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Die selektionsfreie Volksschule ist die logische Konsequenz auf die Erkenntnisse aus zahlreichen Studien und die Zahlen, die aus dem Kanton Bern nun vorliegen

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M 316/2008 ERZ 18. März 2009 ERZ C Motion

0487 SP-JUSO (Baltensperger, Zollikofen)

Weitere Unterschriften: 32 Eingereicht am: 26.11.2008

Volksschule ohne Selektion

Der Regierungsrat wird beauftragt, zu Handen der Totalrevision Volksschulgesetz 2012 Varianten für eine selektionsfreie Volksschule vorzulegen.

Begründung

Die SP/JUSO strebt ein Schulsystem an, das qualitativ hoch stehende Bildung ermöglicht und der Chancengerechtigkeit verpflichtet ist. Allfällige Lernschwierigkeiten und Unterschiede, die enwicklungsabhängig oder sozioökonomisch bedingt sind, werden durch die frühere Einschulung in den Kindergarten (HarmoS) und weiter in einer Volksschule ausgeglichen, die frei von Selektionsdruck die körperliche, seelische, soziale und kognitive Entwicklung vor das blosse Erreichen von Lernzielen stellt. Das ist keine Kuschelpädagogik, sondern eine, die der Bildung und der Entwicklung des Kindes verpflichtet ist. Gestärkte Kinder, die nicht primär selektioniert, sondern gefördert werden, sind leistungsstärker. Damit kommen wir einem umfassenden gesellschaftlichen Bedürfnis entgegen.

Die Gründe für einen Wechsel hin zu einer selektionsfreien Volksschule sind empirisch durch Studien aus vielen Ländern, auch der Schweiz, gestützt und müssen endlich zu politischem Handeln führen: Heterogene Gruppen fördern die Sozialkompetenz differenzierter, Schüler/innen sind in heterogenen Gruppen leistungsbereiter, der Aufwand für eine unzuverlässige Selektion ist sehr hoch, der soziale Hintergrund der Schüler/innen spielt eine zu grosse Rolle, die Diskriminierung der Realschüler/innen entfällt. Die selektionsfreie Volksschule ist die logische Konsequenz auf die Erkenntnisse aus zahlreichen Studien und die Zahlen, die aus dem Kanton Bern nun vorliegen. Nicht überraschend sprechen wenig überzeugende, aber umso tiefer verankerte gesellschaftspolitische Gründe für die Beibehaltung des momentanen Systems: Die Gesellschaft verlangt die Selektion, ein Systemwechsel bringt Unruhe, die Gemeinden halten daran fest etc. (aus der Antwort des Regierungsrates zur entsprechenden Interpellation).

Bern ist der Kanton mit dem zweithöchsten Realschüler/innenanteil. Damit stehen wir schweizweit nicht günstig da. Noch stossender aber ist es, dass innerhalb des Kantons ein grosses Gefälle besteht zwischen den einzelnen Gemeinden, die aufgrund nicht haltbarer Kriterien ihre Schüler/innen zu sehr unterschiedlichen Anteilen dem Real- oder Sekundarniveau zuteilen. Auch wenn Schüler/innen in den Gemeinden oder Regionen mit hohem Realschüler/innenanteil im Moment noch gut eine Lehrstelle finden, weil die Beziehungsnetze spielen oder die Lehrstellenangebote auch für Realschüler/innen gross genug sind, so sind sie doch benachteiligt, was ihre Chancen ausserhalb ihrer

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Stammregion oder auch die Bildungs- und Entwicklungschancen im nachobligatorischen Bereich betrifft. Ausnahmen bestätigen höchstens die Regel.

Die Benachteiligung von Realschüler/innen darf uns nicht länger egal sein. Sie ist aber eine Tatsache und wird auf dem Lehrstellenmarkt besonders deutlich (s. www.tree-ch.ch, eine vom Kanton Bern massgeblich mitfinanzierte Längsschnittstudie). Realschüler/innen trauen sich weniger zu und wählen weniger häufig eine (Berufs-)Ausbildung mit hohem Anforderungsniveau, obschon ihre Kompetenzen mit vielen Sekundarschüler/innen durchaus vergleichbar wären. Das ist eine unnötige Diskriminierung gegenüber den Jugendlichen und nicht im Interesse des Kantons.

