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Interpellation Dieter Nill betreffend Ladenlokal Rössligasse 21

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Sitzung des Einwohnerrats vom 25. April 2012

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 10-14.657.02

Interpellation Dieter Nill betreffend Ladenlokal Rössligasse 21

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Das Mietobjekt an der Rössligasse 21 wurde mittels Inseraten in Printmedien und im Internet über einen Zeitraum von neun Monaten mehrfach angeboten. Dabei wurde das Mietobjekt sowohl als Laden wie auch als Büro oder Praxis offeriert. Die Reso- nanz auf die Inserate war generell sehr bescheiden und für eine Benutzung als Laden- lokal ist keine valable Anfrage eingegangen.

Zu den einzelnen Fragen:

1. Ist es möglich, dem betreffenden Arzt andere Räumlichkeiten anzubieten, damit dieser Laden wieder für ein möglichst attraktives Ladengeschäft frei wird?

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist dies aus folgenden Gründen nicht mehr möglich:

Einerseits wurde mit der Mieterin ein Mietvertrag über eine Laufzeit von fünf Jahren, mit einer einseitigen Verlängerungsoption von weiteren fünf Jahren abgeschlossen, andererseits hat die Mieterin bereits erhebliche Investitionen getätigt, welche dem- nächst beendet sein werden. Die Praxis wird anfangs Mai eröffnet. Wie gesagt konnte trotz intensiver Suche kein Mieter für ein Ladengeschäft gefunden werden.

2. Ist es möglich, mindestens den Baum vor dem Laden zu versetzen und die Ron- delle und Pfosten zu entfernen, damit der Blick auf die Schaufenster und auch der Durchgang in den Singeisenhof frei werden?

Es ist weder sinnvoll noch nötig, sowohl den Baum wie auch die Pfosten zu entfernen.

Zu beachten ist, dass das Entfernen von Bäumen eine entsprechende Bewilligung benötigt und politisch nur schwer umsetzbar ist. Die Entfernung der Rondelle unter dem Baum wäre zusätzlich mit erheblichen Kosten verbunden, da diese auch der Entwässerung des Platzes dient. Für einen erfolgreichen Geschäftsgang der Praxis sind solche Massnahmen jedoch nicht notwendig.

Da das Mietverhältnis mit der Mieterin nicht rückgängig gemacht werden soll und das Nichtvorhandensein eines Sonnenstorens für die Praxis nicht relevant ist, erübrigt sich eine Stellungnahme zu Fragen drei und vier.

Riehen, 24. April 2012 Gemeinderat Riehen

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