• Keine Ergebnisse gefunden

Im Kanton Bern fliessen die Erträge aus Lotterien in den Lotteriefonds

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Im Kanton Bern fliessen die Erträge aus Lotterien in den Lotteriefonds"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

M 277/2006 POM 25. April 2007 POM C Motion

0679 Rérat, Sonvilier (FDP) Fischer, Lengnau (FDP) Fischer, Meiringen (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 29.11.2006

Verwendung der dem Kanton zufliessenden Erträge aus Lotterien (Lotteriegelder)

Der Regierungsrat wird beauftragt, innert nützlicher Frist die geltende Lotteriegesetzge- bung zu revidieren, damit der Verwendungszweck der Lotterieerträge (Lotteriegelder) auch auf die gemeinnützigen Wirtschafts- und Tourismusinstitutionen ausgedehnt wird.

Begründung:

Der Grosse Rat hat am 4. September 2002 mit 181 zu einer Stimme der Änderung des Lotteriegesetzes und somit dem Beitritt des Kantons Bern zur neuen interkantonalen Ver- einbarung über die gemeinsame Durchführung von Lotterien zugestimmt.

Im Kanton Bern fliessen die Erträge aus Lotterien in den Lotteriefonds. Die Verteilung der Mittel dieses Fonds ist in der kantonalen Gesetzgebung festgelegt. Das Lotteriegesetz regelt die Grundsätze für die Ausrichtung von Beiträgen (vgl. Art. 46 und 48), während die Lotterieverordnung näher auf diese Grundsätze eingeht (vgl. Art. 33 bis 40).

Regierungsrätin Dora Andres erklärte am 27. März 2006 vor dem Grossen Rat Folgendes:

«In der Motionsantwort haben wir [...] eine Lösung aufgezeigt, nachdem wir in der Regie- rung intensiv diskutiert und gesagt hatten, unsere Kriterien in Lotteriegesetz und Verord- nung seien möglicherweise zu eng. Sie stammen aus einer Zeit, da im Kanton Bern der Lotteriefonds eher im Minus war. Die Regierung ist deshalb bereit, die Motion [M 328/2005 Rérat, Sonvilier] als Postulat anzunehmen und zu prüfen, ob die Kriterien erweitert werden könnten.»

Zurzeit unterstützt der kantonale Lotteriefonds die vier Bereiche Kultur, Natur, Soziales und Breitensport (vgl. www.swisslos.ch).

Die Loterie romande (LORO) hingegen verteilt die Gesamtheit ihrer Erträge an gemeinnüt- zige Vereinigungen, die in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales, Denkmalschutz, Jugend, Wirtschaft, Forschung, Ausbildung, Gesundheit und Umwelt tätig sind (vgl.

www2.loterie.ch/loro/societe/index.php).

Bis zum 31. Dezember 2006 werden die Volkswirtschaftskammern des Kantons Bern (d.h.

Berner Oberland, Biel-Seeland, Berner Jura, Pro Oberaargau, Pro Emmental und Region Bern) durch den kantonalen Lotteriefonds finanziell unterstützt. Ab dem 1. Januar 2007 gibt es diese finanzielle Unterstützung für sie nicht mehr, obwohl sie ihre Aufgaben zu Gunsten des Kantons fortsetzen und eventuell ihre Leistungen überdenken müssen, falls für sie keine Lösung gefunden wird.

(2)

2

Die Volkswirtschaftskammern fördern die Wirtschaft und unterstützen die Entwicklung und die Industrie. Sie sind Organisationen, die rasch reagieren können, weil sie in den Regio- nen verankert sind und das regionale Wirtschaftsgefüge bestens kennen.

Alle Volkswirtschaftskammern des Kantons Bern sind von den neuen Schwierigkeiten be- troffen und werden unter den Veränderungen zu leiden haben. Sie fordern nachdrücklich eine Lösung, um den Fortbestand eines für die Weiterentwicklung des Kantons Bern un- abdingbaren Instruments sicherzustellen.

Antwort des Regierungsrates

Der Vorstoss verlangt eine Änderung des bernischen Lotteriegesetzes, damit der Verwen- dungszweck der Lotterieerträge auch auf Wirtschafts- und Tourismusinstitutionen ausge- dehnt werden kann. Damit soll der Fortbestand eines für die Weiterentwicklung des Kan- tons Bern unabdingbaren Instruments sichergestellt werden.

Durch die Auflösung der SEVA, welche vom Grossen Rat im Jahre 2002 beschlossen wurde, fielen nach einer Übergangsfrist von vier Jahren für eine Vielzahl von ehemaligen SEVA-Mitgliedern die jährlich wiederkehrenden Beiträge aus Lotterieerträgen per Ende 2006 weg. Die Problematik der wegfallenden Beiträge für die ehemaligen SEVA-Mitglieder wurde im Bericht der Polizei- und Militärdirektion an den Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates betreffend die Gewährung von wiederkehrenden Beiträgen aus dem Lotte- riefonds behandelt. Der Bericht führt aus, dass von den ehemaligen SEVA-Mitgliedern nur noch die Schlossstiftungen und die Berner Münster Stiftung wiederkehrende Beiträge aus Lotteriegeldern erhalten. Der Bericht wurde in Zusammenarbeit mit einer breit abgestütz- ten politischen Begleitgruppe erstellt und vom Grossen Rat in der Junisession 2005 zu- stimmend zur Kenntnis genommen.

