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Finanzielle Leistungen in der Kindertagespflege

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Jugendamt

Az.: 31-454.20; 013.431-4172948

Sitzungsvorlage JHA/SA/19/2018

Finanzielle Leistungen in der

Kindertagespflege

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

3 Jugendhilfe- und Sozialausschuss 17.09.2018 öffentlich

1 Anlage Rundschreiben Nr. 873/2018 des Landkreistages Baden-Württemberg vom 13.08.2018 mit Anlage

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss nimmt die abschließende Einigung der Ge- meinsamen Finanzkommission von Land und Kommunen zur Erhöhung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege im Rahmen des Pakts für gute Bildung und Be- treuung zur Kenntnis und stimmt einer unterjährigen Erhöhung der laufenden Geldleis- tung an die Tagespflegepersonen zum 01.10.2018 im Vorgriff auf die landesweit zu erwartenden Empfehlungen zum 01.01.2019 zu.

I.Sachverhalt

Die Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform und wird vor allem für Kin- der unter 3 Jahren in Anspruch genommen. Die individuelle Förderung, die familiäre Betreuungssituation und die hohe zeitliche Flexibilität werden als wesentlicher Vorteil gegenüber der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gesehen.

Die Betreuung in der Kindertagespflege zielt, ebenso wie die Betreuung in Kindertages- einrichtungen, darauf ab, die Entwicklung eines Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern, die familiäre Erziehung zu unter- stützen und zu ergänzen sowie Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu er- möglichen.

Seit dem 01.08.2013 haben Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertages- pflege (§ 24 Absatz 2 SGB VIII).

Auch wenn der überwiegende Teil dieser Kinder im Landkreis Karlsruhe in Kinderta- geseinrichtungen, die in kommunaler, freier oder konfessioneller Trägerschaft sind, be- treut und gefördert wird, ist die Kindertagespflege ein wichtiger Bestandteil der Tages- betreuung von Kindern. Sie ist unverzichtbar, um den Rechtsanspruch zu erfüllen.

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Az.: 31 - 454.20; 013.431 - 4172948

Seite 2 Kindertagespflege im Landkreis Karlsruhe

Zum 01.07.2018 wurden in den 32 Städten und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe 1.024 Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren in der Kindertagespflege betreut. Mehr als 80 Prozent waren jünger als 3 Jahre (868 Kinder). Die Betreuung fand dabei auch in 23

„TigeR“-Einrichtungen (Tagespflege in anderen geeigneten Räumen) sowie in 5 priva- ten Großpflegestellen, die jeweils bis zu 12 Kinder betreuen können, statt.

325 der insgesamt 336 Tagespflegepersonen (Stand: 08.08.2018) im Landkreis Karls- ruhe werden von den beiden Tageselternvereinen mit Sitz in Ettlingen und Bruchsal betreut. Sie sind als freie Träger der Jugendhilfe anerkannt und gemäß Vereinbarungen mit dem Landratsamt Karlsruhe für die Gewinnung, Qualifizierung und Betreuung der Tagespflegepersonen sowie für die Vermittlung der Tagespflegeverhältnisse zuständig.

Die Tagespflegepersonen üben ihre Tätigkeit mit Ausnahme der Tagespflegepersonen in den TigeR-Einrichtungen des TEV Ettlingen als Selbständige aus.

Die 11 Tagespflegepersonen, die nicht an einen der beiden Tageselternvereine ange- schlossen sind, werden vom Landratsamt Karlsruhe -Jugendamt- betreut.

Laufende Geldleistung in der Kindertagespflege

Entsprechend § 23 SGB VIII umfasst die Förderung der Kindertagespflege u. a. die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson. Diese setzt sich aus

- einer Erstattung der Kosten für den Sachaufwand,

- einem leistungsgerechten Beitrag zur Anerkennung der Betreuung,

- sowie den Erstattungen für Aufwendungen für Unfall-, Renten-, Kranken- und Pfle- geversicherung

zusammen.

Zuständig für die Förderung der Kindertagespflege ist der örtliche Träger der öffentli- chen Jugendhilfe (§ 8b Absatz 1 Kindertagesbetreuungsgesetz). Nach § 8b Absatz 2 Satz 2 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) richtet sich die Höhe der laufenden Geld- leistung nach den Empfehlungen des baden-württembergischen Landkreistages, des Städtetages sowie des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS).

Mit gemeinsamem Rundschreiben der kommunalen Landesverbände und des Landes- jugendamtes vom 05.04.2012 wurde letztmals eine Erhöhung der laufenden Geldleis- tung in der Kindertagespflege spätestens ab 01.05.2012 empfohlen. Entsprechend der gemeinsamen Empfehlung wurde im Landkreis Karlsruhe mit Beschluss des Kreistages vom 29.11.2012 rückwirkend zum 01.01.2012 das Pflegegeld von bisher einheitlich 3,90

€ / Betreuungsstunde auf 4,50 € / Betreuungsstunde für Kinder Ü3 bzw. 5,50 € / Be- treuungsstunde für Kinder U3 erhöht und damit auf die für die Jugendhilfeträger ver- pflichtend umzusetzenden Mindestbeträge erhöht.

