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Begründung: Seit Jahren steigt der personelle und finanzielle Aufwand für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit bei Sportveranstaltungen massiv an

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M 200/2009 POM 12. August 2009 POM C Motion

1384 Löffel, Münchenbuchsee (EVP) Baumgartner, Ostermundigen (EVP)

Weitere Unterschriften: 12 Eingereicht am: 02.06.2009

Ordnungsdiensteinsätze bei Sportveranstaltungen

Der Regierungsrat sorgt dafür, dass für Ordnungsdiensteinsätze bei Sportveranstaltungen keine zusätzlichen Steuergelder aufgewendet werden und dass die Kosten in Zukunft möglichst verursachergerecht weiterverrechnet werden.

Begründung:

Seit Jahren steigt der personelle und finanzielle Aufwand für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit bei Sportveranstaltungen massiv an.

Im Geschäftsbericht 2008 der Polizei- und Militärdirektion ist dazu unter anderem zu lesen:

„Die Sicherheitseinsätze belasten die Mitarbeitenden der Kantonspolizei über ein verantwortbares Mass hinaus.“ (GB 2008, Band 1, Seite 83)

Die aus den Ordnungsdiensteinsätzen bei Sportveranstaltungen entstehenden Kosten haben sich in den letzen sechs Jahren gemäss Informationen der Polizeidirektion mehr als verzehnfacht. Diese Entwicklung muss gestoppt werden. Es ist schlicht nicht akzeptabel, dass Mitarbeitende der Kantonspolizei unverantwortbaren Belastungen ausgesetzt werden, weil ein paar Hundert Chaoten nicht bereit sind, sich an minimale Regeln zu halten. Ebenso wenig darf akzeptiert werden, dass die Steuerzahlenden die sicherheitspolizeilichen Sondereinsätze mit steigenden Millionenbeträgen mitfinanzieren müssen.

Wenn sich Veranstalter, Stadionbetreiber und Sportvereine weiterhin darauf verlassen können, dass die Allgemeinheit für die steigenden Kosten aufkommt, besteht zu wenig Motivation, das Problem ernsthaft anzupacken und wirksame Gegenmassnahmen zu ergreifen. Dies ist aber zwingend nötig, um die Belastung der Polizeikräfte wieder auf ein verantwortbares Mass zu senken.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 08.06.2009

Antwort des Regierungsrates

Die Motion fordert, dass keine zusätzlichen (kantonalen und kommunalen) Steuergelder für den Ordnungsdienst bei Sportveranstaltungen aufgewendet werden. Um dieses Ziel zu erreichen sollen die bei Sportveranstaltungen anfallenden Sicherheitskosten in Zukunft möglichst verursachergerecht weiterverrechnet werden.

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Jene, die den hohen Polizeiaufwand bei Sportveranstaltungen verursachen, sind primär einige wenige Personen, die durch ihr aggressives Verhalten auffallen und Unruhe stiften.

Das Problem ist, dass diese kleine Gruppe von Hooligans die hohen Sicherheitskosten bei Sportveranstaltungen nicht vollumfänglich tragen kann.

Aus diesem Grund müssen die Kosten für den Ordnungsdienst bei Sportveranstaltungen grösstenteils von jenen Beteiligten getragen werden, die direkt oder indirekt vom sportlichen und volkswirtschaftlichen Nutzen der Sportveranstaltungen profitieren. Es sind dies insbesondere die Sportverbände und Clubs, die Stadionbetreiber, die Fanorganisationen und die Veranstaltungsbesuchenden, aber auch das involvierte Gewerbe und der spezialisierte Handel sowie bis zu einem gewissen Grad die Allgemeinheit (Gemeinden und Kanton).

Das gemeinsame Ziel all dieser involvierten Stellen muss es sein, die Kosten für die Gewährleistung der Sicherheit anlässlich von Sportveranstaltungen zu senken. Dazu müssen alle Beteiligten zusammen wirksame Massnahmen erarbeiten und anschliessend auch umsetzen.

Falls einer oder mehrere dieser Akteure seinen/ihren ausgehandelten Verpflichtungen zur Senkung des Gewaltpotentials an Sportveranstaltungen nicht nachkommt, ist er an den dadurch verursachten Kosten für den zusätzlichen Ordnungsdienst mitschuldig. Gemäss dem Verursacherprinzip wären die verursachten Mehrkosten auf den/die erwähnten

„Mitverursacher“ überzuwälzen. Durch dieses Vorgehen würde sichergestellt, dass für die Finanzierung des über die ordentliche Grundversorgung hinaus gehenden Ordnungsdienstes bei den heutigen Sportveranstaltungen im Kanton Bern möglichst keine zusätzlichen Steuergelder aufgewendet werden müssten.

Der Regierungsrat befürwortet das Verursacherprinzip und lehnt es ab, dass unbeteiligte Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch die stark ansteigenden Sicherheitskosten anlässlich von Sportveranstaltungen übermässig belastet werden. Er erklärt sich deshalb bereit, sich gemeinsam mit den oben aufgeführten Akteuren für die gemeinsame Erarbeitung und Umsetzung von Massnahmen einzusetzen, die eine Senkung des Ordnungsdienstaufwands an Sportveranstaltungen ermöglichen. Zudem unterstützt der Regierungsrat – wie oben dargelegt – eine möglichst verursachergerechte Weiterverrechnung von Sicherheitskosten. In diesem Sinn empfiehlt der Regierungsrat, die vorliegende Motion zur Annahme.

Antrag: Annahme

An den Grossen Rat

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