• Keine Ergebnisse gefunden

VORENTWURF BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT AGL. Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg. Stand:

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "VORENTWURF BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT AGL. Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg. Stand:"

Copied!
19
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Landkreis Starnberg

14. Änderung des Flächennutzungsplanes

im Bereich des Sondergebietes "Garten- und landwirtschaftliches Arbeiten mit Vertrieb der eigenen Erzeugnisse und Wohnen"

Fl.Nr. 462, Gemarkung Breitbrunn

BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT

VORENTWURF

Stand: 18.08.2020

AGL

Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung Institut für ökologische Forschung

St. Andrästr. 8a 82398 Etting-Polling

Bearbeiter: Prof. Dr. Ulrike Pröbstl- Haider, Dipl.-Ing. Maja Niemeyer

(2)

INHALTSVERZEICHNIS

1 EINF ÜHRUNG ... 3

2 BEST AND UND ZIE LE DER BAULEIT PL ANUNG ... 3

2.1 Planungsrechtliche Voraussetzungen ... 3

2.2 Lage, Größe, Beschaffenheit und Erschließung ... 4

2.3 Geplante Nutzung ... 4

2.4 Ver- und Entsorgung ... 5

2.5 Artenschutzrechtliche Belange ... 5

3 UMWELT BE RICHT ... 6

3.1 Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele des Bauleitplans ... 6

3.2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Begründung ... 6

3.3 Beschreibung des Bestandes und Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung ... 9

3.3.1 Schutzgut Boden und Fläche ... 9

3.3.2 Schutzgut Wasser... 10

3.3.3 Schutzgut Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt ... 11

3.3.4 Schutzgut Klima / -wandel ... 13

3.3.5 Schutzgut Menschliche Gesundheit ... 14

3.3.6 Schutzgut Kulturelles Erbe ... 15

3.3.7 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete ... 15

3.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich ... 16

3.4.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung ... 16

3.4.2 Maßnahmen zum Ausgleich ... 16

3.5 Alternative Planungsmöglichkeiten ... 16

3.6 Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten ... 16

3.7 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ... 17

3.8 Allgemeinverständliche Zusammenfassung ... 17

4 LIT ERAT UR ... 19

(3)

1

EINFÜHRUNG

Der Gemeinderat von Herrsching am Ammersee hat in der Gemeinderatssitzung vom 02.10.2019 die 14. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die Flächennutzungsplanänderung verfolgt das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung der baulichen Anlagen, verbunden mit einer Fremdenverkehrsnutzung im Sinne einer „erlebbaren Landwirt- schaft", sowie die Sicherung der Bestandsbebauung auf dem ursprünglich als Obstbaubetrieb genehmigten landwirtschaftlichen Anwesens (Perger-Grundstück) südlich des Ortsteils Breit- brunn zu schaffen.

Die vorgesehene Flächennutzungsplanänderung soll die Aufstellung des Bebauungsplans „Son- dergebiet Garten- und Landwirtschaftliches Arbeiten mit Vertrieb der eigenen Erzeugnisse und Wohnen" ermöglichen.

Mit der vorliegenden 14.Änderung des Flächennutzungsplans wurde die Arbeitsgruppe für Land- nutzungsplanung (AGL) beauftragt.

2

BESTAND UND ZIELE DER BAULEITPLANUNG

2.1 Planungsrechtliche Voraussetzungen

Die Gemeinde Herrsching verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan in der Fas- sung vom 21.06.1999, welcher vom Büro Dipl.-Ing. Regierungsbaumeister Detlev Schreiber zu- sammen mit dem Landschaftsarchitekten Dipl.-Ing. Walter Blendermann erarbeitet wurde. Der Flächennutzungsplan wurde am 24.07.2000 rechtskräftig.

Dort die Flächen des Geltungsbereiches derzeit als - Fläche für die Landwirtschaft

- überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen - geplante Bäume

- erhaltenswerte Gehölzbestände dargestellt.

Nachdem Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, soll der Flächen- nutzungsplan zur Ermöglichung der Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Garten- und Landwirtschaftliches Arbeiten mit Vertrieb der eigenen Erzeugnisse und Wohnen" in diesem Be- reich geändert werden. Im Flächennutzungsplan wird daher im Änderungsbereich ein Sonderge- biet „Garten- und Landwirtschaftliches Arbeiten mit Vertrieb der eigenen Erzeugnisse und Woh- nen" dargestellt.

(4)

2.2 Lage, Größe, Beschaffenheit und Erschließung

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung liegt südlich des Ortsteils Breitbrunn im Norden des Gemeindebereiches der Gemeinde Herrsching an der Herrschinger Straße (St2067) und umfasst das Grundstück Fl.-Nr. 462, Gemarkung Breitbrunn. Die Flächengröße beträgt ca. 2,23 ha.

Im Norden, Osten und Süden grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an.

Der Geltungsbereich ist durch sechs Gebäudegruppen und Einzelgebäuden mit anschließenden Wirtschaftsbereichen mit Lagerplätzen und Stallungen, Obstgärten und planierten Rohbodenbe- reichen charakterisiert. Entlang der Herrschinger Straße verläuft ein schmaler, z.T. lockerer Baumgürtel. Von Norden nach Süden zieht sich ein Geländesprung. Im Nordwesten befindet sich eine magere Extensivwiese.

