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HERDE GOTTES (1. PETRUS 5:2)

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„H ¨

DIE UTET HERDE GOTTES“

(1. PETRUS 5:2)

Dieses Buch ist Eigentum der Versammlung. Je- der ¨

Alteste erh¨

alt ein Buch. Ein ¨

Altester, der aus irgendwelchen Gr ¨

unden sein Dienstamt verliert, gibt das Buch dem Versammlungsdienstkomitee.

(Dies gilt nicht, wenn ein ¨

Altester die Versamm- lung wechselt und er zur Wiederernennung emp- fohlen wird.) Der Sekret¨

ar bewahrt das Buch dann in der Versammlungsablage auf, damit es dem Bruder zur ¨

uckgegeben werden kann, wenn er wieder zum ¨

Altesten ernannt wird. Weder das Buch noch Teile davon d¨

urfen kopiert oder in elektronischer Form gespeichert werden.

Name

Siehe den Brief an alle Ältestenschaften vom 7. Oktober 2010 über die Spiralbindung für

„Hütet die Herde“. Siehe den Brief an alle

Ältestenschaften vom 16. März 2015 zu digitalen Formaten dieses Lehrbuchs.

(4)
(5)

˘ 2010

WATCH TOWER BIBLE ANDTRACT SOCIETY OF PENNSYLVANIA

“Shepherd the Flock of God”—1 Peter 5:2

˘ 2010

WACHTTURM BIBEL- UND TRAKTAT-GESELLSCHAFT DERZEUGEN JEHOVAS, E.V.

Selters/Taunus

„H ¨

utet die Herde Gottes“ (1. Petrus 5:2)

Auflage 2012

Dieses Buch wird im Rahmen eines weltweiten gottesdienstlichen Werks zur Verf¨

ugung gestellt, das durch freiwillige Spenden unterst¨

utzt wird.

Es ist nicht zum Verkauf bestimmt.

Wenn nicht anders vermerkt, sind die Bibelzitate der Neuen-Welt- ¨

Ubersetzung der Heiligen Schrift — mit Studienverweisenentnommen

“Shepherd the Flock of God”—1 Peter 5:2 German (ks10-X)

Made in Germany

Druck und Verlag: Wachtturm-Gesellschaft, Selters/Taunus ISBN 978-3-95620-060-1 (Softcover)

(6)

1. H ¨

UTET DIE HERDE GOTTES (1-9) 6

2. WIE DIE ¨

ALTESTEN ALS GREMIUM ZUSAMMENARBEITEN 11

¨Altestensitzungen (2-9). . . 12

Wie die ¨ Altestenschaft organisiert ist (10-26). . . 14

Als Geistesmenschen auf Frieden untereinander bedacht sein (27-30). . . 27

3. ERNENNUNG UND STREICHUNG VON ¨ ALTESTEN UND DIENSTAMTGEHILFEN 30 Genau prufen, ob die biblischen Erfordernisse erf¨ ullt sind (1-5)¨ . . . 30

Die Empfehlung bestimmter Bruder besonders sorgf¨ altig erw¨ agen (6-10)¨ . . . 32

Empfehlungen beim Zweigb¨ uro einreichen (11). . . 34

Nachdem die Antwort des Zweigb¨ uros eingegangen ist (12-14) . . . 35

Was die Eignung eines ¨ Altesten oder Dienstamtgehilfen infrage stellt (15-21). . . 36

Wie zuuberpr¨ ufen ist, ob ein¨ ¨ Altester oder Dienstamtgehilfe noch die Erfordernisse erf¨ ullt (22-24) . . . 39

Dem Zweigburo eine Streichung empfehlen (25-29)¨ . . . 41

Ein ¨ Altester oder Dienstamtgehilfe wechselt in eine andere Versammlung (30-31) . . . 43

Wenn ein ¨ Altester oder Dienstamtgehilfe aus einer anderen Versammlung zuzieht (32) . . . 44

4. SCHWACHEN BEISTEHEN 47 Anzeichen geistiger Schwache (4-5)¨ . . . 48

Ermunternde Hirtentatigkeit (6)¨ . . . 48

Wirkungsvoll ermahnen (7-11). . . 50

Unt¨ atigen beistehen (12-17) . . . 51

Personen beistehen, die Eheprobleme haben (18-20). . . 52

Personen ermutigen, die in der Kindheit missbraucht wurden (21-26) . . . 53

Schwestern beistehen — Hinweise zur Vorsicht (27-28). . . 56

5. WANN EIN RECHTSKOMITEE GEBILDET WERDEN SOLLTE 58 Vergehen, die die Bildung eines Rechtskomitees erfordern (2-36). . . 58

Beweise fur eine Missetat (37-39)¨ . . . 71

Wer bereits viele Jahre keine Verbindung zur Versammlung hat (40-42) . . . 73

Missetaten, die Jahre zur¨ uckliegen (43-45) . . . 74

War die Taufe des Missetaters g¨ ultig? (46-48)¨ . . . 75

Welche Versammlung ist zustandig? (49-51)¨ . . . 76

Verkundiger verschiedener Versammlungen sind an einer Missetat¨ beteiligt (52) . . . 77

Ein ungetaufter Verkundiger begeht eine schwere Missetat (53-62)¨ . . . 77

Inhaltsverzeichnis

Kapitel (Abs¨

atze) Seite

(7)

6. EINE RECHTSKOMITEEVERHANDLUNG VORBEREITEN 81

Ein Rechtskomitee einsetzen und den Vorsitzenden bestimmen (1-2) . . . 81

Sinn und Herz bereit machen (3-5). . . 82

Den Beschuldigten zur Rechtskomiteeverhandlung laden (6-10) . . . 83

Verfahrensweise bei miteinander Verheirateten (11-13) . . . 84

Verfahrensweise bei getauften Minderjahrigen (14)¨ . . . 85

Verfahrensweise bei Inhaftierten (15) . . . 85

Der Beschuldigte droht mit Selbstmord (16) . . . 86

Der Beschuldigte droht mit gerichtlichen Schritten (17-19) . . . 86

7. DIE RECHTSKOMITEEVERHANDLUNG 89 Feststellen, ob echte Reue vorliegt (6-12) . . . 91

Reue nicht klar zu erkennen (13-17) . . . 94

Zurechtweisung beschlossen (18-25) . . . 96

Gemeinschaftsentzug beschlossen (26-34) . . . 100

8. DIE BERUFUNGSVERHANDLUNG 104 Ziel und Vorgehen des Berufungskomitees (4-10) . . . 104

Das Berufungskomitee stimmt mit dem Rechtskomiteeuberein (11-15)¨ . . . 106

Das Berufungskomitee stimmt mit dem Rechtskomitee nichtuberein (16-20)¨ . . . 107

9. VERLASSEN DER GEMEINSCHAFT (1-5) 110 10. WAS BEI PERSONEN ZU BEACHTEN IST, DIE KEINE ZEUGEN JEHOVAS MEHR SIND (1-6) 114 11. DAS WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN 118 Ein Wiederaufnahmegesuch geht ein (1-10) . . . 118

Die Wiederaufnahme wird beschlossen (11-15) . . . 121

12. ERKL ¨ ARUNGEN UND RICHTLINIEN F ¨ UR DIE BEHANDLUNG BESTIMMTER ANGELEGENHEITEN 124 Unordentliche bezeichnet halten (1-3) . . . 124

Hochzeiten (4-8) . . . 125

Im biblischen Sinne frei, wieder zu heiraten (9-14) . . . 128

Eine ehebrecherische Ehe (15-17) . . . 131

Kindesmissbrauch (18-21) . . . 131

Gerichtsfalle unter Br¨ udern (22-23)¨ . . . 133

Naturkatastrophen (24-26) . . . 134

STICHWORTVERZEICHNIS 138

Kapitel (Abs¨

atze) Seite

(8)

1. Jehova hat ¨

Altesten die Aufgabeubertragen, sich¨ seiner kostbaren Schafe anzunehmen, die er mit dem Blut seines Sohnes erkauft hat (Apg. 20:28). Das ist eine schwere Verantwortung, doch mithilfe des heili- gen Geistes konnen sich¨ ¨

Alteste richtig um die Schafe kummern. Jehova ist als der h¨ ochste Aufseher selbst¨ ein Vorbild und hat auch seinen Sohn auf die Erde ge- sandt, der uns als „vortrefflicher Hirte“ ein Beispiel hinterließ (Joh. 10:11; 1. Pet. 2:21, 25). Gottes geschrie- benes Wort ist „nutzlich zum Lehren, zum Zurecht-¨ weisen, zum Richtigstellen der Dinge, zur Erziehung in der Gerechtigkeit“ (2. Tim. 3:16). Außerdem sorgt Je- hova durch den „treuen und verst¨

andigen Sklaven“

fur zeitgem¨ aße Anleitung (Mat. 24:45). Das vorliegen-¨ de Buch soll ¨

Altesten helfen, die Herde Gottes zu h¨ u- ten (1. Pet. 5:2).

2. ¨

Alteste finden in diesem Buch wichtige Informa- tionen uber ihre T¨ atigkeit in der Versammlung. Die¨ einzelnen Kapitel haben mit ihren Aufgabenbereichen zu tun. Jedes Kapitel und jeder Absatz ist nummeriert.

Bezugnahmen auf Absatze enthalten daher die Kapi-¨ tel- und die Absatznummer. Mit „5:10“ ist beispiels- weise Kapitel 5, Absatz 10 gemeint. Alle Querverwei- se erscheinen in dieser Form. Der Einfachheit halber wird nicht jede einzelne Aufgabe eines ¨

Altesten behan-

Kapitel eins

H ¨

utet die Herde Gottes

Ein guter Hirte ahmt Jehova und seinen Sohn nach. Wie zeigt sich seine Liebe zu den Schafen?

Er weidet sie Er leitet sie Er sch¨

utzt sie

(9)

delt. Bei Einzelheiten ist es eventuell notig, in anderen¨ Publikationen und Briefen an die ¨

Altestenschaft nach- zulesen. Jeder ¨

Alteste sollte auf kunftige theokratische¨ Anweisungen und ¨

Anderungen achten, um auf dem Laufenden zu bleiben.

3. Das Hauptziel eines ¨

Altesten besteht darin, die Schafe so zu behandeln, wie es Jehova, der h¨

ochste Aufseher, und sein Sohn tun (Eph. 5:1). Als ein Gott der Liebe und vollkommener Richter ist Jehova fur¨ Aufseher das Vorbild schlechthin, da er allezeit und in jeder Hinsicht gerecht ist.

Unser liebevoller Aufseher

4. Jehovas Liebe zu uns außert sich in Taten. Er¨ sandte seinen Sohn, der fur uns starb (Joh. 3:16). Er¨ hat uns die Wahrheit erkennen lassen und uns sogar ermoglicht, mit dem irdischen Teil seiner universel-¨ len Organisation verbunden zu sein (Joh. 6:44; Offb.

