erheblich variieren, was auf jahreszeitlich bedingte Wettereinflüsse, aber auch auf zeitlich begrenzte, epidemisch auftretende Krankheitseinbrüche zurückzuführen sein kann. Außerdem ist davon auszugehen, dass die erste Schlachtpartie aus einer Mastgruppe, d.h. diejenigen Tiere, die als erste das Schlachtgewicht erreicht haben, weniger Organveränderungen aufweisen als Tiere aus derselben Gruppe, die z.T. erst Wochen später das Schlachtgewicht erreichen, weil sie häufiger oder schwerer erkrankt waren. Deshalb ist es erforderlich, die Organbefundung über längere Zeit bei mehreren Schlachtpartien eines Betriebes durchzuführen und dann die dabei ermittelte durchschnittliche Punktzahl aller Schlachtposten dieses Betriebes als „Bestandsgesundheitszahl“ zu werten.

Allerdings ist der Vergleich von Betrieben bezüglich ihrer Bestandsgesundheit, gemessen an den Organbefunden, nur sinnvoll, wenn die Tiere an denselben Schlachthof geliefert werden (BLAHA u. BLAHA 1995). Denn trotz aller angestrebten Objektivität bei den dargestellten Befund- und Bewertungsschlüsseln können subjektive Einflüsse bei der Organbefundung durch die beteiligten Personen nicht ausgeschlossen werden. Erfahrungen bei der Einführung der Organbefundung an verschiedenen Schlachthöfen haben sogar gezeigt, dass es von Schlachthof zu Schlachthof erforderlich sein kann, die Werte der prozentualen Organveränderungshäufigkeit für die einzelnen Punkte nach oben oder nach unten zu verändern, da es nicht im Sinne dieses Systems ist, wenn in einem Einzugsbereich alle Bestände nur eine „sehr gute“ oder eine „sehr schlechte“ Bestandsgesundheit bescheinigt bekommen. Dabei ist es das Ziel, die Einteilung aller zu beurteilenden Betriebe in Gesundheitskategorien so vorzunehmen, dass es in etwa zu einer Gaußschen Normalverteilung kommt (Abbildung 2).

(41)

Abb.2: Typische Streuung des Tiergesundheitsstatus von Mastbetrieben, die an einen Schlachthof liefern (BLAHA 1995). ITB: Integrierte Tierärztliche Bestandsbetreuung

(42)

2.6 Die Organbefundung im Rahmen des QS-Systems

2.6.1 Das QS-System

Die „Q & S – Qualität und Sicherheit GmbH“ wurde 2001 mit dem Ziel gegründet, Qualitätsmanagementsysteme über alle Stufen der Lebensmittelerzeugung und Lebensmittelvermarktung aufzubauen. Sie ist ein Zusammenschluss von an der Produktion, Verarbeitung und Vermarktung von Fleisch und Fleischwaren beteiligten Verbände und Organisationen sowie der CMA (Centrale Marketing-Gesellschaft).

QS ist ein stufenübergreifendes Qualitätssicherungssystem für Lebensmittel, das sich über alle Stufen der Produktion erstreckt. Dabei basiert das System auf Dokumentation und Kontrolle. Die QS-GmbH hat für alle Beteiligten detaillierte Kriterien festgelegt, die von allen teilnehmenden Betrieben eingehalten werden müssen.

Um die Transparenz und Rückverfolgbarkeit der Produktion auf allen Stufen zu ermöglichen, müssen Wareneingang und Warenausgang sowie wichtige Elemente des Produktionsprozesses dokumentiert werden. In regelmäßig durchzuführenden Eigenkontrollen werden die Betriebsabläufe kontrolliert und dokumentiert.

Der stufenübergreifende Informationsfluss wird durch Übergabe von Warenbegleitpapieren an die nächste Stufe gewährleistet.

Zur Teilnahme an diesem QS-System kann sich jeder landwirtschaftliche Betrieb über einen Systemnehmer („Bündeler“) anmelden. Dazu hat er sicherzustellen, dass die geltenden rechtlichen Vorgaben sowie weitergehende Bedingungen eingehalten werden. Nach einem erfolgreichen Audit durch ein neutrales Prüfinstitut werden landwirtschaftliche Betriebe, abhängig davon in welchem Maß sie die Vorgaben von QS erfüllen, in drei QS-Kategorien eingestuft (SCHUMACHER 2003) und bei Erfüllung der Systemanforderungen ein Prüfzeichen vergeben.

(43)

Die Beurteilung eines Systemteilnehmers erfolgt durch die Einstufung in QS-Standards entsprechend dem nachfolgenden Schema (Tabelle 5):

Tab. 5: Schema zur Einstufung von Systemteilnehmern in QS-Standards

Einstufung Bewertung Bewertung und Verfahren für Einzelbetriebe

QS-Status 1 90-100%

Keine oder nur geringfügige Abweichungen vom QS-Standard. Die Einhaltung von Hygiene, Hygienemaßnahmen sowie Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit ist sichergestellt, wird gepflegt und ist nachvollziehbar. Die geringfügigen festgestellten Abweichungen müssen schnellstmöglich behoben werden.

