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Beantwortung der Anfrage

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Nr 334 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 13. Gesetzgebungsperiode)

Beantwortung der Anfrage

der Abg. Schwaighofer und Dr. Reiter an die Landesregierung – ressortzuständige Beantwor- tung durch Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Raus - (Nr 159 der Beilagen) betreffend

die Olympischen Winterspiele 2014

Hohes Haus!

In Beantwortung der an mich gerichteten Anfrage

„1. Im offiziellen Bid Document Salzburg 2010 (Volume III/3), das den IOC-Mitgliedern als Entscheidungsgrundlage gedient hat, heißt es: "The Salzburg Games are not about busi- ness, are not about property development and are not about political ambitions, the Salz- burg Games are purely and simply about sport." Ist die Landesregierung der Ansicht, dass diese Aussage, Olympische Winterspiele werden in Salzburg ausschließlich aus sportli- chen Gründen veranstaltet, auch für die Bewerbung 2014 zutreffen wird?

2. Sind der Landesregierung die wesentlichen, finanziellen und vertraglichen Bestimmungen betreffende Punkte des Candidature Acceptance Procedure 2014, der neuen IOC Bewer- bungsvorschriften, die erst am 30. Mai 2005 veröffentlicht wurden, bekannt?

3. In Punkt I-2 (Motivation and concept and public opinion) dieses Papiers wird die Frage nach der Motivation, dem Konzept, den Auswirkungen und Folgen (impact and legacy) für die Stadt und die Region gestellt; welche Antworten werden von der Landesregierung dar- auf erteilt?

4. Ist der Landesregierung bekannt, dass neben der bereits bezahlten candidature acceptan- ce fee in der Höhe von US $ 150.000,-- eine weitere nicht rückzahlbare Leistung von US $ 500.000,-- zu erbringen ist, falls Salzburg in den Rang einer Candidate City aufrückt, auch wenn Salzburg den Zuschlag nicht erhält?

5. Welcher international anerkannte und völlig unabhängige Wirtschaftsprüfer wurde entspre- chend den IOC-Vorschriften (Rules Article 3, Appendix 1) unmittelbar nach Bekanntgabe

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6. Wird die Landesregierung bereit sein, diese, der Bewerbungsgesellschaft und damit dem Aufsichtsrat zugehenden Berichte, auch jeweils dem Landtag zur Verfügung zu stellen?

7. Wird die Landesregierung schon von Beginn der Bewerbungsphase an eine unabhängige, begleitende Kontrolle für die Einhaltung des Bewerbungsbudgets einrichten?

8. Wird die Landesregierung bei erfolgreicher Bewerbung eine begleitende Kontrolle für die Investitionsvorhaben einrichten?

9. Ist der Landesregierung bekannt, dass Investitionen in alle Sportstätten (nicht nur in die in der Erklärung mit dem Bund angeführten), weiters Investitionen in das Fernsehzentrum, die Olympischen Dörfer, das Pressezentrum usw nicht aus dem (Organisations-)Budget der OCOG, (das ist die Salzburg Olympia 2014 GesmbH), bezahlt werden dürfen, wie in den oa IOC-Bewerbungsvorschriften unter Finance III-9 ausdrücklich festgestellt? The fi- nancing of such investments should be undertaken by the public authorities …

10. Im Salzburg 2010 Bid Document Volume I ist auf Seite 68 das OCOG Budget angeführt.

Wie haben sich jeweils im Einzelnen die 15 Beträge der Einnahmenseite und die 24 Beträ- ge der Ausgabenseite für die Bewerbung 2014 verändert und wie sieht demnach das neue OCOG Budget 2014 aus?

11. Ist der Landesregierung bekannt, dass ein vom Generalsekretär Dr. Jungwirth unterfertig- tes Schreiben des ÖOC vorliegt, worin die Einnahmen für Salzburg 2014 „durchaus mit US $ 1 Mrd zu schätzen wären“?