"Eine Selektion ist eine Prognose. Je früher Sie eine Prognose machen, desto wahrscheinlicher ist der Irrtum." (W. Kronig) Was bei der Wetterprognose selbstverständlich ist, muss erst recht für unsere Kinder wahr sein. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, der Kanton Bern soll ernst machen mit der Integration. Selektion steht der Integration aber im Weg. Ausserdem unterscheidet die Ausbildung zur Lehrperson für die Sekundarstufe I nicht mehr zwischen Real- und Sekundarlehrperson. Die ersten Schritte sind also gemacht. Mit Blick auf die Volksschulgesetzrevision 2012 soll der logische Folgeschritt hin zur selektionsfreien Volksschule vollzogen werden.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat sieht keine Möglichkeit, die selektionsfreie Oberstufe im Kanton Bern bereits im Rahmen der Volksschulgesetzrevision 2012 umzusetzen. Die Bereitschaft hierfür ist in der Gesellschaft nicht vorhanden.

Wie der Erziehungsdirektor darlegte, bedeutet eine selektionsfreie Schule für den Unterricht der Lehrpersonen vermehrte innere Differenzierung (vergleiche Debatte zur Interpellation der Motionärin im November 2008). Diese ist anspruchsvoll und führt zu einer zusätzlichen Belastung der Lehrpersonen. Obwohl Studien und pädagogische Reformüberlegungen Vorteile in einer selektionsfreien Volksschule sehen, sind in der deutschsprachigen Schweiz in keinem Kanton Schritte unternommen worden, auf eine selektionsfreie Volksschule hinzuarbeiten. In der deutschsprachigen Schweiz gibt es nur im Kanton Basel- Stadt eine integrative Oberstufe, diese wird jedoch zugunsten einer dreigliedrigen Sekundarstufe I in den kommenden Jahren abgeschafft. Damit wird im gesamten Bildungsraum Nordwestschweiz (AG, SO, BL, BS) künftig eine dreigliedrige Sekundarstufe I geführt. Die Mehrheit der deutschschweizer Kantone führt eine zwei- bis viergliedrige Sekundarstufe I mit unterschiedlichen Formen der Durchlässigkeit.

Der Begriff selektionsfrei ist zu differenzieren. Auch in Ländern mit einer sog.

selektionsfreien Volksschule wird innerhalb der Klassen oder klassenübergreifend mit unterschiedlichen Leistungsgruppen gearbeitet. Die unterschiedlichen Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden in den Abschlusszeugnissen ausgewiesen. Am Ende der Schulzeit wird aufgrund dieser Abschlusszeugnisse stark selektioniert. Dies wird für die Schülerinnen und Schüler in markanten Zugangsbeschränkungen bei den weiterführenden Schulen und Berufsausbildungen spürbar.

In den durchlässigen Modellen 3b und 4 für die Zusammenarbeit auf der Sekundarstufe I im Kanton Bern ist es möglich, Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichem Leistungsvermögen gemeinsam zu unterrichten. Die Auswahl zwischen den Modellen obliegt den Gemeinden. An 16 von 156 Standorten der Sekundarstufe I wird das Modell 3b (Spiegel) umgesetzt (In diesem Modell werden Real- und Sekundarschülerinnen und - schüler im gleichen Klassenverband unterrichtet. Nur in den Fächern Mathematik, Deutsch und Französisch bestehen Niveaugruppen.). An 4 Standorten erfolgt der Unterricht für alle und in allen Fächern gemeinsam, mit innerer Differenzierung werden die unterschiedlichen

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Leistungsmöglichkeiten berücksichtigt (Modell 4 Twann). Eine selektionsfreie Schule würde im Kanton Bern in zahlreichen Gemeinden zu markanten Veränderungen führen.

Mit der Umsetzung der Projekte Integration, Passepartout und Lehrplan 21 werden die Schulen im Kanton Bern in den kommenden Jahren einige Änderungen verarbeiten müssen. Deshalb darf ein so markanter Eingriff in die Sekundarstufe I nicht auf denselben Zeitpunkt hin geplant werden.

Sollte längerfristig eine selektionsfreie Schule angestrebt werden, wäre es aus Sicht des Kantons Bern von zentraler Bedeutung, dass sich im Rahmen von interkantonal abgestützten Schulversuchen Erfahrungen mit der selektionsfreien Volksschule sammeln liessen.

Aktuell sind im Zusammenhang mit der Harmonisierung der Volksschule jedoch in einigen Kantonen gegenteilige Bestrebungen im Gange, wechseln doch mehrere Kantone auf eine dreigliedrige Oberstufe resp. führen schon heute eine dreigliedrige Oberstufe.

Antrag: Ablehnung

An den Grossen Rat

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