7:9, 10). Seiner Liebe sind unz¨

ahlige sch ¨

one Dinge zu- zuschreiben: Wir sind am Leben, haben Nahrung und Kleidung und sind relativ gesund. Er berucksich-¨ tigt liebevoll unsere Grenzen (Ps. 103:14). Wie viel Liebe er uns doch schenkt, obwohl wir sie nicht ver- dient haben! Sein Beispiel lehrt uns, wie wir anderen Liebe erweisen sollten, besonders unseren Brudern¨ und Schwestern in der Versammlung (1. Joh. 4:19).

5. Als liebevoller h¨

ochster Aufseher beh¨

utet und beschutzt Jehova sein Volk — buchst¨ ablich und geis-¨ tig (Ps. 145:20; Spr. 18:10). ¨

Alteste sollten ebenfalls Gottes Volk behuten und besch¨ utzen. Der Gedanke,¨ der dem griechischen Wort fur Aufseher zugrunde¨ liegt, ist der der sch¨

utzenden F¨

ursorge. ¨

Alteste sind aufmerksam, achten auf die Bedurfnisse der einzel-¨ nen Verkundiger und Familien und helfen bereitwil-¨ lig dort, wo es notig ist (Jes. 32:1, 2). Wenn wir Jeho-¨ va nachahmen, tragen wir dazu bei, dass sich die Herde in unserer Obhut sicher f ¨

uhlt und zufrieden ist (1. Thes. 2:7, 8).

(10)

Ein Gott, der Gerechtigkeit liebt und barmherzig ist 6. Wie Jehova mit der Rebellion in Eden umging, ließ seine Gerechtigkeit und Barmherzigkeit erkennen.

Das Urteil, das er ¨

uber die drei reuelosen Rebellen f¨ all- te, die sich gegen seine Souveranit¨ at aufgelehnt hat-¨ ten, war von Gerechtigkeit bestimmt. Als er einen Befreier fur die noch ungeborenen Nachkommen¨ Adams und Evas voraussagte, zeigte sich seine Barm- herzigkeit (1. Mo. 3:15). Um der Gerechtigkeit Gen¨

u- ge zu tun, hat er zwar zugelassen, dass die Mensch- heit als Vergeltung fur die S¨ unde leiden muss (5. Mo.¨ 32:4, 5). Aber in seiner Barmherzigkeit hat er fur den¨ Loskauf von Menschen gesorgt und ihnen ewiges Le- ben in Aussicht gestellt. Das L¨

osegeld entspricht voll und ganz der Gerechtigkeit: ein vollkommenes Leben fur ein vollkommenes Leben (1. Tim. 2:6). Welch ein¨ Zeichen von Barmherzigkeit ist doch das Losegeld! Ja,¨ unverdiente Gute f¨ ur uns alle, die wir darauf angewie-¨ sen sind! (Joh. 1:17; Eph. 1:7).

7. Jehova handelt gerecht und barmherzig gegen-

¨uber Einzelpersonen und auch Gruppen von Men- schen. David verdiente beispielsweise wegen seiner Sunde mit Bathseba den Tod, aber Gott erwies ihm¨ große Barmherzigkeit, weil er sein Verhalten aufrichtig und zutiefst bereute (2. Sam. 12:13; Ps. 51:4, 17). Der Nation Israel raumte Jehova die M¨ oglichkeit ein, zur¨ Braut Christi zu geh¨

oren. Als jedoch die erforderliche Anzahl nicht darauf einging, lud er barmherzigerweise die Samariter und schließlich Menschen von den Na- tionen dazu ein (Apg. 8:14; 10:45; 15:14; Rom. 11:25).¨

8. ¨

Alteste mussen im Umgang mit anderen gerecht¨ und barmherzig sein, auch wenn sie nicht ins Herz sehen konnen. Beim Ermahnen oder Richten sollten¨ sie sich stets an den Maßstab Gottes halten. Was Jeho- va von ihnen erwartet, geht aus 5. Mose 1:16, 17; Mi- cha 6:8 und Matthaus 5:7 hervor. Ihre Liebe zu Un-¨ parteilichkeit, Gerechtigkeit und Barmherzigkeit hilft ihnen, die Versammlung rein zu erhalten und den Glauben der Herde zu st¨

arken.

(11)

9. Um als ¨

Altester etwas zu bewirken, muss man mit Jehovas kostbaren Schafen so umgehen wie er — mit liebender Gute, Unparteilichkeit und Barmherzig-¨ keit beim Richten. Gottes Volk und — was noch wichti- ger ist — Jehova und sein Sohn schatzen es sehr, wenn¨ man sich eifrig in der Versammlung einsetzt. Wir be- ten darum, dass Jehova mit dem Geist ist, den ¨

Alteste bekunden (2. Tim. 4:22).

(12)
(13)

1. Jehova hat Jesus Christus als Haupt der Christen- versammlung eingesetzt (Eph. 1:22, 23). In Offenba- rung 1:20 wird Jesus als jemand dargestellt, der die gesalbten ¨

Altesten in seiner Rechten halt, wodurch an-¨ gedeutet wird, dass er auf alle ¨

Altestenschaften Einfluss nimmt, damit der Wille Jehovas getan wird (reS. 28-29, 136). Jesus als Haupt der Versammlung anzu- erkennen f¨

ordert die Zusammenarbeit und die Einigkeitder ¨

Altestenschaft. Ein ¨

Altester beweist, dass er sich der Leitung Christi unterstellt, wenn er

˙ sich bei Entscheidungen von der Bibel leiten lasst¨ (Joh. 7:16-18);

˙ sich an Anweisungen halt, die von Vertretern des¨

„treuen und verstandigen Sklaven“ kommen, wie¨ zum Beispiel vom Zweigkomitee, von reisenden Aufsehern oder anderen, die von der leitenden Korperschaft mit Aufsichtsfunktionen betraut¨ wurden (Mat. 24:45-47; Heb. 13:17);

˙ der Versammlung oder der ¨

Altestenschaft we- der personliche Ansichten noch willk¨ urlich aufge-¨ stellte Regeln aufdrangt (1. Kor. 4:6);¨

Kapitel zwei

Wie die ¨

Altesten als Gremium zusammenarbeiten

Unter Beweis stellen, dass man Jesus als Haupt der Versammlung anerkennt

¨Altestensitzungen produktiv gestalten

Gut zusammenarbeiten, um fur die Bed¨ urfnisse¨ der Versammlung zu sorgen

Als Geistesmenschen untereinander Frieden halten

(14)

˙ Mitaltesten aufmerksam zuh¨ ort (R¨ om. 12:10b;¨ Jak. 1:19);

˙ jeden Einzelnen in der Versammlung, Mitalteste¨ eingeschlossen, freundlich und liebevoll behan- delt und nicht uber sie herrscht (Mat. 11:28-30;¨ Joh. 21:15-17; 1. Pet. 5:1-3, 5);

˙ betet, falls eine ¨

Altestensitzung ins Stocken zu ge- raten scheint (Jak. 1:5).

¨Altestensitzungen 2. Die ¨

Altestenschaft entspricht dem biblischen Vorbild (Apg. 14:23; 20:17; Tit. 1:5; vergleiche 1. Ko- rinther 12:19, 20). Wenn die ¨

Altestenschaft eine An- gelegenheit bespricht, kann Christus durch den heiligen Geist irgendeinen ¨

Altesten beeinflus- sen,etwas zu sagen, was zu einer klugen Entscheidung fuhrt, zu der die¨ ¨

Altesten nicht gelangt waren, wenn¨ sie als Einzelne zurate gezogen worden waren (Apg.¨ 15:6-21).

3. Wann ¨

Altestensitzungen stattfinden soll- ten:Normalerweise h¨

alt die ¨

Altestenschaft viermal im Jahr eine Sitzung ab. Außer den zwei Sitzungen, die in Verbindung mit den Besuchen des Kreisaufsehers statt- finden, sollte etwa drei Monate nach jedem Besuch eine weitere eingeplant werden. Bei Bedarf kann die ¨

Al- testenschaft jederzeit zusatzliche Sitzungen anberau-¨ men. Diese sollten sich auf den eigentlichen Anlass be- schranken.¨ ¨

Außerungen sollten kurz und sachbezogen sein. Unnotige oder¨ uberaus lange Sitzungen nehmen¨ kostbare Zeit in Anspruch, die ¨

Alteste besser mit ihrer Familie, im Predigtdienst oder bei Hirtenbesuchen ver- bringen konnen (Mat. 24:14; 1. Tim. 3:4; 1. Pet. 5:2).¨ Bevor der Koordinator der ¨

Altestenschaft die Tagesord- nung aufstellt, erkundigt er sich bei jedem ¨

Altesten, ob dieser etwas fur die Tagesordnung vorschlagen m¨ ochte.¨ Die Tagesordnung fur die Sitzung anl¨ asslich des Be-¨ suchs des Kreisaufsehers stellt der Kreisaufseher selbst auf. Er sollte aber auch den Koordinator fragen, was die

(15)

¨Altestenschaft besprechen m¨ochte. Eine Sitzung dauert normalerweise nicht langer als zwei Stunden.¨

4. Es ist zwar nicht verkehrt, wenn sich ein ¨

Altester wegen einer Angelegenheit an das Zweigburo wendet,¨ weil er das fur notwendig h¨ alt. Doch im Allgemeinen¨ ist es besser, die Angelegenheit zuerst als ¨

Altestenschaft zu besprechen. Falls es dann noch notig erscheint,¨ kann an das Zweigburo¨ geschriebenwerden. Handelt es sich um eine wirklich dringende Angelegenheit, in der die Hilfe des Zweigb¨

uros ben¨

otigt wird, sollten am besten zwei ¨

Alteste gemeinsam anrufen, die Situation schildern und die erhaltene Anweisung notieren.

5. Vorschl ¨ age f¨

ur Tagesordnungspunkte von

¨Altestensitzungen: Geistige Dinge sollten den Vor- rang haben (Phil. 1:9-11). Passende Anregungen erhalt¨ man, wenn man in Betracht zieht, was in den Briefen an Timotheus und Titus sowie in Texten wie Apostelge- schichte 20:17-35 und 1. Petrus 5:1-11 steht. Notigen-¨ falls kann man auf der Tagesordnung auch Zeit fur rein¨ technische Dinge vorsehen. Dazu w ¨

urden auch Angele- genheiten zahlen, die ein einzelner¨ ¨

Altester, das Dienst- komitee der Versammlung oder das Instandhaltungs- komitee nicht allein regeln konnen. Der Koordinator¨ der ¨

Altestenschaft sollte jedem ¨

Altesten lange genug im Voraus eine Ausfertigung der Tagesordnung geben, da- mit noch Zeit bleibt, nachzuforschen und unter Gebet daruber nachzudenken (Spr. 21:5).¨

6. Der Koordinator der ¨

Altestenschaft gibt bei der Besprechung das Tempo vor, halt sich so eng wie m¨ og-¨ lich an die Tagesordnung und hebt die Hauptpunkte hervor. Einen neuen Punkt sollte er erst dann zur Spra- che bringen, wenn der vorherige besprochen worden ist. So sorgt er f¨

ur einen reibungslosen Ablauf. Der Se- kretar oder ein anderer¨ ¨

Altester wird dafur bestimmt,¨ festzuhalten, was entschieden wurde, wer sich einer Sa- che annimmt und bis wann sie abgeschlossen sein soll- te. In einigen Fallen kann der Koordinator den¨ ¨

Altesten, der einen Punkt vorgeschlagen hat, darum bitten, die- sen selbst vorzutragen.

