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Altesten und Dienstamtgehilfen

Im Dokument HERDE GOTTES (1. PETRUS 5:2) (Seite 32-49)

Die biblischen Erfordernisse eingehend betrach-ten, wenn erwogen wird, Br¨

uder zu empfehlen Besonders sorgfaltig sein, wenn es um Br¨ uder¨ geht, die in der Vergangenheit Probleme hatten Einen Bruder nicht in aller Eile von seiner Ernennung unterrichten; genugend Zeit daf¨ ur¨ einraumen¨

Was die Eignung eines ¨

Altesten oder Dienstamt-gehilfen infrage stellt

Genau den Anweisungen folgen, wennuberpr¨ uft¨ wird, ob ein ¨

Altester oder Dienstamtgehilfe noch die Erfordernisse erfullt¨

Wenn ein ¨

Altester oder Dienstamtgehilfe zuzieht

in vernunftigem Maß entspricht. Man sollte um die¨ Leitung des heiligen Geistes beten (w01 15. 1. S. 14 Abs. 13). Die leitende Korperschaft und ihre Vertreter¨ vertrauen darauf, dass die Empfehlungen von ¨

Altesten kommen, die Geistesmenschen sind und gutes Urteils-vermogen besitzen.¨

3. Naturliche F¨ ahigkeiten sind f¨ ur die Ernennung¨ eines Bruders nicht ausschlaggebend. Er muss ein Geistesmensch sein, und es sollte zu erkennen sein, dass der heilige Geist in ihm wirksam ist (Gal. 6:1;

2. Tim. 1:14; w0115. 1. S. 14 Abs. 11). Ist er eifrig fur¨ vortreffliche Werke? (Tit. 2:12, 14; 1. Pet. 3:13). Gibt er ein gutes Beispiel, wenn es darum geht, die Zusam-menkunfte zu besuchen und sich daran zu beteiligen?¨ (Heb. 10:24, 25). Lasst er Eifer f¨ ur den Predigtdienst er-¨ kennen? (Mat. 28:19, 20). Befasst er sich mit der Bibel?

(1. Tim. 4:15). Achtet er auf die geistige Gesinnung sei-ner Frau und der Kinder, die bei ihnen wohnen, indem er regelmaßig die Bibel mit ihnen studiert? (Eph. 5:29;¨ 6:4). Bringt er im Alltagsleben die Frucht des Geistes hervor? (Gal. 5:22, 23).

4. Die Versammlung erwartet, dass ¨

Alteste und Dienstamtgehilfen im Predigtdienst die F ¨

uhrung

¨ubernehmen(odS. 56 Abs. 1;w9115. 1. S. 12-13). Wie ist der Bruder zum Predigen eingestellt? Sehen ihn die Verk¨

undiger im Predigtdienst? Tut er angesichts seines Alters, seiner Gesundheit, seiner Familienpflichten und anderer theokratischer Aufgaben alles ihm Mogliche?¨ Wird ein Bruder, der im Predigtdienst nicht vorbildlich ist, mit Verantwortung betraut, wirkt sich das nachtei-lig auf den Predigteifer der Versammlung aus.

5. Obwohl es in erster Linie darum geht, dass der Bruder den biblischen Erfordernissen entspricht, spielt auch die geistige Gesinnung seiner Familie eine Rolle. Gibt seine Frau (wenn getauft) ein gutes Beispiel? Wie sich eine Frau verhalt, wirft entweder¨ ein gutes oder ein schlechtes Licht auf ihren Mann (1. Tim. 3:11). Wenn ihre geistige Gesinnung zu wun-¨ schen ubrig l¨ asst, sollte der Mann alles ihm M¨ ogliche¨ tun, um ihr zu helfen. Legt er großen Wert auf den

