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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns  Verordnungsberatung@kvb.de  www.kvb.de/verordnungen

LANR : «LANR»

Arzneimittel

Stand: 7. August 2017

iStockphoto.com/deliormanli

Neue Generika und Biosimilars auf dem Markt

Um Sie auch außerhalb der Wirkstoffvereinbarung hinsichtlich einer wirtschaftlichen Verord- nung zu unterstützen, haben wir für Sie die wichtigsten neuen Generika und Biosimilars des letzten Quartals zusammengefasst:

Neue wirtschaftliche Alternativen sind für folgende Original-Präparate verfügbar:

 der antivirale Wirkstoff Entecavir (Baraclude®)

 der antivirale Wirkstoff Tenofovirdisoproxil (Viread®)

 die Biosimilars des Wirkstoffes Rituximab (Mabthera®)

Entecavir

Der Wirkstoff steht zur Behandlung der chronischen Hepatitis B-Virus-Infektion als Monothe- rapie nun generisch zur Verfügung. Momentan (Stand: 1. August 2017) sind hier Einsparun- gen von ca. 33% bei Verordnung der Generika möglich, ohne die Versorgungsqualität zu verringern.

Tenofovirdisoproxil

Als Monotherapie ist der Wirkstoff zur Behandlung der chronischen Hepatitis B-Virus-Infek- tion zugelassen, in Kombination mit weiteren antiviralen Mitteln kommt er zur Behandlung der HIV-Infektion zum Einsatz. Hier liegen die Preise der günstigsten Generika bereits ca.

28% unter dem des Originals.

Rituximab

Die ersten beiden Rituximab-Biosimilars sind nun verfügbar: Rixathon® und Truxima®. Bitte beachten Sie im Falle der Biosimilars, dass eine Wirkstoffverordnung hier eine unklare Ver- ordnung darstellt. Es ist also notwendig, den Namen des Präparates auf das Rezept zu schreiben um die Versorgung des Patienten zu gewährleisten.

Auch außerhalb der Wirkstoffvereinbarung können generische Verordnungen zu einer wirt- schaftlichen Verordnungsweise beitragen. Jedoch besteht ein großes Preisgefüge zwischen den neu verfügbaren Generika. Prüfen Sie daher, ob die Verordnung eines preisgünstigen Präparates oder eine Wirkstoffverordnung möglich ist.

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Verordnung Aktuell – Arzneimittel 7. August 2017

Seite 2

Ansprechpartner für Verordnungsfragen stehen Ihnen – als Mitglied der KVB - unter 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30 zur Verfügung. Oder Sie hinterlassen uns über das Kontaktformular unter www.kvb.de/Beratung einen Rückrufwunsch.

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