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Begründung: Die Tarifsenkung für medizinische Analysen in der ärztlichen Praxis, welche am 1

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Academic year: 2022

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M 091/2009 GEF 6. Mai 2009 GEF C Motion

0834 Steiner-Brütsch, Langenthal (EVP) Heuberger, Oberhofen (Grüne) Pauli, Schliern (BDP)

Lemann, Langnau (SP-JUSO) Hadorn, Ochlenberg (SVP) Fritschy, Rüfenacht (FDP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 03.03.2009

Gegen eine Senkung der Tarife für Laboranalysen

Der Regierungsrat des Kantons Bern wird beauftragt, bei den zuständigen Bundesbehörden vorstellig zu werden, damit die Tarifsenkung bei den Labors in der ärztlichen Praxis, welche per 1. Juli 2009 in Kraft treten soll, sistiert wird.

Begründung:

Die Tarifsenkung für medizinische Analysen in der ärztlichen Praxis, welche am 1. Juli 2009 in Kraft treten soll, sorgt bei Vertretern der Ärzte, Spitäler, Laboratorien, Patienten und weiterer Organisationen für rote Köpfe. Es wird befürchtet, dass diese einschneidende Massnahme unerwünschte volkswirtschaftliche, gesundheits- und bildungspolitische Folgen hat.

Nach Ansicht der Allianz müssen die Labortarife so festgelegt werden, dass die Kosten

"mindestens gedeckt" werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass es in den Hausarztpraxen weiterhin genügend Labors für Routineuntersuchungen gibt. Die Hausärzte halten denn auch fest, wegen der Tarifsenkung könnten die Laboranalysen nicht mehr in der Praxis vorgenommen werden.

Wie wichtig die Labortarife für das Überleben einer Hausarztpraxis sind, zeigt ein jüngstes Beispiel aus Langenthal: Eine Gemeinschaftspraxis aus drei jungen Hausärzten sollte die Praxen zweier Hausärzte ersetzen, die in der nächsten Zeit ihre Hausarzttätigkeit aufgeben. Das Projekt ist aus Rentabilitätsgründen gescheitert. Die Konsequenz: In Langenthal kommen voraussichtlich im Jahr 2010 noch sechs Hausärzte auf eine Bevölkerung von rund 15’000 Einwohner. Die Hauptgründe für die Rentabilitätsprobleme von Hausarztpraxen in Städten wie Langenthal sind in der Senkung der Labortarife (sowie der Beschränkung der Medikamentenabgabe) zu suchen.

Neben den direkt betroffenen Hausärzten wirkt sich die Tarifsenkung bei den Labors in der ärztlichen Praxis auch auf andere Akteure aus:

1. Die Leidtragenden sind die Patienten: Könnten heute für Abklärung und Beratung des Patienten wichtige Laborbefunde sofort in der Sprechstunde besprochen werden, müsste künftig auf Laboranalysen in der Arztpraxis verzichtet werden. Mit der Folge, dass zur Besprechung der Resultate entweder eine zweite Konsultation notwendig

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würde, was Mehrkosten auslöste. Oder aber der Patient müsste Tage vor dem Termin sein Blut in einem Labor analysieren lassen, was zu einem Verlust an Qualität in der Behandlung führte.

2. Nachteile wird aber auch die Volkswirtschaft zu tragen haben. In der Schweiz wird aktuell eine bedeutende Zahl von jungen Frauen zu Medizinischen Praxisassistentinnen ausgebildet. Eine unter den Auszubildenden im dritten Lehrjahr durchgeführte aktuelle Umfrage zeigt dabei auf, dass 90 Prozent der Lernenden den Beruf nicht mehr wählen würden, sollte das Labor wegfallen. Der Beruf der Medizinischen Praxisassistentin würde also an Attraktivität verlieren, was mittelfristig zum Aussterben eines gesamten Berufsstandes führen würde.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 02.04.2009

Antwort des Regierungsrates

Die Motion verlangt eine Intervention des Regierungsrats bei den zuständigen Bundesbehörden gegen die Senkung der Labortarife, die am 1. Juli 2009 in Kraft treten soll. Herr Bundesrat Couchepin hat wiederholt festgehalten, dass ein Rückkommen auf die beschlossene Departementsverordnung des Eidgenössischen Departements des Inneren (EDI) nicht zur Diskussion steht.

Der Regierungsrat teilt die Sorgen der Motionärinnen und Motionäre betreffend möglicher unerwünschter Auswirkungen dieses Entscheides, insbesondere auch auf die hausärztliche Grundversorgung. Er verzichtet aber aus folgenden Gründen auf eine schriftliche Intervention beim EDI-Vorsteher: Einerseits hat sich der GEF-Direktor im Rahmen seiner Möglichkeiten, d.h. im Rahmen der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren (GDK) und des Nationalen Dialogs für Gesundheitspolitik (NDG), für dieses Anliegen eingesetzt. Andererseits kommt eine allfällige Intervention des Regierungsrates zu spät, kann die Motion doch trotz Dringlichkeit erst in der Juni-Session behandelt werden und ein entsprechendes Schreiben würde auch nach Verabschiedung in einer der unmittelbar folgenden Regierungssitzungen erst wenige Tage vor dem Inkrafttreten der beschlossenen Labortarifsenkung im EDI eintreffen. Der Regierungsrat beantragt deshalb, die Motion anzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.

Antrag Annahme unter gleichzeitiger Abschreibung

An den Grossen Rat

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