(16)

7. Sitzungen sind nutzbringender, wenn die ¨ Al- testen mit „Freimut der Rede“ ihre Meinung sagen (1. Tim. 3:13). Der Koordinator sollte nicht dominieren und sich gut ¨

uberlegen, wann und wie er sich ¨ außert.

In ¨

Altestensitzungen darf es weder Zorn noch Streitge- sprache geben (1. Tim. 2:8). Zu einem Punkt, der ge-¨ rade behandelt wird, sollte man nur Stellung nehmen, wenn man etwas von Bedeutung hinzuzuf¨

ugen hat (Spr. 10:19).

8. Es sollte m ¨

oglich sein, dass die meisten Ent- scheidungen der ¨

Altestenschaft einstimmig ge- troffen werden (Apg. 15:25). Die ¨

Altesten sollten ihre Entscheidungen stets im Einklang mit bibli- schen Grundsatzen und schriftlichen Anweisungen des¨

„treuen und verstandigen Sklaven“ f¨ allen (Mat. 24:45).¨ Sofern keine speziellen biblischen Gesetze eine Rolle spielen oder keine Anweisung des treuen Sklaven vor- liegt, ist ihr Urteilsvermogen ausschlaggebend und das,¨ was sie mit ihrem Gewissen vereinbaren konnen. Dabei¨ sollte erstens das Wohl der gesamten Versammlung be- rucksichtigt werden und zweitens, wie man unmittel-¨ bar betroffenen Personen geistig helfen kann.

9. Wenn etwas besprochen wird, sollte niemand auf seiner personlichen Ansicht bestehen.¨ Falls kei- ne Einstimmigkeit erreicht wird, sollte die Min- derheit die endg¨

ultige Entscheidung bereitwillig unterst¨

utzen. Ist die Minderheit der Meinung, die Entscheidung sei nicht biblisch begrundet, sollte sie¨ trotzdem mit den ubrigen¨ ¨

Altesten weiterhin zusam- menarbeiten und die Angelegenheit wahrend des regu-¨ laren Besuchs des Kreisaufsehers ansprechen. Bei einer¨ dringenden Angelegenheit kann an das Zweigburo ge-¨ schrieben werden.

Wie die ¨

Altestenschaft organisiert ist 10. Die ¨

Altestenschaft sollte gut organisiert sein, damit sie sich der Bedurfnisse der Versammlung¨ annehmen kann. Alle ¨

Altesten sollten ihre speziellen Aufgaben kennen. Wie die einzelnen Teile des mensch-

(17)

lichen Korpers ohne direkte Mitwirkung anderer Tei-¨ le bestimmte Funktionen ausfuhren, so haben¨ ¨

Alteste bei ihren speziellen Aufgaben einen gewissen Entschei- dungsspielraum (1. Kor. 12:12-31). In jeder Versamm- lung gibt es bestimmte grundlegende Aufgaben, die im Folgenden beschrieben werden.

Koordinator der ¨

Altestenschaft

11. Der Koordinator sollte moglichst jemand sein,¨ der schon viele Jahre loyal mit der Organisation zusam- mengearbeitet hat. Die Versammlung sollte ihn wegen seines Einsatzes im Predigtdienst und seiner Anstren- gungen als Hirte achten (Apg. 20:24, 31). Er sollte gut organisieren konnen und seine Aufgaben ernst neh-¨ men (Rom. 12:8). Er sollte wirklich dem¨ utig sein, seine¨ Mitaltesten sch¨ atzen und sich bewusst sein, wie wert-¨ voll eine Menge von Ratgebern ist (Spr. 15:22; Phil.

2:3, 4; Jak. 4:10). Er sollte Menschen lieben, an ihnen interessiert und auf ihr geistiges Wohl bedacht sein (Joh. 13:34, 35; 15:13; 1. Pet. 5:2, 3). Er sollte von der ¨

Altestenschaft geachtet und unterstutzt werden. Er¨ muss zuganglich und ein Geistesmensch sein.¨

12. Zu den Aufgaben des Koordinators gehort Fol-¨ gendes:

˙ Er hat den Vorsitz bei den ¨

Altestensitzungen.

˙ Im Katastrophenfall setzt sich der Koordinator oder ein anderer ¨

Altester mit den Gruppenaufse- hern in Verbindung, um sichuber die Situation in¨ jedem Haushalt zu unterrichten (km 2/97 S. 7).

Danach informiert er den Kreisaufseher daruber.¨

˙ Ihm unterstehen die Ordner und die Bruder, die¨ sich um die Beschallung und die Buhne k¨ um-¨ mern. Ein anderer ¨

Altester kann ihn dabei unter- stutzen.¨

˙ Er empfangt die Versammlungspost und leitet sie¨ an den Sekretar weiter, der sie in Umlauf gibt und¨ ablegt.

Er sollte noch keine 80 Jahre alt sein.

(18)

˙ Er stellt fur die regul¨ aren¨ ¨

Altestensitzungen eine Tagesordnung sowohl mit biblischen als auch praktischen, organisatorischen Punkten auf.

˙ Er stellt fest, ob sich die ganze ¨

Altestenschaft mit einer bestimmten Angelegenheit befassen muss oder nur ein oder zwei ¨

Alteste, damit die Zeit der gesamten ¨

Altestenschaft nicht unnotig bean-¨ sprucht wird (w9615. 1. S. 18 Abs. 13-14).

˙ Er vergewissert sich, dass die Entscheidungen der¨ Altesten in angemessener Weise umgesetzt wer- den.

˙ Er teilt die Programmpunkte der Dienstzusam- menkunft zu. Dabei kann er einen ¨

Altesten um Mithilfe bitten.

˙ Er teilt die Bruder ein, die f¨ ur das Versammlungs-¨ bibelstudium als Leiter und Leser vorgesehen sind. Ein ¨

Altester kann ihm dabei helfen.

˙ Er ladt die Redner der¨ offentlichen Vortr¨ age¨ ein. Ein ¨

Altester oder geeigneter Dienstamtgehilfe kann ihm dabei helfen.

˙ Er genehmigt alle Bekanntmachungen, besonders wenn es sich um Rechtskomiteeangelegenheiten handelt.

˙ Er kummert sich darum, dass der Kreisaufseherbe-¨ such in allen Einzelheiten vorbereitet wird.

˙ Er hat den Vorsitz, wenn sich das Versammlungs- dienstkomitee mit Bewerbungen um den allge- meinen oder Hilfspionierdienst befasst, mit Be- werbungen um nicht zugeteiltes Gebiet oder auf Veranlassung des Zweigburos mit¨ ahnlichen An-¨ gelegenheiten.

˙ Er (sofern anwesend) ruft die ¨

Altestenschaft zu- sammen, wenn eine Sache ans Licht kommt und ein Rechtskomitee gebildet werden muss.

˙ Er sorgt dafur, dass zwei¨ ¨

Alteste (ein Vertreter des Versammlungsdienstkomitees und im Normalfall der Gruppenaufseher) mit jemand zusammen- kommen, der ein Verkundiger werden m¨ ochte.¨

(19)

˙ Er entscheidet zusammen mit dem Dienstaufse- her, ob es ratsam ist, dass ein Verkundiger mit¨ dem Kind eines anderen Zeugen Jehovas die Bibel studiert (km11/03 S. 3).

˙ Er sorgt dafur, dass¨ ¨

Alteste mit Taufbewerbern zu- sammenkommen, um die Tauffragen zu bespre- chen. Benotigt der zugeteilte¨ ¨

Alteste bei der Be- sprechung mit einer Schwester noch eine zweite Person, sollte der Bruder einen weiteren ¨

Altesten mitnehmen. Zur Besprechung der Fragen unter

„Teil I — Grundlehren der Bibel“ und „Teil III — Je- hovas Einrichtung“ kann notigenfalls auch ein¨ geeigneter Dienstamtgehilfe den zugeteilten ¨

Altes- ten begleiten. In Versammlungen mit sehr weni- gen ¨

Altesten konnen geeignete Dienstamtgehil-¨ fen, von denen bekannt ist, dass sie Dinge gut einschatzen und beurteilen k¨ onnen, beauftragt¨ werden, die Fragen unter „Teil I — Grundlehren der Bibel“ und „Teil III — Jehovas Einrichtung“ zu besprechen. Falls der zugeteilte Dienstamtgehilfe zur Besprechung mit einer Schwester jemand mit- nehmen muss, sollte er einen anderen geeigneten Dienstamtgehilfen hinzuziehen. Zur Besprechung der Fragen unter „Teil II — Jehovas gerechte Anfor- derungen“ sollten immer nur ¨

Alteste eingeteilt werden.

˙ Fur jeden Verk¨ undiger, der ein Jahr getauft ist,¨ teilt er zwei ¨

Alteste ein, die mit dem Betref- fenden zusammenkommen, ihn ermuntern und ihm praktische Anregungen geben (einer der ¨

Al- testen sollte der Gruppenaufseher des Verk ¨

undi- gers sein).

˙ Er sorgt fur die viertelj¨ ahrliche Pr¨ ufung der Ver-¨ sammlungskonten.

˙ Er genehmigt die Begleichung aller laufenden Kosten der Versammlung.

˙ Er genehmigt, was an der Bekanntmachungsta- fel im K¨

onigreichssaal ausgehangt wird (km¨ 1/89 S. 8).

(20)

13. Wenn notig empfiehlt der Kreisaufseher am¨ Ende seines regularen Besuchs dem Zweigb¨ uro ei-¨ nen neuen Koordinator der ¨

Altestenschaft. Wird zwi- schen den Besuchen des Kreisaufsehers eine vorl¨ aufige¨ Anderung vorgenommen, sollte die ¨

Altestenschaft so- gleich in einem vom Versammlungsdienstkomitee un- terschriebenen Brief das Zweigburo davon unterrich-¨ ten und die ¨

Anderung begrunden. Dem Brief sollte¨ eineAdress ¨

anderung — Koordinator/Sekret ¨

ar(S-29) bei- gefugt werden.¨

14. Falls der Koordinator einige Zeit abwesend ist, sollte die ¨

Altestenschaft aus ihren Reihen einen Vertre- ter bestimmen. Er wird in dieser Zeit den Schriftver- kehr erledigen.

Sekretar¨ 15. Die ¨

Altestenschaft wahlt den Sekret¨ ar aus und¨ unterrichtet das Zweigburo mit der¨ Adress ¨

anderung — Koordinator/Sekret ¨

ar (S-29) davon. Der Sekretar sollte¨ gut organisieren konnen und daf¨ ur bekannt sein, dass¨ er nichts hinausschiebt (Rom. 12:11). Er sollte eine les-¨ bare Schrift haben und sich verstandlich ausdr¨ ucken¨ konnen. Wenn n¨ otig kann die¨ ¨

Altestenschaft einen ¨ Al- testen bestimmen, der ihm hilft, oder einen Dienst- amtgehilfen, der sich gewisser Routineangelegenheiten annimmt.

