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Der Vorstand c/o Geschäftsstelle der DGMP e.V. Ernst-Reuter-Platz 10 ▪

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Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik e.V. ▪ Geschäftsstelle ▪ Ernst-Reuter-Platz 10 ▪ 10587 Berlin Telefon: +49 (030) 3983 5190 ▪ Fax: +49 (030) 9160 7022 ▪ Email: office@dgmp.de ▪ http://www.dgmp.de

Eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Mainz ▪ Reg.-Nr. AZ 90 VR 1255 Postbank Berlin ▪ IBAN: DE35 1001 0010 0301 6091 03 ▪ BIC: PBNKDEFF

USt-ID-Nummer: DE292800327

Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik e.V. (DGMP) zu den Anforderungen der 2013/59/EURATOM an den Medizinphysik-Experten

In der Europäischen Richtlinie 2013/59/EURATOM [1] werden die Aufgaben der Medizinphysik- Experten (MPE) definiert. In diesem Positionspapier nimmt die DGMP Stellung zu den Anforderun- gen an die Qualifikation der MPE und zu der Umsetzung der Ausbildung einer ausreichenden An- zahl qualifizierter Personen.

Definition Medizinphysik-Experte:

Die DGMP schlägt folgende Definition des MPE vor:

Ein MPE ist ein Absolvent eines medizinphysikalischen, physikalischen oder physikalisch- technischen Masterstudiengangs mit umfangreichen Kenntnissen in medizinischer Physik entspre- chend dem Kenntnisstand, der üblicherweise in einem Studium in Medizinischer Physik mit Mas- terabschluss vermittelt wird, und der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz.

Begründung des Qualifikationsniveaus

Die Aufgaben des MPE werden in Artikel 83 der 2013/59/EURATOM [1] spezifiziert. Die dort be- nannten Tätigkeiten verlangen neben umfangreichem physikalisch-technischem Wissen spezielle Kenntnisse der Medizinischen Physik, der eingesetzten Gerätetechnik, der in der klinischen Praxis angewandten diagnostischen und therapeutischen Verfahrensweisen und des Strahlenschutz- rechts. Ein MPE muss analytische Aufgaben ausführen, komplexe Prozesse verstehen, entwi- ckeln, implementieren, überwachen und optimieren (z.B. Qualitäts- und Risikomanagement). Er muss in der Lage sein, eigenverantwortlich auf der Basis oftmals unvollständiger Information Ent- scheidungen zu treffen, die häufig in Verbindung mit Therapieentscheidungen stehen. Des Weite- ren muss er Schulungen zu den physikalisch-technischen Prozessen, den wissenschaftlich- technischen Grundlagen des Fachgebietes (inkl. Gerätetechnik und entsprechende Softwarelö- sungen) und zum Strahlenschutz durchführen. Nach Auffassung der DGMP ist für die damit erfor- derliche wissenschaftliche Problemlösungskompetenz das Master-Niveau in Medizinischer Physik für den MPE zur Erfüllung dieser Aufgaben als Basisqualifizierung zwingend notwendig. Diese Ansicht wird auch in der SSK-Stellungnahme Eingangsvoraussetzungen und Erwerb der erforderli- chen Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz in der Medizinischen Physik [2] und der euro- päischen Richtlinie Radiation Protection No 174 – European Guidelines on Medical Physics Ex- pert [3] vertreten.

Deckung des Personalbedarfs

Betrachtet man die derzeitige Situation der Ausbildung an den Hochschulen im Bereich der Medi- zinischen Physik stellt man den erfreulichen Trend fest, dass Masterstudiengänge im Bereich der

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Medizinischen Physik in wachsender Anzahl (aktuell 14 Studiengänge, davon bereits sieben von der DGMP zertifiziert) angeboten werden.

Die DGMP vertritt die Auffassung, dass zukünftig die Zahl der Absolventen der Masterstudiengän- ge in Medizinischer Physik ausreicht, um den Bedarf von MPE zu decken. Die DGMP geht von derzeit ca. 2.100 klinisch tätigen MPE in Deutschland aus, entsprechend den Ausführungen in der SSK-Empfehlung Bedarf an Medizinphysik-Experten im Strahlenschutz [4]. Hieraus ergibt sich ein geschätzter jährlicher Bedarf von 70-100 MPE, um die aus Altersgründen aus dem Berufsleben ausscheidenden MPE zu ersetzen. Diese Schätzung steht in guter Übereinstimmung mit einer Analyse der DGMP zur Stellenausschreibungssituation aus dem Jahr 2014.

Im Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft Physik und Technik der Deutschen Röntgengesell- schaft wird von einem zusätzlichen, einmaligen Bedarf von 180 MPE in der Röntgendiagnostik ausgegangen [5]. Verwendet man die Zahlen der Europäischen Richtlinie Radiation Protection No 174 – European Guidelines on Medical Physics Expert [3] ergeben sich höhere Werte von ca. 300 zusätzlichen MPE.

Vor diesem Hintergrund ist die DGMP der Ansicht, dass lediglich übergangsweise weitere Kandi- daten (z. B. Personen mit einem Master oder Diplom in Physik) zum MPE weitergebildet werden müssten, um den Kenntnisstand, der üblicherweise in einem Studium in Medizinischer Physik mit Masterabschluss vermittelt wird, zu erreichen. Der Nachweis der Kenntnisse in medizinischer Phy- sik kann z. B. durch Vorlage von Unterlagen zur Weiterbildung oder ein zusätzliches Fachgespräch erfolgen.

Aufgrund der deutlich verbesserten Ausbildungssituation in Medizinischer Physik an den Hoch- schulen sieht die DGMP keine Hindernisse, dass der erhöhte Bedarf an MPE erfüllt werden kann.

Kritisch sieht die DGMP allerdings die Situation im Hinblick auf die für den Sachkundeerwerb not- wendigen Weiterbildungsplätze nach einem Masterabschluss: Im Gegensatz zur Zahl der Studien- plätze für Medizinische Physik mit Abschluss Master ist die Zahl der im klinischen Umfeld zur Ver- fügung gestellten Weiterbildungsplätze nicht adäquat.

1. Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisieren- der Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom

2. SSK-Stellungnahme "Eingangsvoraussetzungen und Erwerb der erforderlichen Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz in der Medizinischen Physik" vom 03.07.2008

3. Radiation Protection No. 174: "European Guidelines on Medical Physics Expert" der EU- Kommission, 2014

4. SSK (Empfehlungen der Strahlenschutzkommission), "Bedarf an Medizinphysik-Experten im Strahlenschutz", 2003, verabschiedet in der 186. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 11./12. September 2003

5. Lenzen H, Fröscher O, Simmler R, Stamm G, Westhof J: Positionspapier zur Umsetzung des Entwurfs der EU-Richtlinie "Euratom Basic Safety Standards", Fortschr Röntgenstr 2014;

186(4): 419-422

Referenzen

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