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Archiv "Der Zugang zu den privaten medizinischen Hochschulen in den USA" (30.03.1978)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Notlage-Indikation

Zu 2. Darüber, wie Irrtümer über das Vorliegen einer Indikation rechtlich zu behandeln sind, liegt noch kein gerichtliches Urteil vor. In der juristi- schen Literatur sind die Ansichten hierzu widersprüchlich. Doch man hat die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung des Arztes, der irrtüm- lich eine Indikation angenommen hat, bereits durch eine praktische Regelung ausgeschlossen. Die ge- meldeten Einzelangaben über per- sönliche und sachliche Verhältnisse unterliegen nämlich gemäß § 12 des Gesetzes über die Statistik für Bun- deszwecke der absoluten Geheim- haltungspflicht des Statistischen Bundesamtes. Das Statistische Bun- desamt darf also die Meldung nicht an andere Behörden weitergeben;

auch nicht an Staatsanwaltschaften.

Diese organisatorische Vorsorge ist freilich eine problematische Siche- rung angesichts der inzwischen durch die Presse bekanntgeworde- nen Lücken im Datenschutz.

Zu 3. In der Tat sind die Melde- pflichtigen nur zur Beantwortung von „ordnungsmäßig angeordneten Fragen" verpflichtet (§ 10 des Stati- stik-Gesetzes). Meldepflicht setzt al- so ein verfassungskonformes Ge- setz voraus. Über diese Frage der Verfassungskonformität kann aber nicht der einzelne Arzt entscheiden.

Solange nicht das Bundesverfas- sungsgericht die Verfassungswid- rigkeit festgestellt hat, gilt das Ge- setz als gültig und muß daher auch befolgt werden. Solange also nie- mand eine erneute Normenkontroll- klage mit Erfolg erhoben hat, muß der Meldepflicht auch bei Schwan- gerschaftsabbrüchen, die aufgrund einer Notlage-Indikation geschehen, nachgekommen werden.

Anschrift der Verfasser:

Dr. jur. Dr. rer. pol. Carl Hiller Landgerichtsdirektor a. D.

Kerschensteinerstraße 34 6500 Mainz

Prof. Dr. med. H.-D. Hiersche Im Dunkeltälchen 41

6750 Kaiserslautern

Das deutsche Auswahlverfahren für Studenten der Medizin bewertet nur die Intelligenz, gemessen am Noten- durchschnitt des Abiturs. Intelligenz ist gewiß wichtig. Aber der gute Arzt braucht auch Intuition und Strah- lungskraft. Und eine geschickte Hand erwartet der Patient nicht nur von seinem Zahnarzt. Vom Herbst 1979 ab will man in der Bundesrepu- blik zusätzliche Tests einschalten, aber wiederum nur Tests, deren Er- gebnisse sich messen lassen, als un- bestreitbares Material auch für ei- nen Rechtsstreit.

Läßt sich Eignung zuverlässig mes- sen? Wenn das möglich wäre, hät- ten fortschrittliche Arbeitgeber längst die Auswahl ihres Nachwuch- ses ihren Computern übertragen, in einem bequemen Verfahren, das Ar- beit und Ärger spart. Aber dieses Verfahren wird nirgendwo prakti- ziert. Alle Arbeitgeber überlassen das letzte Urteil dem subjektiven persönlichen Eindruck des Perso- nalchefs.

Solche Urteile könnten ungerecht sein. Das ist in der Tat nicht auszu- schließen. Aber was heißt „ge- recht"? Ist es gerecht, daß kluge Leute meist mehr Geld verdienen als dumme? Sollten wir das durch eine

Dummheitsausgleichsrente kom- pensieren? Gerechtigkeit wird sich in solchen Lagen immer nur nähe- rungsweise erreichen lassen. Die Vorstellung, unsere hochperfektio- nierte mechanische Auswahl sei ge- rechter als ein Verfahren, das auch das erfahrene Urteil des Auswählen- den einbezieht, ist reiner Aberglau- be, hinter dem sich Mangel an Mut verbirgt.

Gewiß muß Willkür ausgeschaltet werden. Aber das läßt sich errei- chen, indem man zunächst einmal durch ein grobes Vorsortieren die große Masse offensichtlich schwa- cher Bewerber aus dem Rennen nimmt, damit man sich dem Kern, der eine Chance haben sollte, um so intensiver widmen kann.

