Junger Arzt muß zurückzahlen:
Tilgung mindert nicht die Steuerlast Energie und
Steuern sparen
Zum 31. Dezember 1991 werden die steuerlichen Ver- günstigungen für Maßnah- men zur umweltfreundliche- ren Energieausnutzung und zur Verringerung des Ener- gieverbrauchs ersatzlos ge- strichen. Haus- und Woh- nungsbesitzer sollten überle- gen, ob sie nicht innerhalb der kommenden zwei Jahre eine Heizungsanlage einbau- en/modernisieren wollen.
Nach § 82 a EStDV könn- te man folgende steuerbegün- stigte Investitionen planen:
• Anschluß an die Fern- wärme-Versorgung, soweit das Gebäude vor dem 1. Juli 1983 fertiggestellt worden ist;
• Einbau von Wärme- pumpen, einer Solaranlage oder einer Anlage zur Wär- merückgewinnung;
• Errichtung einer Wind- kraft- oder Biogasanlage, wo- bei das Gebäudealter eben- falls keine Rolle spielt.
Wenn das Haus minde- stens zehn Jahre alt ist, wer- den aber auch einfachere Maßnahmen der Modernisie- rung an Heiz- und Warmwas- seranlagen begünstigt. Dabei kommen in Betracht:
• Einbau einer Warmwas- seranlage zur Versorgung von mehr als einer Zapfstelle;
• Einbau einer zentralen Heizungsanlage;
• Einbau eines Heizkes- sels, eines Brenners, einer zen- tralen Steuerungseinrichtung;
• Einbau von Wärmeab- gabevorrichtungen (z. B.: Ra- diatoren oder Ergänzung ei- ner Fußbodenheizung);
• Änderung der Abgasan- lage (Kamin), einer zentralen Heizungsanlage;
• Anschaffung neuer Ein- zelöfen, wenn keine Zentral- heizung vorhanden ist.
Bis zu zehn Prozent der Herstellungskosten der ge- nannten Maßnahmen können über einen Zeitraum von zehn Jahren pro Jahr wie Sonderausgaben geltend ge- macht werden.
Ingrid Bender
Wer als junger, niederge- lassener Arzt zum ersten Mal
„richtiges Geld" verdient, macht auch über kurz oder lang mit dem Finanzamt Be- kanntschaft. Clevere Kolle- ginnen und Kollegen glaub- ten nun, ihre Steuerlast min- dern zu können, indem sie ih- re Rückzahlungsraten für das Bafög als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Bela- stungen angaben. Hier schüt- telten die Finanzbeamten aber nur den Kopf: Für sie dient das Bafög u. a. einer
„Hebung der sozialen Stel- lung": Kein Steuerrabatt! So hat das Finanzamt Köln in ei- nem Urteil vom 22. 4. 1988 klargestellt, daß es sich bei den nach Abschluß des Studiums geleisteten Tilgungszahlun- gen weder um Sonderausga- ben noch um außergewöhn- liche Belastungen handelt, ei- ne steuerliche Berücksichti- gung also nicht möglich ist.
Zwar sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 des Einkommensteuer- gesetzes als Sonderausgaben Aufwendungen des Steuer- pflichtigen für seine Berufs- ausbildung abzugsfähig. Dazu würden aber keine Darlehens- tilgungen zählen. Sonderaus- gaben müssen nämlich in dem Kalenderjahr, in dem sie gel- tend gemacht werden, für Maßnahmen der Berufsaus- bildung getätigt worden sein.
Als außergewöhnliche Bela- stung gelten Zahlungen nur, wenn sie ein Einkommen we- sentlich belasten und die Auf- nahme der Schulden außerge- wöhnlich und zwangsläufig war. Bei Aufnahme eines aka- demischen Studiums liege kei- ne außergewöhnliche Bela- stung vor, da das Studium zu einer Hebung der sozialen Stellung führe. Es handle sich folglich bei Studienkosten nicht um einen verlorenen Aufwand. Ingrid Bender
Börsebius: Gefeit gegen Crash
L
eider vernebelt oft genug die Sucht nach schnellen und möglichst hohen Gewin- nen die Realität.Das gilt besonders in der jetzigen Börsensituation. An- geregt von der Öffnung im Osten treibt der Bulle, Sym- bol für steigende Kurse, in Deutschlands Börsensälen die Kurse immer weiter nach oben.
