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Eidgenössisches Turnfest 2013 in Biel: Beitrag aus dem Lotteriefonds und Ver-zicht auf die Kostenverrechnung des Einsatzes der Kantonspolizei Bern, des Zi-vilschutzes sowie der Nutzung kantonseigener Anlagen

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der Polizei- und Militärdirektion

an den Regierungsrat des Kantons Bern zu Handen des Grossen Rates

betreffend

Eidgenössisches Turnfest 2013 in Biel: Beitrag aus dem Lotteriefonds und Ver- zicht auf die Kostenverrechnung des Einsatzes der Kantonspolizei Bern, des Zi- vilschutzes sowie der Nutzung kantonseigener Anlagen

1. Zusammenfassung

Das eidgenössische Turnfest (ETF) wird seit 1832 als Grossanlass des schweizerischen Turn- sports durchgeführt. Ab 1972 wurde ein Rhythmus von sechs Jahren eingeführt. 2013 findet das nächste eidgenössische Turnfest in Biel statt. Während den zehn Wettkampftagen messen sich 60'000 Turnerinnen und Turner an der grössten und ältesten schweizerischen Brei- tensportveranstaltung vor 120'000 Besuchern. Der organisierende Trägerverein hat u.a. den Kanton und die Standortgemeinden um Unterstützung für die Organisation dieser Grossveran- staltung ersucht. Das Gesamtbudget von 18.35 Millionen Franken soll mit einem Beitrag aus dem Lotteriefonds des Kantons Bern im Umfang von einer Million Franken, sowie einem Kos- tenerlass für den Einsatz der Kantonspolizei, den Einsatz des Zivilschutzes und die Nutzung von Sporthallen im Umfang von 0.69 Millionen Franken unterstützt werden. Der gesamte Bei- trag des Kantons Bern beläuft sich somit auf 1.69 Millionen Franken.

2. Rechtsgrundlagen

− Art. 34, Art. 37 Abs. 1 + 4, Art. 38 Abs. 1 + 2, Art. 42 Abs. 2, Art. 46 Abs. 2 Bst. m, Art. 48 Abs. 1 Bst. a, Art. 48 Abs. 3 des Lotteriegesetzes vom 4. Mai 1993 (BSG 935.52)

− Art. 31 Abs. 2+3, Art. 35 Abs. 2, 5 – 6, Art. 37 Abs. 1, Art. 38 Abs. 2 der Lotterieverordnung (LV) vom 20. Oktober 2004 (BSG 935.520)

− Polizeigesetz vom 8. Juni 1997 (PolG, BSG 551.1)

− Polizeiverordnung vom 17. Oktober 2007 (PolV, BSG 551.111)

− Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1996 über die Kantonspolizei (KPG, BSG 552.1)

− Ressourcenvertrag zwischen dem Kanton Bern (Kanton), handelnd durch die Polizei- und Militärdirektion (POM) und der Stadt Biel (Stadt), handelnd durch den Gemeinderat vom 31.

März 2008

− Art. 1 und 8 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Polizei- und Militärdirektion (Organisationsverordnung POM, OrV POM, BSG 152.221.141)

− Verordnung vom 6. Juni 2008 über Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft (VEZG, SR 520.14)

− Kantonale Verordnung über den Zivilschutz vom 27. Oktober 2004 (KZSV, BSG 521.11)

− Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirekti- on (Organisationsverordnung BVE; OrV BVE, BSG 152.221.191)

− Art. 3 Abs. 1 Bst. d und Abs. 5 Bst. c, Art. 31, 42, 46, 50 Abs. 3 und 52 des Gesetzes vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG, BSG 620.0)

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− Art. 141, 145, 148, 152 und Anhang 3 der Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV, BSG 621.1)

− Art. 4 Abs. 2, 8 und Anhang VC der Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (GebV, BSG 154.21)

3. Beschreibung des Geschäfts

Das Eidgenössische Turnfest gilt als „Spiele der Schweiz“ und findet alle sechs Jahre an einem anderen Austragungsort statt. Im Jahr 2013 (13.06.2013 – 23.06.2013) findet der Anlass in Biel statt. Das Eidgenössische Turnfest gilt als wichtigster Anlass des grössten Sportverbandes (Schweizerischer Turnverband, STV) in der Schweiz. Zudem handelt es sich um den grössten und ältesten Breitensportanlass der Schweiz.

