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BN begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Stärkung der Klagerechte von Umweltverbänden

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Landesfach- geschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg

Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Pressemitteilung

Nürnberg, 13.05.11 PM 058-11/LFGS Energie

BN begrüßt Urteil des Europäischen

Gerichtshofs zur Stärkung der Klagerechte von Umweltverbänden

Chancen zur Verhinderung von Block 6 Staudinger steigen

Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. begrüßt ebenso wie der BUND Hessen das wegweisende und bundesweit bedeutsame Urteil des Europäischen Ge- richtshofs (EuGH) in Luxemburg, mit dem die Klagerechte von Umweltverbän- den gegen industrielle Großvorhaben, wie beispielsweise den Bau von Kohle- kraftwerken, gestärkt werden.

Peter Rottner, BN-Landesgeschäftsführer: "Umweltverbände in Deutschland und überall in Europa können künftig die Rechtmäßigkeit umweltrelevanter Bauvorhaben und Industrieanlagen umfassend gerichtlich überprüfen lassen.

Dazu gehören insbesondere Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz der Na- tur, des Wassers oder der vorsorgenden Luftreinhaltung."

Der BN ist zuversichtlich, dass durch das Urteil des EuGH die Chancen zur Verhinderung des geplanten Kohlekraftwerksblockes 6 am Standort Staudinger steigen.

Peter Rottner: "Da der EuGH die Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle von Beeinträchtigungen der Umwelt durch Kohlekraftwerke und andere nach dem Bundesimmissionsschutzrecht zu genehmigende Anlagen als rechtswidrig be- urteilt, werden unsere Argumente gegen Block 6 vor Gericht erheblich größere Bedeutung erlangen."

Gemeinsam mit dem BUND Hessen hatte der Bund Naturschutz Anfang März Klage gegen die 1. Teilgenehmigung eingereicht, weil der geplante Block 6 massive Klima-, Umwelt- und Gesundheitsbelastungen verursachen würde und deshalb nicht genehmigungsfähig sei.

Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des BN: „Der seit Anfang 2010 europa- weit geltende gesetzliche Grenzwert für das gesundheitsschädliche Stickstoff- dioxid wird an vielen Messpunkten im Ballungsraum Rhein-Main überschritten.

Durch Block 6 wird die Stickstoffdioxidbelastung rechtswidrig weiter ansteigen.

Staudinger Block 6 darf auch aus diesem Grund auf keinen Fall gebaut wer- den.“

Ein K.O.-Kriterium für Block 6 ist nach Auffassung des BN die Quecksilber- Belastung des Mains. Die von der EU verlangten Quecksilber-Grenzwerte für

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Pressemitteilung des Bundes Naturschutz in Bayern e.V.

2 Fische und andere Lebewesen würden im Main schon jetzt vielfach überschrit- ten, deshalb müssten Quecksilbereinträge reduziert werden. Jeder Neueintrag von Quecksilber in den Main sei unzulässig.

Rückfragen:

Helmut Schultheiß, Regionalreferent des BN, Tel. 0911/81 87 8-13

Michael Rothkegel, Geschäftsführer des BUND Hessen, Tel. 069/67737612 oder 0151-12068590

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