• Keine Ergebnisse gefunden

der Polizei- und Militärdirektion

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "der Polizei- und Militärdirektion "

Copied!
10
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

der Polizei- und Militärdirektion

an den Regierungsrat des Kantons Bern zu Handen des Grossen Rates

betreffend

Eidgenössisches Schwing- und Älplerfest 2013 in Burgdorf: Beitrag aus dem Lot- teriefonds und Verzicht auf die Kostenverrechnung des Einsatzes der Kantonspo- lizei Bern, des Zivilschutzes sowie Kostenerlass für alle kantonalen Bewilligun- gen

1. Zusammenfassung

Das eidgenössische Schwing- und Älplerfest (ESAF) ist der grösste regelmässig durchgeführte Sportanlass der Schweiz und wird alle drei Jahre durchgeführt. Zum ersten Mal in seiner Ge- schichte soll dieser Grossanlass in der Heimat des Schwingens, im Emmental, stattfinden. Aus- richterstadt ist Burgdorf. Während zwei Wettkampftagen wird in diesem Traditionswettkampf der neue Schwingerkönig vor 250‘000 Zuschauern gekrönt. Der organisierende Trägerverein hat u.a. den Kanton und die Standortgemeinde um Unterstützung für die Organisation dieser Grossveranstaltung ersucht. Das Gesamtbudget von 31.295 Millionen Franken soll mit einem Beitrag aus dem Lotteriefonds des Kantons Bern im Umfang von einer Million Franken, sowie einem Kostenerlass für den Einsatz der Kantonspolizei, den Einsatz des Zivilschutzes und für alle kantonalen Bewilligungen im Umfang von 0.61 Millionen Franken unterstützt werden. Der gesamte Beitrag des Kantons Bern beläuft sich somit auf 1.61 Millionen Franken.

2. Rechtsgrundlagen

− Art. 34, Art. 37 Abs. 1 + 4, Art. 38 Abs. 1 + 2, Art. 42 Abs. 2, Art. 46 Abs. 2 Bst. m, Art. 48 Abs. 1 Bst. a, Art. 48 Abs. 3 des Lotteriegesetzes vom 4. Mai 1993 (BSG 935.52)

− Art. 31 Abs. 2+3, Art. 35 Abs. 2, 5 – 6, Art. 37 Abs. 1, Art. 38 Abs. 2 der Lotterieverordnung (LV) vom 20. Oktober 2004 (BSG 935.520)

− Polizeigesetz vom 8. Juni 1997 (PolG, BSG 551.1)

− Polizeiverordnung vom 17. Oktober 2007 (PolV, BSG 551.111)

− Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1996 über die Kantonspolizei (KPG, BSG 552.1)

− Ressourcenvertrag zwischen dem Kanton Bern (Kanton), handelnd durch die Polizei- und Militärdirektion (POM) und der Stadt Burgdorf (Stadt), handelnd durch den Gemeinderat vom 14. Dezember 2009

− Art. 1 und 8 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Polizei- und Militärdirektion (Organisationsverordnung POM, OrV POM, BSG 152.221.141)

− Verordnung vom 6. Juni 2008 über Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft (VEZG, SR 520.14)

− Kantonale Verordnung über den Zivilschutz vom 27. Oktober 2004 (KZSV, BSG 521.11)

− Art. 31, 42, 46, 50 Abs. 3 und 52 des Gesetzes vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG, BSG 620.0)

(2)

− Art. 141, 145, 148, 152 und Anhang 3 der Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV, BSG 621.1)

− Art. 4 Abs. 2, 8 und Anhang VC der Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (GebV, BSG 154.21)

3. Beschreibung des Geschäfts

Das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest ist der grösste Zwei- bzw. Drei-Tages-Anlass und eines der grössten Volkfeste der Schweiz. Das ESAF findet alle drei Jahre an einem anderen Austragungsort in der Schweiz statt und ist alle fünfzehn Jahre einmal im Kanton Bern. Im Jahr 2013 (30.08.2013 – 01.09.2013) findet der Anlass in Burgdorf statt, erstmals in seiner Ge- schichte überhaupt im Emmental.