Nebst den rund 60‘000 Teilnehmern wird mit mehr als 120‘000 Besucherinnen und Besuchern gerechnet. „Das Fest am See“ in Biel und Umgebung gilt somit als grösster Anlass für die Regi- on Biel seit der Expo.02. Der sportlich sowie kulturell wichtige Grossanlass für den Kanton Bern ist somit insbesondere für die Region Biel eine wichtige Werbeplattform für den Tourismusbe- reich. 2007 wurde die Organisation des Eidgenössischen Turnfests 2013 an der Abgeordneten- versammlung des Schweizerischen Turnverbandes der Stadt Biel übertragen.

Zur Ausrichtung wurden in der Folge die nachstehend beschriebenen Strukturen geschaffen.

3.1. Strukturen

Per 13. Juni 2008 wurde der Trägerverein "Eidgenössisches Turnfest 2013" gegründet. Dieser hat zum Zweck das Eidgenössische Turnfest 2013 (ETF 2013) in Biel durchzuführen. Mitglieder des Vereins unter dem Präsidium von Ständerat Hans Stöckli sind Vertreter von:

• Turnverband Bern-Seeland

• Verein seeland.biel/bienne

• Tourismus Biel-Seeland

• Organisation Industriebetriebe Bözingenfeld

Der Schweizerische Turnverband und der Trägerverein „Verein Eidgenössisches Turnfest 2013“

(TrV) bilden einen Lenkungsausschuss, dem die strategische Führung und Kontrolle des ETF obliegt. Der TrV als Ausrichter des ETF bildet ein Organisationskomitee, welches mit der Orga- nisation und der Durchführung des ETF 2013 betraut ist, insbesondere hat der Trägerverein nach Massgabe die benötigte Infrastruktur für das Fest-, Wettkampf-, Freizeit- und Rahmenpro- gramm bereit zu stellen und die erforderlichen Betriebskonzepte zu erarbeiten.

Die juristischen Vereinsmitglieder leisteten eine einmalige Einlage von je 20'000.- Franken. Bei der Auflösung des Vereins wird den juristischen Personen bei einem Einnahmenüberschuss das eingebrachte Stammkapital rückerstattet, ein darüber hinaus gehender Gewinn soll zweck- bestimmt für die Förderung von Turnen und Sport in der Region eingesetzt werden.

Der Verein ETF 2013 hat mit dem Schweizerischen Turnverband am 04. Juni 2009 einen Ver- trag zur Regelung der Zusammenarbeit, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die Orga- nisation und Durchführung des ETF 2013 abgeschlossen. Der Vertrag sieht insbesondere vor,

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dass ein allfälliger Gewinn zwischen STV und dem Trägerverein verteilt wird, ebenso ein nach der Inanspruchnahme von Defizitgarantien allfällig verbleibender Verlust.

Das ETF erwartet 60'000 Turnende, darunter 10'000 Jugendliche, und 120'000 Besucherinnen und Besucher. Mit 8000 freiwilligen Helfern soll die Durchführung unterstützt werden.

3.2. Veranstaltungsort und –datum

Das ETF 2013 findet an den Wochenenden vom 13. bis 16. Juni und 20. bis 23. Juni in der Re- gion Biel-Magglingen mit Hauptstandort Biel statt. Es ist der grösste Anlass in der Region seit der Expo02. Die Standorte des ETF sind wie folgt definiert:

Tabelle 1: Übersicht Veranstaltungsstandorte mit Organisations- und Sportkomponenten

Ort Organisationskomponenten Sportkomponenten Strandboden Biel Festzentrum Aerobic und Geräteturnen

Gurzelen Verpflegung Ballspiele, Fit und Fun, Volleynight Magglingen Verpflegung und Unterkunft LA EW, LMM, Turnwettkampf Ipsach

Jugendwettkämpfe, Vereinswettkampf, Leichtathletik, Gymnastik, Fachteste, Nationalturnen

Sutz/Bellmund Camping, Parkplätze

Mit dem öffentlichen Verkehr sowie Shuttlebussen sollen die Transportwege zwischen Festare- al, Wettkampfanlagen und Zeltplatz abgedeckt werden.