16. Zu den Aufgaben des Sekretars geh¨ ort Folgen-¨ des:

˙ Er achtet auf eine ordentliche Ablage der Ver- sammlungsunterlagen, einschließlich der Briefe des Zweigburos.¨

˙ Er bewahrt die Versammlungsunterlagen, auch die Verk ¨

undigerberichtskarten der Versammlung (S-21), an einem sicheren Ort auf (wenn mog-¨ lich im Konigreichssaal), zu dem jeder¨ ¨

Alteste bei Bedarf Zugang hat. Der Sekretar tr¨ agt zwar¨ die Hauptverantwortung dafur, dass die Ver-¨ sammlungsablage in ordentlichem Zustand ist, aber jeder ¨

Alteste kann einen Schlussel zur Ver-¨ Siehe den

Brief an alle Ältestenschaften vom 13. Juli 2014 über Ernennung und Streichung von Ältesten und Dienstamtgehilfen.

Gemäß dem Brief an alle Ältestenschaften vom 7. September 2011 wurde dieser Aufzählungspunkt aktualisiert, was Schlüssel zur Versammlungsablage betrifft.

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sammlungsablage erhalten. Jeder ¨

Alteste sollte ohne Weiteres die Verk ¨

undigerberichtskarten der Versammlung, die Briefe des Zweigburos und¨ andere allgemeine Unterlagen einsehen konnen.¨ Verschlossene Briefe mit vertraulichen Berichten

¨uber Rechtsf¨alle d¨urfen nur von ¨

Altesten, die un- mittelbar mit der Angelegenheit zu tun haben, ge-

¨offnet und eingesehen werden.

˙ Er verwahrt zugeklebte Umschl¨

age mit vertrau- lichen Unterlagen uber Disziplinarverfahren, ein-¨ schließlich der Berichte der Rechtskomitees.

Informationen uber jemand, der des Kindes-¨ missbrauchs beschuldigt worden ist, sollten unter den vertraulichen Versammlungsunterlagen auf Dauer abgelegt und mit „Nicht vernichten“ ge- kennzeichnet werden. Das gilt auch, wenn der Kindesmissbrauch nicht nachgewiesen ist.

˙ Er ist fur diejenigen zust¨ andig, die die Konten f¨ uh-¨ ren.

˙ Er lasst Kopien aller Briefe des Zweigb¨ uros und rei-¨ sender Aufseher unter den ¨

Altesten zirkulieren und legt das Original zu Nachschlagezwecken ab.

˙ Er verwahrt Unterlagenuber Eigentumsrechte, die¨ den Konigreichssaal betreffen,¨ uber Darlehen und¨ Versicherungen sowie Vertragsurkunden und an- dere Dokumente.

˙ Er fuhrt eine Liste¨ uber gesch¨ aftliche Dinge,¨ die die ¨

Altesten oder die Versammlung erledigen m ¨

ussen, zum Beispiel das Bezahlen von Strom-, Wasser-, Telefonrechnungen und Steuern sowie die Erledigung anderer behordlicher Angelegen-¨ heiten.

˙ Er unterrichtet den Koordinator, wenn nach der Taufe eines Verkundigers ein Jahr vergangen ist.¨

˙ Er kummert sich um Angelegenheiten, die mit¨ dem Bezirkskongress zu tun haben.

˙ Zusammen mit dem Dienstaufseher organisiert er Hilfe fur Unt¨ atige. (Siehe 4:12, 15.)¨

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˙ Er stellt die Predigtdienstberichte zusammen und halt die¨ Verkundigerberichtskarten der Versammlung¨ auf dem Laufenden. Er unterrichtet Gruppen- aufseher unverzuglich, wenn Verk¨ undiger ihrer¨ Gruppe fur einen Monat keinen Bericht abgegeben¨ haben.

˙ Er ubermittelt den Monatsbericht unverz¨ uglich;¨ bei Bedarf verschickt er auch andere Post wie Litera- turbestellungen.

˙ Er informiert die ¨

Altestenschaftuber irgendwelche¨ Probleme, die die Pioniere haben. Mit dem Dienst- aufseher geht er zur Mitte des Dienstjahres die Be- richte der allgemeinen Pioniere durch, damit allen geholfen werden kann, denen es schwerfallt, das¨ Stundenziel zu erreichen.

˙ Wenn ein Verkundiger in eine andere Versamm-¨ lung wechselt, sendet der Sekretar umgehend die¨ Verk ¨

undigerberichtskarte der Versammlungund ein vom Versammlungsdienstkomitee unterschriebe- nes Einfuhrungsschreiben an die neue Versamm-¨ lung, ohne auf eine formelle Anfrage von dort zu warten. Zieht ein Verkundiger zu, bittet er dessen¨ fruhere Versammlung n¨ otigenfalls um diese Unter-¨ lagen.

˙ Er achtet darauf, dass fur den Ordnungsdienst gen¨ u-¨ gend FormulareBericht ¨

uber den Zusammenkunfts- besuch(S-3) vorratig sind.¨

Dienstaufseher

17. Dem Dienstaufseher liegt viel am Predigtdienst der Verk¨

undiger und daran, wie effektiv sie ihn durch- fuhren. Er geht gern in den Dienst und spornt andere¨ an, ihr Bestes zu geben. Er ist geschickt in verschiede- nen Dienstzweigen, kann andere schulen und ist da- rauf bedacht.

18. Zu den Aufgaben des Dienstaufsehers gehort¨ Folgendes:

˙ Er plant regelmaßige Besuche bei allen Predigt-¨ dienstgruppen ein, sodass er jeden Monat eine an- Siehe den Brief an alle

Ältestenschaften vom 17. November 2010 über Einführungsschreiben.

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dere Gruppe besucht. (In kleineren Versammlun- gen kann er vielleicht jede Gruppe zweimal im Jahr besuchen.) Anlasslich seines Besuchs leitet er¨ Zusammenkunfte f¨ ur den Predigtdienst, ist mit¨ der Gruppe im Dienst von Haus zu Haus t¨

atig und hilft Verkundigern bei R¨ uckbesuchen und Bi-¨ belstudien. Er sieht mit dem Gruppenaufseher dieVerk ¨

undigerberichtskarten(S-21) durch und er- kundigt sich, wann und wo die Zusammenkunfte¨ fur den Predigtdienst stattfinden und wie sie un-¨ terstutzt werden.¨

˙ Er uberlegt sich, wann und wo Predigtdienstzu-¨ sammenkunfte tags¨ uber und abends am g¨ unstigs-¨ ten stattfinden konnen. Er stellt je nach Bedarf im¨ Einklang mit der ¨

Altestenschaft einen Plan auf und teilt die Leiter ein. Er organisiert das Zeugnis- geben an Feiertagen und bei besonderen Aktio- nen.

˙ Wenn das Versammlungsgebiet groß genug ist, er- muntert er dazu, sich personliche Gebiete geben¨ zu lassen, und uberwacht deren Bearbeitung (km¨ 12/06 S. 8;odS. 103-104;km7/81 S. 3).

˙ Er ist aufrichtig an der Bibelstudientatigkeit inte-¨ ressiert, hilft Verkundigern, zielgerichtete Studien¨ zu leiten und Interessierte zur Organisation zu f ¨

uhren.

˙ Er ist zustandig f¨ ur die Br¨ uder, die sich um die Li-¨ teratur, die Zeitschriften und die Gebiete kum-¨ mern. Er achtet darauf, dass fur bevorstehende Ak-¨ tionen genugend Literatur auf Lager ist und stets¨ ausreichend Formulare wie Predigtdienstberichte (S-4) vorratig sind (km¨ 7/92 S. 3;km4/87 S. 4;km 4/86 S. 3).

˙ Er uberpr¨ uft mit dem Literaturdiener, wie viel Li-¨ teratur beim Zweigburo bestellt werden sollte.¨

˙ Einmal im Jahr geht er die Gebietsunterlagen durch und fertigt eine Liste von Namen und Ad- ressen von Personen an, bei denen es nicht ratsam

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ist, vorzusprechen. Unter seiner Leitung stellen¨ Alteste fest, ob diese Personen eventuell nichts ge- gen einen Besuch von Zeugen Jehovas h¨ atten. Die¨ Altesten halten sich dabei an aktuelle Anweisun- gen des Zweigburos.¨

˙ Gegebenenfalls schl¨

agt er dem Versammlungs- dienstkomitee vor, einen Verk¨

undiger einer ande- ren Predigtdienstgruppe zuzuteilen.

˙ Er entscheidet zusammen mit dem Koordinator der ¨

Altestenschaft, ob es ratsam ist, dass ein Ver- kundiger mit dem Kind eines anderen Zeugen Je-¨ hovas die Bibel studiert (km11/03 S. 3).

˙ Mit dem Sekret¨

ar geht er zur Mitte des Dienstjah- res die Berichte der allgemeinen Pioniere durch, damit allen geholfen werden kann, denen es schwerfallt, das Stundenziel zu erreichen.¨

˙ Zusammen mit dem Sekretar organisiert er Hilfe¨ fur Unt¨ atige. (Siehe 4:12, 15.)¨

Versammlungsdienstkomitee

19. Das Versammlungsdienstkomitee ist unter der Leitung der ¨

Altestenschaft tatig. Es besteht aus dem¨ Koordinator, dem Sekretar und dem Dienstaufseher¨ und kann bestimmte weniger wichtige Entscheidungen treffen, die im Sinne der ganzen ¨

Altestenschaft sind.

Diese Br ¨

uder fungieren jedoch nicht unabh¨ an- gig von der ¨

Altestenschaft und ihre Meinung hat nicht mehr Gewicht als die der anderen ¨

Altesten.

20. Falls außergewohnliche Faktoren eine Rolle¨ spielen oder das Dienstkomitee sich nicht sicher ist, wie die ¨

Altestenschaft uber eine Angelegenheit denkt,¨ sollte die ganze ¨

Altestenschaft daruber sprechen und¨ eine Entscheidung treffen.

21. Zu den Aufgaben des Versammlungsdienstko- mitees gehort Folgendes:¨

˙ Es genehmigt die Nutzung des Konigreichssaals¨ bei Hochzeiten und Todesfallen (km¨ 11/08 S. 3;od S. 42, 122).

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˙ Es teilt Verkundiger den Predigtdienstgruppen zu,¨ nachdem es sich mit den betreffenden Gruppen- aufsehern beraten hat.

˙ Es unterschreibt Korrespondenz, die mit der Er- nennung oder Streichung von ¨

Altesten, Dienst- amtgehilfen oder Pionieren zu tun hat.

˙ Es unterschreibt das Einf¨ uhrungsschreiben an die¨ Altesten der neuen Versammlung eines Verkundi-¨ gers.

˙ Es bearbeitet Bewerbungen um den Hilfspionier- dienst und allgemeinen Pionierdienst, den Be- theldienst und um andere besondere Aufgaben.

