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Biosimilars

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Academic year: 2022

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Biosimilars sind ein Thema, seit die Patente von biotechnologisch hergestellten Pharmaka der Originalanbieter auslaufen. Wie sind diese Nachfolgeprodukte hinsicht- lich Austauschbarkeit und Rabattverträgen einzuschätzen?

Z

u der Gruppe der Bio- pharmaka oder Biologi- cals zählen zum Beispiel monoklonale Antikörper, rekombinante humane Insuline oder Wachstumshormone. Erste Biophar- maka wurden durch Extraktion aus menschlichem oder tierischem Ge- webe hergestellt. Da die Ausbeute aus diesen teuren Verfahren sehr gering war, wurden biotechnologische Pro- zesse zur Gewinnung dieser Subs- tanzen entwickelt. Heute existieren Zelllinien mit entsprechenden Ge- nen, die die gewünschten Arznei- stoffe produzieren. In großen Tanks werden die Zellen kultiviert, sodass

in einem aufwändigen Herstellungs- vorgang Substanzmengen im Kilo- grammmaßstab entstehen. Therapien mit Biologicals sind sehr kosten- intensiv und so sind nach Ablauf der Patente günstige Nachfolgepräparate für den Gesundheitsmarkt durchaus interessant.

Definition Chemische und pflanz- liche Arzneimittel sind seit Jahrhun- derten das tägliche Brot des Apothe- kers. Viel komplexer in ihrer Her- stellung, aber auch in ihrer Wirkung sind die Biopharmaka. Jeder einzelne Syntheseschritt hat Einfluss auf die spätere Wirkung des Biomoleküls.

Führende Forscher prägten das State- ment: Das Produkt ist der Prozess!

Häufig werden Begriffe wie „Biologi- cals”, „Bioidenticals” und „Biosimi- lars” synonym verwendet. Tatsäch- lich sollte auf den kleinen, aber fei- nen Unterschied geachtet werden.

Biologicals sind ganz allgemein kom- plexe Polypeptide, häufig mit Zu- ckerresten, die aus Zellkulturen ge- wonnen werden. Die Bedingungen dieser Kulturverfahren variieren von Hersteller zu Hersteller. So hängt die Struktur des Endproduktes, beispiels- weise dessen Proteinfaltung und Gly- kosylierungen, im Wesentlichen vom Kulturmedium, der Zelllinie und

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Ähnlich –

aber nicht gleich

PRAXIS BIOSIMILARS

© annedde / www.iStockphoto.com

68 DIE PTA IN DER APOTHEKE | Februar 2012 | www.pta-aktuell.de

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den Kulturbedingungen ab. Bio- logicals, die mit unterschiedlichen Herstellungsverfahren produziert wurden, sind niemals gleich, sondern höchstens ähnlich. Diese Biosimi- larswerden manchmal fälschlicher- weise als „Biogenerika” bezeichnet.

Während die „klassischen” chemi- schen Generika dem Original durch klar definierte chemische Synthese- schritte vollständig gleichen, ähneln sich Original und Referenzsubstanz der Biosimilars lediglich. Sie haben zwar die gleiche Indikation und wer- den normalerweise auch in gleicher Dosierung verordnet, sind aber den- noch nicht identisch. Bioidenticals können nur Pharmaka sein, die im selben Herstellungsprozess einer Fir- ma synthetisiert wurden. Sie können möglicherweise anschließend unter verschiedenen Präparatenamen von mehreren Unternehmen vertrieben werden. Beispiele dafür sind Arznei- mittel, die Epoetin, Filgratim und In- terferon-beta-1b enthalten. Wichtige Biosimilars sind Epoetine gegen Anä- mien, Filgrastim gegen febrile Neu- tropenie in der Chemotherapie und das Wachstumshormon Somatropin.

Biosimilars sind im Preis häufig bis zu 20 Prozent günstiger als das Ori- ginal.