Die Anlageberater bei den Banken stimmen in das Auf- wärtsszenario ein und versü- ßen den Kunden den Einstieg in deutsche Aktien mit der Aussicht auf markante Kurs- gewinne. Das kann ja alles sein, das will ich auch gar nicht in Abrede stellen, zumal die Japaner, was man so hört, wie verrückt deutsche Stan- dardtitel kaufen. Aber es kann — und ich vermute mal — es wird genau wider die große Jubelstimmung laufen. Der deutsche Aktienmarkt kann durchaus um dreißig Prozent verlieren. Und dann kommt es eben darauf an, so dispo-
niert zu sein, um sich wenig- stens nicht zu schaden.
Von wo droht denn nun eigentlich die Gefahr? Gibt es wirklich Gründe für einen erneuten Crash? Es gibt dar- auf eine ganz klare Antwort:
Aus Japan, und es gibt Anlaß genug, einen Börsenkrach als reale Gefahr zu sehen. Nip- pon hat zwei Riesenproble- me: die hohen Zinsen im ei- genen Lande und die Unter- hauswahlen am 18. Februar.
Wenn nämlich die bisherige Regierungspartei von den So- zialisten abgelöst wird, und deren Chancen sind zweifel- los groß, dann wird sich auch die japanische Wirtschaftspo- litik radikal ändern. Die ho- hen Zinsen schließlich haben den doppelten Effekt, daß die Japaner ihre eigenen riesigen kreditfinanzierten Aktiende- pots nicht mehr finanzieren können bzw. festverzinsliche inländische Wertpapiere zu-
sehends attraktiver werden.
Noch fataler sind die Auswir- kungen der japanischen Zin- sen auf den amerikanischen Wertpapiermarkt und hier schließt sich auch schon der Teufelskreis: Die Japaner wollen einfach nicht mehr amerikanische Anleihen kau- fen. Warum auch, wenn's im eigenen Land gleichhohe Zinsen gibt, dafür aber kein Dollarrisiko. Wenn aber ame- rikanische Schatzwechsel wie:
Ladenhüter liegenbleiben, fällt deren Kurs dramatisch und — mathematische Zwangsläufigkeit — die Zin- sen steigen immer höher.
Oder anders herum formu- liert: Die USA müssen immer höhere Zinsen bieten, damit ihnen noch irgendwer auf der Welt ihre Anleihen abnimmt.
Höhere Zinsen aber würgen den Aktienmarkt ab.
Die zentrale Frage ist:
Kann sich der deutsche Ak-
tienmarkt einem möglichen Desaster in Japan und USA entziehen? Die Antwort: Im Prinzip ja, aber gegen Hyste- rie ist keiner gefeit. Was tun also?
Wer Bestände in deut- schen Aktien hat, sollte sie dringend gegen Kursverluste absichern. Das ist gar nicht so teuer, wie man vielleicht glau- ben mag, man muß nur die richtigen Papiere an der rich- tigen Stelle kaufen. Also nicht den Dax-Put der Dresd- ner Bank (viel zu teuer, zu kurze Laufzeit), sondern den Dax-Put der Schweizerischen Bankgesellschaft. Der läuft bis April 1991 und hat ein Aufgeld von acht Prozent. In Zürich gibt es übrigens auch Put Warrants auf den ameri- kanischen und japanischen Aktienindex, deren Aufgel- der gerade mal fünf Prozent betragen. Für eine hundert- prozentige Versicherung ei- gentlich nicht zu teuer, oder?
Börsebius
Dt. Ärztebl. 87, Heft 7, 15. Februar 1990 (83) A-501