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Stadt Grafenwöhr. Flächennutzungsplan, 15. Änderung. Begründung mit Umweltbericht. Landkreis Neustadt a.d.waldnaab

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Academic year: 2022

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(1)

Stadt Grafenwöhr

Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

Flächennutzungsplan, 15. Änderung

Im Parallelverfahren zum Bebauungsplan

„Steinfelser Straße“

Begründung mit Umweltbericht

Vorentwurf vom 24.09.2020

(2)

Auftraggeber: Stadt Grafenwöhr vertreten durch

den 1. Bürgermeister Edgar Knobloch Marktplatz 1

92655 Grafenwöhr Planverfasser:

TB MARKERT Stadtplaner * Landschaftsarchitekt PartG mbB Alleinvertretungsberechtigte Partner:

Peter Markert, Stadtplaner und Landschaftsarchitekt Matthias Fleischhauer, Stadtplaner

Adrian Merdes, Stadtplaner

Rainer Brahm, Landschaftsarchitekt Amtsgericht Nürnberg PR 286 USt-IdNr. DE315889497 Pillenreuther Str. 34 90459 Nürnberg info@tb-markert.de www.tb-markert.de

Bearbeitung: Matthias Fleischhauer Stadtplaner

Sarah Stolberg

M.Sc. Stadt- und Regionalentwicklung Sonja Ruhland

Landschaftsarchitektin

Planstand Vorentwurf vom 24.09.2020 Nürnberg, 24.09.2020

TB|MARKERT

_______________________________

Matthias Fleischhauer

Grafenwöhr, 24.09.2020 Stadt Grafenwöhr

_______________________________

Erster Bürgermeister Edgar Knobloch

(3)

A Begründung 5

A.1 Anlass und Erfordernis 5

A.2 Ziele und Zwecke 5

A.3 Rechtliche und Planerische Rahmenbedingungen 5

Übergeordnete Planungen 5

Wohnbaulandbedarfsberechnung 8

Naturschutzrecht 9

Wasserhaushalt 9

Immissionsschutz 9

Denkmalschutz 9

A.4 Änderung des Flächennutzungsplans 10

Räumlicher Geltungsbereich 10

Nutzungsänderung 10

Flächenbilanz 10

B Umweltbericht 11

B.1 Einleitung 11

Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans 11 Planungsrelevante Ziele des Umweltschutzes aus Fachgesetzen und

Fachplanungen und ihre Berücksichtigung 11

B.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 14 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen

Umweltzustandes 14

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei

Durchführung der Planung 17

B.3 Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht-

Durchführung der Planung 20

B.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum

Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen 21 Maßnahmen zur Vermeidung/Verhinderung und Verringerung 21

Ermittlung des Ausgleichsbedarfes 21

B.5 Alternative Planungsmöglichkeiten 21

B.6 Zusätzliche Angaben 21

Wichtigste Merkmale der verwendeten technischen Verfahren 21 Schwierigkeiten bei Zusammenstellung der Angaben 22

Referenzliste mit Quellen 22

B.7 Allgemeinverständliche Zusammenfassung 23

C Rechtsgrundlagen 25

D Verzeichnis der Anlagen 26

D.1 Ausdruck aus der Flächenmanagement-Datenbank des LfU,

Wohnbaulandbedarfsberechnung 26

(4)

E Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 27

(5)

A Begründung

A.1 Anlass und Erfordernis

In der Stadt Grafenwöhr besteht ein anhaltender Bedarf an Wohnbauland. Reserven aus den bestehenden Bebauungsplänen und Baulücken reichen nicht aus, um die bestehende sowie zukünftige Nachfrage zu decken. Die Stadt Grafenwöhr beabsichtigt daher, das bereits im rechtsgültigen Flächennutzungsplan dargestellte Baugebiet Steinfelser Straße im Ortsteil Hütten umzusetzen. In Anpassung an den geplanten Umgriff des Baugebiets, an die Grund- stücksverfügbarkeit und naturräumliche Aspekte wird eine Änderung des Flächennutzungs- plans erforderlich.

A.2 Ziele und Zwecke

Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung ist die Anpassung der Flächendarstellung an das Baugebiet Steinfelser Straße, für das parallel ein Bebauungsplan aufgestellt wird.