˙ Es unterschreibt Unterkunftsanforderungen von Verkundigern mit besonderen Bed¨ urfnissen (km¨ 12/07 S. 3 Abs. 6).

˙ Es schreibt an das Zweigburo, wenn ein Verk¨ undi-¨ ger umziehen und wissen mochte, in welchen¨ Versammlungen Hilfe dringender benotigt wird¨ (odS. 111-112).

˙ Es entscheidet, ob Unterlagen uber jemand, der¨ vor funf Jahren wiederaufgenommen wurde, ver-¨ nichtet werden, falls keiner mehr von dem be- treffenden Rechtskomitee verfugbar ist oder den¨ Erfordernissen entspricht. Es kann auch andere¨ Alteste mit der Angelegenheit betrauen.

˙ Mochte ein Studierender ungetaufter Verk¨ undiger¨ werden, ist ein Vertreter des Dienstkomitees bei der Besprechung anwesend (w8815. 11. S. 17).

˙ Ein Bruder vom Dienstkomitee veranlasst, dass mit einem Untatigen, der vor¨ ubergehend geisti-¨ gen Beistand benotigt, ein Studium durchgef¨ uhrt¨ wird (siehe 4:15;odS. 85-86).

˙ Falls ein Bruder vom Dienstkomitee abwesend ist, kann ihn ein anderer ¨

Altester vertreten.

Gruppenaufseher

22. Der Gruppenaufseher hilft allen in seiner Grup- pe Fortschritte zu machen (1. Tim. 4:15). Er sollte ein

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aufmerksamer, fursorglicher Hirte und eifriger Verk¨ un-¨ diger sein. Gruppenaufseher werden von der ganzen¨ Altestenschaft ausgewahlt. Ein Gruppenaufseher hat¨ eine große Verantwortung.Deshalb sollte die ¨

Altes- tenschaft diejenigen ¨

Altesten daf¨

ur bestimmen, die am geeignetsten sind, allen diesen Aufgaben nachzukommen.

23. Zu seinen Aufgaben gehort Folgendes:¨

˙ Er ist an der geistigen Gesinnung eines jeden in seiner Predigtdienstgruppe interessiert.

Er achtet darauf, wer in den Versammlungszu- sammenkunften fehlt, versucht den Grund he-¨ rauszufinden und leistet die notige Hilfe. Zusam-¨ men mit seinem Gehilfen (oder einem anderen¨ Altesten oder einem geeigneten Dienstamtgehil- fen) plant er, alle in seiner Gruppe regelmaßig zu¨ besuchen, um sie zu ermutigen und zu beraten.

Ihm liegen besonders Schwache, Kranke, Nieder- geschlagene und solche am Herzen, die unregel- maßig in die Zusammenk¨ unfte kommen oder im¨ Predigtdienst unregelmaßig oder unt¨ atig sind.¨

˙ Er hilft den Dienstamtgehilfen in seiner Gruppe, Fortschritte zu machen, und schult sie, damit sie sich f ¨

ur weitere Aufgaben in der Versammlung eignen. Besucht er jemand, der ernste Probleme hat, ist es am besten, dass ihn ein ¨

Altester begleitet. Doch wenn er andere Verkundiger ermutigen m¨ ochte, kann er einen¨ Dienstamtgehilfen mitnehmen. Er kann ihn bit- ten, sich darauf vorzubereiten, eine Schriftstelle oder einen Gedanken aus einer Veroffentlichung¨ zu behandeln, eine ermunternde Erfahrung zu erzahlen oder zu beten. So kann der Aufseher¨ feststellen, wie der Dienstamtgehilfe vorgeht. An- schließend unterhalt sich der Aufseher mit dem¨ Dienstamtgehilfen daruber, warum er bei dem Be-¨ such so oder so vorgegangen ist.

˙ Er unterst ¨

utzt jeden in der Gruppe dabei, sich gem¨

aß seinen M¨

oglichkeiten regelm ¨ a- Siehe den Brief an

alle Ältestenschaften vom 2. Februar 2014 über Hirtentätigkeit.

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ßig und freudig am Predigtdienst zu beteili- gen. Er ist wenn moglich am Wochenende bei¨ den Zusammenkunften f¨ ur den Predigtdienst und¨ leitet sie. Falls er nicht da sein kann, sorgt er da- fur, dass sich entweder sein Gehilfe oder ein ande-¨ rer geeigneter Verkundiger der Gruppe annimmt.¨ Mit seinem Gehilfen sieht er regelmaßig die Be-¨ richtskarten der Gruppe durch, um festzustellen, wo die St¨

arken und die Schw¨

achen im Predigt- dienst liegen. (Mit einem Gehilfen, der kein ¨

Altes- ter oder Dienstamtgehilfe ist, spricht er lediglich daruber.) Er verabredet sich regelm¨ aßig mit jedem¨ Einzelnen fur den Predigtdienst, um ihn zu ermu-¨ tigen und in allen Dienstzweigen zu schulen. Er hilft mit, die monatlichen Predigtdienstberichte einzusammeln, und versucht, verspatete Berichte¨ so schnell wie moglich zu bekommen und dem¨ Sekretar zu geben. Wenn jemand einen ganzen¨ Monat nicht im Predigtdienst war, bietet er sofort seine Hilfe an.

Wachtturm-Studienleiter

24. Der Wachtturm ist das wichtigste Mittel des treuen und verstandigen Sklaven zum Austeilen der¨ geistigen Speise. Der von der ¨

Altestenschaft ausgewahl-¨ teWachtturm-Studienleiter sollte daher einer ihrer besten Lehrer sein (Jak. 3:1). Er sollte auch „großen Freimut der Rede“ haben (1. Tim. 3:13).

25. Die folgenden Hinweise sollen dem Leiter hel- fen, seine Aufgabe so zu erfullen, dass die Versamm-¨ lung den großten Nutzen aus dem Studium zieht (w03¨ 1. 9. S. 21-22).

˙ Seine kurzen, gut vorbereiteten einleitenden Bemerkungendauern eine bis eineinhalb Minu- ten. Er hebt das Thema und den Thematext her- vor und weckt Interesse fur das Studium. Dabei¨ kann er auf die Zwischentitel hinweisen, Wie- derholungsfragen anfuhren oder zwei, drei rhe-¨ torische Fragen aufwerfen, die beim Studium

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beantwortet werden. Er strahlt Herzlichkeit und Begeisterung aus.

˙ Er sollte nicht zu viele oder zu lange Kom- mentare geben. Kommentare der Anwesenden fasst er weder zusammen noch baut er sie aus.

Wird zu einem wichtigen Punkt kein Kommentar gegeben, kann er vielleicht durch eine gezielte Zu- satzfrage die Anwesenden zu einem passenden Kommentar anregen. Allerdings sollte er nicht unnotigerweise Zusatzfragen stellen, weil dadurch¨ das Kommentargeben eher gehemmt wird.

˙ Er konzentriert sich auf das Thema und die Hauptpunkte und hebt den praktischen Wert des Stoffes hervor, statt Einzelheiten zu betonen. Beim Verfassen der Artikel wurde bereits viel nachgeforscht. Deshalb halt er sich zur¨ uck,¨ umfangreichen theokratischen oder weltlichen Stoff aus eigenen Nachforschungen anzufuhren.¨

˙ Er stellt die Bilder und die K ¨

asten heraus.

˙ Er stellt die Bibel in den Mittelpunktund er- muntert die Anwesenden, sich zu den Schrift- stellen im Artikel zu außern. Die mit „Lies“ ge-¨ kennzeichneten Schriftstellen lasst er lesen und¨ kommentieren. Die Abs¨

atze sollten aber ohne Un- terbrechung vorgelesen werden.

˙ Er ermuntert dazu, dass sich so viele wie m ¨

oglich beteiligen.Taktvoll wirkt er darauf hin, dass die Anwesenden zuerst eine direkte Antwort auf die Studienfrage geben. Danach konnten zum¨ Beispiel angefuhrte Schriftstellen, unterst¨ utzen-¨ de Beweise und der praktische Bezug des Stof- fes kommentiert werden. Er ermuntert dazu, die Kommentare in eigene Worte zu kleiden, und ruft immer nur eine Person auf. Er sollte nicht ungehalten reagieren, falls die Antworten nicht prompt gegeben werden.

˙ Er stellt die Wiederholungsfragen.

˙ Er beschrankt sich bei seinen abschließenden Be-¨ merkungen auf weniger als eineinhalb Minuten.

Siehe den Brief an alle Ältestenschaften vom 22. April 2012 über das Lesen von Schrifttexten beim Wachtturm-Studium.

(29)

˙ Er verwendet auf das eigentliche Studium nicht mehr als 60 Minuten (Lieder und Schlussgebet nicht eingeschlossen).

Aufseher der Theokratischen Predigtdienstschule 26. Fur diese Aufgabe sollte die¨ ¨

Altestenschaft ei- nen guten Lehrer auswahlen, da in der Theokrati-¨ schen Predigtdienstschule Verkundiger geschult wer-¨ den, die Konigreichsbotschaft klar und verst¨ andlich zu¨

¨ubermitteln. Auch den Hilfsratgeber und die Ratgeber fur zus¨ atzliche Klassen sollte die¨ ¨

Altestenschaft bestim- men. In Versammlungen mit wenig ¨

Altesten konnen¨ geeignete Dienstamtgehilfen als Ratgeber fur zus¨ atz-¨ liche Klassen eingesetzt werden. Richtlinien fur die¨ Schule sind in dem BuchNutze die Belehrung der Theo- kratischen Predigtdienstschuleund in den aktuellen An- weisungen zu finden.

Als Geistesmenschen auf Frieden untereinander bedacht sein

27. Jede ¨

Altestenschaft besteht aus unvollkomme- nen Mannern mit ganz unterschiedlicher Pers¨ onlich-¨ keit und Vergangenheit. Wenn es deshalb zu Span- nungen kame, k¨ onnte der heilige Geist nicht mehr¨ ungehindert fließen, was sich auf die Versammlung nachteilig auswirken wurde (Jak. 3:16, 18). Deswe-¨ gen ist es so wichtig, dass ¨

Alteste alles daransetzen, untereinander Frieden zu bewahren (Rom. 12:18;¨ 14:19; 1. Pet. 3:11). Das mit „Frieden“ wiedergegebene hebraische Wort vermittelt auch den Gedanken von¨

„Freundschaft“ (it-1 S. 780). ¨

Alteste sollten sich dem- nach nicht nur gegenseitig tolerieren.Sie sollten gute Freunde sein.

28. Ein Geistesmensch ist auf Frieden bedacht. Er ist opferbereit, liebevoll und bringt auch andere Eigenschaften hervor, die zur Frucht des Geistes geh ¨

oren,wie Frieden, Langmut, Freundlichkeit, Milde und Selbstbeherrschung (Gal. 5:22, 23). Ein liebevol- ler ¨

Altester sucht bei anderen ¨

Altesten keine Fehler,

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sondern akzeptiert ihre Grenzen und schatzt ihre guten¨ Eigenschaften. „Die Liebe . . . blaht sich nicht auf, . . .¨ blickt nicht nach ihren eigenen Interessen aus, lasst¨ sich nicht aufreizen. Sie rechnet das B¨

ose nicht an. . . . Sie ertragt alles, glaubt alles, hofft alles, erduldet alles“¨ (1. Kor. 13:4-7; Mat. 7:1-5). Das heißt aber nicht, dass sich ein ¨

Altester zuruckhalten sollte, wenn bei einem¨ anderen ¨

Altesten oder dessen Angeh¨

origen etwas ange- sprochen werden muss (Ps. 141:5; Spr. 27:5).