3.3. Sportprogramm

Das Sportprogramm des ETF gestaltet sich im Überblick wie folgt:

Tabelle 2: Übersicht Daten und Wettkämpfe

Datum Sportbereiche erwartete Teil-

nehmende

1. Wochenende: 13.06. – 16.06.

• Einzelwettkämpfe Breitensport

• Einzelwettkämpfe Spitzensport

• Spiele

• Jugendwettkämpfe

15'000

2. Wochenende: 20.06. – 23.06. • Vereinswettkämpfe 45'000

Das Rahmenprogramm sieht eine Eröffnungsfeier, eine Turngala (Soirée fantastique), einen Kindertag, einen Festumzug und eine Schlussfeier vor. Es werden verschiedenste Festbetriebe und Freizeitangebote bereitgestellt.

3.4. Beurteilung des Geschäfts aus Sicht des Regierungsrats

Das Eidgenössische Turnfest findet alle sechs Jahre statt und ist als älteste und grösste Brei- tensportveranstaltung der Schweiz ein traditionsreicher und bedeutender Anlass für unser Land.

Von einer erfolgreichen Durchführung des ETF 2013 können die Stadt Biel, das Seeland und

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letztlich der Kanton Bern profitieren. Die Durchführung einer solchen Veranstaltung stellt eine grosse Herausforderung, aber auch eine grossartige Gelegenheit dar. Der Regierungsrat be- grüsst und unterstützt das Bestreben der Region, mit der Durchführung dieser Veranstaltung ein Fest des Seelandes für die ganze Schweiz zu ermöglichen. Die Unterstützungsbeiträge der öffentlichen Hand (s. Abschnitt 5 folgende) ermöglichen eine reibungslose Durchführung und sind mit Blick auf die Ziele zu verantworten.

4. Konsequenzen bei einer Ablehnung

Das Budget der Veranstalter weist per 24. Oktober 2012 ein Defizit von 250‘000 Franken aus.

Bei einer Ablehnung der Unterstützung durch den Kanton würde sich das budgetierte Defizit auf rund 1.94 Millionen Franken erhöhen, was einem Anteil von rund 11% der budgetierten Ge- samtaufwendungen entspricht. Entsprechende Mehreinnahmen können nicht mehr generiert werden, die Durchführung des Anlasses wäre in Frage gestellt.

5. Kosten (Stand 24.10.2012)

Tabelle 3: Zusammenstellung der budgetierten Ausgaben und Einnahmen

Aufwand CHF CHF total LF anre-

chenbar1

Personalaufwand 6‘817‘600

- Löhne, Sitzungsgelder, Pauschalen 728‘000 - -

- Sozialleistungen 125‘000 - -

- Fremdarbeiten (inkl. Baspo, Unternehmen, Bauern, Secu- rity, IT, Werbung, Blaulichtorganisationen - Sano, Fw -, Militär, Zivilschutz, Reinigung etc.)

2'326'000 - -

- Helfer (Entschädigungen, Verpflegung, Unterkunft, Be- kleidung)

1'210'500 - -

- Schweizerischer Turnverband (inkl. Wettkampfleitung, Unterkunft, Verpflegung, Software, Lizenzen, etc.)

1'653'100 - -

- Dienstleistungen Kanton Bern (Kantonspolizei, Zivil- schutz, Miete Hallen BBZ und Gymnasium)

775‘000 - -

Gastronomie 1‘503‘500 1‘503‘500 -

Sonstiger Aufwand 10‘032‘690

- Raumaufwand 31‘400 - -

- ETF Gelände (Mieten etc.) 501‘000 - -

- Infrastruktur (Erschliessungen, Offerte Nüssli etc.) 4'244'000 - 2‘148‘243

- Material Wettkampfanlagen 465'000 - 465‘000

- Technik (Beleuchtung, Beschallung, Schweizer Fernse- hen, Kommunikation)

625'000 - -

- Büro- und Verwaltungsaufwand (inkl. Versicherungen) 349'500 - -

- Werbung 858'000 - -

- Events (Eröffnungs-/Schlussfeier, Umzug, Kindertag etc.) 417'000 - -

- Einladungen, Workshops 115'000 - -

- Transporte (Shuttle und SBB) 2'131‘944 - -

- Übriger Aufwand und Reserven (10% v. Aufwand ohne Infrastruktur und Transport)

294‘846 - -

Total Aufwand 18‘353‘790 2‘613‘243

1 zum Beitrag Lotteriefonds und Anrechenbarkeit der Kosten siehe Abschnitt 5.1

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Einnahmen

- Partner (Sponsoren, Subventionen öffentliche Hand, Zu- wendungen)

6'460'000 - -

- Festkarten 7'323'902 - -

- Ticketverkäufe 318‘341 - -

- Sonstige Einnahmen (Startgelder, Parkplätze, Übernach- tungen, etc.)

