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Begründung: Seit über 20 Jahren sind die staatlichen Leistungen an die Energieversorgung auf 6 Millionen Franken pro Jahr beschränkt

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M 322/2008 BVE 4. Februar 2009 BVE C Motion

0164 Pfister, Zweisimmen (FDP) Moser, Biel (FDP)

Weitere Unterschriften: 2 Eingereicht am: 27.11.2008

Ein 20-jähriges Dekret braucht eine Auffrischung!

Der Regierungsrat wird beauftragt,

1. das Dekret über die Staatsleistungen an die Energieversorgung aus dem Jahr 1987 (DEV, BSG 741.61) an die heutigen Bedürfnisse anzupassen.

2. Die heutige Beschränkung (Jährliche kantonale Förderung auf maximal 6 Millionen Franken) ist neu zu regeln.

Begründung:

Seit über 20 Jahren sind die staatlichen Leistungen an die Energieversorgung auf 6 Millionen Franken pro Jahr beschränkt. Diese Limitierung ist aus folgenden Gründen nicht mehr zeitgerecht:

§ Sie begrenzt die Wirkung des kantonalen Programms zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz. Die im Dekret festgelegte Grenze von 6 Mio. pro Jahr reicht bei weitem nicht mehr. Die Folge ist, dass die Auszahlung von zugesicherten Förderbeiträgen auf das Jahr 2009 verschoben werden musste, so dass sich die Förderbeiträge bei Beibehaltung der Limite im 2009 weiter unbefriedigend entwickeln werden.

§ Die Höhe der Globalbeiträge des Bundes an das kantonale Förderprogramm ist abhängig von den budgetierten kantonalen Fördermitteln. Mit der Limitierung der kantonalen Förderung limitiert sich der Kanton auch seinen Anspruch an Globalbeiträge. Ein Zustand der die Förderung energieeffizienter Projekte einschränkt und folglich zu ändern ist.

§ Im 3. Energiebericht des Regierungsrates vom Dezember 2002 sind Massnahmen im Bereich der Förderung erneuerbarer Energieträger und Energieeffizienz vorgesehen, die sich unter Beibehaltung der 20-jährigen Limite von 6 Millionen Franken pro Jahr nicht umsetzen lassen.

§ Die Überwiesene Motion 099/04, von Siebenthal, Gstaad; (Verwertung von Borkenkäferholz durch finanzielle Anreize zur Förderung von Holzfeuerungsanlagen) hat gezeigt, dass den Forderungen des Grossen Rates mit dem20-jährigen Korsett von 6 Millionen nicht nachgelebt werden kann.

Mit einer Aufhebung der Limite bestünde die Möglichkeit, dass der Grosse Rat die Fördermittel jeweils bedarfsgerecht im Rahmen der Budgetgenehmigung festlegen könnte.

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Im Weiteren hat ein verstärktes Förderprogramm für Gebäudesanierungen und für die Nutzung von Holz und Sonne gerade in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation eine positive Wirkung.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 26.01.2008

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat teilt die Ansicht des Motionärs, wonach das Dekret vom 4. Februar 1987 über Staatsleistungen an die Energieversorgung (DEV) den heutigen Bedürfnissen angepasst werden muss. In letzter Zeit hat sich klar gezeigt, dass die in Artikel 1 Absatz 2 DEV absolut statuierte Begrenzung der Fördermittel auf 6 Millionen Franken heute keine ausreichende Umsetzung der vorgesehenen Fördermassnahmen mehr zulässt. Die erforderlichen Revisionsarbeiten wurden deshalb bereits an die Hand genommen und der Regierungsrat hat die entsprechende Revisionsvorlage am 28. Januar 2009 zu Handen des Grossen Rates verabschiedet.

Antrag: Annahme der Motion.

An den Grossen Rat

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