Vor rund 250‘000 Besucherinnen und Besuchern (Freitag 50‘000, Samstag und Sonntag je 100‘000) werden die besten Schwinger (aus rund 280), Hornusser (aus rund 400) und Steinstösser (aus rund 85) erkoren. Der sportlich sowie kulturell wichtige Grossanlass für den Kanton Bern ist somit für Burgdorf eine wichtige Werbeplattform für den Tourismusbereich.

2009 wurde die Organisation des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfestes 2013 an der Ab- geordnetenversammlung des Eidgenössischen Schwingerverbandes (STV) der Stadt Burgdorf übertragen.

Zur Ausrichtung wurden in der Folge die nachstehend beschriebenen Strukturen geschaffen.

3.1. Strukturen

Per 26. Mai 2009 wurde der Verein "Trägerverein Eidgenössisches Schwing- und Älplerfest 2013 Burgdorf im Emmental" gegründet. Dieser hat zum Zweck das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest 2013 in Burgdorf zu organisieren und durchzuführen. Mitglieder des Vereins un- ter dem Präsidium von Martin Wiedmer sind Vertreter von:

• Emmentalischer Schwingerverband

• Oberaargauischer Schwingerverband

• Schwingklub Burgdorf

• Hornussergesellschaft Burgdorf

• Kandidaturkomitee ESAF 2013

Der Trägerverein delegiert die Ausführung der Organisations- und Durchführungsarbeiten an den „Verein Eidgenössisches Schwing- und Älplerfest 2013 Burgdorf“. Die Aufsicht über diesen Verein und die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Pflichtenheftes des Eidge- nössischen Schwingerverbandes und der Reglemente delegiert der Trägerverein an eine Auf- sichtsstelle.

Der beauftragte Verein Eidgenössisches Schwing- und Älplerfest 2013 Burgdorf fungiert als Organisationskomitee für das ESAF 2013. Das OK unter dem Präsidium von Nationalrat Andre- as Aebi wird auf fünf Stufen geführt und stellt nach Massgabe die benötigte Infrastruktur für das Fest bereit und erarbeitet die erforderlichen Betriebskonzepte.

(3)

Der Trägerverein ESAF 2013 und der Verein ESAF 2013 haben mit dem Eidgenössischen Schwingerverband am 26. Mai 2009 ein Pflichtenheft zur Übernahme und Durchführung des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfestes 2013 unterzeichnet.

Das ESAF erwartet 250'000 Besucherinnen und Besucher. Mit 3500 ehrenamtlichen Helferin- nen und Helfern soll die Durchführung unterstützt werden.

3.2. Veranstaltungsort und –datum

Das ESAF 2013 findet am Wochenende des 30. August bis 01. September in Burgdorf statt.

Das Festgelände mit der Arena für mehr als 50‘000 Besucherinnen und Besucher liegt an der Emme, nördlich der neuen Eishalle in Burgdorf. Das Gelände für die Hornusser befindet sich in Zauggenried.

Der Bahnhof liegt in unmittelbarer Nähe und die Anreise kann sehr gut mit dem öffentlichen Verkehr erfolgen, es ist vorgesehen, ein SBB-Ticket in die Festkarte (Zutrittskarte) zu integrie- ren.

3.3. Programm

Im Zentrum des Anlasses steht der Schwingwettkampf. Daneben werden auch ein Hornusser- wettkampf und ein Wettkampf im Steinstossen durchgeführt. Mit verschiedenen Darbietungen präsentieren sich ausserdem Jodler, Alphornbläser und Fahnenschwinger dem Publikum. Das Festgelände beherbergt verschiedene Markt- und Essstände.

3.4. Beurteilung des Geschäfts aus Sicht des Regierungsrats

Das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest findet alle drei Jahre statt und ist der grösste re- gelmässig durchgeführte Sportanlass der Schweiz. Von einer erfolgreichen Durchführung des ESAF 2013 können die Stadt Burgdorf, das Emmental und letztlich der Kanton Bern profitieren.