12. In der Erklärung mit dem Bund vom 27. Juni wird festgehalten, dass der Bund und das Land jeweils ein Drittel der Investitionskosten tragen. Wer stellt das verbleibende Drittel der finanziellen Mittel für die Eishallen in Wals und Hallein und für die Sprungschanze in Bi- schofshofen zur Verfügung?

13. Wie hoch sind jeweils im Einzelnen die Kosten für Planung, komplette Errichtung, die Grundkosten incl eventueller Absiedlungskosten, Kosten der Verkehrsanbindung und sonstiger erforderlicher Infrastrukturmaßnahmen, Kosten für eventuellen Rückbau oder Abbau und alle sonstigen Kosten für die Eishallen in Liefering, Volksgarten, Wals und Hall- ein und für die Sprungschanze in Bischofshofen?

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14. Wie hoch sind im Einzelnen alle im Punkt 13 angeführten Kosten für die Olympischen Dör- fer, das Fernsehzentrum, das Pressezentrum und für alle übrigen olympiabedingten Inves- titionen?

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15. Von welchem unabhängigen Bausachverständigen wurde die Kostenrechnung für alle Pro- jekte erstellt oder wenigstens überprüft und mit welchem Prozentsatz wurde eine Verände- rung der Baukostenindexzahlen bis zum Jahr 2012 oder 2013 berücksichtigt?

16. Im Salzburg 2010 Bid Document I ist auf den Seiten 70 und 71 das NON OCOG Budget dargestellt. Wie haben sich die dort angeführten Zahlen für die Bewerbung 2014 im Ein- zelnen verändert und wie sieht demnach das neue NON OCOG Budget 2014 aus?

17. Im Salzburg 2010 Bid Document I ist angeführt, dass für Straßen und Eisenbahnen

€ 370 Mio aufgewendet werden. Welche Projekte sind mit welchen Investitionskosten für die Bewerbung 2014 vorgesehen und mit welchen Kosten wird sich das Land beteiligen müssen?

18. Wie belaufen sich die Kosten für das Land im Einzelnen

für die Aufbringung des Gesellschafterkapitals der Salzburg Olympia 2014 GmbH, die Errichtung der Sportstätten laut Erklärung mit dem Bund,

der Olympischen Dörfer, des Fernsehzentrums, des Pressezentrums, alle sonstigen Investitionen in die Sportinfrastruktur,

der Investitionen in die Verkehrsstruktur, der Investitionen in den Umweltschutz,

alle sonstigen olympiabedingten Maßnahmen sowie die Kosten für den Zinsendienst?

19. In welchen Jahren werden mit welchen Beträgen diese Aufwendungen im Land budget- wirksam?

20. Im Salzburg 2010 Bid Document I Seite 69 wird angeführt, dass von privater Seite € 2 Mrd (!) in die Verbesserung von Hoteleinrichtungen bis zu den Spielen 2010 investiert werden.

Wie hat sich diese Zahl für 2014 verändert, und wird nicht, falls Investitionen in dieser Hö- he wirklich erforderlich erscheinen, das Land entsprechende Wirtschaftshilfe leisten müs- sen? Mit welchem Beitrag wird gerechnet?

21. In welcher Höhe werden die vereinbarten Beiträge vom IOC für Fernsehrechte und TOP- Sponsoren an die Veranstalter geleistet, falls die Spiele 2014 wegen Krieg, Aufruhr, Terror, Epidemien, Wetterkatastrophen etc nicht abgehalten werden können? Welcher Schaden kann im worst case maximal für die Veranstalter und damit für das Land entstehen?"

erlaube ich mir, Folgendes auszuführen:

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Zu Frage 1:

Olympische Winterspiele sind das größte Wintersportereignis der Welt, allein auf Grund dessen steht immer die sportliche Komponente im Vordergrund. Der Olympische Gedanke geht jedoch tiefer und kommt auch in der aktuellen Kampagne des IOC unter dem Motto „Celebrate Huma- nity“ zum Ausdruck. Olympia steht immer für Friede, Völkerverständigung, Humanität, Gleich- berechtigung und Fairness. Durch eine Austragung der Olympischen Winterspiele in der Win- tersportregion Salzburg wird selbstverständlich auch ein wirtschaftlicher Zusatznutzen für Salz- burg erreicht, der jedoch nicht im Vordergrund stehen soll. Der Tourismus wird durch internati- onale mediale Präsenz nachhaltig profitieren. Eine Durchführung von Winterspielen in Salzburg wird eine Vielzahl von Arbeitsplätzen schaffen. National profitieren vor allem die Salzburger von einer Austragung Olympischer Winterspiele und Paralympischer Spiele im eigenen Land: in Form nachhaltiger Verbesserungen in den infrastrukturellen Bereichen Verkehr, Sportstätten und Stadtentwicklung und in Form einer Inspiration und Motivation für die Jugend, sich noch mehr dem Sport zu widmen.

Zu Frage 2:

Ja.

Zu Frage 3:

Im Bewerbungsdokument 1, das bis zum 1. Februar 2006 beim IOC abgegeben werden muss, gilt es, diese Frage zu beantworten. Die in Beantwortung von Frage 1 genannten Motive wer- den auch den Angaben im Bewerbungsdokument 1 zu Grunde liegen.

Zu Frage 4:

Ja. Der Betrag wird fällig, wenn das IOC Salzburg als Kandidatenstadt nominiert. Dieser Betrag ist bereits im Budget der Bewerbungsgesellschaft „Salzburger Winterspiele 2014 GmbH“ vor- gesehen und führt somit zu keiner Erhöhung der seitens des Landes Salzburg für den Bewer- bungsprozess aufzubringenden Gesamtmittel in Höhe von bloß € 1,2 Mio.

Zu Frage 5:

Bereits im Oktober 2005 – dies war der vom IOC vorgeschriebene Zeitpunkt – wurde dem IOC seitens des ÖOC die Wirtschaftsprüfungskanzlei DDr. Günther Hawel genannt.

Zu Frage 6:

Gemäß §§ 24 ff bzw 33 GmbH-Gesetz sind für Geschäftsführung und Aufsichtsrat einer GmbH Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflichten normiert. Entsprechend dieser gesetzlichen Vorgabe ist auch im Gesellschaftsvertrag der „Salzburger Winterspiele 2014 GmbH“ die Verschwiegen-

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talgesellschaften, an denen das Land – wie im Fall der „Salzburger Winterspiele 2014 GmbH“

bloß als Minderheitsgesellschafter – beteiligt ist, zu veröffentlichen. Dies gilt im Übrigen für alle Kapitalgesellschaften, an denen das Land Salzburg beteiligt ist. Entsprechend der üblichen Praxis wird die Salzburger Landesregierung im Wege der parlamentarischen Interpellation je- doch dem Salzburger Landtag Einzelauskünfte über die Geschäftstätigkeit der Kapitalgesell- schaften, an denen das Land Salzburg beteiligt ist, geben.

Zu Frage 7:

Die Einhaltung des Bewerbungsbudgets wird einerseits durch den Aufsichtsrat, in dem die Landesregierung durch Frau Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller, Herrn Landeshaupt- mann-Stellvertreter Dr. Wilfried Haslauer und Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Oth- mar Raus vertreten ist, und anderseits durch ein begleitendes Kontrollgremium, bestehend aus zwei Rechnungsprüfern, je einen von Stadt und Land Salzburg entsandt, gewährleistet. Dar- über hinaus soll es eine nachgehende Kontrolle durch das Kontrollamt der Stadt Salzburg bzw die Rechnungshöfe von Land oder Bund geben.

Zu Frage 8:

Es sei auf die Beantwortung von Frage 7 verwiesen.

Zu Frage 9:

Vorerst sei festgehalten, dass die Bewerbungsgesellschaft eine andere Rechtsperson ist, als eine allfällige künftige Durchführungsgesellschaft, welche erst nach Erteilung eines Zuschlages zu gründen wäre. Lediglich letztere tritt als Organisationskomitee (OCOG) auf. Eine „Salzburg Olympia 2014 GesmbH“ existiert nicht. Sollte irrig die Bewerbungsgesellschaft „Salzburger Winterspiele 2014 GmbH“ in der Frage angesprochen sei, so sei darauf verwiesen, dass es sich bei der „Salzburger Winterspiele 2014 GmbH“ nicht um das noch nicht bestehende OCOG handelt und sie daher auch keine wie immer gearteten Investitionskosten zu tragen hat.