A.3 Rechtliche und Planerische Rahmenbedingungen Übergeordnete Planungen

A.3.1.1 Landesentwicklungsprogramm Bayern 2018 (LEP)

Abbildung 1 - Ausschnitt LEP Bayern - Strukturkarte (Stand 2018)

Dem Landesentwicklungsprogramm Bayerns aus dem Jahr 2018 zufolge ist Grafenwöhr und damit auch der Ortsteil Hütten Teil des allgemeinen ländlichen Raums.

Betroffene Ziele und Grundsätze des LEP:

(6)

· In allen Teilräumen sind gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen oder zu erhalten. Die Stärken und Potentiale der Teilräume sind weiter zu entwickeln.

Alle überörtlich raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen haben zur Verwirkli- chung dieses Ziels beizutragen. (LEP 1.1.1, Ziel)

· Die räumliche Entwicklung Bayerns in seiner Gesamtheit und in seinen Teilräumen ist nachhaltig zu gestalten. (LEP 1.1.2, Ziel)

· Der demographische Wandel ist bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maß- nahmen, insbesondere bei der Daseinsvorsorge […] zu beachten. (LEP 1.2.1., Ziel)

· Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden, insbeson- dere durch die Reduzierung des Energieverbrauchs mittels einer integrierten Sied- lungs- und Verkehrsentwicklung, die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuer- barer Energien (LEP 1.3.1; Grundsatz).

· Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden. (LEP 3.1; Grundsatz)

· In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innen- entwicklung nicht zur Verfügung stehen. (LEP 3.2; Ziel)

· Eine Zersiedlung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige Siedlungsstruktur sollen vermieden werden. (LEP 3.3; Grundsatz)

· Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen. (LEP 3.3; Ziel)

· Natur und Landschaft sollen als unverzichtbare Lebensgrundlage und Erholungsraum des Menschen erhalten und entwickelt werden (LEP 7.1.1, Grundsatz)

· Es soll darauf hingewirkt werden, dass das Wasser seine Funktion im Naturhaushalt auf Dauer erfüllen kann (LEP 7.2.1; Grundsatz)

(7)

A.3.1.2 Regionalplan Region Oberpfalz Nord (6)

Abbildung 2 - Ausschnitt Karte 1 „Raumstruktur“, RP „Oberfalz-Nord (6)“ Stand 2009

Der berücksichtigte Regionalplan Oberpfalz-Nord vom 1. Februar 1989 mit seinen verbindli- chen 27 Änderungen (Stand: Dezember 2021), stellt die Stadt Grafenwöhr innerhalb des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab dem Mittelbereich Weiden i.d.OPf. zugehörig dar. Gra- fenwöhr gilt als kreisangehörige Gemeinde des möglichen Mittelzentrums im Verbund mit den Städten Eschenbach i.d.Oberpfalz und Pressath und gehört zum Kooperationsraum

„Vierstädtedreieck“ mit den Schwerpunktfunktionen: Wirtschaft, Siedlungswesen, Freizeit und Erholung, Verkehr. Die Stadt gehört dem ländlichen Teilraum an, deren Entwicklung nachhaltig gestärkt werden soll. Die Gewässergüte des Flußlauf Creußen ist für die Jahre 1985 und 2002 als mäßig belastet dargestellt.

Folgende Ziele des Regionalplans sind für die vorliegende Planung relevant:

· Die Region ist in ihrer Gesamtheit und in ihren Teilräumen so zu erhalten und zu entwi- ckeln, dass für ihre Bewohner die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft, soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit sowie die natürlichen Lebensgrundlagen ge- sichert und nachhaltig gefördert werden. (RP AI; 1)

· Die Siedlungsentwicklung soll [..] nachhaltig gestärkt und auf geeignete Siedlungseinhei- ten konzentriert werden. (RP BII; Ziel 1.1)

· In der Nähe der militärischen Übungsgelände, insbesondere der Truppenübungsplätze Grafenwöhr und Hohenfels, soll die Siedlungsentwicklung so gestaltet werden, dass von diesen Anlagen ausgehende Gefahren und Belastungen für die Bevölkerung möglichst vermieden werden. Auf die Ausweisung von Lärmschutzzonen soll hingewirkt werden.

