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Archiv "Kassenärzte: Gespannt auf die Argumentation" (26.09.2008)

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Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 3926. September 2008 A2045

B R I E F E

KASSENÄRZTE

Die Bundesregie- rung will es Nieder- gelassenen wieder erlauben, über das 68. Lebensjahr hin- aus die Kassenzu- lassung zu behalten (DÄ 30/2008: „Die Altersgrenze fällt“ von Josef Maus).

Rückblick

Sollte die Altersgrenze tatsächlich fallen, so ist endlich ein trauriges Kapitel um ein Grundrecht eines Freiberuflers – die freie Niederlas- sung – abgeschlossen. Ein Rückblick sei mir erlaubt. Seit 60 Jahren haben sich Politiker, Krankenkassen und Ärztefunktionäre im Kampf gegen dieses Grundrecht durchaus negativ bewährt! Es begann nach dem Krieg.

Für die Zulassung als Kassenarzt gab es strikte Verhältniszahlen zu den zu versorgenden Kassenpatienten. Da diese Verhältniszahlen rasch erreicht waren, blieben viele junge Kollegen, durch Wehrdienst oder Gefangen- schaft schon erheblich benachteiligt, von der Kassenzulassung ausge- schlossen. Hätte man sich um diese Generation bemüht, so wäre schon damals erkennbar gewesen, dass die den Ärzten zur Verfügung gestellte Honorarsumme bei Weitem unzurei- chend war, mussten doch auch die niedergelassenen Ärzte eine massive Quotierung ihrer Kassenhonorare hinnehmen, d. h. eine Auszahlung von z. B. nur 70 Prozent des zuste- henden Honorars. Erst dem NAV ge- lang es nach langjährigem Streit, die Niederlassungsfreiheit um das Jahr 1960 zu erkämpfen – gegen den Wi- derstand der kassenärztlichen Funk- tionäre! . . . Schon um 1975 machte sich ein Ärztemangel bemerkbar.

Um die Niederlassung im ländlichen Raum zu fördern, wurden Umsatzga- rantien von den KVen gegeben, d. h., das Kassenhonorar wurde im Be- darfsfall aufgefüllt, aber nicht von den Krankenkassen, sondern aus den Honoraren der niedergelassenen Ärzte! Gehen wir nur zehn Jahre weiter, so wurde trotz Beschränkung der Medizinstudentenzahlen das Schreckbild einer Ärzteschwemme an die Wand gemalt, resultierend in der Forderung von KV, Kassen und Politik: „Um Platz zu schaffen für den Nachwuchs, müssen eben die Alten raus!“ Gegen die Bedenken des Rechtsausschusses des Bundes- tages wurde unter der Regie von Herrn Seehofer 1993 der § 95 Absatz 7 Satz 3 des SGB V eingeführt: „Im Übrigen endet ab 1. Januar 1999 die Zulassung am Ende des Kalender- vierteljahres, in dem der Vertragsarzt sein 68. Lebensjahr vollendet.“ Be- gründung: „Ärzteschwemme!“ Als dieses Gesetz in Kraft trat, zeichnete sich überraschenderweise statt der Ärzteschwemme ein Ärztemangel ab. Dies war wohl auch der Grund, weshalb die Zweite Kammer des Ersten Senats des Bundesverfas- sungsgerichts mit Beschluss vom 31. 3. 1998 – 1 BvR 2167/93 und 2198/93 – Verfassungsbeschwerden ablehnte, dabei die offizielle Geset- zesbegründung „Ärzteschwemme“

durch die unbegründete Behauptung ersetzte, dass ein Vertragsarzt mit 68 Jahren geistig und körperlich nicht mehr in der Lage sei, diesen schwe- ren Beruf auszuüben! Diese Begrün- dung wurde schon durch die gesetzli- chen Ausnahmeregeln ad absurdum geführt – doch was scherte dies unse- re höchsten Richter! Es kam nun zu einer obskuren Koalition von Sozial- richtern, Kassen- und KV-Funk- tionären einschließlich der (bisher

auch von den betroffenen Ärzten be- zahlten!) KV-Juristen. Alle Klagen wurden abgewiesen, ebenso Anträge auf Verfahrensaufschiebung bis zu einer Entscheidung des Europä- ischen Gerichtshofes . . . Leider ha- ben nicht nur die KVen, sondern auch die freien Verbände betroffene Kollegen im Klageweg nicht unter- stützt. Es bedurfte engagierter be- troffener Ärzte, wie Dres. Deiwick, Hagedorn und Ettrich, sich für die Kollegen einzusetzen, und endlich erreichten sie sowohl eine Klagean- nahme durch den Europäischen Ge- richtshof als auch die Annahme einer Beschwerde durch die Menschen- rechtskommission der UN. Von bei- den Seiten wurde das Bundesjustiz- ministerium zu einer Stellungnahme bis September 2008 aufgefordert.

