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Basiswissen nach Themen

Barrikadenkämpfe in Berlin, März 1848

Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland?

Nation und Nationalstaatsgedanke im Zeichen des Liberalismus Daten

18. Jh. Zeitalter der bürgerlichen Aufklärung

14. Juli 1789 Sturm auf die Bastille (offizielle Datierung des Beginns der Franz.

Rev. )

1791 Frankreich wird konstitutionelle Monarchie (1. Verfassung mit Zensuswahlrecht; Menschenrechtserklärung).

Sept. 1792 Hinrichtung Ludwigs XVI. aus dem Hause Bourbon; Frankreich wird Republik.

Beginn der Schreckensherrschaft der Jakobiner (2. Verfassung mit allgemeinem, gleichem Wahlrecht).

Beginn der Koalitionskriege gegen das konterrevolutionäre Ausland.

1794 Hinrichtung Robespierres/ Ende der radikal-demokratischen Jakobinerphase der Franz. Revolution

1799 Napoleon erklärt die Revolution für beendet.

1804 Napoleon krönt sich selbst zum Kaiser der Franzosen.

1806/7 Niederlage Preußens in der Schlacht bei Jena/Auerstädt (Hegemonie Napoleons über Deutschland gesichert –

Auflösung des HRRDN (Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation, das im 10. Jh. entstand)

1806-1810 Preußische Reformen

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1813/1815 Befreiungskriege

1815 Wiener Kongress ( Neuordnung Europas, u.a. Gründung des Deutschen Bundes)

1817 Wartburgfest der deutschen Burschenschaften

1819 Karlsbader Beschlüsse

1832 Hambacher Fest (Beginn des ‚Vormärz’)

1848/49 Revolutionen in Europa, auch in Deutschland ‚Märzrevolution’

Begriffe

Absolute Monarchie

Herrschaft eines Monarchen, der Gesetz und Nation verkörpert.. Hier liegt die Souveränität ausschließlich beim Monarchen. Er verkörpert sie persönlich und sein Wille ist Gesetz. Im Absolutismus beruht die Macht des Monarchen auf Repräsentation.

Sie stützt sich auf drei Säulen: das Gottesgnadentum (religiöse Legitimation); ein stehendes Heer; ein durch Minister und Beamte geordnetes Staatswesen (nach

sekularen (d.h. weltlichen) Regeln der Vernunft: Staatsräson, d.h., was dem König nützt, ist vernünftig). Vorbild für ganz Europa im 17./18. Jh. ist der französische Hof, wie ihn Ludwigs XIV. mit Schloss Versailles schuf.

Privileg

Vorrechte, die einzelnen Personen oder Personengruppen von Fürsten und Königen gewährt werden konnten oder der Tradition entstammten, wie z. B. Steuerbefreiung, das Jagdrecht, Ehrenstellen, Gerichtsbarkeit nach Standeszugehörigkeit. Sie blieben dem Adel und dem Klerus vorbehalten. In Einzelfällen gewährte der König im

Sinne merkantilistischer Wirtschaftspolitik auch einzelnen Bürgern das Privileg, Handel, Bergwerke oder Manufakturen zu betreiben.

Bürger

Im Mittelalter alle freien, Grund besitzenden, vollberechtigten Bewohner einer Stadt.

Frauen hatten nur am Bürgerrecht ihrer Männer teil. Die Vorstellung eines freien Bürgers dehnte sich in der Neuzeit (Aufklärung; Franz. Rev.) auf alle Einwohner eines Staates aus ( citoyen = Staatsbürger).

Das Bürgertum prägt mit seinen Lebensvorstellungen unsere heutige (westliche) Welt.

Ancien Régime (franz. Altes Ordnungsgefüge)

Abwertende Bezeichnung des absolutistischen Ständestaats aus der Perspektive der bürgerlichen Aufklärung und Franz. Rev.

-2- Parlament

Ursprünglich die Bezeichnung für die englischen Ständeversammlungen aus

Geistlichkeit, hohem Adel, später auch Stadtbürgern. Sie gewannen im 17. Jahrhundert

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in England die Oberhand über das Königtum. Im vorrevolutionären Frankreich waren sie zunächst nur die obersten Gerichtshöfe des Adels.

In demokratischen Nationalstaaten sind sie vom Volk gewählte Organe, die

Gesetzgebung, Haushalt und Regierung bestimmen bzw. kontrollieren, z.B. Bundestag, Nationalversammlung, Unterhaus, Kongress.

Volkssouveränität

Souveränität bezeichnet die höchste Gewalt im Staate, die bei der V. vom Volk und z. B.

nicht von den Fürsten ausgeht. Hier leitet sich alle staatliche Gewalt aus dem Willen des Volkes ab. Die freien Staatsbürger bestimmen ihre Regierungsform und üben auch die Herrschaft aus. Die V. wurde in der Neuzeit erstmals in der Französischen Revolution erkämpft.

Revolution

Bezeichnet eine grundlegende, meist gewaltsame Umwälzung der politischen und sozialen, manchmal auch wirtschaftlichen Verhältnisse. Der Gegenbegriff ist ‚Reform’.

Konstitutionelle Monarchie

Staatsform, in der ein Monarch – anders als im Absolutismus – eingeschränkt durch eine Verfassung herrscht. Gesetze, Steuern und Staatsausgaben werden von gewählten Volksvertretern mitbestimmt, nicht aber die Zusammensetzung der Regierung und deren Kontrolle. Die Souveränität des Staates liegt beim Monarchen, nicht beim Volk.

Parlamentarische Monarchie

Staatsform, in der ein Monarch die exekutive Gewalt inne hat. Anders als in der konstitutionellen Monarchie wird die Regierung des Monarchen jedoch durch das Parlament kontrolliert. Die Souveränität geht vom Volk aus.