(RP BII; Ziel 1.6)

(8)

A.3.1.3 Wirksamer Flächennutzungsplan

Abbildung 3 - Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan (Stand 2009) mit Kennzeichnung der Lage des geplanten Baugebiets Steinfelser Straße (rot-strichliert)

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Grafenwöhr stellt das Plangebiet in großen Teilen bereits als Allgemeines Wohngebiet dar. Südlich der Steinfelser Straße werden wei- tere Wohnflächen dargestellt. Nach Norden und Osten wird das künftige Baugebiet durch die Darstellung von Waldflächen eingefasst. Zwischen den Waldflächen und dem Baugebiet lie- gen Flächen für die Landwirtschaft. Im Osten werden weiterhin eine Weiherhefte und Baum- pflanzungen dargestellt. Im östlichen Teil des Baugebiets wird ein amtlich kartiertes Biotop dargestellt.

Der Bebauungsplan „Steinfelser Straße“ ist nicht vollständig aus dem rechtswirksamen Flä- chennutzungsplan der Stadt Grafenwöhr entwickelbar und macht somit eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.

Wohnbaulandbedarfsberechnung

Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung wurde der Wohnbaulandbedarf mit Hilfe des Tools Flächenmanagement-Datenbank des Bayerischen Landesamt für Umwelt berechnet.

Die Berechnungen, basierend auf der Bevölkerungszahl aus dem Jahr 2017 (6.302 Einwoh- ner, Quelle: Demographie-Spiegel Bayern 2019, Stadt Grafenwöhr) sowie einer Bevölke- rungsprognose von 3,8 % auf 20 Jahre und einem angemessenen Auflockerungswert, haben einen Wohnbauflächenbedarf von 18,0 ha bis zum Jahr 2037 ergeben (siehe Anlage: Aus- druck aus der Flächenmanagement-Datenbank).

(9)

Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung erfolgt keine wesentliche Änderung der bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen.

Naturschutzrecht

Im Nordosten des Plangebiets befindet sich das ca. 0,3 ha große Biotop Nr. 6337-1071, das vor allem aus mageren Altgrasbeständen und Grünlandbrachen besteht. Im Süden befindet sich zusätzlich das Biotop Nr. 6337-1072, dass zum Schutz der dortigen Seggen- oder bin- senreichen Nasswiesen und Sümpfen dient. Insgesamt ist dieses Biotop etwa 0,4 ha groß.

Im nördlich und östlich Bereich grenzt das Landschaftsschutzgebiet „Oberpfälzer Hügelland im westlichen Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab“ (ID: LSG-00574.01) an das Plangebiet.

Etwa 30 m entfernt befindet sich in der gleichen Richtung das FFH-Gebiet „Heidenaab, Creussenaue und Weihergebiet nordwestlich Eschenbach“ (ID: 6237-371).

Wasserhaushalt

Das Plangebiet liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten. Altlasten und schädliche Boden- veränderungen sind nicht bekannt. Zudem liegt es außerhalb von amtlich festgesetzten vor- läufig gesicherten oder faktischen Überschwemmungsgebieten.

Immissionsschutz

Aufgrund der Nähe des Plangebiets dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr ist mit regelmäßi- gem Flug- und Schießlärm zu rechnen, der entsprechende Auswirkungen auf die Bewohner und deren Umwelt hat.

Des Weiteren wirkt der Verkehrslärm durch die B 299, die südwestlich des Plangebiets ver- läuft, auf das Plangebiet ein. Hier liegt das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen bei ca. 4070 Kfz/24h und der Schwerverkehr bei etwa 289 Kfz/24h.

Denkmalschutz

Bodendenkmäler sind nicht bekannt.

Auf die Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder an die Untere Denkmalschutzbehörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2. BayDSchG wird hingewiesen:

§ Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denk- malschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks, sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die An- zeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.

§ Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Wo- che nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmal- schutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten ge- stattet.

(10)

A.4 Änderung des Flächennutzungsplans Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn. 242, 243, 245, 246, 247, 248, 249, 250, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 262, 263, 264/2, 265 sowie die Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 251 und 264, Gemarkung Hütten mit einer Gesamtfläche von insgesamt knapp 6,7 ha.

Nutzungsänderung

Die wesentlichen Änderungen des Flächennutzungsplans umfasst eine Neuordnung der Wohnbauflächen und Grünflächen sowie eine Anpassung der Darstellung des aktuellen Waldbestandes. Der Umfang der dargestellten Wohnbauflächen wird nicht wesentlich verän- dert.