Studierabend der Familie? Er sollte auch „glaubige Kin-¨ der“ haben, „die nicht der Ausschweifung oder der Widerspenstigkeit beschuldigt werden“ (Tit. 1:6; siehe ks103:15). Grunds¨

atzlich sollten seine minderj¨

ahrigen Kinder„gl ¨

aubig“sein und entweder darauf hinarbeiten, sich Gott hinzugeben, oder bereits getaufte Zeugen Jehovas sein. Das biblische Erfordernis schließt ein,

„Kinder mit allem Ernst in Unterwurfigkeit“ zu halten¨ (1. Tim. 3:4). Auch das Verhalten erwachsener Kinder, die noch bei dem Bruder zu Hause wohnen, wirft ein entsprechendes Licht auf ihn (w90 1. 9. S. 25 Abs. 7;

w881. 3. S. 24 Abs. 5).

Die Empfehlung bestimmter Br¨

uder besonders sorgfaltig erw¨ agen¨

6. ¨

Alteste solltenuber die Br¨ uder, die sie dem Kreis-¨ aufseher und dem Zweigburo empfehlen m¨ ochten, ge-¨ nau Bescheid wissen, besonders in folgenden Fallen:¨

7. Ein Bruder wurde fr ¨

uher von einem Rechts-komitee zurechtgewiesen oder ausgeschlossen:

Wann erfolgte die Zurechtweisung oder der Gemein-schaftsentzug? Was war das Vergehen? Wurde die Zu-rechtweisung bekannt gemacht? Wann wurde der Bru-der wieBru-deraufgenommen? Wann wurden die letzten Einschrankungen aufgehoben? Wurde er fr¨ uher schon¨ zurechtgewiesen oder ausgeschlossen? Warum kann man davonuberzeugt sein, dass die Missetat durch sei-¨ nen tadellosen Lebenswandel in Vergessenheit geraten ist und andere ihn wieder als gutes Beispiel betrachten?

(w901. 9. S. 24 Abs. 5). Hat man sich schriftlich erkun-digt, wie der Bruder heute in seiner fruheren Versamm-¨ lung angesehen wird, falls die Missetat dort geschah?

Wenn man ihn zu fr ¨

uh empfiehlt, wird ihm und ande-ren die Missetat wahrscheinlich weniger schwerwie-gend erscheinen. Außerdem waren diejenigen beunru-¨ higt, denen sein schlechtes Verhalten noch frisch im Gedachtnis ist.¨

8. Ein Bruder hat Ehebruch begangen:Es wird wohl langere Zeit dauern, bis¨ uber seine Verfehlung¨

Gras gewachsen ist und er wieder einen guten Ruf hat.

Bevor mit dem Kreisaufseher ¨

uber seine Empfehlung ge-sprochen wird,sollten die ¨

Altesten folgende Fragen be-antworten konnen: Wann geschah der Ehebruch? Wur-¨ de der Bruder zurechtgewiesen oder ausgeschlossen?

Ließ das Rechtskomitee die Zurechtweisung bekannt geben? Hat die (unschuldige) Frau ihn verstoßen? Wie haben die ¨

Altesten das erfahren? Hat er wieder tet, falls er sich scheiden ließ? Hat er die Frau geheira-tet, mit der er Ehebruch beging? Gibt es Beweise daf ¨

ur, dass er plante, seine Frau loszuwerden, oder dass er sie unter Druck setzte, in die Scheidung einzuwilligen?

Zerbrach durch den Ehebruch auch die Ehe der ande-ren Person? Wie waande-ren andere von seinem Ehebruch betroffen? Lebt die unschuldige Frau noch? Hat die un-schuldige Frau wieder geheiratet? Was hat die ¨

Altesten davon uberzeugt, dass seine Missetat in Vergessenheit¨ geraten ist und er jetzt wieder geachtet wird? Falls die Missetat in einer anderen Versammlung geschah, sollte man sich bei den dortigen ¨

