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Archiv "Transplantationen: Altruismus und Freiwilligkeit" (26.03.2004)

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ie postmortalen Organspenden reichen bei weitem nicht aus, um den Bedarf an transplantierbaren Organen zu decken. Die Gründe dafür sind vielfältig: So dokumentieren nur zwölf Prozent der Bevölkerung ihre Spendenbereitschaft in einem entspre- chenden Ausweis. Auch melden nicht alle Krankenhäuser jeden verstorbenen Organspender an Eurotransplant. Die Folge ist, dass sich „die Schere immer weiter öffnet: Dem Bedarf bei circa 12 000 Patienten standen im Jahr 2003 etwa 3 600 Transplantationen gegen- über“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med.

Christoph Fuchs, am 16. März vor Jour- nalisten in Berlin.

Verhinderung des Organhandels

Angesichts der unverändert geringen Zahl von verfügbaren postmortalen Spenderorganen müsse über eine Aus- weitung der Lebendspenden diskutiert werden, forderte Prof. Dr. med. Peter Neuhaus, Berlin. Ein Grund für die stei- gende Nachfrage nach Lebendspenden sind Fuchs zufolge nämlich auch deren klinischen Erfolge im Vergleich zu postmortalen Transplantationen. Jede sechste Nierentransplantation im Jahr 2003 sei auf eine Lebendspende zurück- gegangen; bei Lebertransplantationen betrage der Anteil der Lebendspenden knapp neun Prozent, sagte Neuhaus.

„Die Erfolge in der Transplantations- chirurgie erhöhen den Bedarf an Orga- nen ständig und führen zu explodieren- den Wartelisten.“

Bisher sind der Lebendorganspende gesetzliche Grenzen gesetzt. So ist nach

dem Transplantationsgesetz die Ent- nahme nicht regenerierungsfähiger Or- gane bei lebenden Organspendern nur zulässig zur Übertragung auf Verwand- te ersten oder zweiten Grades, Ehegat- ten,Verlobte und „andere Personen, die dem Spender in besonderer persönli- cher Verbundenheit offenkundig nahe stehen“. Prof. Dr. med. Günter Kirste, Freiburg, plädierte dafür, den zur Ver- fügung stehenden Spielraum auch zu nutzen. Häufig hätten zum Beispiel Arbeitskollegen ein engeres Verhältnis zueinander als Familienmitglieder. So berichtete Kirste, dass er eine Niere transplantiert habe, mit der ein Le- bendorganspender seinem Kollegen aus langjähriger „persönlicher Verbun- denheit“ das Leben gerettet hat.

Die Ständige Kommission Organ- transplantation der Bundesärztekam- mer hält eine Präzisierung hinsichtlich des Spender- und Empfängerkreises von Lebendorganen für notwendig. Sie spricht sich in einem Positionspapier dafür aus, „die Entnahme nicht rege- nerierungsfähiger Organe – über die Zulässigkeit der Lebendorganspende unter nahen Verwandten beziehungs- weise Wahlverwandten hinaus – auch zum Zwecke der unentgeltlichen an- onymen Lebendorganspende in einem Pool zuzulassen“, wie der Vorsitzende der Ständigen Kommission, Prof. Dr.

jur. Hans-Ludwig Schreiber, erläuterte.

„Ob die Beschränkung auf familiäre und persönliche Verbundenheit erfor- derlich ist, um die Freiwilligkeit und das Freisein von Organhandel zu bewah- ren, muss diskutiert werden“, forderte Schreiber. Dabei sei man sich der Ge- fahren einer zunehmenden Ausweitung der Lebendorganspende durchaus be- wusst. „Jedwede Form finanzieller

Anreize unterhöhlt die altruistischen Motive“, mahnte Fuchs. Die Ständige Kommission plädiert deshalb dafür, weiterhin nur dann ein Organ eines le- benden Spenders zu entnehmen, wenn kein geeignetes Organ von Verstorbe- nen zum Zeitpunkt der Transplantation zur Verfügung steht (Subsidiaritätsge- bot). Mit der Unentgeltlichkeit und Anonymität des so genannten Poolings soll sichergestellt werden, dass Organ- handel auch künftig ausgeschlossen bleibt. Dies bedürfe jedoch einer ent- sprechenden Bestimmung im Trans- plantationsgesetz, unterstrich Schreiber.

Cross-over-Spenden

Ein Teil der Kommission tritt auch für die Zulässigkeit einer Cross-over- Spende ein. Betroffen davon sind Fälle, bei denen die Lebendorganspende zwischen Personen, die Organe spen- den dürfen, aus medizinischen Gründen nicht infrage kommt. „Hier besteht die Möglichkeit, ein solches Spender- Empfänger-Paar mit einem geeigneten zweiten Paar zusammenzubringen und zwei Lebendorganspenden kreuzweise durchzuführen.“ Über die Zulässigkeit solcher Cross-over-Spenden werde der- zeit noch diskutiert. „Sie werden das Problem der Organknappheit nicht lösen, sie könnten aber dazu beitragen, Blutgruppengrenzen, die Organspen- den unter Verwandten oder Freunden unmöglich machen, zu überwinden“, sagte Kirste.

Doch eins sollte nicht aus den Augen verloren werden, forderte Fuchs: „Die Lebendspende erfordert ein hohes Maß an Verantwortung von allen Beteilig- ten, insbesondere von den Ärzten.

Denn das Primat ärztlichen Handelns ,nil nocere‘ wird durchbrochen, wenn einem Gesunden, ausschließlich zum Wohle eines Dritten, ein Organ oder Organteile entnommen werden. Die Sozialgüter Selbstlosigkeit und Frei- willigkeit und damit die Idee der Uneigennützigkeit der Organspende müssen als entscheidendes Prinzip in der Transplantationsmedizin Bestand behalten. An dieser Maxime müssen sich auch die Vorschläge zur Weiterent- wicklung des Transplantationsgesetzes messen lassen.“ Gisela Klinkhammer P O L I T I K

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 1326. März 2004 AA825

Transplantationen

Altruismus und Freiwilligkeit

Die Ständige Kommission Organtransplantation der

Bundesärztekammer spricht sich für die Zulassung von

anonymen Lebendorganspenden an einen Pool aus.

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