Nunmehr soll die Altersgrenze end- gültig aufgehoben werden, eine Ohr- feige unserer Politiker für die Richter des Bundesverfassungsgerichts. Von einer Entschädigung der bisher be- troffenen Ärzte ist noch keine Rede! . . .

Dr. med. Klaus Reichel,Hubertussteig 7, 91217 Hersbruck

Gespannt auf die Argumentation

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 1998 die Verfassungsbe- schwerde zweier Kollegen gegen die vom damaligen Bundesgesundheits- minister Horst Seehofer erlassene 68er-Regelung (Einführung einer Al- tersbegrenzung für niedergelassene Ärzte) mit folgender Begründung ab- gelehnt: „Die Altersgrenze dient ei- nem besonders wichtigen Gemein- schaftsgut – der Gesundheit der in der gesetzlichen Krankenversiche- rung Versicherten. Die Regelung dient auch dazu, Gefährdungen, die

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

Das Leser-Forum

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A2046 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 3926. September 2008

B R I E F E

von älteren, nicht mehr voll leis- tungsfähigen Berufstätigen ausgehen, einzudämmen. Es entspricht der Le- benserfahrung, dass die Gefahr einer Beeinträchtigung der Leistungsfä- higkeit auch heute noch mit zuneh- mendem Alter größer wird. Zur Si- cherstellung dieses Ziels darf der Ge- setzgeber auf Grundlage von Erfah- rungswerten eine generalisierte Re- gelung erlassen.“ Man darf also recht gespannt sein, mit welchen Argu- menten die Altersgrenze jetzt wieder aufgehoben wird. Es ist ein Hohn für die 6 337 Ärztinnen und Ärzte, die seit 1999 ihre Kassenarztzulassung zurückgeben mussten, dass

von über 68-jährigen Politikern keine Gefahr ausgeht

Privatversicherte vor über 68- jährigen Ärzten nicht geschützt wer- den mussten

eine Gefahr von über 68-jährigen Ärzten nicht ausging, wenn sie in un- terversorgten Gebieten weiterarbei- teten.

Es ist wohl leider anzunehmen, dass keiner der 6 337 Ärztinnen und Ärz- te die Kraft und den Mut aufbringen wird, eine Schadensersatzklage ein- zureichen, insbesondere da man auf hoher See und vor den Gerichten in Gottes Hand ist.

Dr. med. Udo Fuchs,Burgunderweg 11 F, 22453 Hamburg

KOMMUNIKATION

Der Arzt sollte sich in die Lage des Pati- enten versetzen können (DÄ 26/

2008: „Arzt-Patien- ten-Kommunikation:

Den Perspektiven- wechsel trainieren“ von Patric P. Kut- scher).

Ein Gender-Problem

Bei der Arzt-Patienten-Beziehung gibt es – neudeutsch ausgedrückt – ein Gender-Problem. Schon als Kli- nikanfängerin fiel mir auf, wie vieles mehr mir die Patienten erzählten als den männlichen Kollegen. Und jetzt am Ende meines Berufslebens in pri- vatärztlicher Tätigkeit erlebe ich im- mer wieder tief verunsicherte Patien- tinnen, denen männliche Ärzte ab-

weisend gegenübergetreten sind, sie auf die „Psycho-Schiene“ geschoben und dadurch regelrecht in Depressio- nen getrieben haben. Meiner Mei- nung nach findet das alles deshalb statt, weil Männern das Eingeständ- nis eigener Ohnmacht viel schwerer fällt als Frauen. In einer Zeit, da jun- ge Kliniker Krebskranke schonungs- los aufklären, hat man offenbar das Trösten verlernt. Man kann negative Auskünfte in vielen Fällen noch po- sitiv formulieren, anstatt zu sagen:

„Sie haben noch drei Monate zu le- ben!“ . . .