29. Ein Geistesmensch ehrt die anderen ¨ Altes- ten in zuvorkommender Weise (Rom. 12:10). Er¨ hort ihnen zum Beispiel gut zu und l¨ asst sie ausreden,¨ was besonders wichtig ist, wenn sie anderer Herkunft sind. Jungere¨ ¨

Alteste gehen mit alteren, erfahreneren¨

¨Altesten respektvoll um und sind geduldig mit ihnen (3. Mo. 19:32). ¨

Altere ¨

Alteste widersprechen den junge-¨ ren nicht gleich, wenn diese einen Vorschlag machen oder sie auf ein Problem ansprechen (Hiob 32:4-6;

Pred. 7:9; Joel 2:28; 1. Pet. 5:5).

30. Ein Geistesmensch entwickelt „Christi Sinn“(1. Kor. 2:16). Jesus war demutig, obwohl er der¨ großte Mensch war, der je lebte (Joh. 13:5, 12-17; Phil.¨ 2:5-8). Ein demutiger Mensch l¨ asst sich gern etwas sa-¨ gen (Spr. 12:15). Selbst wenn er denkt, er sei nicht ganz zu Recht auf etwas angesprochen worden, versucht er daraus zu lernen (Spr. 17:10). Fuhlt er sich ungerecht¨ behandelt, reagiert er wie Jesus: „Als er beschimpft wurde, gab er nicht schimpfend zuruck. Als er litt, be-¨ gann er nicht zu drohen, sondernubergab sich weiter-¨ hin dem, der gerecht richtet“ (1. Pet. 2:23). Man sollte nicht vergessen: Der Frieden und das Wohl der Ver- sammlung sind wichtiger als eigene Interessen (R¨

om.

15:1-3; 1. Kor. 10:23, 24).

(31)
(32)

Genau pr¨

ufen, ob die biblischen Erfordernisse erf¨

ullt sind

1. Vor der Sitzung, in der erwogen wird, ob Br ¨

uder als Dienstamtgehilfen oder ¨

Alteste empfoh- len werden k¨

onnen,sollte jeder ¨

Alteste die inspirier- ten Erfordernisse in 1. Timotheus 3:1-13; Titus 1:5-9;

1. Petrus 5:2 und Jakobus 3:17, 18 durchgehen (w01 15. 1. S. 13 Abs. 10). Nutzliche Hinweise zu den bibli-¨ schen Erfordernissen kann man in Kapitel 5 und 6 des BuchesOrganisiert, Jehovas Willen zu tunfinden.

2. In der Sitzung werden diebiblischen Erfor- dernisse eingehend betrachtet, und bei jedem in- frage kommenden Bruder wird gepruft, ob er ihnen¨

Kapitel drei

Ernennung und Streichung von ¨

Altesten und Dienstamtgehilfen

Die biblischen Erfordernisse eingehend betrach- ten, wenn erwogen wird, Br¨

uder zu empfehlen Besonders sorgfaltig sein, wenn es um Br¨ uder¨ geht, die in der Vergangenheit Probleme hatten Einen Bruder nicht in aller Eile von seiner Ernennung unterrichten; genugend Zeit daf¨ ur¨ einraumen¨

Was die Eignung eines ¨

Altesten oder Dienstamt- gehilfen infrage stellt

Genau den Anweisungen folgen, wennuberpr¨ uft¨ wird, ob ein ¨

Altester oder Dienstamtgehilfe noch die Erfordernisse erfullt¨

Wenn ein ¨

Altester oder Dienstamtgehilfe zuzieht

(33)

in vernunftigem Maß entspricht. Man sollte um die¨ Leitung des heiligen Geistes beten (w01 15. 1. S. 14 Abs. 13). Die leitende Korperschaft und ihre Vertreter¨ vertrauen darauf, dass die Empfehlungen von ¨

Altesten kommen, die Geistesmenschen sind und gutes Urteils- vermogen besitzen.¨

3. Naturliche F¨ ahigkeiten sind f¨ ur die Ernennung¨ eines Bruders nicht ausschlaggebend. Er muss ein Geistesmensch sein, und es sollte zu erkennen sein, dass der heilige Geist in ihm wirksam ist (Gal. 6:1;

2. Tim. 1:14; w0115. 1. S. 14 Abs. 11). Ist er eifrig fur¨ vortreffliche Werke? (Tit. 2:12, 14; 1. Pet. 3:13). Gibt er ein gutes Beispiel, wenn es darum geht, die Zusam- menkunfte zu besuchen und sich daran zu beteiligen?¨ (Heb. 10:24, 25). Lasst er Eifer f¨ ur den Predigtdienst er-¨ kennen? (Mat. 28:19, 20). Befasst er sich mit der Bibel?

(1. Tim. 4:15). Achtet er auf die geistige Gesinnung sei- ner Frau und der Kinder, die bei ihnen wohnen, indem er regelmaßig die Bibel mit ihnen studiert? (Eph. 5:29;¨ 6:4). Bringt er im Alltagsleben die Frucht des Geistes hervor? (Gal. 5:22, 23).

4. Die Versammlung erwartet, dass ¨

Alteste und Dienstamtgehilfen im Predigtdienst die F ¨

uhrung

¨ubernehmen(odS. 56 Abs. 1;w9115. 1. S. 12-13). Wie ist der Bruder zum Predigen eingestellt? Sehen ihn die Verk¨

undiger im Predigtdienst? Tut er angesichts seines Alters, seiner Gesundheit, seiner Familienpflichten und anderer theokratischer Aufgaben alles ihm Mogliche?¨ Wird ein Bruder, der im Predigtdienst nicht vorbildlich ist, mit Verantwortung betraut, wirkt sich das nachtei- lig auf den Predigteifer der Versammlung aus.

5. Obwohl es in erster Linie darum geht, dass der Bruder den biblischen Erfordernissen entspricht, spielt auch die geistige Gesinnung seiner Familie eine Rolle. Gibt seine Frau (wenn getauft) ein gutes Beispiel? Wie sich eine Frau verhalt, wirft entweder¨ ein gutes oder ein schlechtes Licht auf ihren Mann (1. Tim. 3:11). Wenn ihre geistige Gesinnung zu wun-¨ schen ubrig l¨ asst, sollte der Mann alles ihm M¨ ogliche¨ tun, um ihr zu helfen. Legt er großen Wert auf den

(34)

Studierabend der Familie? Er sollte auch „glaubige Kin-¨ der“ haben, „die nicht der Ausschweifung oder der Widerspenstigkeit beschuldigt werden“ (Tit. 1:6; siehe ks103:15). Grunds¨

atzlich sollten seine minderj¨

ahrigen Kinder„gl ¨

aubig“sein und entweder darauf hinarbeiten, sich Gott hinzugeben, oder bereits getaufte Zeugen Jehovas sein. Das biblische Erfordernis schließt ein,

„Kinder mit allem Ernst in Unterwurfigkeit“ zu halten¨ (1. Tim. 3:4). Auch das Verhalten erwachsener Kinder, die noch bei dem Bruder zu Hause wohnen, wirft ein entsprechendes Licht auf ihn (w90 1. 9. S. 25 Abs. 7;

w881. 3. S. 24 Abs. 5).

Die Empfehlung bestimmter Br¨

uder besonders sorgfaltig erw¨ agen¨

6. ¨

Alteste solltenuber die Br¨ uder, die sie dem Kreis-¨ aufseher und dem Zweigburo empfehlen m¨ ochten, ge-¨ nau Bescheid wissen, besonders in folgenden Fallen:¨

7. Ein Bruder wurde fr ¨

uher von einem Rechts- komitee zurechtgewiesen oder ausgeschlossen:

Wann erfolgte die Zurechtweisung oder der Gemein- schaftsentzug? Was war das Vergehen? Wurde die Zu- rechtweisung bekannt gemacht? Wann wurde der Bru- der wiederaufgenommen? Wann wurden die letzten Einschrankungen aufgehoben? Wurde er fr¨ uher schon¨ zurechtgewiesen oder ausgeschlossen? Warum kann man davonuberzeugt sein, dass die Missetat durch sei-¨ nen tadellosen Lebenswandel in Vergessenheit geraten ist und andere ihn wieder als gutes Beispiel betrachten?

(w901. 9. S. 24 Abs. 5). Hat man sich schriftlich erkun- digt, wie der Bruder heute in seiner fruheren Versamm-¨ lung angesehen wird, falls die Missetat dort geschah?

Wenn man ihn zu fr ¨

uh empfiehlt, wird ihm und ande- ren die Missetat wahrscheinlich weniger schwerwie- gend erscheinen. Außerdem waren diejenigen beunru-¨ higt, denen sein schlechtes Verhalten noch frisch im Gedachtnis ist.¨

8. Ein Bruder hat Ehebruch begangen:Es wird wohl langere Zeit dauern, bis¨ uber seine Verfehlung¨

(35)

Gras gewachsen ist und er wieder einen guten Ruf hat.

Bevor mit dem Kreisaufseher ¨

uber seine Empfehlung ge- sprochen wird,sollten die ¨

Altesten folgende Fragen be- antworten konnen: Wann geschah der Ehebruch? Wur-¨ de der Bruder zurechtgewiesen oder ausgeschlossen?

Ließ das Rechtskomitee die Zurechtweisung bekannt geben? Hat die (unschuldige) Frau ihn verstoßen? Wie haben die ¨

Altesten das erfahren? Hat er wieder geheira- tet, falls er sich scheiden ließ? Hat er die Frau geheira- tet, mit der er Ehebruch beging? Gibt es Beweise daf ¨

ur, dass er plante, seine Frau loszuwerden, oder dass er sie unter Druck setzte, in die Scheidung einzuwilligen?

Zerbrach durch den Ehebruch auch die Ehe der ande- ren Person? Wie waren andere von seinem Ehebruch betroffen? Lebt die unschuldige Frau noch? Hat die un- schuldige Frau wieder geheiratet? Was hat die ¨

Altesten davon uberzeugt, dass seine Missetat in Vergessenheit¨ geraten ist und er jetzt wieder geachtet wird? Falls die Missetat in einer anderen Versammlung geschah, sollte man sich bei den dortigen ¨

Altesten schriftlich erkundi- gen, wie sieuber die Empfehlung denken.¨

9. Ein Bruder lebt getrennt oder wurde aus schriftwidrigen Gr ¨

unden geschieden: Wem sind die Eheprobleme in erster Linie zuzuschreiben? Unter welchen Umstanden erfolgte die Trennung oder die¨ Scheidung? Wer ist fur die Trennung verantwortlich¨ oder reichte die Scheidung ein? Haben beide durch ihre Unterschrift der Scheidung zugestimmt? Wie lan- ge ist das schon her? Was unternimmt der Bruder, um sich wieder zu versohnen? Geht die Frau nicht darauf¨ ein? Warum nicht? Wie sehen die Verkundiger der be-¨ treffenden Versammlungen die Situation? Wie denken die ¨

Altesten in der Versammlung der Frau uber den¨ Bruder? Bei einer Trennung oder Scheidung konnen¨ auf beiden Seiten Fehler vorliegen, sodass beide fur¨ bestimmte Vorrechte nicht infrage kommen, weil sie nicht vorbildlich sind (w881. 11. S. 21 Abs. 7).

