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Archiv "Umweltkriminalität: Strengere Vorschriften" (02.12.1994)

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Academic year: 2022

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Quelle: Umweltbundesamt

Weniger heizen Weniger Auto fahren Weniger Wasser Weniger Strom Organ. Abfall sammeln Benzinarmes Auto Chem. Reste sammeln Kunststoffe sammeln

Lackreste entsorgen I Energiearme Geräte Medikamente sammeln Batterien entsorgen IS Grafik 1994 - 393

Soviel Prozent der befragten Deutschen wollen in Zukunft folgendes beachten

34%

36%

Die meisten Bundesbürger haben heute ein stark ausgeprägtes Bewußtsein für den Umweltschutz. So geben 80 Prozent der Befragten an, zum Umweltschutz durch eigenes Verhalten beizutragen. Mehr Geld dafür zu bezahlen, lehnt jedoch über die Hälfte ab. Sehr gering ist auch die Bereitschaft, das Auto lieber öfter in der

Garage zu lassen.

THEMEN DER ZEIT

Im Umweltstrafrecht sind zum 1. November eine Reihe von Ver- schärfungen in Kraft getreten. Nach Ansicht von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenber- ger (FDP) werden sie „Lücken schließen und erkannte Defizite be- seitigen". Wie das Justizministeri- um mitteilte, wird mit dem Zweiten Gesetz zur Bekämpfung der Um- weltkriminalität die Verunreinigung von Boden zum Strafbestand. Bis- her habe in den alten Ländern hier- für nur ein lückenhafter strafrechtli- cher Schutz bestanden. Schädigun- gen konnten strafrechtlich in der Vergangenheit nur geahndet wer- den, wenn sie zu einer nachweisba- ren Grundwasserbeeinträchtigung führten oder auf einer Lagerung ge- fährlicher Abfälle beruhten. Die Neuregelung bewirke gleichzeitig eine Rechtsangleichung. In den neuen Ländern galt bisher schon aufgrund des Einigungsvertrages ein eigenständiger strafrechtlich verankerter Bodenschutz.

Zusätzlich wurde die Strafvor- schrift für eine Luftverunreinigung

BERICHTE

erweitert. In dem neuen „Emissi- onstatbestand" sei jetzt auch das grob pflichtwidrige Freisetzen von Schadstoffen in bedeutendem Um- fang unter Strafe gestellt, ohne daß eine potentielle Schädigung im Ein- zelfall nachgewiesen werden müsse, heißt es. Mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren ist der grob pflichtwi- drige Umgang mit radioaktiven Stoffen bedroht, die durch ionisie- rende Strahlen den Tod oder schwe- re Gesundheitsschäden eines ande- ren herbeiführen können. Nament-

Bei rund 36 000 Menschen, die nach dem Reaktorunglück im Atom- kraftwerk Tschernobyl bei Aufräum- arbeiten eingesetzt wurden, soll die Wirkung von Strahlenschäden beob- achtet werden. Dies haben das fran- zösische Institut für Strahlenschutz

lich seien vor allem Ein- und Aus- fuhr sowie die Abgabe an Unbe- rechtigte erfaßt. Dem illegalen

„Abfalltourismus" soll per Gesetz ebenfalls ein Riegel vorgeschoben werden. Eine entsprechende Rege- lung ist schon seit Mitte Oktober in Kraft. Besonders schwere Umwelt- straftaten werden jetzt mit Höchst- strafen bis zu zehn Jahren bedroht, auch wenn diese, anders als im gel- tenden Recht, nicht zu einer kon- kreten Gefährdung von Menschen führen. Andererseits umfassen die Vorschriften auch die Berücksichti- gung einer möglichen „tätigen Reue". Damit solle die Umkehr des Täters zu einem umweltgerechten Verhalten honoriert werden, erläu- terte das Ministerium. afp

und nukleare Sicherheit (IPSN) und das Zentrum für Umweltmedizin in St. Petersburg in Paris vereinbart.

Das Abkommen wurde bei einer In- ternationalen Konferenz über Strah- lenbelastung geschlossen, bei der rund 450 Atomwissenschaftler und Ärzte über die Risiken von Strahlen- belastungen berieten. An den Folgen der Tschernobyl-Katastrophe am 26.

April 1986 sind nach offiziellen An- gaben mindestens 6 000 Bewohner der Ukraine gestorben. Bei Auf- räumarbeiten sollen nach Schätzun- gen mindestens 50 000 Menschen radioaktiv verseucht worden sein.

Zu diesem Personenkreis zählen die Behörden Zivilisten und Militärs, die im Laufe der Jahre auf dem Re- aktorgelände und in der wegen ho- her Strahlenbelastung evakuierten, 30-Kilometer-Zone um das Kraft- werk tätig waren.

Ziel der gemeinsamen For- schungsarbeiten der Atomwissen- schaftler und Ärzte ist es, durch Strahlenbelastung ausgelöste ge- sundheitliche Beeinträchtigungen genauer zu erforschen. Sie reichen von Herz- und Kreislaufkrankhei- ten über Bronchialtumore bis hin zum schnelleren Altern. afp

Umweltkriminalität:

Strengere Vorschriften

Strahlenschäden an Tschernobyl-Opfern

A-3338 (30) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 48, 2. Dezember 1994

Referenzen

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