Die Durchführung einer solchen Veranstaltung stellt eine grosse Herausforderung, aber auch eine grossartige Gelegenheit dar. Der Regierungsrat begrüsst und unterstützt das Bestreben der Region, mit der Durchführung dieser Veranstaltung ein Fest des Emmentals für die ganze Schweiz zu ermöglichen. Die Unterstützungsbeiträge der öffentlichen Hand (s. Abschnitt 5 fol- gende) gewähren eine reibungslose Durchführung und sind mit Blick auf die Ziele zu verantwor- ten.

4. Konsequenzen bei einer Ablehnung

Das Budget der Veranstalter weist per 30. September 2012 einen Saldo von 154‘000 Franken aus. Für Schlechtwetter wurden keine Rückstellungen gebildet oder Versicherungen abge- schlossen. Bei einer Ablehnung der Unterstützung durch den Kanton würde ein Defizit von 1‘446‘000 Franken resultieren, was einem Anteil von 4.7% der budgetierten Gesamtaufwen- dungen entspricht.

(4)

5. Kosten (Stand 30.09.2012)

Tabelle 1: Zusammenstellung der budgetierten Ausgaben und Einnahmen

Bezeichnung Erträge in

TCHF

Kosten in TCHF

Saldo in TCHF

LF anre- chenbar OK

Organisationskomitee, Geschäftsstelle 716 2'164 -1'448 --

Stabsstellen

Recht, Controlling, Personal, Kommunika-

tion, Finanzen, Informatik, Armee 5 3'713 -3'708

--

Infrastruktur 0 12'251 -12'251

Infrastruktur 0 63 -63 --

Bau 0 8'010 -8'010 2‘828

Planung 0 920 -920 --

Technik 0 355 -355 --

Ver-/Entsorgung, Umwelt 0 2'903 -2'903 --

Verkehr

ÖV, Parkplätze, Transportzentrale, etc. 320 2'863 -2'543 --

Sicherheit

Private Sicherheit, Polizei, Feuerwehr,

Zivilschutz, Sanität, etc. 0 1'202 -1'202

-- Fest

Fest, Gastronomie, Events, Gäste, Hotelle-

rie, Camping, Marktstände, Ticketing 12'647 2'205 10'442

--

Sport 1'329 1'285 44 --

Sport 0 35 -35

Schwingen 89 75 14

Rechnungsbüro 105 62 43

Gaben 1'047 1'005 42

Hornussen 68 98 -30

Steinstossen 20 10 10

Marketing

Marketing, Partnerschaften / Hospitality,

Werbung, Internet 14'832 5'612 9'220

--

Total Budget ESAF 2013 29'849 31'295 -1'446 2‘828

Gesuch Beitrag Lotteriefonds vom 29. Feb-

ruar 2012 1'000 0 1'000

Gesuch Kostenerlass Polizeiwesen vom

12. Juli 2012 0 -600 600

Budget ESAF 2013 inkl. Beitrag Lotterie-

fonds & Kostenerlass 30'849 30'695 154

Hauptsponsoren des ESAF 2013 sind die Unternehmen Mobiliar Versicherungen, Feldschlöss- chen, UBS, Migros, Aebi und Toyota. Daneben sind zahlreiche weitere Unternehmen „Kranz- partner“ oder „Supporter“.

Gewinn / Verlust

Das Abrechnungs- und Liquidationsreglement des Trägervereins ESAF 2013 sieht vor, dass die nach der Entschädigung des Eidgenössischen Schwingerverbandes verbleibenden Gewinnan- teile wie folgt eingesetzt werden:

(5)

75% des Ergebnisses aus der Hilfsabrechnung der Festabrechnung (Betrag vor Auszahlung der Helferstunden) werden verwendet, um die im Grundsatz ehrenamtlich geleisteten Arbeiten der Helfer sowie der OK-Mitglieder zu honorieren.