10. Br ¨

uder, die fr ¨ uher ¨

Alteste oder Dienstamt- gehilfen waren:Bevor ein solcher Bruder empfohlen wird, sollte klar sein, weshalb er gestrichen wurde oder

Siehe den Brief an alle Ältestenschaften vom 10. April 2012 über Pornografie.

(36)

zurucktrat. In welcher Versammlung hatte er zuvor ein¨ Dienstamt, und wann wurde er gestrichen? Warum hat er kein Dienstamt mehr? Was hat sich bei dem Bru- der ge¨

andert? Welche Fortschritte hat er seit der Strei- chung gemacht? Falls ein fruherer¨ ¨

Altester nicht we- gen einer schweren Missetat gestrichen wurde, muss er nicht zuerst als Dienstamtgehilfe empfohlen werden (je nachdem, wie lange seine Streichung her ist). Wenn die Streichung in einer anderen Versammlung erfolgte, sollte man sich bei den dortigen ¨

Altesten schriftlich er- kundigen, welche Umstande im Einzelnen eine Rolle¨ spielten und wie sieuber eine Wiederernennung den-¨ ken wurden.¨

Empfehlungen beim Zweigb¨

uro einreichen 11. Die ¨

Altestenschaft kann bei folgenden Anlassen¨ Bruder als¨ ¨

Alteste oder Dienstamtgehilfen empfehlen:

˙ Der Kreisaufseher besucht die Versammlung. Er vermerkt auf dem Formular S-2, warum die Bru-¨ der empfohlen werden und warum er mit der Empfehlung ¨

ubereinstimmt oder nicht, und sen- det das Formular an das Zweigburo.¨

˙ Ein Bruder zieht zu und wird in einem Brief zur Wiederernennung empfohlen und der nachs-¨ te Kreisaufseherbesuchsteht nicht kurz bevor.Falls die ¨

Altestenschaft auch der Meinung ist, dass er die Voraussetzungen erfullt, kann das Versamm-¨ lungsdienstkomitee dem Zweigb¨

uro schriftlich die sofortige Wiederernennung empfehlen. Der Brief der neuen Versammlung des Bruders sollte seinen vollen Namen sowie Geburts- und Taufda- tum enthalten. Eine Kopie des vom Dienstkomi- tee der fr¨

uheren Versammlung unterschriebenen Einfuhrungsschreibens sollte beigef¨ ugt werden.¨ Das Zweigburo wird die Empfehlung nur dann be-¨ arbeiten, wenn die beiden Briefe jeweils vom ge- samten Dienstkomitee unterschrieben sind. Wird die Empfehlung angenommen, erhalt die Ver-¨ sammlung ein Ernennungsschreiben (S-52).

Kreisaufseher

Siehe den Brief an alle Ältestenschaften vom 13. Juli 2014 über Ernennung und Streichung von Ältesten und Dienstamtgehilfen.

(37)

Nachdem die Antwort des Zweigburos¨ eingegangen ist

12. Wenn die ¨

Altestenschaft die Mitteilung des Zweigburos erh¨ alt, dass ein Bruder zum¨ ¨

Altesten oder Dienstamtgehilfen ernannt worden ist, sollte der Ko- ordinator zwei ¨

Alteste bitten, mit dem Bruder zusam- menzukommen, bevor die Ernennung bekannt gege- ben wird. Das Gespr¨

ach sollte dem Ernst der Angelegenheit angemessen sein. Es sollte nicht eilig oder beil¨

aufiggefuhrt werden.¨ 13. Auf jeden Fall sollten die ¨

Altesten die folgenden Fragen stellen: „Gibt es irgendetwas in deiner Vergan- genheit, auch vor deiner Taufe, in deinem Privat- oder Familienleben, was dich ungeeignet macht oder dich daran hindert, diese Ernennung anzunehmen? Gibt es irgendeinen Grund, aus dem diese Ernennung der Versammlung nicht bekannt gegeben werden sollte?“

Falls der Bruder zuvor noch nicht ¨

Altester oder Dienst- amtgehilfe gewesen ist, sollte man ihn auch fragen:

„Hast du jemals ein Kind sexuell belastigt oder miss-¨ braucht?“ Wenn er eine der Fragen bejaht, wird die Ernennung nicht bekannt gegeben. Stattdessen wird das Formular S-2 oder das Ernennungsschreiben S-52 an das Zweigburo zur¨ uckgeschickt und ausf¨ uhrlich er-¨ klart, warum die Ernennung annulliert werden sollte.¨ Wenn der Bruder die Fragen verneint und die Ernen- nung annimmt, konnten ihn die¨ ¨

Altesten auf Informa- tionen des „treuen und verstandigen Sklaven“ hinwei-¨ sen, die ihm helfen, seine neue Aufgabe zu erfullen¨ (Mat. 24:45;odKap. 5-6).

14. Falls das Zweigburo einen empfohlenen Bruder¨ nicht ernennt, sollten ihm die ¨

Altesten weiterhin hel- fen, damit er einmal die Voraussetzungen erf¨ ullt. Zwei¨ Alteste k¨

onnen zu einer passenden Zeit mit dem Bruder sprechen und ihm taktvoll erklaren, worin er sich ver-¨ bessern sollte.Die ¨

Altesten sollten ihm aber weder sagen, dass ihn die ¨

Altestenschaft empfohlen hat- te, noch ihm den vertraulichen Brief des Zweig- b ¨

uros vorlesen,in dem erklart wird, weshalb er nicht¨ Ernennungen während des Kreisaufseherbesuchs

Siehe den Brief an alle Ältestenschaften vom 13. Juli 2014 über Ernennung und Streichung von Ältesten und Dienstamtgehilfen.

Vom Kreisaufseher abgelehnte

Empfehlungen

der Kreisaufseher nicht

(38)

ernannt wurde. Mitunter lehnt das Zweigburo eine¨ Empfehlung ab, um einem Bruder noch Zeit einzur¨

au- men, an Reife und Erfahrung zuzunehmen, oder damit

¨uber sein fr¨uheres Verhalten noch Gras wachsen kann.

In einem solchen Fall muss mit ihm nichts weiter be- sprochen werden.

Was die Eignung eines ¨

Altesten oder Dienstamtgehilfen infrage stellt

15. Die Frau oder ein Kind des Bruders hat eine schwere Missetat begangen: Wenn das ge- schieht, sollte die Eignung des Bruders auf jeden Fall

¨uberpr ¨

uft werden. Falls die Frau des Bruders oder sei- ne Kinder (einschließlich der erwachsenen, die noch zu Hause wohnen) ernste Probleme haben, sollte die ¨

Altestenschaft herausfinden, ob das Familienober- haupt nachlassig war. War der Bruder zu nachsichtig?¨ War er darauf bedacht, die notige Anleitung zu geben,¨ als Probleme vorauszusehen waren? Hat er ein regel- maßiges Familienstudium durchgef¨ uhrt? Hat er sei-¨ ner Familie genugend Zeit und Aufmerksamkeit ge-¨ widmet? Hat er die ¨

Altestenschaft von der schweren Missetat unterrichtet, sobald er davon erfuhr, damit die Angelegenheit angemessenuberpr¨ uft werden konnte?¨ Hat er disziplinarische Maßnahmen gegen seine Fami- lie behindert oder versucht, das Vorgehen der ¨

Altes- ten in dieser Situation zu manipulieren? Wird er von der Versammlung weiterhin als vorbildliches Familien- oberhaupt geachtet und vertraut man ihm? Geht es sei- nen anderen Kindern in geistiger Hinsicht gut, falls eines eine schwere Sunde begangen hat? Wenn der¨ Bruder alles getan hat, was man vernunftigerweise er-¨ warten kann, ware er nicht zwangsl¨ aufig ungeeignet,¨ falls einer in der Familie seine gute Anleitung ver- wirft. Das trifft besonders dann zu, wenn andere in der Familie aufgrund seiner Bemuhungen geistig stark sind¨ und der Bruder weiterhin von der Versammlung ge- achtet wird (w88 1. 3. S. 24; w78 1. 5. S. 31-32; w72 S. 255-256).

Siehe den Brief an alle Ältestenschaften vom 10. April 2012 über Pornografie;

siehe auch den Brief an alle Ältestenschaften vom 6. März 2012 für Hinweise zur Eignung ernannter Männer im

Zusammenhang mit höherer Bildung.

der Kreisaufseher

(39)

16. Ein Familienangeh ¨

origer, der ausgeschlos- sen worden ist oder die Gemeinschaft verlassen hat, kehrt in die Wohnung zur ¨

uck: Die Entschei- dung daruber ist Sache des Familienoberhauptes, nicht¨ der ¨

Altestenschaft. Eine solche Entscheidung kann jedoch zu vielen Problemen fuhren. Wenn der Bru-¨ der den Familienangeh¨ origen einziehen l¨ asst, sollte die¨ Altestenschaft seine Eignunguberpr¨ ufen. Kann der Be-¨ treffende nicht allein leben, oder kehrt er in die Woh- nung zur¨

uck, weil er dort ein leichteres Leben hat?

Gibt es triftige Grunde, ihm die R¨ uckkehr zu erlauben,¨ oder geschieht es bloß, damit die glaubigen Famili-¨ enangehorigen wieder mehr Umgang mit ihm haben¨ k¨

onnen? Hatte die Familie keinen unn¨

otigen Kontakt mit ihm, solange er woanders wohnte? Handelt es sich um eine vorubergehende oder eine dauerhafte Rege-¨ lung? Welchen Lebenswandel fuhrt der Betreffende?¨ Wie wirkt sich sein Einfluss auf andere in der Familie aus, besonders auf seine Geschwister? Ist die Versamm- lung wegen der Entscheidung des Bruders beunruhigt?

Haben einige die Achtung vor ihm verloren? (km 8/02 S. 3-4;w8115. 12. S. 28-29).