Dr. med. Anna Hutzel,

Richard-Riemerschmid-Allee 28, 81241 München

Enttäuschend

. . . Was dieser Artikel dazu zu bieten hat, ist für mich enttäuschend. Einen

„Perspektivenwechsel“ praktisch zu üben sowie die Münsteraner Experi- mente sind durchaus interessante An- sätze (letztere nicht ganz unumstrit- ten). Der „Fähigkeit zum Perspekti- venwechsel“ (ein vollständiger Per- spektivenwechsel ist übrigens psycho- logisch gar nicht möglich) wird hier eine viel zu große Bedeutung beige- messen. Was gemeint ist, ist Empa- thie: wie wir als Ärzte fähig sind, uns in unsere Patienten einzufühlen. Die- se Fähigkeit setzt emotionale Intelli- genz voraus. Zweifellos sind diese Gaben unter uns Ärzten – nicht an- ders wie im Bevölkerungsdurch- schnitt – primär recht unterschiedlich hoch ausgeprägt, aber sie sind trai- nierbar! Die Ärztin/der Arzt hat aber für eine gelingende Arzt-Patienten- Beziehung noch einiges mehr zu leis- ten, als sich in die Lage seines Patien- ten zu versetzen: Er sollte wahr- nehmen können, was sein Gegenüber eigentlich will (gerade auch, wenn dies von ihm nicht explizit ausge- sprochen wird), er sollte seine eige- nen Gefühle reflektieren können, die der Patient in ihm auslöst und vieles andere mehr, also: Wir haben vor al- lem auch die Gegenseitigkeit dieser Beziehung zu beachten. Wenn uns nun zur Verbesserung unserer Kom- munikation mit unseren Patienten als

„unorthodoxe Möglichkeiten“ ange- tragen wird, doch mal ein Buch (möglichst ein philosophisches) zu lesen, ins Theater zu gehen und sich

mit Kunst auseinanderzusetzen, frage ich mich, welches Bild der Autor von der Ärzteschaft hat! Ich möchte ihm nicht unterstellen, dass er uns samt und sonders als Berufsbanausen sieht. Ich jedenfalls kenne keine(n) ärztliche(n) Kolleg(in)en, die/der dies nicht doch alles bereits betreibt! . . .

Dr. med. Werner Stelzer,Schillerstraße 3, 86554 Pöttmes

HAUSARZTVERTRAG

Der neue Hausarzt- vertrag sieht vor, dass Patientendaten zentral gespeichert werden sollen (DÄ 25/2008: „Hausarzt- vertrag in Baden- Württemberg: Wegbereiter für E-Card“

von Samir Rabbata).

Sicherheitssystem unzureichend

Bei allen Formen elektronischer Speicherung von Patient(inn)endaten (z. B. elektronische Gesundheitskarte [eGK], Gesundheitsakte) werden Le- segeräte benötigt. Wer keins zur Ver- fügung hat oder damit nicht umgehen kann, kann damit seine eigenen Da- ten nicht überprüfen. Auch in Notfäl- len wird so die notwendige Datener- mittlung erschwert. Im Gegensatz da- zu sind schriftliche Daten ohne Hilfs- mittel lesbar, und die Patient(inn)en können sie nur ausgewählten Perso- nen zugänglich machen. Wie Bank- daten, Firmengeheimnisse usw. zei- gen, können Dritte mit entsprechen- der krimineller Energie oder einer of- fiziellen staatlichen Anordnung Zu- gang zu den Daten erlangen. Wie bis- herige Überwachungsmaßnahmen belegen, ist bei staatlicher Anordnung selbst ein Richtervorbehalt kein wirk- samer Schutz. Elektronisch sind Da- ten leicht kopierbar. Einmal erhoben gelangen sie leicht in unbefugte Hän- de. Damit wird das Arzt-Patient- Verhältnis massiv gestört. In der Test- region Flensburg stellte sich zudem heraus, dass das PIN-System der eGK viele Beteiligte überforderte.

Deshalb wollen die Verantwortlichen das unzureichende Sicherheitssystem weiter aufweichen . . .

Dr. Uwe Schnabel,Am Ringpark 3 B, 01640 Coswig

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A2047

B R I E F E

RISIKOMANAGEMENT

Die Prävention von Eingriffsverwechs- lungen im Kranken- haus fällt nicht leicht (DÄ 26/2008: „Si- cherheitscheck kann zur Farce werden“

von Martina Merten).