Altesten schriftlich erkundi-gen, wie sieuber die Empfehlung denken.¨

9. Ein Bruder lebt getrennt oder wurde aus schriftwidrigen Gr ¨

unden geschieden: Wem sind die Eheprobleme in erster Linie zuzuschreiben? Unter welchen Umstanden erfolgte die Trennung oder die¨ Scheidung? Wer ist fur die Trennung verantwortlich¨ oder reichte die Scheidung ein? Haben beide durch ihre Unterschrift der Scheidung zugestimmt? Wie lan-ge ist das schon her? Was unternimmt der Bruder, um sich wieder zu versohnen? Geht die Frau nicht darauf¨ ein? Warum nicht? Wie sehen die Verkundiger der be-¨ treffenden Versammlungen die Situation? Wie denken die ¨

Altesten in der Versammlung der Frau uber den¨ Bruder? Bei einer Trennung oder Scheidung konnen¨ auf beiden Seiten Fehler vorliegen, sodass beide fur¨ bestimmte Vorrechte nicht infrage kommen, weil sie nicht vorbildlich sind (w881. 11. S. 21 Abs. 7).

10. Br ¨

uder, die fr ¨ uher ¨

Alteste oder Dienstamt-gehilfen waren:Bevor ein solcher Bruder empfohlen wird, sollte klar sein, weshalb er gestrichen wurde oder

Siehe den Brief an alle Ältestenschaften vom 10. April 2012 über Pornografie.

zurucktrat. In welcher Versammlung hatte er zuvor ein¨ Dienstamt, und wann wurde er gestrichen? Warum hat er kein Dienstamt mehr? Was hat sich bei dem Bru-der ge¨

andert? Welche Fortschritte hat er seit der Strei-chung gemacht? Falls ein fruherer¨ ¨

Altester nicht we-gen einer schweren Missetat gestrichen wurde, muss er nicht zuerst als Dienstamtgehilfe empfohlen werden (je nachdem, wie lange seine Streichung her ist). Wenn die Streichung in einer anderen Versammlung erfolgte, sollte man sich bei den dortigen ¨

Altesten schriftlich er-kundigen, welche Umstande im Einzelnen eine Rolle¨ spielten und wie sieuber eine Wiederernennung den-¨ ken wurden.¨

Empfehlungen beim Zweigb¨

uro einreichen 11. Die ¨

Altestenschaft kann bei folgenden Anlassen¨ Bruder als¨ ¨

Alteste oder Dienstamtgehilfen empfehlen:

˙ Der Kreisaufseher besucht die Versammlung. Er vermerkt auf dem Formular S-2, warum die Bru-¨ der empfohlen werden und warum er mit der Empfehlung ¨

ubereinstimmt oder nicht, und sen-det das Formular an das Zweigburo.¨

˙ Ein Bruder zieht zu und wird in einem Brief zur Wiederernennung empfohlen und der nachs-¨ te Kreisaufseherbesuchsteht nicht kurz bevor.Falls die ¨

Altestenschaft auch der Meinung ist, dass er die Voraussetzungen erfullt, kann das Versamm-¨ lungsdienstkomitee dem Zweigb¨

uro schriftlich die sofortige Wiederernennung empfehlen. Der Brief der neuen Versammlung des Bruders sollte seinen vollen Namen sowie Geburts- und Taufda-tum enthalten. Eine Kopie des vom Dienstkomi-tee der fr¨

uheren Versammlung unterschriebenen Einfuhrungsschreibens sollte beigef¨ ugt werden.¨ Das Zweigburo wird die Empfehlung nur dann be-¨ arbeiten, wenn die beiden Briefe jeweils vom ge-samten Dienstkomitee unterschrieben sind. Wird die Empfehlung angenommen, erhalt die Ver-¨ sammlung ein Ernennungsschreiben (S-52).

Kreisaufseher

Siehe den Brief an alle Ältestenschaften vom 13. Juli 2014 über Ernennung und Streichung von Ältesten und Dienstamtgehilfen.