Abb. 1 Lage des Untersuchungsgebietes, Quelle: Bayernatlas,2020

2.3 Geplante Nutzung

Ziel des Vorhabens ist es, das ehemalige Perger-Anwesen zu einem selbstständigen Zweigbe- trieb des Garten- und Landschaftsbaubetriebs Schernthaner, Neuried, mit Schwerpunkt Aus- und Weiterbildung (sowie Seminarbetrieb) auszubauen. In Ergänzung der branchentypischen Dienst- leistungen soll ferner für Mitarbeiter, Gäste und Seminarteilnehmer ein besonderer, gärtnerisch gestalteter Erholungsraum mit Ferienhütten als Übernachtungsmöglichkeit angelegt werden.

Im Flächennutzungsplan wird daher die gesamte Fläche als "Sondergebiet Garten- und Landwirt- schaftliches Arbeiten mit Vertrieb der eigenen Erzeugnisse und Wohnen" dargestellt.

Das genaue Maß der baulichen Nutzung, sowie die Festsetzung von Verkehrs- und Grünflächen- wird auf Bebauungsplanebene geregelt. Dort sind auch Vermeidungsmaßnahmen möglich, die gewährleisten, dass sich das Vorhaben in das Siedlungs- und Landschaftsbild einfügt.

(5)

Die zukünftige Flächennutzung wird sich wie folgt verteilen:

Bezeichnung Größe (ha)

Sondergebiet „Garten- und Landwirtschaftliches Arbeiten mit Vertrieb der eigenen Erzeugnisse und Wohnen"

2,23

Gesamt 2,23

Tab. 1 Übersicht über die geplante Flächenverteilung nach der FNP-Änderung

2.4 Ver- und Entsorgung

Die Stromversorgung erfolgt über den bestehenden Anschluss an das Stromnetz der E.ON Bay- ern AG

Die Trinkwasserversorgung wird über die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Herr- sching gesichert. Die Entsorgung der Abwässer kann über einen Anschluss an das gemeindliche Kanalnetz gewährleistet werden.

Die Versorgung mit Löschwasser wird über die Regenrückhalteanlage (private Wasserfläche) ge- währleistet.

Die Hauptzufahrt ist baulich so zu gestalten, dass eine Befahrung mit Rettungsfahrzeugen mög- lich ist.

Das anfallende unverschmutzte Dach- und Niederschlagswasser wird vor Ort über Versicke- rungsanlagen (Füllkörperrigole, Mulden) bzw. direkt in die belebte Bodenzone versickert.

Der Abfall kann über das öffentliche Abfallentsorgungszentrum des Landkreises Starnberg ent- sorgt werden.

2.5 Artenschutzrechtliche Belange

Der Geltungsbereich besteht aus Wirtschafts- und Lagerbereichen, Wiesen- und Gehölzflächen, die aus artenschutzrechtlicher Sicht mit ihren vielfältigen Strukturen teilweise eine Bedeutung für Fledermäuse, Reptilien und Vögel sowie Insekten haben.

Im Hinblick auf das Artenschutzrecht sind verschiedene Vermeidungsmaßnahmen auf Bebau- ungsplanebene möglich. Dazu zählt insbesondere die Begrenzung von Gehölzfällungen auf die Zeit außerhalb der Brutzeiträume zum Schutz von Vögeln, sowie die Prüfung von abzubrechen- den Gebäuden auf den Besatz von Fledermäusen und des Vorkommens gebäudebrütender Vo- gelarten vor Abriss.

Im Zuge der Bebauungsplanung wird ausführlich auf die artenschutzrechtlichen Belange einge- gangen. Aufgrund umfangreicher Vermeidungsmaßnahmen sowie der Erhaltung und natur- schutzfachlichen Entwicklung des Großteils des Untersuchungsgebietes sind keine Verbotstat- bestände nach § 44 BNatSChG gegenüber den potentiell vorkommenden Tier- und Pflanzenarten zu erwarten.

(6)

3

UMWELTBERICHT

3.1 Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele des Bauleitplans

Ziel der Bauleitplanung ist die Neuordnung der baulichen Anlagen auf dem Grundstück, verbun- den mit einer Fremdenverkehrsnutzung im Sinne einer „erlebbaren Landwirtschaft“ durch freilau- fende Tiere und die Vermarktung lokaler Produkte. Hierzu sind im nordwestlichen Grundstücks- bereich kleine Hütten als Übernachtungsmöglichkeit vorgesehen. Im Flächennutzungsplan wird daher im Änderungsbereich ein „Sondergebiet Garten- und Landwirtschaftliches Arbeiten mit Ver- trieb der eigenen Erzeugnisse und Wohnen" dargestellt.

Aufgrund der Lage des Grundstücks im Außenbereich sowie im Geltungsbereich der Land- schaftsschutzgebietsverordnung für den westlichen Landkreis Starnberg kommt der Beachtung der Umweltbelange eine besondere Bedeutung zu.

3.2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Begründung

Umweltrelevante Ziele der Fachgesetze

Gemäß § 1 (5) BauGB sollen Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegen- über künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt und eine, dem Wohl der Allgemeinheit dienende, soziale Bodennutzung gewährleisten.

In § 1 (6) verweist das BauGB auf das Anstreben einer angemessenen Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes. Weiterhin ist mit Grund- und Boden sparsam umzugehen (§ 1a).

Zu berücksichtigen ist auch die Vorgabe der Naturschutzgesetzgebung, Eingriffe in den Natur- haushalt zu vermeiden und auszugleichen (BNatSchG).

