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für den Weiterbildenden postgradualen Zusatzstudien-gang Europawissenschaften (Master-Studiengang) Gebührenordnung Humboldt-Universität zu Berlin

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Humboldt-Universität zu Berlin

Gebührenordnung

für den Weiterbildenden postgradualen Zusatzstudien- gang Europawissenschaften (Master-Studiengang)

Auf Grund von § 2 der „Satzung zur Erhebung von Ent- gelten für die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltun- gen der Humboldt-Universität zu Berlin“ (Amtliches Mit- teilungsblatt der HU Nr. 31/1999) hat das Kuratorium der Humboldt-Universität zu Berlin am 16. April 2002 nach- folgende Gebührenordnung für den Weiterbildenden postgradualen Zusatzstudiengang Europawissenschaften (Master-Studiengang) erlassen.*

§ 1Geltungsbereich

Die Humboldt-Universität zu Berlin erhebt für die Teil- nahme am Weiterbildenden postgradualen Zusatzstu- diengang Europawissenschaften (Master-Studiengang) eine Gebühr.

§ 2 Höhe der Gebühr

(1) Die Höhe der Gebühr für die Teilnahme am Weiter- bildenden postgradualen Zusatzstudiengang Europawis- senschaften (Masterstudiengang) beträgt pro Teilnehmer/

Teilnehmerin 5000 EUR. In Fällen sozialer Bedürftigkeit kann die Gebühr ermäßigt werden. Die Gemeinsame Kommission unterstützt die Teilnehmer/ Teilnehmerin- nen bei der Erlangung von Stipendien.

* Diese Gebührenordnung wurde am 03. Juni 2002 von der Senatsverwal- tung für Wissenschaft, Forschung und Kultur bestätigt.

(2) Auf die Gebühr werden die Immatrikulations- und Rückmeldegebühren, die Studentenschafts- und Studen- tenwerksbeiträge, sowie alle sonstigen im Zusammen- hang mit der Immatrikulation und Rückmeldung anfal- lenden Gebühren, Beiträge und andere Entgelte ange- rechnet.

§ 3 Zahlung, Rückzahlung

(1) Die Pflicht zur Zahlung der Gebühr entsteht mit der Zulassung auf der Grundlage eines Bescheides. Die Ge- bühr ist in zwei Raten spätestens vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Semesters zu entrichten.

(2) Bei Nichtaufnahme des Studiums bzw. Abbruch in- nerhalb eines Zeitraumes von 4 Wochen nach Aufnahme des Studiums wird die Hälfte der Gebühr erstattet. In Härtefällen kann die volle Gebühr erstattet werden; hier- über entscheidet die Gemeinsame Kommission für den Weiterbildenden postgradualen Zusatzstudiengang Euro- pawissenschaften (Master-Studiengang).

§ 4 In-Kraft-Treten

Die Gebührenordnung für den Weiterbildenden postgra- dualen Zusatzstudiengang Europawissenschaften (Mas- ter-Studiengang) tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.

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