2'233'491 - -

- Gastronomie 1'768'055 - -

Total Einnahmen 18'103'790

Aufwandüberschuss 250‘000

Hauptsponsoren des ETF 2013 sind die Unternehmen Coop und Feldschlösschen, sie leisten 900'000.- Franken an die Einnahmen. Die Co-Sponsoren Bell, BKW, Ochsner Merchandise und Swisslos erbringen 1'830'000.- Franken.

Gewinn / Verlust

Gewinn- oder Verlustverteilung sind vertraglich zwischen dem Trägerverein (TrV) und dem Schweizerischen Turnverband (STV) geregelt.

Ein allfälliger Reingewinn errechnet sich nach Auszahlung der Helferstunden und Genehmigung der Festrechnung. Bis 400‘000 Franken Reingewinn werden zu je 50% zwischen dem STV und dem TrV aufgeteilt. Restbeträge ab 400‘000 Franken werden zu 20% an den STV und zu 80%

an den TrV verteilt.

Ein allfälliger Verlust errechnet sich nach Abrechnung der Helferstunden, wobei im Verlustfall die Entschädigung pro Helferstunde höchstens 5 Franken beträgt. Bis 400‘000 Franken gehen je 50% des Verlustes zu Lasten STV und TrV. Restbeträge ab 400‘000 Franken werden zu 20%

durch den STV und zu 80% durch den TrV getragen.

5.1. Beitrag aus dem Lotteriefonds

Ausnahmsweise können Grossveranstaltungen mit Beiträgen aus dem Lotteriefonds unterstützt werden, insbesondere auch wenn das zur Verfügung stehende Kontingent für Lotteriebewilli- gungen insgesamt nicht ausreichen würde. Das ETF ist zwar eine Sportveranstaltung und wür- de als solche eigentlich unter den entsprechenden Zuwendungsbereich im Sportfonds fallen, die zur Verfügung stehenden Mittel sowie insbesondere die touristische und wirtschaftliche Be- deutung des Anlasses lösen im Rahmen der langjährigen Praxis (bspw. Eiskunstlauf EM, Tour de Suisse, Hockey WM etc.) aber eine Zuwendung aus dem Lotteriefonds aus.

In beiden Fonds werden jeweils die anrechenbaren Kosten einer Veranstaltung berücksichtigt, im Fall des ETF sind die für die Veranstaltung erforderlichen Infrastrukturanlagen (ohne VIP- Bereiche) sowie die Wettkampfanlagen anrechenbar.

Die anrechenbaren Infrastrukturkosten von rund 2.6 Millionen Franken lösen bei einem Bei- tragssatz von 40% und mit Bezug auf das gestellte Gesuch einen Lotteriefondsbeitrag von ge- rundet einer Million Franken aus, das entspricht 5.45% der Gesamtkosten des ETF.

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Im Lotteriefonds beansprucht der Beitrag - nach Abzug der Speisungen für den Sportfonds und den Fonds für kulturelle Aktionen sowie der Rückstellungen für die wiederkehrenden Beiträge - voraussichtlich rund 5% des für die Zuwendungsbereiche des Lotteriefonds verbleibenden Vermögens.

