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DIE HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität, Nr. 60/2004

- 3 -

Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät II Geographisches Institut

Prüfungsordnung

für den Masterstudiengang Geographie der Großstadt - Humangeographie

Gemäß § 17 Absatz (1) Ziffer 1 Vorläufige Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin (Amtliches Mitteilungs- blatt der HU Nr. 08/2002) hat der Fakultätsrat der Ma- thematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät II am 30. August 2004 die folgende Änderung der Prüfungs- ordnung beschlossen.1

1 Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat die Änderung der Prüfungsordnung am 22. November 2004 bestätigt.

§ 25 Akademischer Grad und Urkunde

Absatz 1 erhält die folgende Fassung:

„(1) Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses des Master- studiengangs Geographie der Großstadt – Humange- ographie wird der Akademische Grad „Master of Arts (M.

A.)“ verliehen.“

(2)

Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität, Nr. 60/2004

- 4 -

Anlage 2 erhält die folgende Fassung:

DIE HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN

U R K U N D E

Herr/ Frau...

geb. am ...in...

NACH BESTANDENER MASTERPRÜFUNG WIRD

DER AKADEMISCHE GRAD

MASTER OF ARTS (M. A.)

FACH: ...

VERLIEHEN.

BERLIN, DEN

_______________________ Siegel der _________________________

Dekanin/ Dekan Fakultät Vorsitzende/ Vorsitzender

Prüfungsausschuss

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