Landesentwicklungsprogramm Bayern, Stand 2018

Die Gemeinde Herrsching am Ammersee zählt gemäß der Strukturkarte zum Verdichtungsraum München. Folgendes Leitbild soll u.a. allgemein für Bayern gelten:

Hierzu sind folgende Ziele und Grundsätze zu berücksichtigen:

 „Die Verdichtungsräume sollen so entwickelt und geordnet werden, dass

- sie ihre Aufgaben für die Entwicklung des gesamten Landes erfüllen,

- sie bei der Wahrnehmung ihrer Wohn-, Gewerbe- und Erholungsfunktionen eine räumlich ausgewogene sowie sozial und ökologisch verträgliche Siedlungs- und Infrastruktur ge- währleisten,

- Missverhältnissen bei der Entwicklung von Bevölkerungs- und Arbeitsplatzstrukturen ent- gegengewirkt wird,

- sie über eine dauerhaft funktionsfähige Freiraumstruktur verfügen und - ausreichend Ge- biete für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung erhalten bleiben“ (LEP Kap. 2.2.7 (G)).

(7)

- In den Verdichtungsräumen ist die weitere Siedlungsentwicklung an Standorten mit leis- tungsfähigem Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere an Standorten mit Zugang zum schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr, zu konzentrieren (2.2.8 (Z)).

 Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter be- sonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden. Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichti- gung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden (3.1 (G)).  Erläuterungen zur Bevölkerungsentwicklung und des damit verbundenen Baulandbedarfs der Gemeinde Herrsching hierzu auf S. 3

 In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potentiale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potentiale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen (3.2 (Z)).

 Eine Zersiedelung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige Sied- lungsstruktur sollen vermieden werden (3.3 (G)). Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen (3.3 (Z)).

 Die Verkehrsverhältnisse in den Verdichtungsräumen und in stark frequentierten Tourismus- gebieten sollen insbesondere durch die Stärkung des öffentlichen Personenverkehrs verbes- sert werden (4.1.3 (G)).

 In den Regionalplänen sind regionale Grünzüge zur Gliederung der Siedlungsräume, zur Ver- besserung des Bioklimas oder zur Erholungsvorsorge festzulegen. In diesen Grünzügen sind Planungen und Maßnahmen, die die jeweiligen Funktionen beeinträchtigen, unzulässig (7.1.4 (Z)). Insbesondere in verdichteten Räumen sollen Frei- und Grünflächen erhalten und zu zu- sammenhängenden Grünstrukturen mit Verbindung zur freien Landschaft entwickelt werden (7.1.4 (G)).

 Soziale Einrichtungen und Dienste der Daseinsvorsorge sind in allen Teilräumen flächende- ckend und bedarfsgerecht vorzuhalten (8.1 (Z)).

 Kinderbetreuungsangebote, Allgemeinbildende Schulen, Berufliche Schulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie Sing- und Musikschulen sind in allen Teilräumen flächende- ckend und bedarfsgerecht vorzuhalten (8.3.1 (Z).

Die Planung zur Darstellung eines „Sondergebietes Garten- und Landwirtschaftliches Arbeiten mit Vertrieb der eigenen Erzeugnisse und Wohnen" steht den Zielen des LEPs nicht entgegen.

Vielmehr kann sie durch Folgenutzung versiegelter Bereiche in Bezug auf eine nachhaltige Sied- lungsentwicklung den wesentlichen Aufgaben zur Entwicklung des Landes beitragen.

(8)

Regionalplan der Region 14 München

Gemäß dem Regionalplan München zählt die Gemeinde Herrsching als Unterzentrum zum länd- lichen Teilraum im Umfeld der großen Verdichtungsräume.

Abb. 2 Ausschnitt Karte 3 „Landschaft und Erholung“, Regionalplan der Region 14 München, Stand April 2019

In Karte 3 „Landschaft und Erholung“ sind für das Planungsgebiet keine konkreten umweltrele- vanten Ziele aus regionalplanerischer Sicht formuliert. Es liegt innerhalb des Landschaftsschutz- gebietes. Die allgemeinen Ziele und Grundsätze des Regionalplans der Region 14 München sind jedoch zu berücksichtigen.

Teil B I Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen - Fachliche Ziele Arten- und Lebensräumen

 Die noch vorhandenen hochwertigen Gewässerlebensräume, Auenlebensräume, Streuwie- sen, Nass- und Feuchtwiesen, Trockenrasen, Waldlebensräume, Gehölzstrukturen sowie Moorlebensräume sollen erhalten, gepflegt und vernetzt entwickelt werden. (RP 14, B I G1.1.1)

Teil B II Fachliche Ziele und Grundsätze zur Siedlungsentwicklung:

 Die Siedlungsentwicklung soll flächensparend erfolgen. (RP 14, B II G1.2)

 Eine enge verkehrliche Zuordnung der Funktionen Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Erho- lung soll erreicht werden. (RP 14, B II G1.5)

 Die Nutzung bestehender Flächenpotentiale für eine stärkere Siedlungsentwicklung ist vor- rangig auf zu Fuß oder mit dem Rad erreichbare Haltepunkte des Schienenpersonennahver- kehrs (SPNV), bei angemessen verdichteter Bebauung, zu konzentrieren. (RP 14, B II G 3.2)

 Bei der Siedlungsentwicklung sind die Möglichkeiten der Innenentwicklung, d.h. Flächen in- nerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und die im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen vorrangig zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Entwicklung ist nur zulässig, wenn auf diese Potentiale nicht zurückgegriffen werden kann. (RP 14, B II G 4.1)

