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für den weiterbildenden postgradualen Studiengangzum Erwerb des akademischen Grades „Magister Le-gum/Magistra Legum (LL.M.) Gebührenordnung

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Juristische Fakultät

Gebührenordnung

für den weiterbildenden postgradualen Studiengang zum Erwerb des akademischen Grades „Magister Le- gum/Magistra Legum (LL.M.)

Auf der Grundlage der Vorläufigen Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin § 3 Abs. 1 Nr. 7 und § 5 Abs. 1 Nr. 12 (Amtl. Mitteilungsblatt der HU 08/2002) hat das Kuratorium der HU am 14. August 2003 folgende Gebührenordnung für den weiterbildenden postgradua- len Studiengang zum Erwerb des akademischen Grades

„Magister Legum/Magistra Legum (LL.M.) erlassen.

§ 1 Geltungsbereich

Die Humboldt-Universität zu Berlin erhebt für die Teil- nahme am weiterbildenden postgradualen Studiengang zum Erwerb des akademischen Grades „Magister Le- gum/Magistra Legum (LL.M.) der Juristischen Fakultät eine Gebühr.

§ 2 Höhe der Gebühr

(1) Für Studierende, die an der Humboldt-Universität immatrikuliert sind, beträgt die Gebühr 1.100 € (in Wor- ten: eintausendeinhundert).

(2) Soweit andere Personen im Rahmen der verfügbaren Kapazität zu Lehrveranstaltungen zugelassen sind, richtet sich die Gebührenhöhe nach § 4 der Änderung der Gast- hörerordnung (AMBl der HU 11/2001).

(3) In Fällen sozialer Bedürftigkeit kann die Gebühr ermäßigt oder erlassen werden. Die Entscheidung trifft die Dekanin/der Dekan oder ein/e von ihr/ihm Beauf- tragte/r der Juristischen Fakultät der HU.

§ 3 Zahlung, Rückzahlung

(1) Die Pflicht zur Zahlung der Gebühren entsteht mit Beginn des Semesters. Die Zahlung erfolgt mit der Im- matrikulation bzw. Rückmeldung. Das Verfahren und die Fristen werden als Aushang in der Juristischen Fakultät und im Internet bekannt gegeben.

(2) Bei Abbruch des weiterbildenden postgradualen Stu- diengang zum Erwerb des akademischen Grades „Magis- ter Legum/Magistra Legum (LL.M.) innerhalb von vier Wochen nach Beginn wird die Hälfte der Gebühr erlas- sen. In Härtefällen kann die volle Gebühr erlassen wer- den. Hierüber entscheidet der oder die Dekan/in oder der/die von ihm/ihr Beauftragte.

§ 4 Verwendung der Gebühren

(1) Die Gebühren dienen ausschließlich dazu, das weiter- bildende postgraduale Studiengang zum Erwerb des aka- demischen Grades „Magister Legum/Magistra Legum (LL.M.) der Juristischen Fakultät unterstützend zu finan- zieren.

§ 5 In-Kraft-Treten

Die Gebührenordnung für den weiterbildenden postgra- dualen Studiengang zum Erwerb des akademischen Gra- des „Magister Legum/Magistra Legum (LL.M.) tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mittei- lungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.

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