Die verbleibenden 25% des Ergebnisses aus der definitiven Festabrechnung (Betrag nach Aus- zahlung der Helferstunden) stellen den effektiven Reingewinn dar, dieser wird auf die Mitglieder des Trägervereins verteilt.

5.1. Beitrag aus dem Lotteriefonds

Ausnahmsweise können Grossveranstaltungen mit Beiträgen aus dem Lotteriefonds unterstützt werden, insbesondere auch wenn das zur Verfügung stehende Kontingent für Lotteriebe- willigungen insgesamt nicht ausreichen würde. Das ESAF ist zwar eine Sportveranstaltung und würde als solche eigentlich unter den entsprechenden Zuwendungsbereich im Sportfonds fal- len, die zur Verfügung stehenden Mittel sowie insbesondere die touristische und wirtschaftliche Bedeutung des Anlasses lösen im Rahmen der langjährigen Praxis (bspw. Eiskunstlauf EM, Tour de Suisse, Hockey WM etc.) eine Zuwendung aus dem Lotteriefonds aus.

In beiden Fonds werden jeweils die anrechenbaren Kosten einer Veranstaltung berücksichtigt, im Fall des ESAF sind für die Veranstaltung erforderliche Infrastrukturanlagen (ohne VIP- Bereiche) anrechenbar.

Die anrechenbaren Infrastrukturkosten von rund 2.8 Millionen Franken lösen bei einem Bei- tragssatz von 40% und mit Bezug auf das gestellte Gesuch einen Lotteriefondsbeitrag von ge- rundet einer Million Franken aus, das entspricht 3.19% der Gesamtkosten des ESAF.

Im Lotteriefonds beansprucht der Beitrag - nach Abzug der Speisungen für den Sportfonds und den Fonds für kulturelle Aktionen sowie der Rückstellungen für die wiederkehrenden Beiträge - voraussichtlich rund 5% des für die Zuwendungsbereiche des Lotteriefonds verbleibenden Vermögens.

5.2. Kostenerlassgesuche

Um folgende Leistungen der öffentlichen Hand wurde seitens der Organisatoren ersucht:

Tabelle 2: Übersicht Kostenerlassgesuche

Institution Leistungen zu Gunsten ESAF 2013

Stand

Armee 5381 Manntage Gesuch bewilligt

Zivilschutz 5500 Manntage Gesuch bewilligt

Kanton Bern Beitrag Lotteriefonds, Kostener- lass Dienstleistungen / Bewilligun- gen

Gesuch eingereicht

Mit Schreiben vom 19. Juni 2012 verzichtete das Organisationskomitee auf eine ursprünglich beantragte Defizitgarantie durch den Kanton Bern im Umfang von einer Million Franken. Das

(6)

Gesuch wurde auf den Beitrag aus dem Lotteriefonds sowie die Kostenerlassgesuche für Dienstleistungen und Bewilligungen beschränkt. Die Kostenerlassgesuche werden folgend kurz umschrieben.

5.2.1. Kostenerlass Dienstleistungen - Unterstützung der Kantonspolizei Bern

Die Kantonspolizei Bern wird in enger Zusammenarbeit mit den Organisatoren des Grossanlas- ses zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung rund um den Anlass beitragen. Nebst dem Einsatz der Kantonspolizei Bern während der Durchführung der Veranstaltung werden auch organisatorische Vorbereitungsmassnahmen in Zusammenarbeit mit den Organisatoren vorge- nommen.