(9)

Teil B IV Fachliche Ziele und Grundsätze zu Bildung und Wissenschaft

 Bei den weiterführenden Schulen soll eine Abstimmung zwischen der Landeshauptstadt Mün- chen und den Landkreisen sowie zwischen den Landkreisen, auch über die Regionsgrenze hinaus, über die Schulstandorte mit gemeinsamem Einzugsbereich erfolgen

Teil B V Fachliche Ziele und Grundsätze zu Kultur, Freizeit und Erholung

 Einrichtungen der Kultur, für Freizeit und Erholung sollen als wichtige Standortfaktoren für die Entwicklung der Region gesichert und ausgebaut werden. (RP 14, B V G 1.1)

3.3 Beschreibung des Bestandes und Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung

Die Beschreibung des Bestandes erfolgt schutzgutbezogen. Auf der Grundlage einer verbal-ar- gumentativen Beschreibung der möglichen Auswirkungen erfolgt danach eine Einschätzung der Erheblichkeit schutzgutbezogen nach geringer, mittlerer und hoher Erheblichkeit.

3.3.1 Schutzgut Boden und Fläche Basisszenario

Der Geltungsbereich befindet sich im Bereich der geologischen Einheit: „Schmelzwasserschotter, hochwürmzeitlich (Niederterrasse 3)“. Die sich daraus entwickelten Gesteine können als Kies, wechselnd sandig, steinig, z. T. schwach schluffig (von Innerer Jungendmoräne) beschrieben werden. Dabei haben sich zwei verschiedene Bodentypen entwickelt. Der Großteil des Planungs- gebietes weist Braunerde, gering verbreitet Parabraunerde aus kiesführendem Lehm über Schluff- bis Lehmkies (Jungmoräne, carbonatisch, kalkalpin geprägt) auf. Die Randbereiche im Nordwesten und Osten stellen fast ausschließlich Pararendzina und Braunerde-Pararendzina aus kiesführendem Lehm bis Kieslehm über Schluff- bis Lehmkies (Jungmoräne, carbonatisch) dar.

Abb. 3 Ausschnitt aus der Übersichtsbodenkarte von Bayern M 1 : 25.000, rot Geltungsbereich (Quelle:

BayernAtlas, Stand Juni 2020) 30a Vorherrschend Braunerde, gering verbreitet Parabraunerde aus kiesführen- dem Lehm (Deckschicht oder Jungmo- räne) über Schluff- bis Lehmkies (Jung- moräne, carbonatisch, kalkalpin geprägt)

28b Fast ausschließlich Pararendzina und Braunerde-Pararendzina aus kiesführen- dem Lehm bis Kieslehm über Schluff- bis Lehmkies (Jungmoräne, carbonatisch)

(10)

Auswirkungen

Durch den Bau von Gebäuden und Erschließungsflächen entstehen hauptsächlich Eingriffe in bereits durch Versiegelung und Gebäude beeinträchtigte Bodenschichten. Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ergeben sich durch die Erhöhung des Versieglungsgrads, denn durch die Ver- siegelung geht an diesen Stellen die natürliche Bodenfunktion verloren. Darüber hinaus sind in Folge des Maschineneinsatzes Bodenverdichtungen beim Bau und durch Materiallagerung mög- lich.

Mit der Darstellung eines Sondergebietes „Garten- und Landwirtschaftliches Arbeiten mit Vertrieb der eigenen Erzeugnisse und Wohnen“ ist mit einem geringen bis mittleren Versiegelungsgrad und einem hohen Grünflächenanteil zu rechnen.

Zur Begrenzung des Versiegelungsgrads sind auf Bebauungsplanebene Maßnahmen zur Ver- meidung möglich. Dazu zählt z.B. die Verwendung wasserdurchlässiger Oberflächenbeläge und die Festsetzung der zulässigen GR.

Die Beeinträchtigungen für das Schutzgut Boden werden insgesamt als gering erheblich bewer- tet.

3.3.2 Schutzgut Wasser Basisszenario

Oberflächenwasser

Oberflächengewässer sind im Planungsgebiet nicht vorhanden.

Schicht- und Grundwasser

Genaue Untersuchungen zum Grundwasser sind nicht vorhanden. Aufgrund der geologischen Ausgangslage (wasserdurchlässige Kiese) sind jedoch keine Probleme mit Überschwemmungen oder hoch anstehendem Grundwasser anzunehmen.

In ca. 600 Metern Entfernung befindet sich südlich des Geltungsbereiches das Trinkwasser- schutzgebiet „Ried“.

Abb. 4 Trinkwasserschutzgebiet „Ried“ rot Geltungsbereich (Quelle: BayernAtlas, Stand Juni 2020)

(11)

Auswirkungen Oberflächenwasser:

Eine Betroffenheit von Oberflächengewässern liegt durch die Planung nicht vor.

Grundwasser:

Eingriffe in wasserführende Schichten sind nicht zu erwarten. Es sind jedoch Beeinträchtigungen des Grundwassers möglich, wenn durch die Erhöhung des Versiegelungsgrads, die Grundwas- serneubildungsrate maßgeblich beeinflusst wird. In diesem Zusammenhang sind zur Vermeidung einer erheblichen Verringerung der Grundwasserneubildung im Rahmen der verbindlichen Be- bauungsplanung Vermeidungsmaßnahmen möglich z.B. hinsichtlich der Verwendung von was- serdurchlässigen Belägen für Stellplätze und Fußwege. Weiterhin kommt dem Umgang mit Nie- derschlagswasser eine besondere Bedeutung zu. Da eine Versickerung auf dem Grundstück möglich ist, ist trotz der geplanten Bebauung von einer ausgeglichenen Grundwasserneubil- dungsbilanz auszugehen.