Übersetzung gesucht

Dieser Artikel belegt einmal mehr, dass die Einführung bzw. bedenkenlo- se Übernahme modischer angloameri- kanischer Begriffe keinesfalls Er- folgsgarant für eine (egal welche) Maßnahme ist – vielleicht eher sogar das Gegenteil! Zwar hat die „Arbeits- gruppe Eingriffsverwechslung“ sich offenbar viele Gedanken zu einem präventiven Programm inklusive Ent- wicklung eines (m. E. allerdings auch nicht gerade besonders einleuchten- den) Plakats gemacht. Leider hat sie dann aber anscheinend nicht mehr genügend Kreativität aufbringen kön- nen (oder mögen?), einen allgemein- verständlichen deutschsprachigen Be- griff für „Team-Time-Out“ zu finden – woran mag das liegen? Noch be- denklicher erscheint mir, dass man zwar die durch diesen Begriff entstan- dene Verwirrung erkannt hat, dem Ar- tikel aber eine geplante oder vielleicht sogar schon erfolgte Änderung nicht entnehmen kann. Und ich dachte im- mer, man wolle aus Fehlern lernen!?

Dr. Hermann A. Klasen,Lessingstraße 27, 26131 Oldenburg

INTERVIEW

Dr. jur. Rainer Hess, Vorsitzender des G- BA, spricht über die Schwerpunkte sei- ner nächsten Amts- zeit (DÄ 27/2008:

„Meine Motivation ist, die gemeinsame Selbstverwaltung zu stärken“ von Jens Flintrop, Thomas Gerst und Heinz Stüwe).

Erschreckend unärztlich

Leute aus der gehobenen (abgehobe- nen?) Funktionärsebene wie Dr. Hess sind schuld daran, dass unsere Tätig- keit durch überbordende Bürokratie

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A2048 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 3926. September 2008

B R I E F E M E D I E N

immer unattraktiver, ja undurchführ- barer wird. Und das Schlimmste: Dr.

Hess macht es nach seinen Äußerun- gen als Überzeugungstäter! Sein

„Lieblingsthema“ sei die Entwick- lung von Versorgungskonzepten, zum Beispiel wird er für das Krankheits- bild Depression die Leitlinienbewer- tung analysieren lassen, dann Qua- litätsparameter definieren, um dann Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung bei Depression zu ver- bessern. Herr Dr. Hess kündigt also der jahrzehntelang erfolgreichen in- dividuellen (und wissenschaftlich be- gründeten) Depressionsbehandlung und redet das Wort einer Listenmedi- zin, die rein verwaltungsmäßig durch Abhaken von Fragebögen zur richti- gen Diagnose und richtigen Behand- lung führen soll. Das ist erschreckend unärztliches, aber verwaltungsjuris- tisch logisches Denken! Am besten geeignet zur Durchführung in anony- men Polikliniken großer Kapitalge- sellschaften, womit wir wohl beim agens movens seiner Vorschläge an- gekommen sind. Und im selben Atemzug mit dieser vollständigen Entmündigung des Arztberufs be- hauptet Herr Dr. Hess, noch nie im Übermaß in die ärztliche Selbststän- digkeit eingegriffen zu haben! Diese Nebeneinanderstellung ist entweder naiv oder von Blindheit geschlagen, am wahrscheinlichsten jedoch blanke Hybris. Ich biete Herrn Dr. Hess gern eine Diskussion mit der ärztlichen Basis an, damit er nicht hinterher be- haupten muss, nichts gewusst zu ha- ben, wenn er plötzlich mit all seinen Leitlinien ohne deutsche Ärzte in un- serem schönen Land allein dasteht.

Roland Leitgeb,Brüder-Becker-Straße 47, 97437 Haßfurt

Erinnerung an eine Fehlentscheidung

Herr Dr. R. Hess reflektiert in einem Interview entspannt bei einer Tasse Kaffee mit fast väterlicher Güte über die hoheitlichen Aufgaben und Ord- nungsfunktionen des G-BA im mi- nisteriellen Geflecht der aktuellen deutschen Gesundheitspolitik. Dabei stellt er die rhetorische Frage: „Nen- nen Sie mir eine Entscheidung des G-BA, die im Übermaß in die ärztli- che Selbstständigkeit eingegriffen