Die IOC-Vorgaben besagen, dass die Finanzierung für permanente, bleibende Infrastrukturen aus „other sources“ (andere Quellen) stammen soll. Ob es sich dabei um öffentliche Mittel han- deln muss, ist nicht gesagt. Somit ist im Falle der Durchführung von Olympischen Spielen prin- zipiell zwischen den beiden Budgets OCOG und Non-OCOG der Durchführung der Spiele zu unterscheiden.

Investitionskosten in für eine bei Durchführung von Olympischen Spielen benötigte temporäre Sportinfrastruktur, also beispielsweise in eine nur temporär errichtete Sporthalle oder in Erwei- terungs- und Rückbauten von bestehenden Sportinfrastrukturen können entsprechend den IOC-Vorschriften aus dem Durchführungsbudget des OCOG bedeckt werden. Dies wird auch geschehen. Somit irrt der Fragesteller, wenn er meint, Investitionen in die Infrastruktur können

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keinesfalls vom OCOG getragen werden. Vielmehr sollen die Kosten für temporäre Bauten, sowie Auf- und Abbauten für olympische Infrastrukturen zu 100 % vom OCOG getätigt werden.

Der Landesregierung ist darüber hinaus bekannt, dass eine Mitfinanzierung der Körperschaften an den permanenten, verbleibenden Infrastrukturen (Sportstätten, Verkehrsinfrastrukturen) zu erfolgen hat. Soll also beispielsweise eine Halle für Eisbewerbe errichtet werden, die entspre- chend dem gegenwärtigen Planungsstand in rückgebauter Form für Sportnutzungen den Men- schen in unserem Bundesland auch nach den Olympischen Spielen zur Verfügung stehen soll, so kann und wird also die Mischfinanzierung dieser Sportinfrastruktur zum einen aus Mitteln des OCOG – für jene Aufwendungen, die für temporäre Auf- und Abbauten erfolgen – zum an- deren aus öffentlichen respektive Mitteln dritter Seite – für jene Aufwendungen, die auf den permanenten, verbleibenden Bestand zu leisten sind – erfolgen.

Zu den Fragen 10 und 13:

Im Bewerbungsdokument I für 2014 ist kein Durchführungsbudget darzustellen, sondern nur anzugeben, wie die Struktur der Einnahmen/Ausgaben aussehen wird. Das Detailbudget wird im Jahr 2006 von einer Expertengruppe erarbeitet und ist dem IOC im Jänner 2007 im Bewer- bungsdokument II zu übergeben. Es ist davon auszugehen, dass auf Grund der reduzierten Sportstättenanzahl (11 statt 15) mit niedrigeren Gesamtkosten, sowohl im Bereich der Infra- strukturkosten als auch im Bereich der operativen Kosten, gerechnet werden darf.

Zu Frage 11:

Es ist der Landesregierung bekannt, dass Herr Dr. Jungwirth am 15. März 2005 ein Schreiben an Herrn Rehberg mit diesen Aussagen übermittelt hat.

Zu Frage 12:

Hinsichtlich der Mitfinanzierung durch das OCOG an den Infrastrukturen sei auf die umfassen- de Beantwortung der Frage 9 verwiesen. Hinsichtlich eines allfälligen Non-OCOG-Finanzie- rungsanteils gilt die Vereinbarung mit dem Bund vom 27. Juni bezüglich einer Kostendrittelung zwischen Bund, Land und der jeweiligen Standortgemeinde, wobei auch Finanzierungsmittel Dritter denkbar sind.