Nachdem die Antwort des Zweigburos¨ eingegangen ist

12. Wenn die ¨

Altestenschaft die Mitteilung des Zweigburos erh¨ alt, dass ein Bruder zum¨ ¨

Altesten oder Dienstamtgehilfen ernannt worden ist, sollte der Ko-ordinator zwei ¨

Alteste bitten, mit dem Bruder zusam-menzukommen, bevor die Ernennung bekannt gege-ben wird. Das Gespr¨

ach sollte dem Ernst der Angelegenheit angemessen sein. Es sollte nicht eilig oder beil¨

aufiggefuhrt werden.¨ 13. Auf jeden Fall sollten die ¨

Altesten die folgenden Fragen stellen: „Gibt es irgendetwas in deiner Vergan-genheit, auch vor deiner Taufe, in deinem Privat- oder Familienleben, was dich ungeeignet macht oder dich daran hindert, diese Ernennung anzunehmen? Gibt es irgendeinen Grund, aus dem diese Ernennung der Versammlung nicht bekannt gegeben werden sollte?“

Falls der Bruder zuvor noch nicht ¨

Altester oder Dienst-amtgehilfe gewesen ist, sollte man ihn auch fragen:

„Hast du jemals ein Kind sexuell belastigt oder miss-¨ braucht?“ Wenn er eine der Fragen bejaht, wird die Ernennung nicht bekannt gegeben. Stattdessen wird das Formular S-2 oder das Ernennungsschreiben S-52 an das Zweigburo zur¨ uckgeschickt und ausf¨ uhrlich er-¨ klart, warum die Ernennung annulliert werden sollte.¨ Wenn der Bruder die Fragen verneint und die Ernen-nung annimmt, konnten ihn die¨ ¨

Altesten auf Informa-tionen des „treuen und verstandigen Sklaven“ hinwei-¨ sen, die ihm helfen, seine neue Aufgabe zu erfullen¨ (Mat. 24:45;odKap. 5-6).

14. Falls das Zweigburo einen empfohlenen Bruder¨ nicht ernennt, sollten ihm die ¨

Altesten weiterhin hel-fen, damit er einmal die Voraussetzungen erf¨ ullt. Zwei¨ Alteste k¨

onnen zu einer passenden Zeit mit dem Bruder sprechen und ihm taktvoll erklaren, worin er sich ver-¨ bessern sollte.Die ¨

Altesten sollten ihm aber weder sagen, dass ihn die ¨

Altestenschaft empfohlen hat-te, noch ihm den vertraulichen Brief des Zweig-b ¨

uros vorlesen,in dem erklart wird, weshalb er nicht¨ Ernennungen während des Kreisaufseherbesuchs

Siehe den Brief an alle Ältestenschaften vom 13. Juli 2014 über Ernennung und Streichung von

ernannt wurde. Mitunter lehnt das Zweigburo eine¨ Empfehlung ab, um einem Bruder noch Zeit einzur¨

au-men, an Reife und Erfahrung zuzunehau-men, oder damit

¨uber sein fr¨uheres Verhalten noch Gras wachsen kann.

In einem solchen Fall muss mit ihm nichts weiter be-sprochen werden.

Was die Eignung eines ¨

Altesten oder Dienstamtgehilfen infrage stellt

15. Die Frau oder ein Kind des Bruders hat eine schwere Missetat begangen: Wenn das ge-schieht, sollte die Eignung des Bruders auf jeden Fall

¨uberpr ¨

uft werden. Falls die Frau des Bruders oder sei-ne Kinder (einschließlich der erwachsesei-nen, die noch zu Hause wohnen) ernste Probleme haben, sollte die ¨

Altestenschaft herausfinden, ob das Familienober-haupt nachlassig war. War der Bruder zu nachsichtig?¨ War er darauf bedacht, die notige Anleitung zu geben,¨ als Probleme vorauszusehen waren? Hat er ein regel-maßiges Familienstudium durchgef¨ uhrt? Hat er sei-¨ ner Familie genugend Zeit und Aufmerksamkeit ge-¨ widmet? Hat er die ¨

Altestenschaft von der schweren Missetat unterrichtet, sobald er davon erfuhr, damit die Angelegenheit angemessenuberpr¨ uft werden konnte?¨ Hat er disziplinarische Maßnahmen gegen seine Fami-lie behindert oder versucht, das Vorgehen der ¨

