• Keine Ergebnisse gefunden

für den Weiterbildenden postgradualen Zusatzstudien-gang Europawissenschaften (Masterstudiengang) Zulassungsordnung Humboldt-Universität zu Berlin

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "für den Weiterbildenden postgradualen Zusatzstudien-gang Europawissenschaften (Masterstudiengang) Zulassungsordnung Humboldt-Universität zu Berlin"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

- 3 -

Humboldt-Universität zu Berlin

Zulassungsordnung

für den Weiterbildenden postgradualen Zusatzstudien- gang Europawissenschaften (Masterstudiengang)

Gemäß § 5 Abs. 1 Ziffer 11 Vorläufige Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin (Amtliches Mitteilungs- blatt der HUB Nr. 08/2002) hat der Akademische Senat der Humboldt-Universität zu Berlin am 26. Februar 2002 folgende Zulassungsordnung erlassen.*

§ 1 Zulassungszahl und Bewerbungsfrist

(1) Die Gemeinsame Kommission schlägt den Akademi- schen Senaten der beteiligten Berliner Universitäten die Zahl der zuzulassenden Studierenden vor. Dabei ist si- cherzustellen, dass das Studium in kleinen Gruppen ge- währleistet wird.

(2) Die Bewerbungsfrist endet am 31. März eines jeden Jahres (Ausschlussfrist). Die Bewerbung ist an die Zulas- sungskommission zu richten.

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen sind der Nachweis eines mit überdurchschnittlichem Ergebnis abgeschlossenen Stu- diums, insbesondere der Rechts-, Wirtschafts- oder Poli- tikwissenschaft an einer Universität oder an einer nach Landesrecht gleichgestellten Hochschule im Geltungsbe- reich des Hochschulrahmengesetzes oder der Nachweis eines gleichwertigen ausländischen Abschlusses. Zuge- lassen werden kann auch, wer die für eine Teilnahme er- forderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise er- worben hat. Außerdem müssen die Bewerberin- nen/Bewerber die deutsche und die englische Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Zusätzlich sind gute Kenntnisse der französischen Sprache, wahlweise einer anderen Amtssprache der Europäischen Union, erforder- lich. Darüber hinaus sind die persönliche Eignung und der Werdegang des Bewerbers/der Bewerberin zu be- rücksichtigen.

§ 3 Zuständigkeitsregelung

Die Aufgaben der Zulassungskommission werden vom Prüfungsausschuss gemäß § 3 der Prüfungsordnung wahrgenommen.

* Diese Zulassungsordnung wurde am 03. Juni 2002 von der Senatsverwal- tung für Wissenschaft, Forschung und Kultur bestätigt.

§ 4 Aufgaben der Zulassungskommission

(1) Die Zulassungskommission entscheidet über das Vor- liegen der Zulassungsvoraus-setzungen. Sie schlägt den Präsidentinnen oder Präsidenten der beteiligten Universi- täten die Zulassung der Bewerberinnen/ Bewerber vor.

(2) Übersteigt die Zahl der Studienbewerberinnen/ Stu- dienbewerber, die gemäß § 1 festgesetzte Zulassungszahl, so erstellt die Zulassungskommission eine Rangfolge nach der Eignung der Bewerber unter Berücksichtigung der Zulassungskriterien des § 2.

§ 5 Zulassungsentscheidung

(1) Über die Zulassung entscheiden die Präsidentinnen oder Präsidenten der beteiligten Universitäten auf Vor- schlag der Zulassungskommission. Dabei berücksichtigt diese die Wünsche der Studienbewerberinnen/ Studien- bewerber, an welcher der beteiligten Universitäten sie immatrikuliert werden wollen.

(2) Studienbewerberinnen/ Studienbewerber, die nicht zugelassen werden, erhalten einen Ablehnungsbescheid.

(3) Eine zugelassene Studienbewerberin/ein zugelassener Studienbewerber erhält einen Zulassungsbescheid, in dem eine Frist zur schriftlichen Annahme des Studien- platzes und zur Immatrikulation bestimmt wird. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird der Studienplatz nach Maßgabe der gemäß § 4 Abs. 2 aufgestellten Rangfolge neu vergeben.

§ 6 In-Kraft-Treten

Die Zulassungsordnung für den Weiterbildenden post- gradualen Zusatzstudiengang Europawissenschaften (Masterstudiengang) tritt am Tag nach ihrer Veröffentli- chung in den Mitteilungsblättern der beteiligten Berliner Universitäten in Kraft.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Zulassungsordnung regelt die Zulassung für den weiterbildenden Masterstudiengang „Biodiversity Mana- gement and Research“ der Humboldt-Universität zu Ber- lin (HU) und

Modul 6: Periodization in Global History: Ancient History Leistungspunkte: 10 Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin /Fachbereich Geschichts- und

November 2018 der Aufhebung des weiterbildenden Masterstudien- gangs Europawissenschaften mit sofortiger Wir-

Die Humboldt-Universität zu Berlin erhebt für die Teil- nahme am Weiterbildenden postgradualen Zusatzstu- diengang Europawissenschaften (Master-Studiengang) eine Gebühr.. § 2 Höhe

Verlängerung der Prüfungs- und Studienordnung für den Weiterbildenden postgradualen Zusatzstudiengang Europawissenschaften (Masterstudiengang). Die Senatsverwaltung für

(4) Die Veranstaltungen des Themenblocks „Die Europäi- sche Union als Wirtschaftsgemeinschaft“ dienen dem Ziel, die Studierenden mit wesentlichen Aspekten der wirtschaftlichen

Hat ein Kandidat/ eine Kandidatin in einer Prüfung ge- täuscht und wird diese Tatsache erst nach Aushändigung des Zeugnisses und der Urkunde bekannt, so kann der Prüfungsausschuss

Die Humboldt-Universität zu Berlin erhebt für die Teil- nahme am Weiterbildenden postgradualen Zusatzstu- diengang Europawissenschaften (Master-Studiengang) eine Gebühr.. § 2 Höhe