Zu den Fragen 14 bis 16:

Es sei auf die Beantwortung der Fragen 10 und 13 verwiesen. Die generellen Größenordnun- gen der Budgets sind der Salzburger Landesregierung bereits aus den Budgets der Bewerbung 2010 bekannt. Die Veränderungen im Einzelnen sowie die Details werden – wie in Beantwor- tung von Frage 10 ausgeführt – kommendes Jahr erarbeitet. Wie bereits für die Bewerbung um

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Salzburger Winterspiele 2014 GmbH nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beiziehung externen bautechnischen Sachverstandes erarbeitet.

Zu Frage 17:

Unabhängig von der Durchführung der Olympischen Winterspiele wird mit Nachdruck an der Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Land Salzburg gearbeitet. Diese Maßnahmen sind im Rahmen der vereinbarten Infrastrukturprojekte budgetiert und ausverhandelt, so beispiels- weise das NAVIS-Investitionsprogramm zur Etablierung einer S-Bahn im Salzburger Zentral- raum. Zusätzlich bringt die Austragung von Olympischen Spielen in Salzburg die Chance, im innerösterreichischen Wettbewerb um die Finanzierung großer Verkehrs-Infrastrukturprojekte ein größeres Gewicht gegenüber anderen österreichischen Regionen zu erhalten.

Zu Frage 18:

Eine „Salzburg Olympia 2014 GesmbH“ existiert nicht. Für die Bewerbungsgesellschaft Salz- burger Winterspiele 2014 GmbH wird das Land Salzburg € 600.000,-- an Gesellschaftskapital aufbringen und allenfalls zusätzlich weitere € 600.000,-- an Gesellschafterzuschüssen leisten, sodass seitens des Landes höchstens € 1,2 Mio Euro für den Bewerbungsprozess aufzubrin- gen sind. Die vorgesehene Beteiligung des Landes am Stammkapital einer – abhängig von der Erteilung eines Zuschlages für das Bundesland Salzburg allfällig zu gründenden – Durchfüh- rungs-GmbH, das mit € 100 Mio bemessen wird, soll – wie der Vorlage der Landesregierung an den Landtag zu entnehmen ist – bis zu 29,1 % betragen. Die hiefür vorgesehenen Mittel kön- nen auch zur Finanzierung von allfälligen Landesdrittelanteilen an Sportinfrastrukturen aufge- wandt werden.

Im Übrigen sei auf die Beantwortung der Fragen 14 bis 16 verwiesen.

Zu Frage 19:

Eine allfällige budgetäre Bedeckung von Seiten des Landes über das Durchführungsbudget des OCOG hinaus anfallenden Kosten im Non-OCOG-Bereich hat verteilt auf die Jahre 2009 bis 2016 zu erfolgen.

Zu Frage 20:

Diese Zahl resultierte aus einer groben Schätzung von Investitionen, die durch den Impuls „O- lympische Winterspiele“ in der gesamten Region (Bayern, Salzburg, Tirol und Steiermark) auf dem Privatsektor getätigt werden könnten. Darin enthalten sind Hotelrenovierungen, Renovie- rungen touristischer Einrichtungen bis zu Maßnahmen in die Wintersportinfrastruktur und diver- se Investitionen auf dem privaten Sektor im Zeitraum der sieben Jahre vor den Spielen.

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Zu Frage 21:

Die so genannten „IOC contributions“, die Zuschüsse des IOC aus TV-Rechten und TOP Sponsor Einnahmen an das Organisationskomitee, werden in einem 5-jährigen Zahlungsplan in genau vorgegebener Höhe überwiesen. Das IOC ist ihrerseits gegen den Ausfall der Spiele versichert und andererseits wird das OCOG entsprechende Maßnahmen der Absicherung vor- nehmen. Das Risiko des Landes über das Stammkapital der Durchführungs-GmbH hinaus ist nach menschlichem Ermessen sehr gering. Diesbezüglich wird nochmals auf die dem Landtag zugegangene Regierungsvorlage verwiesen.

Ich bitte das Hohe Haus, diese Anfragebeantwortung zur Kenntnis zu nehmen.

Salzburg, am 9. Dezember 2005

Dr. Raus eh

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