5.2. Kostenerlass- bzw. Unterstützungsgesuche

Um folgende Leistungen der öffentlichen Hand wurde seitens der Organisatoren ersucht:

Tabelle 4: Übersicht Kostenerlass- bzw. Unterstützungsgesuche

Institution Leistungen zu Gunsten ETF2013 Stand

Armee 6000 Personentage Gesuch bewilligt

Zivilschutz 6200 Personentage Gesuch bewilligt

BASPO Kostenlose Nutzung Sportanlagen und weitere Räume

schriftliche Pauschalzusage, Vereinbarung in Vorbereitung Kanton Bern Beitrag Lotteriefonds, Kostener-

lass Dienstleistungen / Objektmie- te

Gesuch eingereicht

Stadt Biel 400'000.- Franken Stadtratsbeschluss 2007

Stadt Nidau 10.- Franken pro Einwohner GR-Beschluss 2012 Gemeinde Ipsach 40'000.- Franken GR-Beschluss 2011 Gemeinde Evilard 10.- Franken pro Einwohner GR-Beschluss 2012 Gemeinde Sutz Verzicht Beherbergungsabgabe,

Barbeitrag

GR-Beschluss 2011 Gemeinde Bellmund 10.- Franken pro Einwohner GR-Beschluss 2012

Mit Schreiben vom 02. Mai 2012 verzichtete das Organisationskomitee auf eine ursprünglich beantragte Defizitgarantie durch den Kanton Bern im Umfang von einer Million Franken. Das Gesuch wurde auf den Beitrag aus dem Lotteriefonds sowie die Kostenerlassgesuche für Dienstleistungen beschränkt. Die Kostenerlassgesuche für die Bereiche Kantonspolizei, Zivil- schutz und Mieten kantonale Sporthallen werden folgend kurz umschrieben.

5.2.1. Kostenerlass Dienstleistungen - Unterstützung der Kantonspolizei Bern

Die Kantonspolizei Bern wird in enger Zusammenarbeit mit den Organisatoren des Grossanlas- ses zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung rund um den Anlass beitragen. Nebst dem Einsatz der Kantonspolizei Bern während der Durchführung der Veranstaltung werden auch organisatorische Vorbereitungsmassnahmen in Zusammenarbeit mit den Organisatoren vorge- nommen.

Im Wesentlichen finden die Dienstleistungen der Kantonspolizei auf den Gebieten der Gemein- den Biel, Nidau und Evilard (Magglingen) statt. Mit der Gemeinde Biel hat die Kantonspolizei einen Ressourcenvertrag abgeschlossen, welcher gestützt auf das Polizeigesetz (PolG) die Erbringung von Leistungen der Sicherheits- und Verkehrspolizei sowie der Amts- und Vollzugs- hilfe durch die Kantonspolizei regelt. In Artikel 2 dieser Leistungsvereinbarung wird der Leis- tungsumfang definiert, wobei u.a. explizit auf die Einzelereignissteuerung gemäss Artikel 12d, 12e und 12f PolG verwiesen wird. Ein allfälliger Kostenerlass für die Dienstleistungen der Kan-

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tonspolizei am ETF 2013 tangiert den Ressourcenvertrag mit der Stadt Biel insofern nicht direkt, als dass

• die Leistungen der Kantonspolizei bei ausserordentlichen Ereignissen unentgeltlich sind (PolG Art. 12, Abs. 2 sowie PolV Art. 10 und Art. 11) und die Kantonspolizei ihre Leistungen bei mehr als nur einzelnen solcher Einsätze in Rechnung stellen kann (PolG Art. 12, Abs. 3)

• die Kantonspolizei für Einzelereignisse die operativen und taktischen Massnahmen festlegt, insbesondere die Einsatzstärke sowie die einzusetzenden Mittel (PolG Art. 12f)

Das ETF 2013 als einzelnes, ausserordentliches Ereignis im Jahr 2013 überschreitet einmalig die im Rahmen der Leistungsvereinbarung und deren Jahresplanung bzw. Schwerpunktsetzung mit der Stadt Biel vereinbarten Leistungserbringungen und daher kann die Kantonspolizei Bern auf eine zusätzliche Rechnungsstellung verzichten, bzw. die erbrachten Leistungen sind nicht dem Ressourcenvertrag der Stadt Biel zu belasten, sondern können allenfalls den Veranstaltern in Rechnung gestellt werden (Art. 61, Abs. 2 PolG)

Eine detaillierte Aufstellung der im Zusammenhang mit der Grossveranstaltung entstehenden Personal- und Sachaufwendungen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die im folgenden Abschnitt aufgezeigten Kosten sind daher als Grobkostenplanung zu verstehen.

