A 2158 Deutsches Ärzteblatt
|
Jg. 109|
Heft 44|
2. November 2012 Die Bundesärztekammer (BÄK) hat begrüßt, dass behinderte pflegebe- dürftige Menschen künftig die sie pflegenden und bei ihnen angestell- ten Personen in stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mitnehmen dürfen sollen. „Die Mög- lichkeit der Betroffenen, ihre Assis- tenzpfleger in alle stationären Ein- richtungen mitzunehmen, trägt der Integration der verschiedenen Sekto- ren des Gesundheitswesens Rech- nung und stärkt die Selbstbestim- mung der Patienten“, betonte Mar- kus Rudolphi von der BÄK während einer Anhörung im Gesundheits - ausschuss des Bundestages.Bislang können die sogenannten Assistenzpflegepersonen nur bei stationärer Krankenhausbehandlung der behinderten Patienten, die sie pflegen, mit aufgenommen werden.
Die Bundesregierung will das nun ändern.
Auch Thomas Bublitz vom Bun- desverband Deutscher Privatklini- ken sprach sich für die Neuregelung aus: „Behinderte Pflegebedürftige haben einen höheren pflegerischen Betreuungs- und Hilfebedarf als nichtbehinderte Pflegebedürftige.“
Wenn diese Menschen ins Kranken- haus aufgenommen würden, könne dieser besondere Bedarf nun auch gedeckt werden.
Elisabeth Fix vom Deutschen Caritasverband schloss sich der po- sitiven Bewertung grundsätzlich an, kritisierte aber, dass nur diejenigen Assistenz pflegekräfte davon erfasst würden, die im sogenannten Arbeit- gebermodell beschäftigt seien. Dies bedeute eine „Ungleichbehandlung von Assistenzpflegekräften im und außerhalb des Arbeitgebermodells“, sagte Fix. Auch Ricarda Langer von der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung geht der Ent- wurf nicht weit genug. Die UN- Behindertenrechtskonvention garan - tiere allen Behinderten den gleichen Zugang zu den Gesundheitsleis - tungen. Von den Menschen mit geistiger Behinderung, die pflege- bedürftig seien, beschäftigten je- doch nur wenige ihre Assistenten im Arbeitgebermodell. EB/fos ASSISTENZPFLEGEBEDARF
Lob für Gesetzentwurf
Der von vielen Ländern eingeführte Gesundheits-Check-up, der bei ge- sunden Menschen nach möglichen Krankheiten oder behandelbaren Risikofaktoren sucht, ist einer Metaanalyse des dänischen Nordic Cochrane Centre zufolge nicht evi-
denzbasiert. Nach den im Cochrane Database of Systematic Reviews (2012; 10: CD009009) analysierten Studien gibt es keinen sicheren Hinweise auf eine Senkung von Mor bidität oder Mortalität. Die Check-ups belasten nach Ansicht STUDIE
Zweifel am Sinn von Check-up-Untersuchungen
der Autoren die Patienten durch unnötige Diagnosen.
Auf ihrer Suche nach randomi- sierten klinischen Studien zu all - gemeinen Gesundheitschecks fan- den sie deshalb nur 16 Studien, wobei sich die Gruppe allerdings auf Studien beschränkte, in denen nach mehr als einer Erkrankung oder Risikofaktoren in mehr als ei- nem Organsystem gesucht wurde. Sie schlossen zudem Untersuchungen an Patienten über 65 Jahre aus. Es ging um die Frage, ob Menschen, die sich kerngesund fühlen, eine Vor- sorge angeboten werden soll.
Krogsbøll kann weder für die Gesamtsterblichkeit noch für die Todesfälle an Herz-Kreislauf-Er- krankungen noch für Krebs eine Reduktion zeigen. Dafür zeigt die Analyse eine unvermeidbare Folge von Gesundheits-Check-ups auf, die aus Sicht der Initianden zu den Zielen gehört: Die Zahl der Diagno-
sen steigt. rme
Nach erfolgreicher Prüfung kommt ab sofort deutschlandweit das welt- weit erste Zertifizierungssystem im Bereich des Gelenkersatzes „Endo- Cert“ zum Einsatz. Um Kompli - kationen beim Gelenkersatz zu verhindern, hat es die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Ortho pädische Chirurgie (DGOOC) gemeinsam mit der Arbeitsgemein- schaft Endoprothetik der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie und dem Berufsver- band der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie entwickelt.
„Ab sofort können sich bundes- weit medizinische Einrichtungen zu sogenannten Endoprothetik-Zentren zertifizieren lassen“, sagte Prof. Dr.
med. Wolfram Mittelmeier, Präsi- dent der DGOOC beim Deutschen Kongress für Orthopädie und Un- fallchirurgie, der vom 23. bis 26.
Oktober in Berlin stattfand. Das EndoCert-Projekt sei neben dem GELENKERSATZ
Zertifizierung startet bundesweit
Deutschen Endoprothesenregister ein wichtiger Teil der Qualitäts - offensive für die Versorgung mit Hüft- und Kniegelenken. Die er - arbeiteten Zertifizierungskriterien sind unter anderem die Teilnahme am Endoprothesenregister sowie eine routinemäßige Messung der Implantatposition. ER
Bereits etwa 100 Kliniken haben ihr Interesse an der Zertifizierung bekundet.
Foto: BVMed
Ist ein Check-up bei Gesunden sinnvoll? Das ist unter Experten umstritten.
Foto: picture alliance