Die Rechtslage in den USA Das ist die Methode der privaten me- dizinischen Hochschulen in den USA, deren Anzahl dort etwa ebenso groß ist wie die der staatlichen. Die privaten Medical Schools sind recht- lich in der Zulassung ihrer Studen- ten ziemlich frei.

Staatshilfen, die sie in unterschiedli- chen Formen erhalten, haben aller- BLICK ÜBER DIE GRENZEN

Der Zugang zu den privaten medizinischen Hochschulen in den USA

Hans Dichgans

In den Vereinigten Staaten gibt es gleichberechtigt nebeneinander staatliche und private Hochschulen, wobei „privat" hier meist die Trägerschaft durch eine Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit bedeutet. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete und Bildungsex- perte der CDU/CSU-Fraktion hat die privaten medizinischen Hoch- schulen in den USA studiert; er berichtet über die Regelung des Hochschulzugangs bei einem Mißverhältnis zwischen der Zahl der Plätze und der Bewerber, das den deutschen Verhältnissen entspricht.

DEUTSCHES ARZ'TEBLATT Heft 13 vom 30. März 1978 785

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Hochschulzugang in den USA

dings Einfluß auf die Zulassungspra- xis, und gegenüber der öffentlichen Meinung müssen sie deutlich ma- chen, daß Studienplätze bei ihnen nicht käuflich sind, sondern nach ei- nem leistungsgerechten System ver- geben werden, das einer kritischen Prüfung standhält: daß die Entschei- dung auf „reasonable distinctions"

beruht.

Die School of Medicine der Emory-University

Das Verfahren soll hier am Beispiel der Emory-Universität beschrieben werden, die in Atlanta residiert, der Hauptstadt des Staates Georgia, im amerikanischen Süden. Sie nimmt in jedem Jahr etwa 100 Erstsemester auf und gibt dazu etwa 600 Bewer- bern eine Gelegenheit, sich persön- lich vorzustellen, ein Zehntel der insgesamt 6000 Bewerber.

Die 600 Kandidaten werden von der Verwaltung des Dean of Admissions nach der „Papierform" ausgewählt.

Dazu listet ein Computer die Ergeb- nisse des Medical College Admis- sion Test (MCAT) nach der Reihen- folge der einzelnen Punkte auf.

Beim MCAT, der zweimal im Jahr an 500 Orten der Vereinigten Staaten abgenommen wird, überall mit den gleichen Aufgaben, handelt es sich um das auch bei uns angewandte Multiple-choice-Verfahren, bei dem die jeweils richtige von etwa fünf vorgedruckten Antworten anzukreu- zen ist. 353 Aufgaben, für die insge- samt 420 Minuten zur Verfügung stehen.

Der Bogen weist daneben auch die Notendurchschnitte aus dem Col- lege auf, den Durchschnitt insge- samt und den Durchschnitt der Fä- cher Biologie, Physik, Chemie und Mathematik.

Die Schlußspalten des Bogens zeigen

Geschlecht

Datum des College-Examens Fach des College-Abschlusses (Ma- jor in Chemie z. B.)

Alter

„Selbstbeschreibung" (weiß, schwarz usw. — insgesamt gibt es neun Gruppen)

Minority? Frage, ob der Kandidat von den Vorteilen Gebrauch machen will, welche die Gesetzgebung für einige Minderheiten vorsieht Zustimmung zu einer Rückfrage bei der Schule (ja oder nein)

Entwicklung der Schulnoten (up, steady, erratic, down).

Dazu gibt es nun von jedem Bewer- ber eine Personalakte, die den bis- herigen Studiengang im College im einzelnen zeigt und darüber hinaus eine persönliche Beurteilung, die der Kandidat bei seinem Lehrerkol- legium beantragen kann. Solche Ur- teile haben nicht selten den Umfang von zehn Maschinenseiten. Wer die Dürre deutscher Abiturzeugnisse kennt, der ist überwältigt von der Mühe, die sich amerikanische Leh- rer mit einer hochdifferenzierten Be- urteilung ihrer Schüler geben, wel- che die Zeugnisnoten ins richtige Licht rückt. Man erinnert sich etwa an den Potsdamer Regierungspräsi- denten, der dem Referendar Otto von Bismarck ins Zeugnis schrieb:

„Wenn es ihm gelänge, seine natür- liche Faulheit zu überwinden, wäre er zu höchsten Staatsämtern befä- higt". Wie ließe sich ein solches, sehr substanzreiches Urteil in der Notenfolge 1 bis 6 unterbringen?

Natürlich kann die Verwaltung des Dean of Admissions nicht 6000 Le- bensläufe und Zeugnisse studieren.