5.2.1.1. Voraussichtliche Kosten (Grobplanung)

Tabelle 5: Grobplanung Kosten Dienstleistungen Kantonspolizei

Bezeichnung Anzahl Ansatz* Kosten in CHF

Mannstunden für Planung / Vorberei- tung

1‘500 90.- 135‘000.-

Mannstunden für Einrichtung / Einsatz 5‘200 90.- 468‘000.-

Mannstunden für Nachbearbeitung 500 90.- 45‘000.-

Fahrzeuge inkl. Km 5‘000.-

Diverses Einsatzmaterial 17‘000.-

Total 670‘000.-

* Ansatz Gebührenverordnung für Mitarbeitende in den Gehaltsklassen 12 – 17

5.2.1.2. Verzicht auf Verrechnung der Kosten

Das Eidgenössische Turnfest ist sowohl im sportlichen wie auch kulturellen Bereich von grosser Wichtigkeit. Dem Kanton Bern und insbesondere der Region Biel bietet sich durch den Gross- anlass eine einmalige Werbeplattform. Die erfolgreiche Durchführung dieser Grossveranstal- tung unterliegt somit in hohem Mass dem öffentlichen Interesse.

Gemäss Polizeigesetz Art. 61 Absatz 2 kann für die Aufwendungen der Polizei bei Grossveran- staltungen wie grossen Konzerten und Sportveranstaltungen, welche einen aufwendigen Ord- nungsdienst oder Polizeischutz erfordern, von den Veranstaltern eine Gebühr erhoben werden.

Die Höhe der Abgabe richtet sich nach den zusätzlichen Kosten, nach dem Zweck der betref- fenden Grossveranstaltung und dem Mass des öffentlichen Interesses an deren Durchführung.

Um von Seiten des Kantons Bern eine optimale Unterstützung zur erfolgreichen Durchführung zu gewährleisten und der hohen sportlichen sowie kulturellen Wichtigkeit der Veranstaltung

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Rechnung zu tragen, soll auf eine Verrechnung der für die Kantonspolizei Bern entstehenden Personal- und Sachkosten von rund CHF 670‘000.- für das Eidgenössische Turnfest in Biel ver- zichtet werden.

Mit dem Verzicht auf eine Kostenverrechnung wird durch den Kanton Bern der entsprechenden Wichtigkeit des Grossanlasses Rechnung getragen und der Veranstalter durch die finanzielle Entlastung in der erfolgreichen Durchführung unterstützt.

5.2.2. Kostenerlass Dienstleistungen - Unterstützung Zivilschutz

Der Zivilschutz wird zugunsten der Gemeinschaft zur Unterstützung des Aufbaus und des Be- triebes der Veranstaltung eingesetzt (Verordnung über Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft, VEZG). Bei der Gesuchseinreichung für einen Einsatz zugunsten der Ge- meinschaft verpflichtet sich der Gesuchsteller jeweils zur Übernahme der nicht durch Bundes- beiträge gedeckten Kosten. Der Gesuchsteller kann beim Leistungserbringer – den regionalen Zivilschutzorganisationen bzw. dem BSM für die kantonale Formation – ein Gesuch um Kosten- erlass stellen. Artikel 35 der Kantonalen Verordnung über den Zivilschutz (KZSV) sieht vor, dass die Kosten durch die aufbietende Stelle übernommen werden und den Leistungsempfän- gern in Rechnung gestellt werden können.

Für das ETF 2013 haben die Behörden der eingesetzten Zivilschutzorganisationen (ZSO) - Biel, Region Aarberg, Bielersee Südwest, Region Büren, Nidau Plus, Kantonale Formationen - dem Einsatz zugestimmt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat 6‘200 Personentage verfügt.

Von diesen werden 550 Personentage (Diensttage) durch die kantonalen Formationen abge- deckt, die restlichen durch die vorstehend genannten Regionen. Ein Kostenerlass kann nur für die kantonalen Formationen geprüft werden, für die Regionen sind Gesuche an die zuständigen Gemeinden einzureichen.

