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Ministerin Gebauer begrüßt Ende der gerichtlichen Auseinandersetzung

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09.11.2017 Seite 1 von 2

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presse@stk.nrw.de www.land.nrw

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Presseinformation – 789/11/2017

Ministerin Yvonne Gebauer begrüßt Ende der gerichtlichen Auseinandersetzung

Klage islamischer Verbände auf Einführung von islamischem Religionsunterricht

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Schulministerin Yvonne Gebauer begrüßt den Abschluss des Verfah- rens vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Damit wird in einer wich- tigen Frage Klarheit geschaffen. Der Zentralrat der Muslime und der Is- lamrat hatten die Einführung von islamischem Religionsunterricht nach ihren Grundsätzen mit den Klagen durchsetzen wollen.

Das Gericht hat heute im Berufungsverfahren entschieden, dass die Klage auf Einführung von islamischem Religionsunterricht nach den Glaubensgrundsätzen der beiden Verbände keinen Erfolg hat. Es habe nicht feststellen können, dass die klagenden Verbände Religionsge- meinschaften im Sinne des Grundgesetzes und damit auch alleinige Ansprechpartner des Landes für einen islamischen Religionsunterricht seien, der nach ihren Glaubensgrundsätzen erteilt wird. Die von den Klägern vorgelegten Unterlagen reichten dafür nicht aus, so das Gericht.

Der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht ist ein langjähriges Verfahren bis hin zum Bundesverwaltungsgericht vorausgegangen. Es ging dabei um die Frage, ob auch islamische Dachverbände Religions- gemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes sein können. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass islamischer Religionsunterricht nach den Grundsätzen dieser Verbände als ordentliches Lehrfach eingeführt wer- den kann. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die rechtlichen Maßstä- be dafür bestimmt, unter welchen Voraussetzungen ein Dachverband eine Religionsgemeinschaft ist. Der Zentralrat der Muslime und der Is- lamrat vertreten die Interessen der darin zusammengeschlossenen Mit- gliedsorganisationen. Daneben gibt es in Deutschland eine Vielzahl wei- terer islamischer Verbände.

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Schulministerin Yvonne Gebauer sagte zu der Entscheidung: „Ich sehe die Landesregierung durch das Ergebnis der heutigen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in ihrer Auffassung bestätigt, dass der Klageweg nicht geeignet ist, die Frage der in den islamischen Religi- onsunterricht einzubindenden Akteure einvernehmlich zu klären. Ich bin froh und hoffe, dass die rechtlichen Auseinandersetzungen nunmehr einen Abschluss gefunden haben. Gleichwohl ist die Landesregierung entschlossen, weiterhin islamischen Religionsunterricht anzubieten. An- gesichts von fast 400.000 muslimischen Schülerinnen und Schülern in NRW gehört ein solches Angebot an unsere Schulen.“

Unabhängig von dem Ausgang des Gerichtsverfahrens möchte die Lan- desregierung die bisherige konstruktive Zusammenarbeit mit den beiden Klägern und den anderen im Beirat für den islamischen Religionsunter- richt vertretenen Verbänden fortführen. Nordrhein-Westfalen verfügt über ein anerkanntes Modell, Religionsunterricht auch für muslimische Schülerinnen und Schüler nach anerkannten fachlichen Standards an- bieten zu können und dabei die theologische und organisatorische Viel- falt des Islams zu berücksichtigen.

Dank konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Beirat für den islamischen Religionsunterricht konnte der nach religionspädagogisch modernen Maßstäben konzipierte islamische Religionsunterricht bisher an mehr als 230 Schulen in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden: an Grund- schulen, weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I und der gymna- sialen Oberstufe der Gymnasien sowie Gesamtschulen. Hierzu sind kompetenzorientierte Lehrpläne des Landes mit inhaltlicher Zustimmung des Beirates erarbeitet worden.

„Künftig wird es auch darum gehen, den Islam noch mehr in seiner Viel- falt abzubilden. Daher müssen wir das Beiratsmodell weiterentwickeln, auch damit die große Akzeptanz bei den Eltern muslimischer Kinder weiter ausgebaut werden kann. Das Ziel ist und bleibt ein flächende- ckender, einheitlicher islamischer Religionsunterricht in Nordrhein- Westfalen, der unter staatlicher Aufsicht von in Deutschland ausgebilde- ten Lehrerinnen und Lehrern in deutscher Sprache durchgeführt wird“, so Gebauer.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet- Adresse der Landesregierung http://www.land.nrw

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