Es ist festzuhalten, dass die kantonale Lotteriegesetzgebung das übergeordnete Bundes- recht respektieren muss, welches die Ausrichtung von Lotterieerträgen nur für gemeinnüt- zige oder wohltätige Vorhaben zulässt. Auf diesen Umstand hat die damalige Regierungs- rätin Dora Andres anlässlich der Beratung der Motion 328/2005 „Beitritt des Berner Juras (und soweit möglich des Amtsbezirks Biel) zur Loterie Romande“ am 27. März 2006 im Grossen Rat hingewiesen. Eine Verwendung von Lotterieerträgen für die Erfüllung öffent- lich-rechtlicher, gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben ist nach Bundesrecht nicht zulässig.

Wie die im erwähnten Bericht durchgeführte Analyse aufgezeigt hat, nehmen insbesonde- re die Wirtschaftsverbände, aber auch die Tourismusorganisationen klar öffentlich- rechtliche Aufgaben in verschiedenen Bereichen wahr (Planung, öffentlicher Verkehr, Wirtschaftsförderung, Lehrstellenvermittlung, Tourismusförderung, etc.). Die Erfüllung die- ser Aufgaben ist in Leistungsvereinbarungen mit dem Kanton geregelt und wird aus or- dentlichen Mitteln abgegolten. Diese Einschätzung wurde von der politischen Begleitgrup- pe unterstützt und war Teil des Berichtes des Regierungsrates an den Grossen Rat. Wür- de dem Anliegen der Motionäre entsprochen und eine Abgeltung von Aufgaben ermög- licht, ergäbe sich ein Widerspruch der kantonalen zur eidgenössischen Gesetzgebung.

Somit müsste zuerst eine Anpassung der eidgenössischen Gesetzgebung vorgenommen werden, um eine Revision des kantonalen Gesetzes überhaupt erst möglich zu machen.

Eine Anpassung der Lotteriegesetzgebung, wie es die Motionäre verlangen, ist aus Sicht des Regierungsrates nicht notwendig. Der Ausschluss der ehemaligen SEVA-Mitglieder von wiederkehrenden Beiträgen aus dem Lotteriefonds bedeutet nicht, dass nicht weiterhin Beiträge an konkrete Projekte dieser Organisationen ausgerichtet werden könnten. In den letzten Jahren konnte eine Vielzahl von Projekten von Wirtschaftsverbänden und Touris- musorganisationen, die nicht durch ordentliche Mittel abgegolten wurden, unterstützt wer- den. So z.B. Projekte von Pro Emmental für das Täuferjahr, das Gotthelfjahr, das Gedenk- jahr zum Bauernkrieg oder eine Publikationsreihe der Volkswirtschaftskammer Berner Oberland und Aktionen zum Jahr des Wassers.

(3)

3

Im Weiteren ist die Aufzählung der Motionäre, wonach aus dem kantonalen Lotteriefonds nur die Bereiche Kultur, Natur, Soziales unterstützt würden, nicht vollständig. Gestützt auf Artikel 46 des kantonalen Lotteriegesetzes werden aus Mitteln des Lotteriefonds auch Pro- jekte in den Bereichen Heimatschutz, Wissenschaft, Tourismus und Entwicklungs- und Katastrophenhilfe unterstützt. In diesem Sinne besteht keine Differenz zu den Zuwen- dungsbereichen der Loterie Romande in den Westschweizer Kantone.

Antrag: Ablehnung

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Im Falle des SRK Basel können die bisher vom Bund subventionierten Leistungen bis auf weiteres auch ohne finanzielle Zuschüsse des Kantons erbracht werden.. Bei

Erfolgt die Beschäftigung innerhalb der kantonalen Verwaltung oder bei Unternehmen des Kantons, dessen Personal nach den Bestimmungen des Personalgesetzes und des Gesetzes

Der Kanton Basel-Stadt und der Bund haben in ihren jeweiligen Kompetenzbereichen bereits vie- le verschiedene Massnahmen für die Vermeidung von Abfällen, für eine hohe Verwertungsquote

Damit Menschen mit Behinderungen und einem Migrationshintergrund auch bedarfsgerecht betreut, unterstützt und gefördert werden können, ist es wichtig, dass alle Beteiligten sich

Kann der Regierungsrat bestätigen, dass mit der Swissmetal-Direktion Diskussionen stattgefunden haben, weil der Kanton die Absicht hat, das Verwaltungsgebäude der

Frage 3: Ist sich die Basler Regierung bewusst, dass kein Ersatzstandort vorhanden ist, wenn der Basler Hafen teilweise oder ganz überbaut wird und das Experiment

Diese Änderung ermöglicht die Umsetzung des zwischen der Schweiz und Frankreich vereinbarten Staatsvertrags zur Regelung der steuerrechtlichen Bedingungen im Schweizer Sektor

Die Motionärinnen und Motionäre beauftragen deshalb den Regierungsrat den Bau einer mehr- stufigen Trinkwasseraufbereitungsanlage für das gesamte Basler Trinkwasser