Im Wesentlichen finden die Dienstleistungen der Kantonspolizei auf den Gebieten der Gemein- den Burgdorf, Kirchberg, Lyssach und Wynigen statt. Mit der Gemeinde Burgdorf hat die Kan- tonspolizei einen Ressourcenvertrag abgeschlossen, welcher gestützt auf das Polizeigesetz (PolG) die Erbringung von Leistungen der Sicherheits- und Verkehrspolizei sowie der Amts- und Vollzugshilfe durch die Kantonspolizei regelt. In Artikel 2 dieser Leistungsvereinbarung wird der Leistungsumfang definiert, wobei u.a. explizit auf die Einzelereignissteuerung gemäss Artikel 12d, 12e und 12f PolG verwiesen wird. Ein allfälliger Kostenerlass für die Dienstleistungen der Kantonspolizei am ETF 2013 tangiert den Ressourcenvertrag mit der Stadt Burgdorf insofern nicht direkt, als dass

• die Leistungen der Kantonspolizei bei ausserordentlichen Ereignissen unentgeltlich sind (PolG Art. 12, Abs. 2 sowie PolV Art. 10 und Art. 11) und die Kantonspolizei ihre Leistungen bei mehr als nur einzelnen solcher Einsätze in Rechnung stellen kann (PolG Art. 12, Abs. 3)

• die Kantonspolizei für Einzelereignisse die operativen und taktischen festlegt, insbesondere die Einsatzstärke sowie die einzusetzenden Mittel (PolG Art. 12f)

Das ESAF 2013 als einzelnes, ausserordentliches Ereignis im Jahr 2013 überschreitet einmalig die im Rahmen der Leistungsvereinbarung und deren Jahresplanung bzw. Schwerpunktsetzung mit der Stadt Burgdorf vereinbarten Leistungserbringungen und daher kann die Kantonspolizei Bern auf eine zusätzliche Rechnungsstellung verzichten, bzw. die erbrachten Leistungen sind nicht dem Ressourcenvertrag der Stadt Burgdorf zu belasten, sondern können allenfalls den Veranstaltern in Rechnung gestellt werden (Art. 61, Abs. 2 PolG)

Eine detaillierte Aufstellung der im Zusammenhang mit der Grossveranstaltung entstehenden Personal- und Sachaufwendungen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die im folgenden Abschnitt aufgezeigten Kosten sind daher als Grobkostenplanung zu verstehen.

(7)

5.2.1.1. Voraussichtliche Kosten (Grobplanung)

Tabelle 3: Grobplanung Kosten Dienstleistungen Kantonspolizei

Bezeichnung Anzahl Ansatz* Kosten in CHF

Mannstunden für Planung / Vorberei- tung

2‘000 90.- 180‘000.-

Mannstunden für Einrichtung / Einsatz 4‘100 90.- 369‘000.-

Mannstunden für Nachbearbeitung 450 90.- 40‘500.-

Fahrzeuge inkl. Km 5‘000.-

Diverses Einsatzmaterial 5‘500.-

Total 600‘000.-

* Ansatz Gebührenverordnung für Mitarbeitende in den Gehaltsklassen 12 – 17

5.2.1.2. Verzicht auf Verrechnung der Kosten

Das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest ist sowohl im sportlichen wie auch kulturellen Be- reich von grosser Wichtigkeit. Dem Kanton Bern und insbesondere dem Emmental bietet sich durch den Grossanlass eine einmalige Werbeplattform. Die erfolgreiche Durchführung dieser Grossveranstaltung unterliegt somit in hohem Mass dem öffentlichen Interesse.

Gemäss Polizeigesetz Art. 61 Absatz 2 kann für die Aufwendungen der Polizei bei Grossveran- staltungen wie grossen Konzerten und Sportveranstaltungen, welche einen aufwendigen Ord- nungsdienst oder Polizeischutz erfordern, von den Veranstaltern eine Gebühr erhoben werden.

Die Höhe der Abgabe richtet sich nach den zusätzlichen Kosten, nach dem Zweck der betref- fenden Grossveranstaltung und dem Mass des öffentlichen Interesses an deren Durchführung.

Um von Seiten des Kantons Bern eine optimale Unterstützung zur erfolgreichen Durchführung zu gewährleisten und der hohen sportlichen sowie kulturellen Wichtigkeit der Veranstaltung Rechnung zu tragen, soll auf eine Verrechnung der für die Kantonspolizei Bern entstehenden Personal- und Sachkosten von rund CHF 600‘000.- für das Eidgenössische Schwing- und Älp- lerfest in Burgdorf verzichtet werden.

