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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Presseinformation – 922/11/2019
Landeskabinett bringt 15. Schulrechts- änderungsgesetz auf den Weg
Ministerin Gebauer: Schritt für Schritt gegen den Lehrermangel Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Das Schulministerium unternimmt weitere Schritte zur Sicherung der Unterrichtsversorgung in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Entwurf des 15.
Schulrechtsänderungsgesetzes, den das Landeskabinett in dieser Wo- che gebilligt hatte, werden rechtliche Grundlagen gelegt, um wichtige Punkte aus dem 2. Maßnahmenpaket gegen den Lehrermangel umzu- setzen. Schulministerin Yvonne Gebauer bekräftigte die Entschlossen- heit der Landesregierung bei diesem Thema: „Wir werden weiter an al- len Stellschrauben drehen und nichts unversucht lassen, um die Schu- len dabei zu unterstützen, freie Lehrerstellen so rasch wie möglich zu besetzen. Schritt für Schritt gehen wir gegen den Lehrermangel vor.“
Derzeit arbeiten 345 Oberstufenlehrkräfte an Grundschulen (Stand: Au- gust 2019), deren Einstellung mit der Zusage verbunden war, nach zwei Jahren auf eine Sek-II-Stelle zu wechseln. Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung werden im Lehrerausbildungsgesetz (LABG) nun die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Oberstufenlehrkräfte an einer Grundschule berufsbegleitend ein Lehramt für die Schulform Grund- schule erwerben können. Schulministerin Gebauer: „Mit diesem Schritt unterstützen wir ganz gezielt die Grundschulen. Wir stärken den erwei- terten Einsatz von Oberstufenlehrkräften und machen das Angebot deutlich attraktiver. Es ist vor allem für diejenigen interessant, die nicht nur übergangsweise, sondern dauerhaft an einer Grundschule bleiben wollen. Sie können das Lehramt erwerben und ins Beamtenverhältnis berufen werden.“
Außerdem werden mit einer Änderung des LABG die Möglichkeiten für den Seiteneinstieg erweitert. Künftig werden für den berufsbegleitenden
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zweijährigen Seiteneinstieg auch Masterabsolventinnen und Masterab- solventen von Fachhochschulen zugelassen. Bisher stand dieser Weg nur Absolventinnen und Absolventen von Universitäten offen. Darüber hinaus soll die Anerkennung ausländischer Lehramtsbefähigungen aus Staaten außerhalb der EU erleichtert werden. Mit einer entsprechenden Änderung des LABG können die bisher für EU-Lehrkräfte vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen künftig auch für Lehrkräfte aus Drittstaaten ge- öffnet werden. „Mit unseren Maßnahmen unterstützen wir die Schulen bei der Lehrergewinnung und leisten einen wichtigen Beitrag zur In- tegration“, so Ministerin Gebauer.
Darüber hinaus setzt die Landesregierung mit einer Änderung des Para- graphen 82 Schulgesetz den Beschluss des Landtags vom 27. Novem- ber 2017 um, die Fortführung von zweizügigen Sekundarschulen zu er- möglichen. Grundsätzlich müssen Sekundarschulen drei Parallelklassen pro Jahrgang haben. In Ausnahmefällen kann eine Sekundarschule, die diese gesetzliche Mindestgröße dauerhaft nicht mehr erreicht, auch zweizügig fortgeführt werden, um vor Ort ein schulisches Angebot in der Sekundarstufe I zu erhalten.
Einige Punkte aus dem 15. Schulrechtsänderungsgesetz betreffen ganz konkret den schulischen Alltag von Schülerinnen, Schülern, Lehrerinnen und Lehrern.
Ein weiterer Gegenstand des 15. Schulrechtsänderungsgesetzes sind notwendige Anpassungen des schulischen Datenschutzes (Paragra- phen 120 bis 122 Schulgesetz). Hierbei handelt es sich vorwiegend um die Umsetzung einzelner Aspekte der Datenschutz-Grundverordnung.
Daneben wurde eine Anregung der Landesdatenschutzbeauftragten zur Regelung des Datenschutzes bei der Einführung und Nutzung von LO- GINEO NRW aufgenommen. Damit wird die rechtliche Zulässigkeit des Einsatzes digitaler Lehr- und Lernmittel, beispielweise unter Nutzung von LOGINEO NRW, klargestellt.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet- Adresse der Landesregierung www.land.nrw
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