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Kapitel elf

Im Dokument HERDE GOTTES (1. PETRUS 5:2) (Seite 120-126)

Das

Wiederaufnahmeverfahren

Einem Missetater gen¨ ugend Zeit einr¨ aumen,¨ seine Reue zu beweisen

Besonders vorsichtig sein, wenn er betrogen hat

lange Zeit im Geheimen gewohnheitsmaßig¨ sundigte¨

fruher schon zurechtgewiesen oder¨ ausgeschlossen worden war

sich mit jemand abgesprochen hatte, um seinen Ehepartner loszuwerden

genommen zu werden. Der Vorsitzende bittet ihn, sich zu außern. Das Komitee versucht herauszufinden, wie¨ er sich seit dem Ausschluss verhalten hat und wie er eingestellt ist. Der Ausgeschlossene wird dann gebeten, den Raum zu verlassen, damit das Komitee die Angele-genheit besprechen kann.

3. Das Komitee sollte vorsichtig sein und dem Ausgeschlossenen genugend Zeit einr¨ aumen (vielleicht¨ viele Monate, ein Jahr oder auch mehr), damit er be-weisen kann, dass er wirklich bereut (od S. 156; it-2 S. 693). In bestimmten F¨

allen sollte das Komitee beson-ders vorsichtig sein. Vielleicht hat der Missetater betro-¨ gen, lange Zeit im Geheimen gewohnheitsmaßig ge-¨ sundigt oder musste sich wiederholt wegen derselben¨ Missetat oder einer anderen vor einem Rechtskomitee verantworten. Ihn nach kurzer Zeit wiederaufzuneh-men ermutigt eventuell andere, eine schwere Sunde zu¨ begehen, weil sie meinen, es wurden kaum disziplinari-¨ sche Maßnahmen ergriffen werden oder gar keine. Ha-ben sich zwei Personen nachweislich abgesprochen, ih-ren jeweiligen Ehepartner loszuwerden und einander zu heiraten, dann sollte eine betrachtliche Zeit verge-¨ hen, in der sie ihre Reue beweisen konnen, bevor sie¨ wiederaufgenommen werden (w8315. 6. S. 29).

4. Das Wiederaufnahmekomitee muss ausgegli-chen sein. Ausschlaggebend fur die Entscheidung, je-¨ mand wiederaufzunehmen, ist vor allem echte Reue und dass der Missetater die verkehrte Handlungsweise¨ aufgegeben hat — nicht, wie andere daruber denken,¨ oder lediglich die verstrichene Zeit (1. Kor. 5:1, 11-13;

2. Kor. 2:6, 7).

5. Das Komitee zieht die gesamte Lebensweise des Missetaters in Betracht. L¨ asst sie jetzt erkennen, dass er¨ bereut? Wenn ja, dann sollten die ¨

Altesten nicht so weit gehen, dass sie ein luckenloses Gest¨ andnis¨ uber¨ Sunden verlangen, die vielleicht gar nicht eindeutig¨ nachgewiesen werden konnten.

6. Falls entschieden wird, den Betreffenden nicht wiederaufzunehmen, sollte ihm das Komitee

die Grunde erkl¨ aren und ihm sagen, was von ihm¨ erwartet wird, damit er wiederaufgenommen werden kann. Nachdem er den Raum verlassen hat, betet das Komitee abschließend.

7. Hat der Ausgeschlossene den Wohnort ge-wechselt,befasst sich dort, wo er die Zusammenkunf-¨ te besucht, ein Rechtskomitee mit seinem Wieder-aufnahmegesuch. Falls das Komitee der Meinung ist, er sollte wiederaufgenommen werden, unterbreitet es dem Rechtskomitee der Versammlung, in der ihm die Gemeinschaft entzogen wurde, eine Empfehlung. Dem Ausgeschlossenen sollten sie ihre Empfehlung nicht mitteilen; sonst ist er vielleicht enttauscht, falls das an-¨ dere Komitee der Wiederaufnahme nicht zustimmt.

Man sollte ihm lediglich sagen, das Komitee musse mit¨ den ¨

Altesten der Versammlung in Verbindung treten, in der er ausgeschlossen wurde, und er werde zur gege-benen Zeituber die Entscheidung informiert.¨

8. Das Rechtskomitee sollte das ursprungliche Ko-¨ mitee nicht unter Druck setzen, damit es den Betref-fenden wiederaufnimmt. Es gibt vielleicht wichtige Ge-sichtspunkte, die nur den ¨

Altesten des ursprunglichen¨ Komitees bekannt sind. Daher ist es gewohnlich am¨ besten, ihre Beurteilung zu respektieren. Andererseits sollte das ursprungliche Komitee die Empfehlung ge-¨ nau ansehen. Wom¨

oglich ist gen¨

ugend Zeit vergangen und der Betreffende hat sich grundlegend geandert,¨ was die ¨

Altesten des ursprunglichen Komitees nicht be-¨ obachten konnten. Sie sollten daran denken, dass die¨ Altesten, die die Empfehlung gemacht haben, mit dem Betreffenden zusammenkamen und sein Verhalten be-obachtet haben.