Insgesamt können deshalb die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser als gering erheblich gewertet werden.

3.3.3 Schutzgut Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt Basisszenario

Pflanzen

Der Geltungsbereich besteht aus Wirtschafts- und Lagerbereichen, Wiesen- und Gehölzflächen.

Bereits baulich veränderte bzw. versiegelte Flächen stellen, neben den Wirtschafts- und Zufahrts- bereichen, die Bebauung und daran angrenzende Erschließungsflächen dar. Diese sind teils as- phaltiert bzw. betoniert, größtenteils jedoch wasserdurchlässig ausgeführt. Die Wiesenflächen sind in drei Bereichen als Obstwiesen ausgeprägt und unterschiedlich stark genutzt. Im Süden werden sie hauptsächlich als Tiergehege und Weideflächen verwendet. Gehölzbestände mit Ein- zelbäumen unterschiedlicher Größe, Alters und Art befinden sich entlang der Herrschinger Straße sowie im Süden und Norden des Grundstücks.

Für das Untersuchungsgebiet wurden Arten- und Strukturkartierungen im März und im Mai 2020 (Büro AGL) durchgeführt.

Tiere

Aus artenschutzrechtlicher Sicht haben die Flächen mit ihren vielfältigen Strukturen teilweise eine Bedeutung für Fledermäuse, Reptilien und Vögel sowie Insekten. Auf der Grundlage der Bestand- serhebung und Strukturkartierung durch den Biologen Dr. Hans Utschick am 18.05.2020 können nachstehende Aussagen zu den einzelnen Tiergruppen getroffen werden.

Säugetiere: Das Bayerische Landesamt für Umweltschutz meldet zehn saP- relevante Fleder- mausarten für das Kartenblatt TK 7932, deren Vorkommen zu überprüfen ist.

Von den zur Renovierung anstehenden Gebäuden wurden Teilbereiche bereits abgerissen und durch neue Gebäude ersetzt. Es zeigte sich, dass alle Bestandsgebäude, auch die abgerissenen Gebäude, von ihren Strukturen her für Fledermäuse und Gebäudebrüter weitgehend ungeeignet

(12)

sind bzw. waren. Gerade die Schuppen und Stadel sind zu zugig, um als Sommer- oder Winter- quartier zu dienen. Beim Begang wurden auch keine Hinweise auf Fledermäuse gefunden.

Fledermaustauglichen Baumstrukturen (Eignung als Tagesverstecke) waren nur an zwei Obst- bäumen, sowie an einem Weidentorso festzustellen.

Fledermäuse sind allenfalls als Nahrungsgäste zu erwarten (am ehesten Zwerg- und Kleine Bart- fledermaus).

Für weitere saP-relevante Säugetierarten ist das Gebiet ungeeignet.

Reptilien

Keine Nachweise gelangen trotz potenziell geeignetem Habitat bei der Zauneidechse.

Insekten

An Tagfaltern waren nur einzelne kleine Kohlweißlinge zu beobachten. Der Dunkle Wiesenkopf- bläuling ist wegen fehlender Wirtsameisenvorkommen nicht zu erwarten.

Amphibien:

Die sechs im Hinblick auf eine artenschutzrechtliche Prüfung zu beachtenden Amphibienarten, die in der TK 7932 potenziell vorkommen könnten, scheiden wegen der fehlender Amphibienha- bitate derzeit völlig aus (durchwühlter Tümpel im Schweine-Freilaufgelände ist ungeeignet; Rand- graben im Süden ist zu trocken).

Gleiches gilt für die Libellenarten, denen ebenfalls geeignete Lebensräume fehlen.

Vögel:

Während der Begehung wurden nur 14 Vogelarten nachgewiesen, wobei mit Amsel, Bachstelze, Blaumeise, Buntspecht, Hausrotschwanz, Haussperling, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke und Zilpzalp überwiegend häufig vorkommende Arten in der Fläche brüten. Feldsperling, Rauch- schwalbe und Stieglitz sind nur Nahrungsgäste. Die Vogelfauna ist damit vergleichsweise arten- arm.

Relevant sind vor allem die nachgewiesenen bzw. vermutlichen Brutvorkommen von Turmfalke im Bestandgebäude Hofladen. An der Westseite des Hofladens befindet sich ein Nistkasten, der 2019 belegt war.

Schutzgebiete

Der Geltungsbereich liegt im Landschaftsschutzgebiet „Westlicher Teil des Landkreises Starn- berg“.

Laut Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde vom 19.09.2019 ist die Zulassung des Vorha- bens im Rahmen einer Erlaubnis nicht möglich, da es sich mit der Neuschaffung von Ferienhütten mit dazugehörigen Erschließungsflächen um nicht unerhebliche neuversiegelte Flächen und ei- nen Eingriff in Natur und Landschaft handelt. Daher wird ein Herausnahmeverfahren aus dem Schutzgebiet erforderlich.

Amtliche Biotopkartierung

Amtlich kartierte Biotope kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor (vgl. Abb. 21).