Flächenbilanz

Tabelle 1: Flächenbilanz Geltungsbereich

Flächennutzung Darstellung rechts- wirksamer FNP

Geplante Änderungs- darstellung

Veränderung

Wohnbaufläche 4,9 ha 3,9 ha -1 ha

Grünfläche 1,8 ha 1,7 ha -0,1 ha

Waldfläche - 1,1 ha +1,1 ha

6,7 ha 6,7 ha 0,0 ha

(11)

B Umweltbericht B.1 Einleitung

Die Stadt Grafenwöhr plant im Stadtteil Hütten ein neues Wohnbaugebiet, da bestehende Wohnbaupotenziale nicht ausreichen, um den vorhandenen Wohnraumbedarf zu decken.

Hierzu wird der Bebauungsplan „Steinfelser Straße“ aufgestellt, der einen Geltungsbereich mit einer Fläche von etwa 5 ha umfasst.

Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans

Ziel der Änderung ist die Befriedigung ist die Befriedigung der bestehenden Nachfrage nach Wohnbauland. Dabei sollen die städtebaulichen Strukturen des angrenzenden Wohngebietes fortgeführt werden. Das Plangebiet befindet sich im Südosten des Stadtteils Hütten und grenzt im Südwesten an die Steinfelser Straße. Von den innerhalb des Plangebiets liegenden Grundstücken befinden sich nur zwei im städtischen Eigentum. Die restlichen Grundstücke befinden sich im Eigentum von Privateigentümern.

Innerhalb der festgesetzten Baugrenzen ist der Neubau von etwa 48 Gebäuden zur Wohn- nutzung vorgesehen. Darüber hinaus sollen öffentliche Stellplätze, eine Erschließungsstraße, 2 Rückhaltebecken und ein Spielplatz errichtet werden. Das geplante Wohngebiet wird über die Steinfelser Straße erschlossen. Für das Baugebiet wird eine Grundflächenzahl von 0,2 bis 0,3 festgesetzt.

Zur Minimierung der entstehenden Eingriffe sind die Maßnahmen der Grünordnung, bei- spielsweise einer umfassenden Eingrünung in den Randbereichen, zu realisieren.

Für die Änderung des Flächennutzungsplans ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen.

Planungsrelevante Ziele des Umweltschutzes aus Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre Berücksichtigung

B.1.2.1 Ziele aus Fachgesetzen

Für die vorliegende Flächennutzungsplanänderung werden die planungsrelevanten Ziele der aufgeführten Fachgesetze, jeweils in der aktuellen Fassung, folgendermaßen berücksichtigt:

§ BauGB

insb. (Belange des Umweltschutzes), § 1a (Ergänzende Vorschriften des Umweltschut- zes), § 2 Abs. 4 (Umweltprüfung) und § 2a i.V.m. Anlage 1 (Umweltbericht)

- Prüfung der Auswirkungen auf Belange des Umwelt- und Naturschutzes, der Land- schaftspflege (§ 1 Abs. 6 Nr. 7) durch vorliegenden Umweltbericht

- Dokumentation möglicher Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sowie deren Vermeidung und Kom- pensation als Grundlage für die gemeindliche Abwägung

- Darstellung/Festsetzung von Flächen und Maßnahmen für den Ausgleich

(12)

§ BNatSchG

insb. § 14 i.V.m. § 15 (Eingriffsregelung), §§ 20-33 (Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft), § 39 (Allgemeiner Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen) und § 44 (Artenschutz)

sowie

BayNatSchG

insb. Art. 4 (Grünordnungspläne), Art. 16 (Schutz bestimmter Landschaftsbestandteile), Art. 19 (Arten- und Biotopschutzprogramm) und Art. 23 (Gesetzlich geschützte Biotope) - Darstellung/Festsetzung von Flächen und Maßnahmen für den Ausgleich und Fest- setzung grünordnerischer Maßnahmen zur Minimierung von Eingriffen in den Natur- haushalt und das Landschaftsbild

- konfliktarmer Standort, da hauptsächlich Bereiche mit geringer Bedeutung für Natur und Landschaft von der Planung betroffen sind

- Flächen mit höherer naturschutzfachlicher Wertigkeit werden nur in unbedingt not- wendigem Maße in Anspruch genommen

- Keine Betroffenheit geschützter Landschaftsbestandteile und gesetzlich geschützter Biotope durch die Planung

§ BImSchG

insb. i.V.m. der sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions- schutzgesetzes (16. BImSchV) der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) und der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1 (Lärmimmissionen) - Wahl eines konfliktarmen Standortes, in ausreichender Entfernung zu größeren

Straßen oder Anlagen, die Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen emittieren oder Veränderungen der natürlichen Zu- sammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe verursachen

§ BBodSchG

insb. §§ 4-10 (Grundsätze und Pflichten zur Vermeidung schädlicher Bodenverunreini- gungen)

- Vermeidungsmaßnahmen, um schädliche Bodenveränderungen zu minimieren, z.B.