Vergleichbarkeit Erst wenn der Pa- tentschutz eines Biopharmakons ab- gelaufen ist, kann ein Biosimilar auf den Markt gebracht werden. Seine Zulassung erfolgt auf der Basis einer Leitlinie der Europäischen Arznei- buchbehörde (EMA). Diese fordert von den Herstellern Qualitätsdaten zum Herstellungsprozess, der Repro- duzierbarkeit und analytische Unter- suchungen, die vergleichbar denen des Originalproduzenten sind. Es wird also nicht nur das Endprodukt,

sondern der ganze Herstellungs- prozess zugelassen. Auch muss wie bei allen Biologicals ein „Risiko-Ma- nagement-Plan“ erstellt werden sowie ein Pharmakovigilanzprogramm nach der Zulassung durchgeführt werden. Aus präklinischen Untersu- chungen müssen Verträglichkeit,

Pharmakokinetik und Pharmakody- namik hervorgehen. Kritisiert wird von den Originalherstellern, dass die erforderlichen präklinischen Studien reduziert sind gegenüber der Origi- nalsubstanz. In der Praxis wird die Frage der Austauschbarkeit eines Originals gegen ein Biosimilars schon alleine aufgrund der Kosten- ersparnis eine Rolle spielen. Bislang dürfen im Rahmen von Rabattver- trägen mit den Krankenkassen nur Bioidenticals ausgetauscht werden.

Langfristig werden mit Ablauf weite- rer Patente die Einsparpotenziale durch die Biosimilars entscheidend sein. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzte (AkdÄ) beurteilt den Einsatz von Biosimilars differen- ziert. Zum Therapiebeginn können sie genauso wie das Original ange- wendet werden. Bei Umstellungen von einem auf ein anderes Biological sind engmaschige Kontrollen des Patienten notwendig. Da minimale Unterschiede der Molekülstruktur zum Beispiel die Affinität zu Rezep- toren beeinflussen können, ist ein Switch möglicherweise mit einer Wirkungsveränderung im Vergleich zum Vorgängerarzneimittel oder mit einer überschießenden Immunreak- tion verbunden.

In der Apotheke beachten! Seit Januar 2010 gilt ein Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung und Aus- tauschbarkeit von Biosimilars. Dieser besagt, dass vom Apotheker nur wirkstoffgleiche Biopharmazeutika, die aus der gleichen Produktionslinie kommen, substituierbar sind. Diese Vorgehensweise ist grundlegend un- terschiedlich von der sonstigen Pra- xis bei der Belieferung von rabat- tierten Generika. Die Unterschei- dung, ob es sich um ein Biosimilar oder ein Bioidentical handelt, ist auf- grund des Präparatenamens auf dem Rezept in der Regel nicht möglich.

Die Anlage 1 des Rahmenvertrages nach § 129 Absatz 2 SGB V zwischen dem Verband der Gesetzlichen Kran- kenkassen und dem Deutschen Apo- thekerverband gibt eine Übersicht über die Bioidenticals, die laut Ra- battvertrag gegeneinander ausge- tauscht werden. Dennoch können auch bei der Verordnung von Bio- identicals der Anlage 1 Pharmazeu- tische Bedenken angegeben werden, zum Beispiel, wenn sich die Art der Applikation deutlich unterscheidet.

Dann werden wie bei anderen Arz- neimitteln das Sonderkennzeichen und eine Begründung auf dem Re- zept vermerkt.

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Dr. Katja Renner, Apothekerin 70 DIE PTA IN DER APOTHEKE | Februar 2012 | www.pta-aktuell.de

»Biosimilars sind biotechnologisch hergestellte Folgeprodukte.«

PRAXIS BIOSIMILARS

EMA-GÜTESIEGEL

Das Gütesiegel der EMA attestiert dem jeweiligen Arz- neimittel, den strengen Zulas- sungskriterien zu genügen. Vor Biosimilars aus dem nicht- europäischen Ausland wird wegen mangelnder Qualität und Sicherheit gewarnt.

Referenzen

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