(13)

Abb. 5 Schutzgebiete im Bereich des Planungsgebietes (rot schraffiert: amtlich kartierte Biotope, rosa: FFH-Gebiet

"Ammerseeufer und Leitenwälder", grün gepunktet: LSG- Westlicher Teil des Landkreises Starnberg, Quelle: Bayern Atlas2020

Auswirkungen

Durch die geplante Darstellung als Sondergebiet „Garten- und Landwirtschaftliches Arbeiten mit Vertrieb der eigenen Erzeugnisse und Wohnen“ sind sowohl Gehölz- als auch Wiesenbestände betroffen. Wertvolle Lebensräume nach Art. 23 BayNatSchG / § 30 BNatSchG und Schutzgebiete sind innerhalb des Planungsgebietes nicht vorhanden. Der Großteil der bestehenden Gehölz- und Wiesenflächen kann erhalten werden, d.h. es werden nur Einzelbäume in Randbereichen entfallen.

Im Bebauungsplan können zahlreiche Vermeidungsmaßnahmen festgesetzt werden, durch die u.a. sichergestellt werden kann, dass zum einen der vorhandene Gehölzbestand und wertvollere Bereiche weitgehend erhalten bleiben (z.B. durch die Lage der Baufenster) und andererseits durch Gehölzneupflanzungen das Gebiet aufgewertet werden kann. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG können somit vermieden werden.

In Folge der Bedeutung der Fläche für den Naturhaushalt und der möglichen Vermeidungsmaß- nahmen werden die möglichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere als ge- ring erheblich eingestuft.

3.3.4 Schutzgut Klima / -wandel Basisszenario

Die Freiflächen im Gebiet fungieren lokal als Kaltluftentstehungsgebiet und tragen zur Frischluft im bebauten Bereich bei. Eine Funktion für die entfernter liegenden Siedlungsbereiche hat das Gebiet jedoch nicht.

Die lufthygienische Situation wird allgemein von den Schadstoffimmissionen und -emissionen des Umfeldes, sowie Staub- und Geruchsbelastungen und deren Kombination bestimmt. Aufgrund der derzeitigen Nutzung ist im Geltungsbereich jedoch von keinen Vorbelastungen auszugehen.

(14)

Klimawandel

Die Fläche ist nicht durch potentielle Klimawandelfolgen betroffen. Durch die geringe Flächen- größe und möglichen Pflanzmaßnahmen ist der zu erwartende Beitrag zum Klimawandel eher gering.

Auswirkungen

Im Zuge der Baumaßnahmen zu Gebäuden und Verkehrsflächen entstehen Belastungen durch Staubentwicklung sowie An- und Abtransport von Baustoffen. Aufgrund der zeitlichen Begren- zung dieser klimatischen Beeinträchtigung auf die Bauphase kann von Auswirkungen geringer Erheblichkeit ausgegangen werden.

Ein kleiner Teil der Flächen im Geltungsbereich wird durch die geplanten Ferienhütten und Ver- kehrsflächen neu versiegelt. Die kleinklimatische Funktion der Grünflächen im Geltungsbereich geht durch die Planungen jedoch nicht verloren. Eine Verminderung der Frischluftproduktion ist daher nicht zu erwarten. Entsprechenden Vermeidungsmaßnahmen (z.B. anzulegende Grünflä- chen, Begrünung der Außenbereiche) kommt eine große Bedeutung zu.

Es werden durch die Planung nur wenige Bäume entfallen, die jedoch an anderer Stelle ersetzt werden können. Darüber hinaus bleiben im umliegenden Gebiet großflächige Grün- und Gehölz- flächen erhalten, die eine ausgleichende Funktion einnehmen können.

Auswirkungen auf die Lufthygiene entstehen hauptsächlich durch den erhöhten Ziel- und Quell- verkehr, der mit der Erweiterung der Nutzungsart (Seminarnutzung, Ferienhüttenbetrieb) verbun- den ist.

In Berücksichtigung möglicher Vermeidungsmaßnahmen (Erhalt von Gehölzbeständen, ange- messener Durchgrünungsgrad, Gehölzneupflanzungen, wasserdurchlässige Beläge, etc.) sind maximal Beeinträchtigungen geringer Erheblichkeit für das Kleinklima zu erwarten.

3.3.5 Schutzgut Menschliche Gesundheit Lärm und Verkehrsbelastung

Basisszenario

Die lärmtechnische Situation wird allgemein anhand der Immissionen aus umliegendem Verkehr, sowie angrenzender lärmintensiver Nutzungen, wie z.B. die Lage zu Gewerbebetrieben, Park- plätzen und Freizeit-Sportnutzungen, bestimmt.

Das Planungsgebiet liegt direkt an der stark befahrenen Herrschinger Straße (St2067). Im Süden grenzt außerdem der Sportplatz von Breitbrunn an. Daher kann von einer gewissen Vorbelastung ausgegangen werden.

Die nächste Wohnnutzung befindet sich in über 200 m Luftlinie nördlich der geplanten Bebauung.

Sie befindet sich somit in ausreichendem Abstand zur baulichen Entwicklungsfläche. Darüber hinaus besteht bezogen auf die vorhandene Topografie mit gehölzbestandenen Böschungen eine Abschirmung.

(15)

Auswirkungen

Das geplante Baugebiet wird als „Sondergebiet Garten- und landwirtschaftliches Arbeiten mit Vertrieb der eigenen Erzeugnisse und Wohnen" festgesetzt. Mit Ausnahme des Sportplatzbetrie- bes und der Staatsstraße wirken auf das Gebiet von außen keine nennenswerten Schallemissio- nen ein. Die Frequenz des Geländes wird sich von der vorherigen Nutzung nicht oder nur unwe- sentlich unterscheiden. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch / Lärm werden daher ins- gesamt als gering erheblich eingestuft.

