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Amtliches Mitteilungsblatt

Juristische Fakultät

Gebührenordnung

für den Weiterbildenden postgradualen Zusatzstudiengang Euro- pawissenschaften (Master-Studiengang)

Herausgeber: Der Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin Unter den Linden 6, 10099 Berlin

Nr. 18 / 2007

Satz und Vertrieb: Referat Öffentlichkeitsarbeit

16. Jahrgang / 06.Juni 2007

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität, Nr. 18/2007

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Gebührenordnung

für den Weiterbildenden postgradualen Zusatzstudien- gang Europawissenschaften (Master-Studiengang)

§ 1 Geltungsbereich

Die Humboldt-Universität zu Berlin erhebt für die Teil- nahme am Weiterbildenden postgradualen Zusatzstu- diengang Europawissenschaften (Master-Studiengang) eine Gebühr.1

§ 2 Höhe der Gebühr

(1) Die Höhe der Gebühr für die Teilnahme am Weiter- bildenden postgradualen Zusatzstudiengang Europawis- senschaften (Masterstudiengang) beträgt pro Teilneh- mer/Teilnehmerin 7.500,- EUR. In Fällen sozialer Be- dürftigkeit kann die Gebühr ermäßigt werden. Die Ge- meinsame Kommission unterstützt die Teilneh- mer/Teilnehmerinnen bei der Erlangung von Stipendien.

(2) Auf die Gebühr werden die Immatrikulations- und Rückmeldegebühren, die Studentenschafts- und Studen- tenwerksbeiträge, sowie alle sonstigen im Zusammen- hang mit der Immatrikulation und Rückmeldung anfal- lenden Gebühren, Beiträge und andere Entgelte ange- rechnet.

§ 3 Zahlung, Rückzahlung

(1) Die Pflicht zur Zahlung der Gebühr entsteht mit der Zulassung auf der Grundlage eines Bescheides. Die Ge- bühr ist in zwei Raten spätestens vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Semesters zu entrichten.

(2) Bei Nichtaufnahme des Studiums bzw. Abbruch in- nerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen nach Auf- nahme des Studiums wird die Hälfte der Gebühr erstat- tet. In Härtefällen kann die volle Gebühr erstattet werden;

hierüber entscheidet die Gemeinsame Kommission für den Weiterbildenden postgradualen Zusatzstudiengang Europawissenschaften (Master-Studiengang).

§ 4 Inkrafttreten

Die Gebührenordnung für den Weiterbildenden postgra- dualen Zusatzstudiengang Europawissenschaften (Mas- ter-Studiengang) tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.

1 Diese Gebührenordnung wurde am 23. Mai 2007 von der Senatsverwal- tung Bildung, Wissenschaft und Forschung bestätigt.

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