Altes-ten in dieser Situation zu manipulieren? Wird er von der Versammlung weiterhin als vorbildliches Familien-oberhaupt geachtet und vertraut man ihm? Geht es sei-nen anderen Kindern in geistiger Hinsicht gut, falls eines eine schwere Sunde begangen hat? Wenn der¨ Bruder alles getan hat, was man vernunftigerweise er-¨ warten kann, ware er nicht zwangsl¨ aufig ungeeignet,¨ falls einer in der Familie seine gute Anleitung ver-wirft. Das trifft besonders dann zu, wenn andere in der Familie aufgrund seiner Bemuhungen geistig stark sind¨ und der Bruder weiterhin von der Versammlung ge-achtet wird (w88 1. 3. S. 24; w78 1. 5. S. 31-32; w72 S. 255-256).

Siehe den Brief an alle Ältestenschaften vom 10. April 2012 über Pornografie;

siehe auch den Brief an alle Ältestenschaften vom 6. März 2012 für Hinweise zur Eignung ernannter Männer im

Zusammenhang mit höherer Bildung.

der Kreisaufseher

16. Ein Familienangeh ¨

origer, der ausgeschlos-sen worden ist oder die Gemeinschaft verlasausgeschlos-sen hat, kehrt in die Wohnung zur ¨

uck: Die Entschei-dung daruber ist Sache des Familienoberhauptes, nicht¨ der ¨

Altestenschaft. Eine solche Entscheidung kann jedoch zu vielen Problemen fuhren. Wenn der Bru-¨ der den Familienangeh¨ origen einziehen l¨ asst, sollte die¨ Altestenschaft seine Eignunguberpr¨ ufen. Kann der Be-¨ treffende nicht allein leben, oder kehrt er in die Woh-nung zur¨

uck, weil er dort ein leichteres Leben hat?

Gibt es triftige Grunde, ihm die R¨ uckkehr zu erlauben,¨ oder geschieht es bloß, damit die glaubigen Famili-¨ enangehorigen wieder mehr Umgang mit ihm haben¨ k¨

onnen? Hatte die Familie keinen unn¨

otigen Kontakt mit ihm, solange er woanders wohnte? Handelt es sich um eine vorubergehende oder eine dauerhafte Rege-¨ lung? Welchen Lebenswandel fuhrt der Betreffende?¨ Wie wirkt sich sein Einfluss auf andere in der Familie aus, besonders auf seine Geschwister? Ist die Versamm-lung wegen der Entscheidung des Bruders beunruhigt?

Haben einige die Achtung vor ihm verloren? (km 8/02 S. 3-4;w8115. 12. S. 28-29).

17. Konkurs: Wenn ein ¨

Altester oder ein Dienst-amtgehilfe Konkurs anmeldet und man dadurch inner-halb oder außerinner-halb der Versammlung stark beunruhigt ist, sollte seine Eignunguberpr¨ uft werden. Fehlte es ihm¨ beim Geldausgeben an Selbstbeherrschung oder han-delte er bei gesch¨

aftlichen Entscheidungen unvern¨ unf-tig und nicht vorausschauend. Ist er dafur bekannt, ehr-¨ lich und verantwortungsbewusst zu sein? Gilt er als jemand, der sich gewissenhaft bemuht, seine Schulden¨ zu begleichen? Fuhlt er sich moralisch verpflichtet, er-¨ lassene Schulden zuruckzuzahlen, sofern die fr¨ uheren¨ Glaubiger bereit w¨ aren, die Zahlungen anzunehmen?¨ Genießt er noch die Achtung der Versammlung? Hat er weiterhin ein „vortreffliches Zeugnis von Außenstehen-den“? (1. Tim. 3:7;w9415. 9. S. 30-31;w68S. 414-416).