Verfassung (lat. constitutio)

In einer Verfassung sind die Grundsätze eines Staates festgeschrieben. Sie bestimmen die Form (z. B. Republik oder eine Form der Monarchie) und den Aufbau (zentralistisch oder föderalistisch) eines Staates und legen fest, welche Staatsorgane (z. B. Parlament, Gerichte, Regierung) es gibt. Eine Verfassung bestimmt, wer als Bürger zu gelten hat und wer wählen (aktives Wahlrecht) und wer in politische Ämter gewählt werden darf (passives Wahlrecht). Sie regelt auch alle weiteren (Freiheits-)Rechte der Staatsbürger oder – gestaffelt nach Ständen - der Untertanen.

-3- Preußische Reformen

Nach der Niederlage gegen Napoleon wurden in Preußen seit 1807 durch Gesetze Reformen eingeleitet, u. a. die Bauernbefreiung (Ende der Leibeigenschaft), die

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Gewerbefreiheit (Aufhebung der Zünfte), die städtische Selbstverwaltung, die Judenemanzipation, die Bildungs- und Heeresreform (allgemeine Wehrpflicht).

Durch diese Reformen sollten Staat und Wirtschaft in Preußen ‚von oben’ modernisiert werden.

Restauration (von lat. restaurare = wiederherstellen)

Ein Ziel des Wiener Kongresses war die Wiederherstellung der alten absolutistischen Monarchien und des Gottesgnadentums aus der Zeit vor der Französischen Revolution.

Gewählte Parlamente sollten nicht geduldet werden. Als R. wird die Zeit zwischen 1815 und 1848 in Europa bezeichnet.

Allgemein bezeichnet R. jedes politische Bestreben, alte Ordnungen wiederherzustellen.

Liberalismus (lat. liber = frei)

Der Liberalismus fordert das Recht des einzelnen Menschen auf seine

persönliche Freiheit und wendet sich gegen Privilegien des Adels, des Klerus und gegen einen bevormundenden Staat (Obrigkeitsstaat).

Gefordert werden v. a. persönliche Freiheit, Gewerbefreiheit, Freiheit des Eigentums, Meinungsfreiheit. Die Realisierung solcher Rechte ist im Sinne der Idee des L. nur

innerhalb eines verfassungsrechtlich geregelten Nationalstaats mit Gewaltenteilung und rechtstaatlicher Verfassung möglich.

Nation und Nationalstaat (im Sinne des Liberalismus)

Als Merkmale einer Nation gelten gemeinsame Abstammung, Sprache, Kultur und Geschichte sowie das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen, die in einem Gebiet zusammenleben (subjektiver Nationalismus).

Im 19. Jahrhundert wurde in allen europäischen Staaten die Forderung nach Nationalstaaten erhoben, was in Vielvölkerstaaten wie im Habsburger Reich zu gefährlichen Spannungen führte.

Eine ‚objektive Nation’ liegt dann vor, wenn eine ‚subjektive Nation’ sich einen Staat geschaffen hat, der über verfassungsrechtlich geregelte Organe, eine geregelte

Rechtsgrundlage sowie territoriale Grenzen verfügt, und zwar unabhängig davon, ob die Bevölkerung sich aus einer oder aus mehreren ‚Ethnien’ zusammensetzt (z. B Beispiel die USA). In einer Nation im neuzeitlichen Sinne gilt i. d. R. die Volkssouveränität.

Wilhelminische Zeit

Der Ausdruck bezeichnet die Epoche der Regentschaft Kaiser Wilhelms II. . Kulturell war die Zeit stark durch das preußische Erbe, den Adel und das Militär geprägt. Auch das Bürgertum richtete seine Ideale und Lebensgewohnheiten danach aus.

-4- Sozialdarwinismus

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Der englische Biologe Charles Darwin entwickelte im 19. Jahrhundert seine Theorie von der Evolution der Tierwelt. Danach überleben nur die stärkeren Arten und diejenigen, die sich am besten an ihre Umwelt anpassen können.

Diese Lehre wurde unkritisch auf Menschen und Gesellschaften übertragen und zur Rechtfertigung des Imperialismus der modernen Industriestaaten genutzt.

Auch fasste sie allmählich Fuß in den Mittelschichten des Deutschen Kaiserreichs, wodurch sich dort antisemitische Ansichten verbreiteten.

Im 20. Jh. griffen die Nationalsozialisten diese Idee auf und machten sie zum Kern ihrer antisemitischen Staats- und Rassenideologie.

Kolonien/Imperialismus (lat. imperium: Reich, Herrschaft)

Seit dem Zeitalter der Entdeckungen (15. Jh.) erwarben europäische Mächte Gebiete in Übersee. In Anlehnung an römische Vorbilder bezeichnet man diese Gebiete als

Kolonien. Im 16. bis 18. Jh. erstreckte sich der Kolonialismus vornehmlich auf Amerika, im 18. und 19. Jahrhundert auf den asiatischen Raum. Seit dem ausgehenden 19.

Jahrhundert während des sog. Hochimperialismus (1890-1914) auch auf Afrika und den pazifischen Raum.

Durch Kolonien sollten v. a. Rohstoffquellen und Absatzmärkte erschlossen und das nationale Prestige erhöht werden. Führende Kolonialmächte waren zunächst Portugal und Spanien (15./16. Jh.), dann die Niederlande, Frankreich und England (17./18. Jh.), im 19. Jh. dann auch Russland, Belgien, Deutschland und die USA.

Totaler Krieg

Alle Bereiche von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft werden in den Krieg einbezogen, nicht nur der Soldat an der Front, sondern auch die Zivilbevölkerung an der sog.

Heimatfront.

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