hätte.“ Hier sei er (und alle Leser) zumindest an eine solche Entschei- dung erinnert: Mit beispielloser Be- ratungsresistenz, Kurzsichtigkeit und Anmaßung verbot der G-BA (damals noch Gem-BA) im Februar 2002 die Erstattung der ambulanten PET (Po- sitronenemissionstomografie) durch die GKV (mit Geschäftsführerhaf- tung!), obwohl drei Konsensuskon- ferenzen der DGN (Deutsche Gesell- schaft für Nuklearmedizin) mit Spit- zenbesetzung 1995/1997/ 2000 einen klaren, wohl dokumentierten Indika- tionskatalog mit einer Fülle von Da- ten vorgelegt haben und selbst der kritische Wissenschaftsrat eine posi- tive Empfehlung für die PET in der GKV gegeben hat. Bis zum heutigen Tag wurde die PET (mehr als sechs Jahre) zum Schaden von Patienten- versorgung und wissenschaftlicher Entwicklung in Deutschland (mit un- verständlichem Staunen der interna- tionalen Szene) in einen Dornrös- chenschlaf versetzt. Lediglich den pulmonalen Rundherd (resp. Bron- chialkarzinom) hat man seit 1/2007 wieder zur Vergütung zugelassen.

Diese Entscheidung (mit unterge- setzlicher Normwirkung!) hat viele ambulante PET-Institutionen in wirt- schaftliche Insolvenz gebracht und die ambulante Etablierung einer ganzen Gerätegeneration verhindert, um jetzt mit kombinierter PET-CT als Schrittinnovation und neuem State of the Art einen behutsamen Neuanfang zu versuchen. Der (vom G-BA umgesetzte) Erlaubnisvorbe- halt im ambulanten Bereich versetzt Tag für Tag die niedergelassenen Fachärzte in eine wettbewerbliche Unterlegenheit und untermauert die Mehrklassenmedizin vor allem in der Onkologie (Stichwort off label use) . . .

Dr. med. Wolfgang Abenhardt,Prielmayerstraße 1, 80335 München

Die Redaktion veröffentlicht keine ihr anonym zugehenden Zuschriften, auch keine Briefe mit fingierten Adressen. Alle Leserbriefe werden vielmehr mit vollem Namen und voller Anschrift gebracht. Nur in besonderen Fällen können Briefe ohne Namensnennung publiziert werden – aber nur dann, wenn der Redaktion bekannt ist, wer geschrieben hat.

ANONYM

VERHALTENSTHERAPIE

Lösungsstrategien

Mit den „systemischen Aspekten der Verhaltenstherapie“ stellt Iver Hand eine moderne Verhaltensthe- rapie dar, die interaktionelle Funk- tionen der psychischen Störung, de- ren Auswirkungen auf das soziale Netz des Patienten, die Einbettung des Krankheitsgeschehens in bio- grafische Bezüge und die Bezie- hung zwischen Patient und Thera- peut gleichermaßen berücksichtigt und damit die klassischen behavio- ristischen Ansätze längst überwun- den hat.

Das Buch vermittelt dem Anfän- ger wie auch dem fortgeschrittenen Verhaltenstherapeuten mit zahlrei- chen anschaulichen Beispielen aus der langjährigen Praxis des Autors Schwierigkeiten und Lösungsstrate- gien in der Problemanalyse, in der Motivation des Patienten zur Verhal- tensänderung und in der Auswahl des therapeutischen Fokus bei der Abwä- gung zwischen Symptombewälti- gung und störungsorientierter patien- tenzentrierter Therapie. Über einen kurzen Abriss der Geschichte der Verhaltenstherapie führt es den Leser zu den Charakteristika einer multi- modalen modernen strategisch-sys- temischen Verhaltenstherapie und vermittelt anhand anschaulich darge- stellter Fallbeispiele ein tieferes Ver- ständnis der Störungsfunktionalität und der Bedeutung der therapeuti- schen Beziehung.

Iver Hand, der die Verhaltensthe- rapie in ihren Schwierigkeiten und Chancen als Lernender, Therapeut, Lehrender und schließlich auch als einer der Wegbereiter der Verhal- tenstherapie in Deutschland vertritt, leitete bis 2006 den Bereich Verhal- tenstherapie an der Universitätskli- nik für Psychiatrie und Psychothe- rapie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf. Sein Buch er- gänzt die bestehenden Lehrbücher zur Verhaltenstherapie um ein praxisorientiertes Werk mit ausge- zeichneten didaktischen Qualitäten.

Anil Batra

Iver Hand: Strategisch-systemische Aspekte der Verhaltenstherapie.Springer, Wien, 2008, 276 Seiten, gebunden, 49,95 Euro

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