QS-Status 2 80-89 %

Leichte aber noch akzeptable Abweichungen vom QS-Standard. Die Einhaltung von Hygiene, Hygienemaßnahmen sowie Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit ist weitgehend sichergestellt, wird akzeptabel gepflegt und ist nachvollziehbar. Die festgestellten Abweichungen müssen schnellstmöglich behoben werden.

QS-Status 3 70-79 %

Es wurden Mängel festgestellt, mit korrigierbaren Abweichungen vom QS- Standard. Die Einhaltung von Hygiene, Hygienemaßnahmen sowie Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit ist noch sichergestellt, wird noch akzeptabel gepflegt und ist nachvollziehbar. Die festgestellten Abweichungen müssen schnellstmöglich behoben werden.

Keine

Zulassung < 70 %

Der Betrieb erfüllt den QS-Standard nicht. Die festgestellten Abweichungen sind nicht akzeptabel. Die Einhaltung von Hygiene, Hygienemaßnahmen sowie Eigenkontrollen sind nicht ausreichend sichergestellt und/oder gepflegt. Die Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit sind nicht nachvollziehbar bzw. überprüfbar.

Es erfolgt keine Zulassung des Betriebes. Zur erneuten Prüfung der Systemkonformität ist unbedingt ein Nachaudit des Betriebs innerhalb von drei Monaten erforderlich. Werden im Nachaudit erneut erhebliche Mängel festgestellt, muss ein weiteres Audit die Systemkonformität belegen.

In Deutschland nahmen im Frühjahr 2008 36392 Schweinehaltende Betriebe als Systempartner am QS-System teil (ANON. 2008). Im Jahr 2006 wurden im Bereich der Schweineproduktion 12905 Audits durchgeführt. Dabei wurden 11.901 Betrieb (92,2 %) in den QS-Status 1, 762 (5,9 %) Betriebe in den QS-Status 2 und 54 Betrieb (0,4 %) in den QS- Status 3 eingestuft. 188 Schweineproduzierende Betriebe (1,5 %) erhielten keine Zulassung (ANON. 2007a).

Mit einem erfolgreichen Audit und der Einstufung in einen „QS-Standard“ wird das anschließende Kontrollintervall je nach Kategorisierung der Betriebe auf ein bis drei Jahre festgelegt.

(44)

2.6.2 Organbefundung innerhalb des QS-Systems

Ergänzend zur amtlichen Fleischuntersuchung findet am Schlachtband eine Erhebung von erkrankungsbedingten, pathologisch-anatomischen Veränderungen an den Organen und Schlachtkörpern aller Schlachtschweine eines jeden QS-Betriebes statt, um zusätzliche Informationen für die Beurteilung der Gesundheit der Herkunftsbestände zu erhalten (ANON.

2003).

Auch innerhalb des QS-Systems ist man der Auffassung, dass die Organbefundung während der Schlachtung die Möglichkeit der vergleichenden Quantifizierung von Befundhäufigkeiten als ein weiteres Maß der Tiergesundheit bietet. Zusätzlich möchte man auf diese Weise auch solche subklinisch verlaufende Erkrankungen erkennen, die leistungsmindernd und das Wohlbefinden der Tiere beeinträchtigend sind, am lebenden Tier aber nicht ohne weiteres als Erkrankung erkennbar sind.

Die Erhebung von Organbefunden innerhalb des QS-Systems dient dazu, den Status hinsichtlich bestimmter Erkrankungen besser einschätzen zu können, die Effektivität von Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit zu überprüfen und die Einhaltung der Zielstellungen im Rahmen von definierten Gesundheitsprogrammen laufend kontrollieren zu können. Durch die Rückmeldung der erhobenen Befunde soll die Verbesserung der Tiergesundheit, der Tierleistung und des Wohlbefindens der Tiere durch Tierbesitzer und betreuende Tierärzte ermöglicht werden. Die Beurteilung und Erfassung der Veränderungen geschieht auf folgende Weise (Tabelle 6):

(45)

Tab. 6: Beurteilung und Erfassung von Organveränderungen im Rahmen des QS-Systems (ANON. 2003)

Organ Veränderungen Art der Erfassung

Lunge bis zu 10 % verändert o.b.B.

10 % bis 30 % verändert 1

über 30 % verändert 2

Brustfell bis zu 10 % verändert o.b.B.

10 % bis 3 % verändert 1

über 30 % verändert 2

Herzbeutel nicht verändert o.b.B.

verändert ja

Leber nicht verändert o.b.B.

verändert ja

Schlachtkörper nicht verändert o.b.B.

Abszess(e) ja

Magen nicht überfüllt o.b.B.

überfüllt ja

Diese Befunde werden bestandsbezogen für jedes einzelne Schwein in die schlachthofeigene Datenbank eingegeben und an den Tierbesitzer übermittelt. Zusätzlich werden die Ergebnisse der Organbefundung einer anonymisierten Zusammenfassung der kumulierten Ergebnisse aller Herkunftsbetriebe des Schlachthofes der jeweils letzten drei Monate gegenübergestellt, um dem Tierbesitzer eine vergleichende Bewertung der Ergebnisse der von ihm gelieferten Schweine zu ermöglichen.

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