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Az.: 31 - 454.20; 013.431 - 4172948

Seite 3 Pakt für gute Bildung und Betreuung

Mit dem Pakt für gute Bildung und Betreuung soll die Qualität der frühkindlichen Bildung konsequent weiterentwickelt werden, um allen Kindern, unabhängig ihrer familiären Le- benssituation, gute Startchancen zu ermöglichen.

Eine abschließende Einigung über den Pakt für gute Bildung und Betreuung konnte zwischenzeitlich am 24.07.2018 in der Gemeinsamen Finanzkommission, bestehend aus Vertretern des Landes sowie der Kommunen, erzielt werden (siehe Anlage).

Als eine von mehreren Maßnahmen (Forum frühkindliche Bildung, Ausbildungs- offensive, Inklusion in der Kindertagesbetreuung, Sprachförderung …) sieht der Pakt für gute Bildung und Betreuung die Weiterentwicklung der Kindertagespflege vor. Die Stundensätze für die Kindertagespflege sollen um einen Euro erhöht werden und damit für Kinder U3 von bisher 5,50 € / Betreuungsstunde auf 6,50 € / Betreuungsstunde und für Kinder Ü3 von 4,50 € / Betreuungsstunde auf 5,50 € / Betreuungsstunde. Die finan- ziellen Leistungen sollen dabei an konkrete Qualitätsstandards geknüpft werden, bei- spielsweise an einen Nachweis der sprachlichen Kompetenzen der Tagespflegeperso- nen, sofern kein deutscher Schulabschluss vorliegt. Des Weiteren ist geplant, die Quali- fizierung auszubauen. Nach aktuellem Planungsstand wird sich das Land an den Kos- ten der unter Dreijährigen im bisherigen Umfang von 68 % und der über Dreijährigen im Umfang von 50 % beteiligen.

Zukünftig soll die Kindertagespflege in die Qualitätsentwicklung der frühkindlichen Bil- dung miteinbezogen und dadurch in ihrer eigenen Rolle gestärkt werden. Damit würde die Landesregierung ein Ziel aus dem Koalitionsvertrag vom 09.05.2016 umsetzen.

Entsprechend des Rundschreibens des Landkreistages Baden-Württemberg vom 13.08.2018 (siehe Anlage) wird es in einer Arbeitsgruppe unter Federführung des KVJS im September 2018 zu einer abschließenden Beratung kommen. Daran teilnehmen werden auch Vertreter des Landesverbands Kindertagespflege Baden-Württemberg e. V. Dabei wird es auch um weitere Elemente, die einer einheitlichen Empfehlung zu- geführt werden sollen, beispielsweise die Abgeltung für besondere Betreuungszeiten und von Urlaubs- und Krankheitszeiten gehen. Anschließend ist eine Gremienbefas- sung beim KVJS sowie bei den kommunalen Landesverbänden geplant.

Zum heutigen Zeitpunkt ist von einer landesweiten Empfehlung zur Weiterentwicklung der Kindertagespflege zum 01.01.2019 auszugehen. Bis dahin ist mit weiteren Konkre- tisierungen bezüglich der Umsetzung zu rechnen, die ein landesweit einheitliches Vor- gehen möglich machen.

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Az.: 31 - 454.20; 013.431 - 4172948

Seite 4 II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Für die Ausgaben im Bereich der finanziellen Leistungen an Tagespflegpersonen in 2018 wurde aufgrund der seit 2017 geführten Verhandlungen zwischen dem Land, den kommunalen Landesverbänden und dem Landesverband Kindertagespflege bereits für 2018 vorsorglich eine Erhöhung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege von 0,50 € / Betreuungsstunde eingepreist und der Haushaltsansatz von 4,3 Mio € in 2017 (Ergebnis 2017: 4,5 Mio €) auf 5 Mio € für 2018 erhöht. Aufgrund der bisher aus- gebliebenen Erhöhung ist derzeit ein Jahresergebnis von 4,6 Mio € zu erwarten, so dass eine unterjährige Erhöhung der laufenden Geldleistung zum 01.10.2018 im Vorgriff auf die zum 01.01.2019 zu erwartenden landesweiten Empfehlungen möglich ist.

Für das Haushaltsjahr 2019 ist im Hinblick auf die konkret in Aussicht gestellten Emp- fehlungen zu einer Erhöhung der laufenden Geldleistungen an Tagespflegepersonen um 1 € / Betreuungsstunde mit Mehrausgaben von ca. 1 Mio € zu rechnen. Entspre- chend ist für 2019 unter Zugrundelegung gleicher Fallzahlen ein Haushaltsansatz von 5,6 Mio € einzuplanen.

Das Land wird sich auch zukünftig über den kommunalen Finanzausgleich an den Kos- ten für die Betreuung im U3-Bereich mit 68 % beteiligen. Für das Jahr 2018 erhielt der Landkreis Karlsruhe FAG-Zuweisungen für die Förderung der Kleinkindbetreuung in Höhe von 3,8 Mio €. Bei den Kosten im Ü3-Bereich sollen die Kommunen dahingehend unterstützt werden, dass 50 % der Mehrkosten vom Land getragen werden.

III. Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Jugendhilfe- und Sozialauschusses ergibt sich aus § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 5 der Satzung des Jugendamtes.

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