Begrünung nicht überbauter Grundstücksflächen und Gehölzpflanzungen

§ WHG

insb. Abschnitt 4 „Bewirtschaftung des Grundwassers“ (Entwässerung/Niederschlags- wasserbeseitigung)

sowie

Bayerisches Wassergesetz

- Wahl eines Standortes, an dem keine Oberflächengewässer betroffen sind oder di- rekt beeinträchtigt werden können

- Festsetzung von Vermeidungsmaßnahmen, um nachteilige Veränderungen der Ge- wässereigenschaften, insb. des Grundwassers, zu minimieren; z.B. Niederschlags- versickerung auf dem Grundstück über die belebte Bodenschicht und Verwendung versickerungsfähiger Beläge

(13)

§ BayDschG

- Wahl eines Standortes, an dem keine Bau- und Bodendenkmäler betroffen sind - Hinweis auf Vorgehensweise beim Auffinden von Denkmälern

B.1.2.2 Natura-2000-Gebiete

Das FFH-Gebiet „Heidenaab, Creussenaue und Weihergebiet nordwestlich Eschenbach“

liegt ca. 30 m nordöstlich des Geltungsbereichs entfernt. Eine Beeinträchtigung ist auch in Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete mit anderen Plänen oder Projekten unwahrscheinlich.

B.1.2.3 Weitere Schutzgebiete

Das Planungsgebiet befindet sich innerhalb des Naturparks „Nördlicher Oberpfälzer Wald“

(NP-00010). Laut Verordnung über den „Naturpark Oberpfälzer Wald“ vom 14.Juli 1995 be- darf es einer Erlaubnis, wenn bauliche Anlagen aller Art im Sinn der Bayerischen Bauordnung (BayBO) errichtet, erweitert oder ihre äußere Gestaltung wesentlich geändert werden soll.

Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Oberpfälzer Hügelland im westlichen Landkreis Neu- stadt a.d.Waldnaab" grenzt unmittelbar an den Geltungsbereich an.

Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet der Haidennaab reicht im Nordosten etwa bis auf 30 m an den Geltungsbereich heran.

Innerhalb des Geltungsbereiches liegen gesetzlich geschützte und amtlich kartierte Biotope.

Weitere großflächige Biotope befinden sich im räumlich-funktionalen Umfeld des Plangebie- tes im Talraum der Haidennaab.

B.1.2.4 Landesentwicklungsprogramm/Regionalplan 6

Die Ziele des Landesentwicklungsprogramms Bayern und des Regionalplans 6 sind ausführ- lich in der städtebaulichen Begründung (siehe Kap. A.3.1.1) beschrieben und werden mit der vorliegenden Planung berücksichtigt.

Das Planungsgebiet liegt außerhalb von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten. Das nächste Vor- ranggebiet (für Hochwasser) liegt ca. 30 m nordöstlich des Plangebiets.

B.1.2.5 Flächennutzungsplan/Landschaftsplan

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Grafenwöhr stellt das Plangebiet in großen Teilen als Wohngebiet dar. Von Osten nach Süden ist zusätzlich eine Grünfläche dargestellt, wodurch sich ein Grünstreifen am Randbereich des Plangebiets ergibt. Fortan soll das Pla- nungsgebiet vollflächig als Allgemeines Wohngebiet dargestellt werden.

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B.1.2.6 Sonstige Fachplanungen

Das Plangebiet befindet sich nach dem ABSP des Landkreises Neustadt a. d. Waldnaab.

(Bearbeitungsstand Dez. 1994) innerhalb der naturräumlichen Einheit „Hirschauer Berglän- der“ (070-C) (laut FIN-Web 070-F, Zugriff 12.02.2021). Es liegt außerhalb von Schwerpunkt- gebieten des Naturschutzes.