Erholungseignung Basisszenario

Öffentliche Erholungsflächen sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Das Privatgelände kann nur durch die direkt vorbeiführende Staatsstraße erreicht werden. Wanderwege führen nicht vor- bei. Anlagen der Erholung für die Allgemeinheit stellt nur der Sportplatz Breitbrunn außerhalb des Geltungsbereiches dar, weitere Anlagen sind nicht geplant.

Auswirkungen

Es gehen durch die Planung keine Flächen für die Erholung verloren. Nachdem auch keine Aus- wirkungen auf die Erholungseignung in der Umgebung erwartet werden, sind keine Beeinträchti- gungen zu erwarten.

3.3.6 Schutzgut Kulturelles Erbe Basisszenario

Bau- und Bodendenkmäler

Gemäß dem Bayerischen Denkmal-Atlas (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Stand Juni 2020) befinden sich im Planungsgebiet weder Bau- noch Bodendenkmäler.

Landschaftsbild

Das Planungsgebiet mit seinen teilweise großen Gebäuden und Wirtschaftsflächen ist durch Ge- hölzstreifen an allen Seiten eingegrünt und daher von der Staatsstraße her kaum einsehbar bzw.

erlebbar. Es ist von Grünland- und Obstanbauflächen umgeben.

Auswirkungen Landschaftsbild

Die Planung sieht mit Darstellung eines Sondergebietes „Garten- und Landwirtschaftliches Arbei- ten mit Vertrieb der eigenen Erzeugnisse und Wohnen" eine Ergänzung um kleinere Ferienhütten und die naturnahe Gestaltung der Außenanlagen vor. Der Großteil der bestehenden Gebäude bleibt in Kubatur erhalten bzw. wird in gleicher Größe ersetzt. Außerdem bleiben die Gehölzflä- chen entlang der Grundstücksgrenzen erhalten. Demnach sind keine Beeinträchtigungen des Schutzgutes Ort- und Landschaftsbild zu erwarten.

3.3.7 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete Im direkten Umfeld sind keine weiteren Baugebiete oder andere Vorhaben geplant, die eine ku- mulierende Wirkung haben könnten.

(16)

3.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich 3.4.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung

Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung sind die Möglichkeiten begrenzt, detaillierte Vermei- dungsmaßnahmen darzustellen. Umsetzungsmöglichkeiten im Rahmen der Bebauungsplanung wurden bereits bei den einzelnen Schutzgütern genannt und können entsprechend umgesetzt werden.

3.4.2 Maßnahmen zum Ausgleich

Im Rahmen der Bauleitplanung sind gemäß BauGB § 1 Abs. 6 Ziff. 7 die Belange des Umwelt- schutzes zu berücksichtigen. Die Gemeinde Herrsching am Ammersee wendet die naturschutz- rechtliche Eingriffsregelung in der Bauleitplanung gemäß dem Bayerischen Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ an.

Abhängig vom geplanten Versiegelungsgrad sowie den möglichen Vermeidungsmaßnahmen werden Ausgleichsflächen notwendig. Der genaue Flächenbedarf wird auf der Ebene der ver- bindlichen Bebauungsplanung ermittelt.

Geeignete Ausgleichsflächen stehen innerhalb des Geltungsbereiches zur Verfügung. Die Zuord- nung erfolgt auf der Ebene des Bebauungsplans.

3.5 Alternative Planungsmöglichkeiten

Die Idee einer Fremdenverkehrsnutzung im Sinne einer „erlebbaren Landwirtschaft" kombiniert mit Seminarangeboten bot sich auf dem ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen eines Obst- baubetriebes besonders gut an. Alternative Grundstücke wurden daher nicht überprüft.

Vorteil des Standorts ist die direkte Anbindung an die bestehende Haupterschließungsstraße und damit die Erreichbarkeit des Gebietes.

3.6 Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten

Die Bewertung der Schutzgüter erfolgte verbal-argumentativ. Den Ergebnissen wurden anschlie- ßend drei Stufen der Erheblichkeit zugerechnet: gering, mittel, hoch. Folgende Grundlagen wur- den zur Erstellung des Umweltberichts herangezogen.

 Regionalplan München

 Fachinformation Natur (Fin-Web), Bayerisches Landesamts für Umwelt

 Bayerischer Denkmal-Atlas, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

 Umweltatlas Bayern Geologie und Boden, Bayerisches Landesamts für Umwelt

 Bayerischer Leitfaden „Bauen in Einklang mit Natur und Landschaft“ für die Eingriffs-/ Aus- gleichsbilanzierung

Im Februar, Mai und Juli 2020 wurden Geländebegänge durchgeführt, um die Fläche im Hinblick auf die Strukturen und naturschutzfachliche bzw. artenschutzrechtlich Potentiale zu untersuchen.

(17)

Weitere Inhalte wurden verschiedenen öffentlich zugänglichen Online-Informationsdiensten, wie z.B. dem GeoFachdatenAtlas (BIS-BY), dem Bayerischen Fachinformationssystem Naturschutz (FIS-Natur) und dem BayernViewer-Denkmal entnommen.

Technische Schwierigkeiten sind nicht aufgetreten.