Mit dem Verzicht auf eine Kostenverrechnung wird durch den Kanton Bern der entsprechenden Wichtigkeit des Grossanlasses Rechnung getragen und der Veranstalter durch die finanzielle Entlastung in der erfolgreichen Durchführung unterstützt.

5.2.2. Kostenerlass Dienstleistungen - Unterstützung Zivilschutz

Der Zivilschutz wird zugunsten der Gemeinschaft zur Unterstützung des Aufbaus und des Be- triebes der Veranstaltung eingesetzt (Verordnung über Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft, VEZG). Bei der Gesuchseinreichung für einen Einsatz zugunsten der Ge- meinschaft verpflichtet sich der Gesuchsteller jeweils zur Übernahme der nicht durch Bundes- beiträge gedeckten Kosten. Der Gesuchsteller kann beim Leistungserbringer – den regionalen Zivilschutzorganisationen bzw. dem BSM für die kantonale Formation – ein Gesuch um Kosten- erlass stellen. Artikel 35 der Kantonalen Verordnung über den Zivilschutz (KZSV) sieht vor,

(8)

dass die Kosten durch die aufbietende Stelle übernommen werden und den Leistungsempfän- gern in Rechnung gestellt werden können.

Für das ESAF 2013 haben die Behörden der eingesetzten Zivilschutzorganisationen (ZSO) - Kiesental, Trachselwald PLUS, Region Kirchberg, Burgdorf, Region Langnau, Langenthal, Kan- tonale Formationen - dem Einsatz zugestimmt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat 5500 Personentage verfügt. Von diesen werden 570 Personentage (Diensttage) durch die kan- tonalen Formationen abgedeckt, die restlichen durch die vorstehend genannten Regionen. Ein Kostenerlass kann nur für die kantonalen Formationen geprüft werden, für die Regionen sind Gesuche an die zuständigen Gemeinden einzureichen.

5.2.2.1. Voraussichtliche Kosten (Grobplanung)

Tabelle 4: Grobplanung Kosten Dienstleistungen Zivilschutz

Bezeichnung Anzahl Ansatz Kosten in CHF

Verpflegung 5‘500 10.00 55‘000.-

Differenz Pauschalbeitrag BABS* 5‘500 7.50 41‘250.-

Total 96‘250.-

* das OK ESAF 2013 hat mit den betroffenen Gemeinden einen Tagesansatz von CHF 35.- vereinbart

5.2.2.2. Verzicht auf Verrechnung der Kosten

Analog dem Vorgehen bei den Kostenverrechnung für die Dienstleistungen der Kantonspolizei (s. 5.2.1.2) kann der Kanton auf die Verrechnung der Kosten von 9‘975 Franken für die kanto- nalen Formationen (570 Diensttage) verzichten. Für die 4930 Diensttage der regionalen ZSO obliegt es dem Veranstalter, entsprechende Gesuche an die zuständigen Gemeinden einzurei- chen.

5.2.3. Kostenerlass Bewilligungen

Die Veranstalter beantragen einen Kostenerlass „bei allen kantonalen Bewilligungsprozessen und diesbezüglichen Aufwendungen, insbesondere im Rahmen von Bewilligungen wie: GGG- Bewilligungen, Baubewilligungen, Bewilligungen SVSA in Bezug auf Festumzug und verkehrs- lenkende Massnahmen (Umleitungen)“. Die fraglichen Bewilligungen werden nicht weiter spezi- fiziert und ein Mengengerüst wird nicht angegeben. Damit fehlt eine Beurteilungs- und Verfü- gungsgrundlage und auf das Anliegen kann nicht weiter eingetreten werden.