18. Stillschweigende Billigung der Heirat eines Getauften mit einem Ungetauften:Ein ¨

Altester oder Dienstamtgehilfe sollte loyal an den Maßstaben Jehovas¨

festhalten, wie zum Beispiel an der biblischen Richtli-nie, „nur im Herrn“ zu heiraten (1. Kor. 7:39; 2. Kor.

6:14, 15; Tit. 1:8;w041. 7. S. 31). Diese Richtlinie gilt fur¨ alle Christen, auch fur unt¨ atige. Die Eignung eines Bru-¨ ders ware infrage gestellt, wenn er die Eheschließung ei-¨ nes Getauften mit einem Ungetauften stillschweigend gebilligt hatte. Eine feste Freundschaft zwischen sol-¨ chen Personen zu unterstutzen (auch nur moralisch)¨ oder bei der Trauung oder der Hochzeitsfeier anwesend zu sein oder mitzuwirken l¨

asst auf Billigung schließen.

Doch selbst wenn der Bruder damit nichts zu tun hatte, aber seiner Frau oder anderen Familienangehorigen dies¨ erlaubt hatte, w¨ are seine Eignung infrage gestellt. Wenn¨ ein ¨

Altester oder Dienstamtgehilfe auf diesen Gebieten ein so schlechtes Urteilsverm¨

ogen verr¨

at, dass sich ande-re ernste Fragen stellen, konnte es sein, dass er nicht¨ mehr die biblischen Erfordernisse erfullt (w02¨ 1. 5. S. 17 Abs. 13-15;w0115. 5. S. 20-21 Abs. 16-17).

19. Es kommt ans Licht, dass sich ein ¨

Altester oder Dienstamtgehilfe vor Jahren eines gemein-schaftsentzugsw¨

urdigen Vergehens schuldig ge-macht hat, oder er bekennt dies von sich aus:¨ Die Altestenschaft konnte entscheiden, dass er sein Dienst-¨ vorrecht beh¨

alt, wenn Folgendes zutrifft: Die unmora-lische Handlung oder andere schwere Missetat liegt nicht erst wenige Jahre zuruck, er bereut aufrichtig und¨ sieht ein, dass er die S¨

unde sofort h¨

atte bekennen m¨

ussen. (Vielleicht hat er seine S¨

unde sogar bekannt und wegen seines schuldbeladenen Gewissens Hilfe ge-sucht.) Er ist schon viele Jahre ¨

Altester oder Dienst-amtgehilfe, hat offensichtlich den Segen Gottes und wird von der Versammlung geachtet.

20. Wenn er sich vor seiner Ernennung zum ¨ Al-testen oder Dienstamtgehilfen der Sunde schuldig ge-¨ macht hatte, muss bedacht werden, dass er dies hatte¨ sagen sollen, als er vor der Bekanntgabe seiner Ernen-nung befragt wurde. Außerdem konnte die Art der¨ Sunde seine Eignung sehr infrage stellen. Nach Kin-¨ desmissbrauch ware er wahrscheinlich viele Jahre un-¨ geeignet (w971. 1. S. 26-29;w7815. 2. S. 25-26).

Siehe den Brief an alle Ältestenschaften vom 1. Oktober 2012 über

Kindesmissbrauch.

21. Liegt die Missetat erst wenige Jahre zur ¨

uck und war er damals bereits ¨

Altester oder Dienstamtgehilfe, verliert er seine Eignung, weil er nicht „frei von Ankla-ge“ ist (1. Tim. 3:2, 10; Tit. 1:6, 7). Unter Umst¨

an-den muss ein Rechtskomitee eingesetzt weran-den. (Sie-he 5:43-44.)