17. Konkurs: Wenn ein ¨

Altester oder ein Dienst- amtgehilfe Konkurs anmeldet und man dadurch inner- halb oder außerhalb der Versammlung stark beunruhigt ist, sollte seine Eignunguberpr¨ uft werden. Fehlte es ihm¨ beim Geldausgeben an Selbstbeherrschung oder han- delte er bei gesch¨

aftlichen Entscheidungen unvern¨ unf- tig und nicht vorausschauend. Ist er dafur bekannt, ehr-¨ lich und verantwortungsbewusst zu sein? Gilt er als jemand, der sich gewissenhaft bemuht, seine Schulden¨ zu begleichen? Fuhlt er sich moralisch verpflichtet, er-¨ lassene Schulden zuruckzuzahlen, sofern die fr¨ uheren¨ Glaubiger bereit w¨ aren, die Zahlungen anzunehmen?¨ Genießt er noch die Achtung der Versammlung? Hat er weiterhin ein „vortreffliches Zeugnis von Außenstehen- den“? (1. Tim. 3:7;w9415. 9. S. 30-31;w68S. 414-416).

18. Stillschweigende Billigung der Heirat eines Getauften mit einem Ungetauften:Ein ¨

Altester oder Dienstamtgehilfe sollte loyal an den Maßstaben Jehovas¨

(40)

festhalten, wie zum Beispiel an der biblischen Richtli- nie, „nur im Herrn“ zu heiraten (1. Kor. 7:39; 2. Kor.

6:14, 15; Tit. 1:8;w041. 7. S. 31). Diese Richtlinie gilt fur¨ alle Christen, auch fur unt¨ atige. Die Eignung eines Bru-¨ ders ware infrage gestellt, wenn er die Eheschließung ei-¨ nes Getauften mit einem Ungetauften stillschweigend gebilligt hatte. Eine feste Freundschaft zwischen sol-¨ chen Personen zu unterstutzen (auch nur moralisch)¨ oder bei der Trauung oder der Hochzeitsfeier anwesend zu sein oder mitzuwirken l¨

asst auf Billigung schließen.

Doch selbst wenn der Bruder damit nichts zu tun hatte, aber seiner Frau oder anderen Familienangehorigen dies¨ erlaubt hatte, w¨ are seine Eignung infrage gestellt. Wenn¨ ein ¨

Altester oder Dienstamtgehilfe auf diesen Gebieten ein so schlechtes Urteilsverm¨

ogen verr¨

at, dass sich ande- re ernste Fragen stellen, konnte es sein, dass er nicht¨ mehr die biblischen Erfordernisse erfullt (w02¨ 1. 5. S. 17 Abs. 13-15;w0115. 5. S. 20-21 Abs. 16-17).

19. Es kommt ans Licht, dass sich ein ¨

Altester oder Dienstamtgehilfe vor Jahren eines gemein- schaftsentzugsw¨

urdigen Vergehens schuldig ge- macht hat, oder er bekennt dies von sich aus:¨ Die Altestenschaft konnte entscheiden, dass er sein Dienst-¨ vorrecht beh¨

alt, wenn Folgendes zutrifft: Die unmora- lische Handlung oder andere schwere Missetat liegt nicht erst wenige Jahre zuruck, er bereut aufrichtig und¨ sieht ein, dass er die S¨

unde sofort h¨

atte bekennen m¨

ussen. (Vielleicht hat er seine S¨

unde sogar bekannt und wegen seines schuldbeladenen Gewissens Hilfe ge- sucht.) Er ist schon viele Jahre ¨

Altester oder Dienst- amtgehilfe, hat offensichtlich den Segen Gottes und wird von der Versammlung geachtet.

20. Wenn er sich vor seiner Ernennung zum ¨ Al- testen oder Dienstamtgehilfen der Sunde schuldig ge-¨ macht hatte, muss bedacht werden, dass er dies hatte¨ sagen sollen, als er vor der Bekanntgabe seiner Ernen- nung befragt wurde. Außerdem konnte die Art der¨ Sunde seine Eignung sehr infrage stellen. Nach Kin-¨ desmissbrauch ware er wahrscheinlich viele Jahre un-¨ geeignet (w971. 1. S. 26-29;w7815. 2. S. 25-26).

Siehe den Brief an alle Ältestenschaften vom 1. Oktober 2012 über

Kindesmissbrauch.

(41)

21. Liegt die Missetat erst wenige Jahre zur ¨

uck und war er damals bereits ¨

Altester oder Dienstamtgehilfe, verliert er seine Eignung, weil er nicht „frei von Ankla- ge“ ist (1. Tim. 3:2, 10; Tit. 1:6, 7). Unter Umst¨

an- den muss ein Rechtskomitee eingesetzt werden. (Sie- he 5:43-44.)

Wie zuuberpr¨ ufen ist, ob ein¨ ¨

Altester oder Dienstamtgehilfe noch die Erfordernisse erf¨

ullt 22. Eine Streichung sollte nicht vorschnell empfoh- len werden, sondern nur, wenn ein triftiger Grund vor- liegt. Dem Bruder kann vielleicht geholfen werden,¨ Anderungen vorzunehmen, sodass er sich weiter als ¨

Al- tester oder Dienstamtgehilfe eignet. Hat der Bru- der sein Dienstamt schon viele Jahre? Was hat er ge- tan oder nicht getan, sodass seine Eignung infrage gestellt ist? Wie reagierte er, als er ermahnt wurde? Hat- te er schon fruher solche Probleme, und wie reagier-¨ te er damals auf Hilfe? War seine Missetat wirklich so schwerwiegend, dass seine Vorrechte eingeschrankt¨ werden mussen? Sein Fehler war wom¨ oglich darauf zu-¨ ruckzuf¨ uhren, dass er eine Situation falsch einsch¨ atzte.¨ Eventuell achten ihn die meisten in der Versammlung immer noch als ¨

Altesten oder Dienstamtgehilfen und vertrauen ihm. Vielleicht ist die Angelegenheit nicht weithin bekannt geworden, wenn uberhaupt. Wenn¨ er einsieht, dass er unvernunftig handelte, aus sei-¨ nem Fehler gelernt hat, eine gute Einstellung hat und sich weiter verbessern m¨

ochte, k¨

onnte er ¨

Altester oder Dienstamtgehilfe bleiben.

23. Wenn die Eignung eines ¨

Altesten ¨

uberpr ¨ uft werden muss, sollte sich die ¨

Altestenschaft in Anwe- senheit des Bruders damit befassen und wie folgt vor- gehen:

˙ Die ¨

Altesten beten um die Leitung Jehovas.

Sie achten darauf, dass alles Notige zur Sprache¨ kommt. Sie bewahren eine respektvolle, friedliche Atmosphare, die einer solchen Besprechung f¨ or-¨ derlich ist.

(42)

˙ Sie geben dem Bruder genugend Zeit, seine An-¨ sichten zu außern und alle Fragen zu beantwor-¨ ten. Sie fragen ihn, wie eruber das denkt, was be-¨ zuglich seiner Eignung besprochen wurde.¨

˙ Sie bitten den Bruder, den Raum zu verlassen, be- sprechen dann die Angelegenheit weiter und ent- scheiden, was sie empfehlen wollen.

˙ Sie bitten den Bruder wieder herein. Falls sie ent- schieden haben, seine Streichung zu empfehlen, unterrichten sie ihn davon und nennen ihm die biblischen Gr¨

unde.

˙ Sie geben dem Bruder Gelegenheit, sich zu der Entscheidung zu außern. So k¨ onnen die¨ ¨

Altesten die Verteidigung des Bruders anhoren, falls er¨ sich verteidigen mochte. Vielleicht m¨ ussen sie¨ den Bruder bitten, noch einmal den Raum zu ver- lassen, damit sie die Angelegenheit weiterbespre- chen konnen, bevor sie die endg¨ ultige Entschei-¨ dung treffen.

˙ Wenn die ¨

Altesten beschließen, die Streichung zu empfehlen, und der Bruder damit nicht einver- standen ist, sagen sie ihm, dass er in einem Brief erklaren kann, warum er der Empfehlung nicht¨ zustimmt. Sein Brief wurde dem Brief der¨ ¨

Altesten beigefugt werden, in dem sie dem Zweigb¨ uro den¨ Fall erklaren.¨

24. Wenn die Eignung einesDienstamtgehilfen

¨uberpr ¨

uft wird,gehen die ¨

Altesten ahnlich vor. Der¨ Bruder wird jedoch nicht zur ¨

Altestensitzung einge- laden. Es genugt gew¨ ohnlich, wenn sich zwei¨ ¨

Altes- te vorher anh¨

oren, was er zu der Angelegenheit sa- gen mochte. Falls die¨ ¨

Altestenschaft entscheidet, seine Streichung zu empfehlen, kommen die beiden ¨

Altesten erneut mit ihm zusammen und unterrichten ihn da- von, nennen ihm die biblischen Grunde und geben¨ ihm Gelegenheit, sich dazu zu außern. Wenn er mit¨ der Entscheidung der ¨

Altesten nicht einverstanden ist, kann er in einem Brief an die ¨

Altestenschaft den Grund

(43)

dafur erkl¨ aren. Die¨ ¨

Altesten werden sich mit seinem Brief befassen und beschließen, ob sie an ihrer Ent- scheidung festhalten. Steht der Besuch des Kreisaufse- hers kurz bevor, w¨

are es gut, die Angelegenheit mit ihm zu besprechen.

Dem Zweigburo eine Streichung empfehlen¨ 25. Die Zustimmung des Zweigb ¨

uros ist n¨ otig, wenn unter den folgenden Umstanden die Streichung¨ eines ¨

Altesten oder Dienstamtgehilfen empfohlen wird:

˙ Ein Bruder tritt aus pers¨

onlichen Gr ¨

unden zur ¨

uck. Zwei ¨

Alteste sollten sich zunachst mit¨ ihm daruber unterhalten. Warum m¨ ochte er zu-¨ rucktreten? Weist er nicht mehr die bibli-¨ schen Erfordernisse auf? K¨

onnen ihm die ¨ Al- testen eventuell helfen oder ihn ermutigen, falls ihn personliche Umst¨ ande daran hindern, das zu¨ tun, was er gern tun wurde. Vielleicht k¨ onnen sie¨ ihn vorubergehend entlasten, bis sich seine Um-¨ stande wieder¨ andern. Wenn er nach diesem Ge-¨ spr¨

ach dennoch zur¨

ucktreten m¨

ochte, sollte das Versammlungsdienstkomitee in einem Brief das Zweigburo¨ uber die R¨ ucktrittsgr¨ unde informie-¨ ren. Alle Einzelheiten, weshalb er auf sein Dienst- vorrecht verzichtet, sollten deutlich aufgefuhrt¨ werden.

˙ Die ¨

Altesten empfehlen die Streichung, weil er eine unvern¨

unftige Entscheidung getroffen hat, die allerdings nicht so schwerwiegend ist, dass sich ein Rechtskomitee mit ihm be- fassen muss. In den meisten Fallen ist es am¨ besten, solche Angelegenheiten beim Besuch des Kreisaufsehers zu besprechen. Wird jedoch die Eignung des Bruders ernsthaft infrage gestellt und der nachste Kreisaufseherbesuch steht nicht¨ kurz bevor, sollten die ¨

Altesten ihre Empfehlung dem Zweigburo unterbreiten. Sie sollten Folgen-¨ des mitteilen: Warum ist seine Eignung infrage gestellt? Worin unterscheidet sich sein heutiges

Kreisaufseher

Kreisaufsehers

den Kreisaufseher

Kreisaufseher

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