(9)

5.2.4. Finanzielle Auswirkungen durch Verzicht auf Kostenverrechnung der Dienstleis- tungen / Bewilligungen

Der Verzicht der Kostenverrechnung für den Anlass stellt sich total wie folgt dar:

Tabelle 5: Zusammenstellung Kostenverrechnungen

Kostenart Kosten in CHF

ESAF 2013 in Burgdorf – Unterstützung der Kantonspolizei 600‘000.- ESAF 2013 in Burgdorf – Unterstützung des Zivilschutzes1 9‘975.- ESAF 2013 in Burgdorf – unbekanntes Mengengerüst Bewilligungen 0.-

Total 609‘975.-

5.3. Folgekosten

Das Geschäft bringt für den Kanton keine Folgekosten mit sich.

5.4. Personelle Auswirkungen

Das Geschäft hat keine personellen Auswirkungen auf den Kanton.

5.5. Ausgabenbefugnis

Der vorliegende Beschlussentwurf untersteht der Finanzkompetenz des Grossen Rates.

5.6. finanzielle Situation Lotteriefonds

neue Verpflichtungen durch vorliegenden Beschluss Fr. 1'000'000.- Nettobestand Lotteriefonds per 07. Dezember 2012 Fr. 48'150'202.-

6. Auswirkungen auf die Wirtschaft

Als grösster regelmässig durchgeführter Sportanlass zieht das ESAF Besucherinnen und Besu- cher aus der ganzen Schweiz zu diesem Traditionswettkampf nach Burgdorf. Durch die breite nationale Berichterstattung haben der Kanton Bern und das Emmental als Gastgeber eine aus- gezeichnete Gelegenheit, sich von ihrer besten Seite zu zeigen, insbesondere auch aus touris- tischer Sicht.

Das ESAF konzentriert sich auf das Wochenende. Insbesondere die Bereiche Gastronomie und Hotellerie dürften von der grossen Besucherzahl mit profitieren. Zu den Ladenöffnungszeiten dürfte auch gewisse Mehrumsätze in den Geschäften zu erwarten sein.

1 Diensttage der kantonalen Formationen. Kostenerlassgesuche für die regionalen ZSO sind an deren Träger zu richten.

(10)

7. Auswirkungen auf die Gemeinden

Nebst den Unterstützungszusicherungen keine weiteren.

8. Antrag

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat aufgrund der gemachten Ausführungen Zu- stimmung zum Beschluss.

Bern, 07. Dezember 2012 DER POLIZEI- UND

MILITÄRDIREKTOR

Hans-Jürg Käser Regierungsrat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Aus diesen Überlegungen bleiben die finanziellen Aufwendungen für den Kanton überschaubar und sind im Zeitraum, in dem die Ausgaben effektiv anfallen werden, mit den

Auf Verwaltungs- ebene und in Absprache mit der Finanzkontrolle hat man sich im Verlaufe des Jahres 2012 darauf geeinigt, dass auf die vorgängige separate Bewilligung verzichtet

Beiträge des Kantons an Massnahmen und Entschädigungen im Interesse der Raumplanung stellen eine langfristig orientierte, raumordnungs-, umwelt- und regionalpolitische Massnahme

Eine (einmalige) Beteiligung des Kantons Bern an der neuen Fluggesellschaft in der Höhe von 10,9 Millionen Franken würde zwar weniger als 1 Promille der gegenwärtigen

Aufgrund des Gutachtens I und der Sonderprüfung der Finanzkontrolle, die beide zum Schluss kommen, dass der Werkvertrag über 77 Millionen die Basis für die Berechnung der

Mit dieser Vorlage bewilligt der Grosse Rat die Ausgaben für wiederkehrende Beiträge aus dem Lotteriefonds für die Erhaltung und Pflege der Schlösser der Stiftungen

Das Gesamtbudget von 18.35 Millionen Franken soll mit einem Beitrag aus dem Lotteriefonds des Kantons Bern im Umfang von einer Million Franken, sowie einem Kos- tenerlass

Der Kanton Bern verlangte eine grundpfandliche Sicherheit, teilweise in Rangkonkurrenz mit den Banken, die Zeichnung des Aktienkapitals von mindestens 22,5