Wie zuuberpr¨ ufen ist, ob ein¨ ¨

Altester oder Dienstamtgehilfe noch die Erfordernisse erf¨

ullt 22. Eine Streichung sollte nicht vorschnell empfoh-len werden, sondern nur, wenn ein triftiger Grund vor-liegt. Dem Bruder kann vielleicht geholfen werden,¨ Anderungen vorzunehmen, sodass er sich weiter als ¨

Al-tester oder Dienstamtgehilfe eignet. Hat der Bru-der sein Dienstamt schon viele Jahre? Was hat er ge-tan oder nicht gege-tan, sodass seine Eignung infrage gestellt ist? Wie reagierte er, als er ermahnt wurde? Hat-te er schon fruher solche Probleme, und wie reagier-¨ te er damals auf Hilfe? War seine Missetat wirklich so schwerwiegend, dass seine Vorrechte eingeschrankt¨ werden mussen? Sein Fehler war wom¨ oglich darauf zu-¨ ruckzuf¨ uhren, dass er eine Situation falsch einsch¨ atzte.¨ Eventuell achten ihn die meisten in der Versammlung immer noch als ¨

Altesten oder Dienstamtgehilfen und vertrauen ihm. Vielleicht ist die Angelegenheit nicht weithin bekannt geworden, wenn uberhaupt. Wenn¨ er einsieht, dass er unvernunftig handelte, aus sei-¨ nem Fehler gelernt hat, eine gute Einstellung hat und sich weiter verbessern m¨

ochte, k¨

onnte er ¨

Altester oder Dienstamtgehilfe bleiben.

23. Wenn die Eignung eines ¨

Altesten ¨

uberpr ¨ uft werden muss, sollte sich die ¨

Altestenschaft in Anwe-senheit des Bruders damit befassen und wie folgt vor-gehen:

˙ Die ¨

Altesten beten um die Leitung Jehovas.

Sie achten darauf, dass alles Notige zur Sprache¨ kommt. Sie bewahren eine respektvolle, friedliche Atmosphare, die einer solchen Besprechung f¨ or-¨ derlich ist.

˙ Sie geben dem Bruder genugend Zeit, seine An-¨ sichten zu außern und alle Fragen zu beantwor-¨ ten. Sie fragen ihn, wie eruber das denkt, was be-¨ zuglich seiner Eignung besprochen wurde.¨

˙ Sie bitten den Bruder, den Raum zu verlassen, be-sprechen dann die Angelegenheit weiter und ent-scheiden, was sie empfehlen wollen.

˙ Sie bitten den Bruder wieder herein. Falls sie ent-schieden haben, seine Streichung zu empfehlen, unterrichten sie ihn davon und nennen ihm die biblischen Gr¨

unde.

˙ Sie geben dem Bruder Gelegenheit, sich zu der Entscheidung zu außern. So k¨ onnen die¨ ¨

Altesten die Verteidigung des Bruders anhoren, falls er¨ sich verteidigen mochte. Vielleicht m¨ ussen sie¨ den Bruder bitten, noch einmal den Raum zu ver-lassen, damit sie die Angelegenheit weiterbespre-chen konnen, bevor sie die endg¨ ultige Entschei-¨ dung treffen.

˙ Wenn die ¨

Altesten beschließen, die Streichung zu empfehlen, und der Bruder damit nicht einver-standen ist, sagen sie ihm, dass er in einem Brief erklaren kann, warum er der Empfehlung nicht¨ zustimmt. Sein Brief wurde dem Brief der¨ ¨

Altesten beigefugt werden, in dem sie dem Zweigb¨ uro den¨ Fall erklaren.¨

24. Wenn die Eignung einesDienstamtgehilfen

¨uberpr ¨

uft wird,gehen die ¨

Altesten ahnlich vor. Der¨ Bruder wird jedoch nicht zur ¨

Altestensitzung einge-laden. Es genugt gew¨ ohnlich, wenn sich zwei¨ ¨

Altes-te vorher anh¨

oren, was er zu der Angelegenheit sa-gen mochte. Falls die¨ ¨

Altestenschaft entscheidet, seine Streichung zu empfehlen, kommen die beiden ¨

Altesten erneut mit ihm zusammen und unterrichten ihn

Altesten erneut mit ihm zusammen und unterrichten ihn

Im Dokument HERDE GOTTES (1. PETRUS 5:2) (Seite 32-49)