3.7 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)

Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens müssen die Umsetzung der grünordnerischen Maß- nahmen, insbesondere der Gehölzpflanzungen einer Überwachung unterzogen werden, um er- hebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild auszuschließen.

3.8 Allgemeinverständliche Zusammenfassung

Der Umweltbericht hat die Aufgabe, dazu beizutragen, dass zur wirksamen Umweltvorsorge die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet wer- den. Nachfolgend wird die Erheblichkeit der zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter zusammengefasst.

Die 14. Änderung des Flächennutzungsplans sieht anstelle einer Fläche für die Landwirtschaft ein Sondergebiet „Garten- und Landwirtschaftliches Arbeiten mit Vertrieb der eigenen Erzeug- nisse und Wohnen" vor.

Nachfolgend wird die Erheblichkeit der zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter zu- sammenfassend dargestellt.

Schutzgüter Erheblichkeit der Auswirkungen

Boden und Fläche Boden gering

Fläche gering

Wasser Oberflächenwasser gering

Grundwasser gering

Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt Pflanzen gering

Tiere gering

Biologische Vielfalt gering

Menschliche Gesundheit Lärm gering

Erholung nicht betroffen

Klima / Klimawandel

Klima gering

Klimawandel gering

Kulturelles Erbe Baudenkmäler nicht betroffen

Bodendenkmäler nicht betroffen

Landschaftsbild gering

Tab. 2 Zusammenfassende Übersicht zur Erheblichkeit der Auswirkungen auf die Schutzgüter

(18)

Die Planung lässt ausschließlich geringe Auswirkungen auf die Schutzgüter erwarten. Die Beein- trächtigungen geringer Erheblichkeit ergeben sich vor allem aufgrund weitgehend gleichbleiben- der Rahmenbedingungen und entsprechender möglicher Vermeidungsmaßnahmen auf Bebau- ungsplanebene.

Die geringen Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser bedingen sich durch den geringen zu erwartenden Anstieg des Versiegelungsgrads.

Die geringen Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt begründen sich u.a. durch den Erhalt und die Schaffung von Wiesen- und Gehölzflächen.

Aufgrund der Vorbelastung aus dem Straßenverkehr werden die Auswirkungen bezogen auf das Schutzgut Menschliche Gesundheit – Lärm Verkehrsbelastung als gering erheblich eingestuft.

Für die Schutzgüter Erholung und Kulturelles Erbe ergeben sich keine Auswirkungen.

Um den notwendigen Ausgleich für die Eingriffe zu erbringen, stehen geeignete Ausgleichsfläche zur Verfügung. Die Zuordnung erfolgt auf der Ebene des Bebauungsplans.

Das Monitoring betrifft die Grünordnung auf der Ebene des Bebauungsplans.

Etting, den 18.08.2020

Prof. Dr. Ulrike Pröbstl-Haider

(19)

4

LITERATUR

BAUGESETZBUCH (BAUGB), In der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.

3634)

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE (HRSG.), BayernViewer-Denkmal

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (HRSG.), Bayerisches Fachinformationssystem Natur- schutz (FIS-Natur)

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (HRSG.),Bodeninformationssystem Bayern - GeoFachda- tenAtlas (BIS-BY)

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (HRSG.),2001,Eingriff auf der Ebene der Flächen- nutzungs- und Landschaftsplanung, Augsburg

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (HRSG.)1996, Klimaatlas Bayern, München

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (HRSG.)2003, Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft - Ein Leitfaden, 2. Auflage, München

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT,GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (Hrsg.), 2007, Der Umweltbericht in der Praxis, Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung, 2.

Auflage, München

BATTEIGER,HEINO,2019, URL: Erläuterungen zum Entwässerungskonzept, BV Herrsching, OT Breitbrunn, Herrschinger Straße 51, 28.08.2019

BUSSE,J.,DIRNBERGER,F.,PRÖBSTL,U.,SCHMID,W.,2005,Die neue Umweltprüfung in der Bau- leitplanung – Ratgeber für Planer und Verwaltung, erweiterte Fassung, München

REGIONALER PLANUNGSVERBAND REGION MÜNCHEN, 2009, URL: http://www.region-muen- chen.com/regplan/rplan.htm

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Im Rahmen der Erstellung des Umweltberichtes wurde eine Bestandser- fassung der Schutzgüter (Biotoptypen, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima / Luft und

Für das Gemeindegebiet liegt ein Landschaftsplan vor, welcher in den Flächennutzungsplan integriert ist sowie der Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan der Stadt

Es werden nur die Schutzgüter beschrieben, für die Maßnahmen zur Minimierung und zur Vermeidung des Eingriffes getroffen werden können. 5.1 Maßnahmen zur Minimierung und

h) deren Flurstücke zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungs- plans als Ackerland genutzt worden sind und in einem benachteiligten Gebiet

Für Gewerbegebiete ist im § 17 BauNVO eine Höchstgrenze für die GRZ festgesetzt. das Grundstück darf zu max. 80% in Form von Gebäuden, Stellplätzen, Zufahrten etc. Diese

Umliegend befinden sich Flächen für die Landwirtschaft und Grünflächen die teilweise als Dauerkleingarten dargestellt sind sowie im Nordwesten eine Fläche für

• die Beeinträchtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Entnahme-, Beschä- digungs- und Zerstörungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht

Im Westen soll ein dreigeschossiges Gebäude entstehen, in welchem sich ebenfalls betreute Wohnungen befinden, sodass für diese Wohnform zusätzliche 19