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Franken an „Bern 2010“ zahlen

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M 056/2002 VOL 15. Mai 2002 43C

Motion

1677 Gresch, Bern (GB)

Weitere Unterschriften: 5 Eingereicht am: 18.03.2002

Volle Kostentransparenz zu „Bern 2010“

Im Laufe des Jahres 2002 wird der Regierungsrat dem Grossen Rat den Finanzbeschluss zur Mitfinanzierung der Olympischen Spiele „Bern 2010“ unterbreiten.

Der Grosse Rat fordert, dass der Beschluss präzise Angaben enthalten muss zur Verwendung der Gelder. Nebst diesen Angaben zum eigentlichen Kreditbeschluss sind auch sämtliche indirekten Kosten, Standortkosten, Standortpromotionskosten und projektbezogene Kosten, welche der Kanton total zu tragen hat, zu beziffern.

Begründung

Gemäss Antwort der Regierung auf die Motion Keller-Beutler „Keine öffentlichen Gelder für Olympia-Kandidaturen im Kanton Bern“ wird der Kanton Bern im Falle eines positiven Entscheides durch das IOC, circa 15 Mio. Franken an „Bern 2010“ zahlen. Gemäss Regierung werden diese Gelder „für Infrastrukturen verwendet, die im längerfristigen Interesse des Kantons liegen und nachhaltig genutzt werden können“. Da olympische Winterspiele nach klaren Vorgaben ablaufen, ist es möglich, bereits mit der Erarbeitung des Kandidaturdossiers verbindliche Angaben zu machen zu den nötigen Investitionen. Wenn der Kanton diese mitfinanzieren soll, kann erwartet werden, dass die Regierung genaue und verbindliche Angaben hat zu diesem Investitions- resp. Infrastrukturvorhaben.

Dass solche Mega-Events ein hohes finanzielles Risiko bergen zeigt aktuell die Expo.02.

Zum Vereinsbeitrag von 14,7 Mio. Franken kommt für den Kanton Bern bis 2003 nochmals derselbe Betrag hinzu, insbesondere verursacht durch Standortkosten. Die Erfahrungen rund um die Finanzierung der Expo.02 haben gezeigt, dass die Regierung gut daran tut, von Anfang an transparent alle Kosten auszuweisen. Im Falle von „Bern 2010“

interessieren bei den indirekten Kosten auch Strassen- und öV-Investitionsvorhaben, die wegen den olympischen Spielen vorgezogen oder ermöglicht werden.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 21.03.2002.

Antwort des Regierungsrats

Olympische Spiele gehören zu den wenigen Ereignissen, die weltweit bekannt sind. Die Durchführungsorte können mit einer lange andauernden Medienpräsenz rechnen. Die Möglichkeit, dass die Stadt Bern Gastgeberin für die Olympischen Winterspiele 2010 wird, stellt deshalb für den Kanton Bern eine einmalige Chance dar. Am 5. September 2001 hat sich das schweizerische Sportparlament für die Kandidatur „Berne 2010“ entschieden.

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Bern wurde von Swiss Olympic beim Internationalen Olympischen Komitee (IOC) als Austragungsort der Olympischen Winterspiele 2010 angemeldet. Der Kanton muss nun seinen Anteil an den Kosten der Durchführung und der benötigten Infrastruktur noch im Jahr 2002 bewilligen, damit "Berne 2010" im Sommer 2003 an der entscheidenden Abstimmung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) teilnehmen kann.

Olympische Spiele lassen sich nur bedingt mit der EXPO.02 vergleichen. Olympische Spiele finden regelmässig alle vier Jahre statt, weshalb - anders als bei der EXPO.02 - auf die Erfahrungen der letzten Austragungsorte zurückgegriffen werden kann. Der Inhalt ist weitgehend vorgegeben, und ein grosser Teil der Aufwendungen wird über Fernseheinnahmen abgedeckt, die im voraus planbar sind. Aus diesen Überlegungen bleiben die finanziellen Aufwendungen für den Kanton überschaubar und sind im Zeitraum, in dem die Ausgaben effektiv anfallen werden, mit den harten Sparmassnahmen vereinbar, die zur Umsetzung der Motion der Finanzkommission beschlossen werden müssen.

Der Regierungsrat kann sich hinter das Anliegen der vollen Kostentransparenz stellen.

Allerdings sind dem Anliegen Grenzen gesetzt. Die Spiele werden erst in acht Jahren durchgeführt, weshalb heute erst Grobbudgets vorliegen. Die Detailplanung kann erst nach dem Entscheid des Internationalen Olympischen Komitees (OC) an die Hand genommen werden. Genaue Aussagen, wofür die zu sprechenden Gelder im Einzelnen verwendet werden, sind deshalb heute schwierig. Dies ist der Grund, dem Grossen Rat lediglich Rahmenkredite zu beantragen. Der Regierungsrat wird auch in Zukunft selbstverständlicherweise die Aufsichtskommissionen über den Verlauf der Geschäfte und die Kostenentwicklung orientieren, gleich wie er zur Zeit auch zur EXPO.02 orientiert.