Aber sie zieht dieses Material im Grenzbereich heran, in dem die No- tendurchschnitte, die „scores", die Entscheidung schwierig machen.

Die Vorstellung

Die 600 Kandidaten der engeren Wahl werden zur Vorstellung gebe- ten. Dabei werden je drei Kandida- ten zusammen von einer Gruppe von sechs Prüfern (vier Hochschullehrer, zwei Studenten) eine Stunde lang befragt. Die Prüfer geben dann die

Noten 5 bis 1 (5 ist die beste). Sie kennen dabei die Vorzensuren nicht.

Ihr Urteil ist also rein auf den Ein- druck der Persönlichkeit abgestellt.

Erst nach dieser Benotung werden die Interviewer mit den Vorzensuren bekannt gemacht.

Die Interviewer haben die Möglich- keit, ihr erstes Urteil zu berichtigen.

Sie können auch die Kandidaten, die draußen warten, noch einmal her- einbitten, erneut befragen. Wenn sie ihr erstes Urteil revidieren, geht die Änderung nur zu 1/4 in die Gesamt- note ein. Das stellt der Bericht wie folgt dar: zunächst eine Code-Be- zeichnung des Interviewers, dann das erste Urteil, das zweite und den gewogenen Durchschnitt. Nur die Urteile der Hochschullehrer erschei- nen, nicht die der Studenten. Deren Meinungen, in der internen Schluß- besprechung vorgetragen, haben je- doch Einfluß auf das Urteil der Hochschullehrer.

In einer Woche werden bis zu 54 Kandidaten zum Interview gebeten, bei wechselnden Prüfern. Der Zulas- sungsausschuß trifft sich alle drei Wochen zu einer Abendsitzung. Dort bildet man drei Gruppen: Angenom- men und Abgelehnt (diese Kandida- ten erhalten sofort ihre Bescheide), und eine dritte Gruppe Grenzfälle, die zunächst offenbleiben, bis alle Interviews abgeschlossen sind.

Der Zugang zum Studium der Medi- zin ist in den Vereinigten Staaten nicht leichter als in der Bundesrepu- - blik. Die elf Kandidaten, die ein zu- fällig herausgegriffenes Blatt einer Computerauswertung aufweist, wei- sen Durchschnittscollegenoten zwi- schen 4,00 und 3,30 auf, was auf deutsche Abiturnoten umgerechnet einem Notendurchschnitt von 1,0 bis 1,6 entspräche. Dabei ist jedoch zu bedenken, daß von diesen elf stati- stisch nur zwei eine Chance für ei- nen Studienplatz hatten.

Der soziale Aspekt

Von zur Zeit 440 Studenten haben 42 ein volles Stipendium aus Staatsmit- teln. Diese Stipendien werden nach

786 Heft 13 vom 30. März 1978 DEUTSCHES ARZTEBLATT

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Hochschulzugang in den USA

Leistungen vergeben, in einem Wettbewerb (on a competitive ba- sis). Weitere rund 40 erhalten andere Unterstützung. 80 Prozent der Stu- denten müssen ihre Studien selbst finanzieren. Das empfinden die Amerikaner als akzeptabel. Es gibt zahlreiche Plätze für Teilzeitarbeit, viele davon im Bereich der Universi- tät, die sich mit dem Studium verein- baren lassen und dazu eine wün- schenswerte Anschauung von Wirk- lichkeit vermitteln. Oft werden sie auch von Kindern wohlhabender Fa- milien wahrgenommen — bei den bisweilen hohen Studienkosten ist übrigens selbst für einen hohen Be- amten das Studium seiner Kinder ei- ne erhebliche Belastung.

Private Universitäten

Wie einleitend berichtet wurde, gibt es in den Vereinigten Staaten zahl- reiche private Universitäten. Nie- mand fordert dort eine Verstärkung des Staatseinflusses auf private Uni- versitäten oder gar deren Verstaatli- chung.

Man hält im Gegenteil den Wettbe- werb öffentlicher und privater Hoch- schulen für nützlich, schon deshalb, um Maßstäbe für die Leistungen der staatlichen Universitäten zu gewin- nen. Private Universitäten hätten auch eher die Möglichkeit, in ihren Unterrichtsmethoden Experimente zu wagen.

Es sei Aufgabe des Staates, für die Jugend im allgemeinen und für die intelligente Oberschicht dieser Ju- gend im besonderen Lernmöglich- keiten bereitzustellen und sie not- falls durch gezielte Stipendien zu fördern. Aber nichts von grundsätz- lichen Abneigungen gegen private Schulen und Hochschulen, die Schulgeld fordern.