9. Ist die Entfernung zwischen beiden Ver-sammlungen nicht groß, sollte das Rechtskomi-tee der Versammlung, in der der Gemeinschaftsentzug ausgesprochen wurde, unverz¨

uglich mit dem Ausge-schlossenen zusammenkommen, nachdem es die Emp-fehlung des Rechtskomitees erhalten hat, bei dem er sein Wiederaufnahmegesuch eingereicht hat.

10. Stimmt das Rechtskomitee der Versamm-lung, in der der Gemeinschaftsentzug ausgespro-chen wurde, der Empfehlung nicht zu, sollte es dem anderen Komitee die Grunde deutlich erkl¨ aren.¨

Die Wiederaufnahme wird beschlossen

11. Soll der Betreffende wiederaufgenommen wer-den, wird er hereingebeten und daruber informiert.¨ Die ¨

Altesten sollten ihn anhand der Bibel ermun-tern und ihm Rat geben, wie er weitere Fortschritte machen kann. Bis seine Wiederaufnahme bekannt ge-geben wird, sollte er sich wie ein Ausgeschlossener verhalten.Das Komitee betet abschließend in seiner An-wesenheit.Es sorgt dafur, dass das Zweigb¨ uro wie vorge-¨ sehenuber die Wiederaufnahme informiert wird.¨

12. Einem Wiederaufgenommenen werden vom Rechtskomitee immer Einschr¨

ankungen aufer-legt, damit er besser erkennt, dass er weiterhin „ge-rade Bahnen“ fur seine F¨ uße schaffen muss (Heb.¨ 12:13). Ein weiterer Grund ist die Rucksichtnahme auf¨ das Gewissen der Versammlung. Mit der Wiederauf-nahme darf er sich wieder am Predigtdienst beteili-gen. Andere Vorrechte, wie z. B. in den Zusammen-kunften Kommentare zu geben und Aufgaben in der¨ Theokratischen Predigtdienstschule zu erhalten, kon-¨ nen schrittweise wieder gewahrt werden, sofern das¨ Komitee der Ansicht ist, dass die Versammlung keinen Anstoß daran nimmt und der Betreffende entsprechen-de Fortschritte gemacht hat. Ziehen sich Einschran-¨ kungen lange hin, kann das den reuigen Missetater¨ entmutigen. Daher ist es gut, dass die ¨

Altesten, die ihm die Einschrankungen mitteilen, auch sagen, wann das¨ Rechtskomitee zusammenkommt und mit ihm uber¨ seine Fortschritte spricht. Das Komitee kann notigen-¨ falls auch dafur sorgen, dass ein Bibelstudium mit ihm¨ durchgef¨

uhrt wird. Dieses kann als Predigtdienst be-richtet werden. Nur im Ausnahmefall sollten viele Mo-nate vergehen, bis Einschrankungen aufgehoben wer-¨ den. (Siehe 7:19.)

13. Bekannt gegeben wird die Wiederaufnah-mesowohl in der Versammlung, in der der Ausschluss erfolgte, als auch in der Versammlung, in der der Be-treffende jetzt die Zusammenkunfte besucht. Der Ko-¨ ordinator der ¨

Altestenschaft genehmigt die Bekannt-machung, bevor ein ¨

Altester sie vorliest. Sie lautet:„. . . ist als Zeuge Jehovas wiederaufgenommen wor-den.“ Vom Rechtskomitee auferlegte Einschr¨

ankun-gen werdennichtbekannt gegeben. Das Rechtskomitee in der Versammlung, in der der Wiederaufgenomme-ne die Zusammenkunfte besucht, ist daf¨ ur zust¨ andig,¨ nach und nach die Einschrankungen aufzuheben.¨

14. Ebenso verfahrt ein Komitee mit jemand, der¨ die Gemeinschaft verlassen hat und ein Wiederaufnah-megesuch stellt.

15. Wer wiederaufgenommen wird, benotigt immer¨ noch viel geistigen Beistand. Das Rechtskomitee sollte weiterhin darauf achten, dass er geistige Fortschritte macht.

Siehe den Brief an alle Ältestenschaften vom 7. September 2011 für Hinweise zur Ablage

vertraulicher Unterlagen.

Unordentliche bezeichnet halten

1. Manchmal ist es notig, jemand bezeichnet zu¨ halten, der zwar keine schwere Sunde treibt, die¨ ein Rechtsverfahren erfordern wurde, aber auf unver-¨ sch¨

amte Weise die theokratische Ordnung missachtet (w9915. 7. S. 29-31). Es konnte jemand sein, der st¨ an-¨ dig norgelt,¨ uberaus faul ist oder jemand, der leeres Ge-¨ schwatz verbreitet und sich immer wieder in etwas¨ einmischt, was ihn nichts angeht (2. Thes. 3:11). Es konnte sich auch um jemand handeln, der es darauf¨ anlegt, andere materiell auszunutzen, eindeutig unan-gebrachten Formen der Unterhaltung front oder mit je-¨ mand geht, obwohl er nach dem Gesetz oder der Bibel nicht frei ist, zu heiraten (odS. 150-151).

2. Wenn das unordentliche Verhalten anderen im Allgemeinen nicht bekannt istund es auch keine Gefahr fur ihr geistiges Wohl darstellt, ist eine eindringliche¨ Ermahnung gewohnlich am besten.¨ Die ¨

Altesten

soll-Kapitel zw ¨

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