Die Motion enthält zwei Begehren, die formell und materiell unterschiedlich zu behandeln sind. Im ersten Punkt werden präzise Angaben im Grossratsbeschluss zur Verwendung der Gelder gewünscht. Die Kosten können folgendermassen umschrieben werden (Einzelheiten finden sich in den beiden Kreditgeschäften vom 24. April 2002):

• Investitionsbeitrag von 12 Millionen Franken an ein neues multifunktionales Eissportzentrum in Bern. Das Zentrum soll auch gebaut werden, wenn "Berne 2010"

den Zuschlag für die Olympischen Spiele nicht erhält. Diese Ausgabe zulasten des Sportfonds soll deshalb auf jeden Fall getätigt werden.

• Reserve von 3 Millionen Franken (ebenfalls zulasten des Sportfonds) für Ausbauten bestehender Eissportanlagen im Kanton Bern, die bei einer Anpassung des Sportkonzepts für die Olympischen Spiele nötig sein könnten. Beiträge werden nur an dauerhaft nutzbare Investitionen geleistet. Finden die Olympischen Winterspiele 2010 nicht in der Schweiz statt, könnte die Reserve nicht beansprucht werden. Für Ausbauten der Eissport-Infrastruktur im Kanton, die nicht im Zusammenhang mit Olympia 2010 stehen, müssten neue Finanzbeschlüsse gefasst werden.

• Beitrag von 7,5 Millionen Franken in Form von Eigenmitteln der Betriebsgesellschaft für die Durchführung der Spiele. Schliessen die Spiele wie die drei letzten Durchführungen mit einem Gewinn ab, erhält der Kanton dieses Geld ganz oder teilweise zurück.

Im zweiten Punkt der Motion werden zusätzliche Angaben zu indirekten Kosten gewünscht. Dazu Folgendes:

Zusätzlich zu den heute bekannten Krediten werden Standortkosten für die Sicherheit sowie das Rettungswesen, die Koordination der kantonalen Aktivitäten, die Verkehrslenkung und die Abfallbewirtschaftung entstehen. Genaue Schätzungen betreffend die anfallenden Sicherheitsaufwendungen sind im jetzigen Moment noch nicht möglich, da die Sicherheitsanforderungen im Jahr 2010 zum heutigen Zeitpunkt nicht bekannt sind. Es ist aber bereits heute davon auszugehen, dass mit einem erheblichen Sicherheitsaufwand gerechnet werden muss, der mit den heutigen polizeilichen Mitteln nicht erbracht werden kann. Die zusätzlichen Aufwendungen sind heute nicht konkret abschätzbar. Die Standortkosten müssen in den jeweiligen Voranschlag eingestellt werden.

Das Konzept von "Berne 2010" beruht darauf, keine Strassen- oder ÖV-Investitionen zu tätigen, die nur für die Olympischen Spiele nötig sind. Es stellt vielmehr auf bestehende

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und aus anderen Gründen ohnehin geplante Infrastrukturen ab. Hier kann es sinnvoll sein, ihre Erstellung mit den Olympischen Spielen zu koordinieren, wie dies beispielsweise mit dem Bau der A 5 im Hinblick auf die EXPO.02 erfolgt ist.

Dem Kanton werden bei der Durchführung aus einer betrieblichen Optik weitere, kalkulatorische Kosten anfallen, die nicht zu finanzbuchalterischen Kreditbeschlüssen führen werden (z.B. Konzentration der vorhandenen Sicherheitskräfte auf Olympia- Schauplätzen). Diese betrieblichen Aufwendungen lassen sich heute noch nicht beziffern.

Generell wird die Einführung der Kosten- und Erlösrechnung (KLER) das Wissen über die betrieblichen Aufwendungen für grosse Vorhaben gegenüber heute entscheidend verbessern. Es ist vorgesehen, die Aufsichtskommissionen analog dem EXPO.02 Projekt regelmässig über die Kostensituation zu informieren.

Weiterhin ist denkbar, dass bis ins Jahr 2010 neue Ideen und Projekte entstehen werden, die nur indirekt mit der Kandidatur zusammenhängen und durch die finanzkompetenten Organe bewilligt werden.

Gestützt auf diese Ausführungen beantragt der Regierungsrat, den ersten Punkt anzunehmen und den zweiten Punkt abzulehnen. Beim zweiten Punkt können die von der Motionärin erwähnten weiteren Kosten heute nicht beziffert werden.

Antrag

Punkt 1: Annahme und Abschreibung Punkt 2: Ablehnung

An den Grossen Rat

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