In der Tat ist die naheliegende, plau- sibel scheinende Forderung, jedes Kind, reich oder arm, müsse im glei- chen Umfange unterrichtet oder ge- fördert werden, nicht zu verwirkli- chen. Schon die Förderung in der eigenen Familie, durch Eltern etwa,

die die Anfertigung der Schularbei- ten überwachen oder auch nicht, durch ältere Geschwister, die vor- handen sein könnten oder auch nicht, schon diese Förderung ist ganz unterschiedlich, und zwar un- abhängig von Wohlstand und Bil- dungsstand der Eltern. Eine Mutter kann nämlich Vokabeln auch dann abhören, das äußere Bild einer schriftlichen Hausarbeit auch dann beurteilen, wenn sie den Inhalt nicht versteht. In einem reichen Hause ist dagegen die Förderung oft beson- ders schwach, wenn die Eltern sich keine Zeit für die Kinder nehmen.

Allerdings kann und will niemand ei- nen reichen Vater daran hindern, seinen Sohn in ein kostspieliges In- ternat zu schicken oder ihm Nach- hilfeunterricht in beliebigem Um- fang geben zu lassen, bis zur Ein- stellung eines Hauslehrers. Alle die- se Komponenten ergeben eine Un- gleichheit unterrichtender und bil- dender Förderung, die sich schlech- terdings nicht ausgleichen läßt.

Wenn man das akzeptiert: warum sollte es dann nicht auch in Deutschland, wie anderswo, private Universitäten geben, die sich ihre Leistungen bezahlen lassen, ähnlich den staatlich anerkannten privaten Internatsschulen? Solange eine sol- che private Hochschule einem bun- deseinheitlichen Prüfungssystem angeschlossen ist (was sich im Be- reich der Medizin ohne weiteres be- werkstelligen ließe), bestimmt nur die Leistung den Erfolg des Ex- amens, und damit wäre die Gerech- tigkeit gesichert.

Das Lehrsystem

Die Medizinische Fakultät der Emo- ry-Universität beschäftigt etwa 550 Vollzeitlehrkräfte, mehr Lehrer als Studenten also. Dazu kommen noch 750 praktische Ärzte mit Teilzeitver- trägen, die kleine Gruppen von Stu- denten intensiv anleiten. In sechs Kliniken gibt es insgesamt 3000

„Lehrbetten". Der Unterricht ist also viel intensiver als bei uns.

Da die Studenten die notwendigen Grundkenntnisse im Bereich der Na-

turwissenschaften vom College mit- bringen, kommt die eigentliche me- dizinische Ausbildung mit vier Jah- ren aus. Das erste Studienjahr soll den Studenten in Kontakt mit Pa- tienten bringen, und zwar weniger zu seiner speziellen Krankheit als zu seiner Persönlichkeit und auch zu seiner häuslichen Umgebung. Er soll solche häuslichen Umgebungen sehen. Er soll lernen, daß Ursachen von Krankheit oft in der Umwelt lie- gen; daß die Behandlung auch in Betracht ziehen muß, wie der Patient später auch in seiner Umwelt ge- sund bleibt. Man ist der Auffassung, daß der Student im ersten Studien- jahr noch zu wenig weiß, als daß man ihn gezielt mit der Behandlung von Krankheitsfällen betrauen könnte.

Im zweiten Jahr lernt der Student, zu untersuchen und Krankengeschich- ten zu schreiben. Daraus soll er Vor- schläge für die Behandlung entwik- keln, insbesondere pharmakologi- scher Art.

Im dritten Jahr wird er angeleitet, selbst solche Behandlungen unter Aufsicht durchzuführen.

Das vierte Jahr bereitet eine Vertie- fung in Fächern seiner Wahl vor.

Nach vier Jahren wird der M. D. (Dr.

med.) verliehen. Emory fordert dafür keine Dissertation.

Formalisierte Mitbestimmung von Studenten gibt es nicht. Die Univer- sitätsleitung weiß jedoch, daß sie auf den Konsens auch der Studenten angewiesen ist. Sie hält deshalb formlos intensive Kontakte. Zum deutschen System meint man dort, daß Abstimmungsmechanismen in paritätischen Gremien Konflikte, statt sie zu lösen, eher verschärfen.

Anschrift des Verfassers:

Dr. Hans Dichgans Breite Straße 69 4000 Düsseldorf

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