5.2.2.1. Voraussichtliche Kosten (Grobplanung)

Tabelle 6: Grobplanung Kosten Dienstleistungen Zivilschutz

Bezeichnung Anzahl Ansatz Kosten in CHF

Verpflegung 6‘200 10.00 62‘000.-

Differenz Pauschalbeitrag BABS 6‘200 2.50 15‘500.-

Material / Treibstoff - - 15‘000.-

Total 92‘500.-

5.2.2.2. Verzicht auf Verrechnung der Kosten

Analog dem Vorgehen bei den Kostenverrechnung für die Dienstleistungen der Kantonspolizei (s. 5.2.1.2) kann der Kanton auf die Verrechnung der Kosten von 6875 Franken für die kantona- len Formationen (550 Diensttage) verzichten. Für die 5650 Diensttage der regionalen ZSO ob- liegt es dem Veranstalter, entsprechende Gesuche an die zuständigen Gemeinden einzurei- chen.

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5.2.3. Kostenerlass Nutzung kantonale Sporthallen

Die kantonalen Sporthallen Berufsbildungszentrum BBZ und Schulanlage Strandboden (Gym- nasium) sind zentrale Infrastrukturobjekte für die Austragung des Turnfestes. Der Trägerverein ersucht den Kanton, die Mietgebühren für die Nutzung der beiden kantonalen Sporthallen durch das ETF zu erlassen.

Das Amt für Grundstücke und Gebäude AGG der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion BVE bewirtschaftet als Eigentümerin die Sporthallen und ist zuständig, gestützt auf die Organisati- onsverordnung der BVE und das FLG, eine sachgerechte Ertragsbewirtschaftung vorzunehmen bzw. Härtefälle zu beurteilen. Nutzerin der Sporthallen ist die Erziehungsdirektion, welche ihrer- seits Unternutzungen regelt. Analog zur Handhabung der Dienstleistungen der Kantonspolizei und des Zivilschutzes ist auch von einer Verrechnung der Hallennutzung abzusehen, der Kos- tenerlass beträgt in einem solchen Fall 12‘500 Franken.

5.2.4. Finanzielle Auswirkungen durch Verzicht auf Kostenverrechnung der Dienstleis- tungen / Objektmieten

Der Verzicht der Kostenverrechnung für den Anlass stellt sich total wie folgt dar:

Tabelle 7: Zusammenstellung Kostenverrechnungen

Kostenart Kosten in CHF

ETF 2013 in Biel – Unterstützung der Kantonspolizei 670‘000.- ETF 2013 in Biel – Unterstützung des Zivilschutzes2 6‘875.- ETF 2013 in Biel – Zurverfügungstellung Sporthallen BBZ und Strand-

boden

12‘500.-

Total 689‘375.-

5.3. Folgekosten

Das Geschäft bringt für den Kanton keine Folgekosten mit sich.

5.4. Personelle Auswirkungen

Das Geschäft hat keine personellen Auswirkungen auf den Kanton.

5.5. Ausgabenbefugnis

Der vorliegende Beschlussentwurf untersteht der Finanzkompetenz des Grossen Rates.

2 Diensttage der kantonalen Formationen. Kostenerlassgesuche für die regionalen ZSO sind an deren Träger zu richten.

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5.6. Finanzielle Situation Lotteriefonds

neue Verpflichtungen durch vorliegenden Beschluss Fr. 1'000'000.- Nettobestand Lotteriefonds per 07. Dezember 2012 Fr. 48'150'202.-

6. Auswirkungen auf die Wirtschaft

Als „Leuchtturm-Veranstaltung“ des grössten Sportverbandes der Schweiz zieht das ETF Tur- nerinnen und Turner aus der ganzen Schweiz nach Biel. Durch die breite nationale Berichter- stattung haben der Kanton Bern und die Region Seeland als Gastgeber eine ausgezeichnete Gelegenheit, sich von ihrer besten Seite zu zeigen, insbesondere auch aus touristischer Sicht.

Das Turnfest konzentriert sich auf die Wochenenden. Insbesondere die Bereiche Gastronomie und Hotellerie dürften von dem Turnfest mit profitieren.

7. Auswirkungen auf die Gemeinden

Nebst den Unterstützungszusicherungen keine weiteren.

8. Antrag

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat aufgrund der gemachten Ausführungen Zu- stimmung zum Beschluss.

Bern, 07. Dezember 2012 DER POLIZEI- UND

MILITÄRDIREKTOR

Hans-Jürg Käser Regierungsrat

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