• Keine Ergebnisse gefunden

Ministerin Gebauer: Landesregierung schafft Voraussetzungen für breites Förderschulangebot Presseinformation

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Ministerin Gebauer: Landesregierung schafft Voraussetzungen für breites Förderschulangebot Presseinformation"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Presseinformation

Völklinger Str. 49 40221 Düsseldorf

Telefon (0211) 5867-3505/06 Telefax (0211) 5867-3225 Mindestgrößenverordnung für die Förderschulen

Ministerin Gebauer: Landesregierung schafft

Voraussetzungen für breites Förderschulangebot

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Düsseldorf, 21. Juli 2017. Das Schulministerium hat den Bezirksregierungen Hinweise für die Beratung kommunaler Schulträger bei der Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen gegeben. Damit soll eine einheitliche Beratungs- und Verwaltungspraxis bei der Rückabwicklung von Auflösungsbeschlüssen sichergestellt werden. Anlass ist die eingeleitete Änderung der Mindestgrößenverordnung für die Förderschulen.

Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Die Landesregierung hält Wort und schafft die Voraussetzungen für ein möglichst breites Förderschulangebot. Wir wollen Eltern eine Wahlfreiheit zwischen Regelschule und Förderschule ermöglichen.“

Aktuell haben die Kommunen in Nordrhein-Westfalen Auflösungsbeschlüsse für rund 40 Förderschulen gefasst. Die einzelnen Auflösungsverfahren sind unterschiedlich weit fortgeschritten. Während einige Förderschulen bereits im Sommer dieses Jahres

schließen, nehmen andere Förderschulen noch Schülerinnen und Schüler auf, da sie erst zu einem späteren Zeitpunkt auslaufen sollen. Die Bezirksregierungen sollen wie folgt verfahren:

 Sofern der Auflösungsbeschluss einer Kommune noch nicht von der

Bezirksregierung genehmigt wurde, ist es ausreichend, wenn der Schulträger den Antrag zurückzieht.

 Ist ein Auflösungsbeschluss bereits von der Bezirksregierung genehmigt, kann er nicht durch einen einfachen Ratsbeschluss wieder rückgängig gemacht werden.

Die Entscheidung zur Weiterführung bedarf der Genehmigung durch die obere Schulaufsicht.

(2)

o In den Fällen, in denen der Auflösungsbeschluss vor Ort noch nicht umgesetzt ist, also noch Kinder in die Eingangsklasse aufgenommen werden, ist eine einfache Genehmigung des Aufhebungsbeschlusses durch die

Bezirksregierung ausreichend.

o In den Fällen, in denen der Auflösungsbeschluss vor Ort schon umgesetzt wird, also keine Kinder mehr aufgenommen werden, muss die Kommune einen neuen Errichtungsbeschluss fassen und auch eine vereinfachte

anlassbezogene Schulentwicklungsplanung durchführen, bevor die obere Schulaufsicht ihre Genehmigung erteilt. Dabei werden an die Größe des Standortes nicht mehr die bisherigen Anforderungen gestellt. Eine

Klassenbildung in der Größe, die die Klassenbildungsvorschriften vorsehen, muss aber möglich sein. Das kann auch durch jahrgangsübergreifenden Unterricht geschehen.

Das Schulministerium hat die Bezirksregierungen gebeten, ihre Genehmigungspraxis möglichst kommunalfreundlich zu gestalten. Schulministerin Yvonne Gebauer:

„Schulentwicklungsplanung ist Aufgabe der Kommunen als Schulträger. Als Land wollen wir den Kommunen gute Rahmenbedingungen für gute Förderschulen bieten, sodass alle Kinder und Jugendlichen bestmöglich gefördert werden können. Unser Ziel ist, Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.“

Das Schulministerium hatte bereits in dieser Woche die rechtlich erforderlichen Schritte für eine Änderung der Mindestgrößenverordnung für die Förderschulen unternommen und die Kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen um Stellungnahme gebeten. Ministerin Gebauer betonte, dass die Landesregierung bei aller gebotenen Eile ein hohes Interesse an einem geordneten Verfahren habe: „Das Land will ein fairer Partner der Kommunen sein. Wir setzen darauf, unsere Schulen im Dialog gemeinsam weiter zu entwickeln.

Weitere Informationen unter: www.schulministerium.nrw.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Schulministerin Yvonne Gebauer begrüßte die Entscheidung und erklär- te: „Das Bundesverfassungsgericht bestätigt eindeutig die Position, die das Land Nordrhein-Westfalen in

Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation sowie mit dem Förderschwerpunkt Sehen: jeweils 110 Schülerinnen und Schüler; hierbei werden die Kinder in

Ministerin Gebauer dankte Professor Uslucan für die sorgfäl- tige Expertise: „Der Bericht hat fundiert und klar gezeigt, dass der be- kenntnisorientierte islamische

Mit Beginn der Osterferien fällt der Startschuss für die zweite Runde des Sprachtrainings „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ für neu zuge- wanderte Schülerinnen

Erweiterter Einsatz von Oberstufenlehrkräften: Lehrerinnen und Lehrer für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Sek II) können sich auf eine Stelle an einer Schule

Beim Rollierenden Verfahren mussten alle rund 4.600 öffentlichen Schulen der teilnehmenden Schulformen in Nordrhein-Westfalen einmal rückblickend über einen Zeitraum von

Mein Dank richtet sich an Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer, Schulträger sowie allen am Schulleben beteiligten, die gemeinsam mit dem Land dafür gesorgt haben, dass der

Gleichwohl zeigen die Ergebnisse, dass es weiterhin konkreten Handlungsbedarf gibt, zum Beispiel an den Gymnasien.“ Die Ministerin dankte ausdrücklich den Lehrerinnen und Lehrern