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Archiv "USA: Schlecht versorgt" (20.03.1998)

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A-629

Seite eins

Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 12, 20. März 1998 (1)

T

otgesagte leben mitunter länger. Was der Volksmund immer schon wußte, könnte nun auch auf die Einführungslehr- gänge in die vertragsärztliche Tätig- keit zutreffen. Eigentlich sollte die Verpflichtung zur Teilnahme an diesen Kursen mit der Änderung der Zulassungsverordnung für Ver- tragsärzte fallen. Die Regelung steht nicht im Einklang mit dem EG-Recht (DÄ, Heft 6/98, „Seite eins“). Nach der jüngsten Sitzung des Bundesrates ist es aber eher un- wahrscheinlich, daß der Bundesge- sundheitsminister die Verordnung überhaupt noch in Kraft setzt.

Die Länderkammer hat dem Seehoferschen Entwurf zwar zuge- stimmt – ihn jedoch auf Antrag des Landes Niedersachsen um einen strittigen Punkt erweitert. Danach soll der Zugang der Institutsambu-

lanzen an medizinischen Hoch- schuleinrichtungen zur ambulan- ten vertragsärztlichen Versorgung erleichtert werden.

Nach geltendem Recht sollen Versorgungslücken im ambulanten Bereich vorrangig durch persönli- che Ermächtigungen von Kranken- hausärzten und erst danach „in be- sonderen Fällen“ durch Instituts- ermächtigungen geschlossen wer- den. Die Formulierung „in beson- deren Fällen“ will der Bundesrat streichen. Nur so sei gewährleistet, heißt es in der Begründung des Niedersachsen-Antrags, daß die Institutsambulanzen in ihrem Wir- kungskreis nicht beschränkt wür- den. Und weiter: „Zudem wird die Einnahmesituation verbessert.“

Kann das etwa Anliegen oder Aufgabe der Zulassungsinstanzen für die vertragsärztliche Versor-

gung sein? Wohl kaum. Es darf also unterstellt werden, daß das SPD- geführte Niedersachsen mit diesem Vorstoß lediglich ein weiteres Mo- saiksteinchen einfügen will. Das

„vollständige Bild“ ergäbe schließ- lich die Öffnung der Krankenhäu- ser für die ambulante Versorgung.

Die Entscheidung, wie es nun mit der Änderung der Zulassungs- verordnung weitergehen soll, ist im Bundesgesundheitsministerium noch nicht gefallen. Einiges deutet aber darauf hin, daß Seehofer un- ter den neuen Umständen lieber al- les beim alten lassen wird. Zumal eine nach niedersächsischer Lesart geänderte Zulassungsverordnung mit dem Sozialgesetzbuch V kol- lidieren würde. Dort ist nämlich in § 98 (Zulassungsverordnungen) die Formulierung „in besonderen Fällen“ verankert. Josef Maus

Zulassungsverordnung

Stolperstein Bundesrat

USA

Schlecht versorgt

N

ahezu 13 Millionen der et- wa 110 Millionen Familien in den Vereinigten Staaten (11,6 Prozent) haben Schwierig- keiten, die für sie erforderliche medizinische Versorgung zu erhal- ten. Sie geben an, daß ihnen dies entweder gar nicht oder nur mit zeitlichen Verzögerungen gelingt.

Dies ist das Ergebnis einer Be- fragung zum Kostenaufwand für medizinische Leistungen, die das Zentralinstitut für die kassenärztli-

che Versorgung in Deutschland (ZI) vorgestellt hat. Die Angaben beziehen sich auf das Jahr 1996.

Befragt nach den Gründen, die den Zugang zur Versorgung erschweren, haben 7,6 Millionen Familien angegeben, daß sie fi- nanziell nicht in der Lage seien, erforderliche Leistungen nachzu- fragen. Besonders häufig sind Familien ohne Krankenversi- cherungsschutz (3,3 Millionen) betroffen. Die Befragung ergab

auch, daß das Prinzip einer zeitlich stabilen hausärzlichen Versorgung in den USA nur gering ausgeprägt ist: Fast 18 Prozent der Bevölke- rung konnten keine Anlaufstelle nennen, die sie gewöhnlich aufsu- chen, sei es eine Arztpraxis, eine Klinikambulanz oder ein Gesund- heitszentrum. Dies bedeutet, daß 46 Millionen US-Amerikaner kei- ne gewachsene Anbindung an ei- ne Versorgungseinrichtung ken-

nen. Ingbert Weber

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