ochte (w91 15. 4. S. 22-23). Nicht besucht werden Personen, die aktive Abtrunnige sind oder andere zur¨ Sunde verleiten wollen oder erkl¨ art haben, dass sie mit¨ Gottes Volk nichts zu tun haben mochten. Die¨ ¨
Al-testenschaft beauftragt fur jeden Besuch zwei¨ ¨
Alteste (vorzugsweise Bruder, die mit dem Fall vertraut sind).¨ Wahrend eines kurzen Besuchs k¨ onnen sie dem Be-¨ treffenden freundlich erklaren, was er tun kann, um¨ zuruckzukehren. Mitunter kann ein weiterer Besuch¨ begrundet sein. Die beiden¨ ¨
Altesten unterrichten das Versammlungsdienstkomitee ¨
uber den Besuch. Bei der nachsten¨ ¨
Altestensitzung wird die ¨
Altestenschaft infor-miert.
2. Wenn die ¨
Altesten erfahren, dass jemand, der ausgeschlossen ist oder der die Gemeinschaft verlassen hat, weggezogen ist,senden sie weder
sei-Kapitel zehn
Was bei Personen zu beachten ist, die keine Zeugen Jehovas
mehr sind
Einmal im Jahr diejenigen besuchen, die dafur¨ infrage kommen
Das Abholen von Literatur fur den pers¨ onlichen¨ Bedarf im Konigreichssaal gestatten¨
Denen beistehen, die ungebuhrlichen Umgang¨ mit Verwandten haben, die ausgeschlossen sind oder die Gemeinschaft verlassen haben
neVerk ¨
undigerberichtskarten (S-21) noch die vertrauli-chen Unterlagen an die Versammlung, in deren Gebiet er jetzt wohnt oder deren Zusammenkunfte er besucht.¨ Da er sich nicht am Predigtdienst beteiligen darf, blei-ben seine Karten in der Versammlung, in der ihm die Gemeinschaft entzogen wurde bzw. er die Gemein-schaft verließ. Doch sollte man den ¨
Altesten der neuen Versammlung in einem kurzen Brief seine Adresse mit-teilen und dass er ausgeschlossen ist oder die Gemein-schaft verlassen hat. Dann k¨ onnen sich die dortigen¨ Altesten des Falls annehmen und jahrliche Besuche¨ machen, wenn der Betreffende dafur infrage kommt.¨ Normalerweise ist es nicht notig, in dem Brief n¨ aher¨ auf den Fall einzugehen. Ist den ¨
Altesten aber etwas bekannt, weshalb der Betreffende f¨
ur j¨
ahrliche Besu-che nicht infrage kommt, oder die ¨
Altesten der neuen Versammlung aus einem bestimmten Grund beson-ders vorsichtig sein mussen, kann das im Brief erkl¨ art¨ werden.
3. L¨
asst jemand Reue erkennen und den Wunsch, wiederaufgenommen zu werden, indem er seine Handlungsweise andert oder sich nach der¨ Moglichkeit einer Wiederaufnahme erkundigt, spre-¨ chen beauftragte ¨
Alteste mit ihm und erklaren ihm¨ freundlich, was er tun muss.
4. Personen, die keine Zeugen Jehovas mehr sind, konnen¨ Zeitschriften und andere Literatur fur ih-¨ ren personlichen Bedarf am Zeitschriften- und Litera-¨ turtisch im Konigreichssaal erhalten. Sie bekommen¨ abernicht Unseren K¨
onigreichsdienst.Wenn jemand ein aktiver Abtrunniger ist und daf¨ ur bekannt ist, unsere¨ Literatur zu missbrauchen und der Organisation zu schaden, konnen die¨ ¨
Altesten beschließen, ihm keine Literatur zu geben.
5. Von Ausgeschlossenen und Personen, die die Ge-meinschaft verlassen haben, wird allgemein erwartet, dass sie selbst dafur sorgen,¨ wie sie zu den Zusam-menk ¨
unften und wieder zur ¨
uckkommen. Doch manchmal ist jemand, der wieder ein gutes Verhaltnis¨
zu Jehova anstrebt, auf die Hilfe anderer angewiesen.
Vielleicht hat er kein Auto und Familienangehorige¨ oder Bekannte konnen ihm nicht helfen. Wom¨ oglich¨ gibt es in der Gegend keineoffentlichen Verkehrsmittel¨ oder er kann sich keine Fahrkarte leisten. Vielleicht ist es zu Fuß zu weit oder zu unsicher oder das Wetter ist zu schlecht. In Notfallen wie diesen k¨ onnen die¨ ¨
Altes-ten entscheiden, Hilfe anzubieAltes-ten (w81 15. 12. S. 17 Abs. 14). Diese Hilfe konnte man wie eine Fahrt in ei-¨ nemoffentlichen Verkehrsmittel ansehen. Dort w¨ urde¨ man auch nicht mit jemand, der kein Zeuge Jehovas mehr ist, reden oder in engen Kontakt treten (2. Joh.
10, 11). Die ¨
Altesten achten darauf, dass das Entgegen-kommen nicht missbraucht wird.
6. Wenn von Br¨
udern oder Schwestern bekannt ist,ungeb ¨
uhrlichen Umgang mit einem Verwand-tenzu haben, der nicht bei ihnen wohnt und ausge-schlossenen ist oder die Gemeinschaft verlassen hat, sollten ¨
Alteste mit ihnen reden und sie anhand der Bibel ermahnen. Die ¨
Altesten konnen mit ihnen¨ Folgendes durchgehen:Gottes-Liebe-Buch, Seite 207 bis 209, denWachtturm vom 15. April 1988, Seite 26 bis 30 oder den Artikel „Christliche Loyalitat bekunden,¨ wenn ein Verwandter ausgeschlossen ist“ in Unserem K¨
onigreichsdienst fur August 2002. Steht fest, dass das¨ Verhalten gegen den Zweck eines Gemeinschaftsent-zugs verstoßt und dass der Betreffende nicht auf die Er-¨ mahnung h¨
ort, eignet er sich wahrscheinlich nicht f¨ ur Vorrechte in der Versammlung, die nur vorbildlichen Verkundigern einger¨ aumt werden. Gegen ihn w¨ urden¨ keine rechtlichen Schritte unternommen, es sei denn, er hatte st¨ andig¨ geistige Gemeinschaft mit dem Ausge-schlossenen oder wurde den Gemeinschaftsentzug of-¨ fen kritisieren.
Ein Wiederaufnahmegesuch geht ein
1. Die endgultige Entscheidung, einen Ausgeschlos-¨ senen wiederaufzunehmen, trifft immer ein Rechtsko-mitee der Versammlung, in der ihm die Gemeinschaft entzogen wurde. In das Wiederaufnahmekomitee soll-ten moglichst die¨ ¨
Altesten berufen werden, die dem ur-sprunglichen Rechtskomitee angeh¨ orten. Selbst wenn¨ das Komitee glaubt, es sei fur eine Wiederaufnahme¨ viel zu fruh, best¨ atigen zwei Komiteemitglieder den¨ Eingang des Gesuchs und informieren kurz den Ausge-schlossenen, dass noch mehr Zeit vergehen muss.Auf ein schriftliches Wiederaufnahmegesuch sollte man immer unverz¨
uglich reagieren.
2. Das Komitee betet in Abwesenheit des Ausge-schlossenen und bittet ihn dann herein. Es versucht, ihm die Befangenheit zu nehmen, indem es ihn fur sei-¨ ne Fortschritte lobt und fur seinen Wunsch, wiederauf-¨