B.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Um- weltzustandes

B.2.1.1 Fläche

Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 6,7 ha. Derzeit sind im Planungsgebiet keine Versiegelungen vorhanden, da es sich um land- und forstwirtschaftlich genutzte Flä- chen handelt.

Bezüglich Funktion und Wertigkeit der Fläche für die einzelnen Schutzgüter siehe nachfol- gende Kapitel.

B.2.1.2 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Landwirtschaft: Der nordwestliche Teil des Planungsgebiets wird intensiv ackerbaulich ge- nutzt. Fragmentarisch können außerdem Ackerwildkräuter vorkommen, insbesondere in den Randbereichen. Das Plangebiet verfügt somit im nordwestlichen Teil über eine relativ arten- arme Vegetation, die stark durch die anthropogene Nutzung geprägt ist.

Grünland: Die Grünlandflächen sind auf Grund der erfolgten Intensivierung der Landwirt- schaft in Form artenarmer Wirtschaftswiesen mit Futtergräsern und wenigen Kräutern aus- gebildet.

Feuchtwiese: Flächige Feuchtgebietskomplexe sind im südlichen Teil des Planungsgebiets, nördlich bis westlich eines Teichs an der Steinfelser Straße ausgebildet. Diese sind teilweise als Nasswiesen erfasst. Es handelt sich um seggenreiche Bestände, die randlich ruderalisiert (Acker-Kratzdistel) und eutrophiert sind (Brennnessel, Himbeere). Dominierende Art ist vor allem die Zweizeilige Segge, stellenweise aber auch Mädesüß oder Wald-Simse.

Wald: Aus nordöstlicher Richtung trennt ein Waldstreifen die Acker- und Wiesenfläche. Das Flurstück 254 ist vollflächig mit Nadelwald bestockt. Die Hauptbaumart bildet die Kiefer. Le- diglich am Rand finden sich vereinzelt Laubbäume. Im Südosten des Planungsgebiets breitet sich der Wald nach Westen hin aus, wodurch sich ein Waldmantel entwickelt hat. Hier domi- nieren Laubbäume.

Tiere: Für die landwirtschaftlichen Nutzflächen im Geltungsbereich sowie die angrenzenden Flächen liegen derzeit keine detaillierten faunistischen Hinweise vor. Eine artenschutzrecht- liche Prüfung wird noch durchgeführt und im weiteren Verfahrensverlauf eingearbeitet.

Im Planungsgebiet ist das Vorkommen typischer, heimischer Tiere der Feldflur wahrschein-

(15)

Ringeltauben, Krähen sowie Feld- und Wühlmäuse. Das Vorkommen seltener Arten, wie z.B.

dem Feldhasen, ist nicht völlig ausgeschlossen. Des Weiteren ist im Bereich der Feuchtflä- chen mit Amphibien zu rechnen.

Es handelt sich um Lebensräume, die außerhalb der Siedlungsbereiche in der Stadt Grafen- währ sehr häufig anzutreffen sind. Das unmittelbare Umfeld des Planungsgebietes ist eben- falls durch diese Habitate sowie die Steinfelser Straße, Teiche, Feuchtflächen und Waldflä- chen geprägt.

Der Vorhabenraum wird von mehreren Seiten durch Waldflächen und von Südwesten durch die Steinfelser Straße begrenzt. Daher ist vorwiegend mit dem Vorkommen von Ubiquisten und Kulturfolgern zu rechnen. Darüber hinaus können typische, heimische Tiere der Feldflur, wie beispielsweise Füchse, verschiedene Greifvögel, Krähen sowie Feld- und Wühlmäuse, im Untersuchungsgebiet vorkommen. Ebenso ist aufgrund der vorhandenen Feuchtflächen und Tümpel das Vorkommen von Amphibien wahrscheinlich.

Vorbelastungen: Durch die Nähe zum bestehenden Siedlungsgebiet Hütten, zur Steinfelser Straße und zur B299 bestehen Vorbelastungen für das Schutzgut. Aufgrund der Verkehrs- straßen kommt es zu Störungen in Form von Lärm, Vibrationen und Schadstoffeinträgen, die sich auf die Tier- und Pflanzenwelt im Vorhabenraum auswirken können. Zudem wird die Flora und Fauna im Planungsgebiet durch den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmit- teln im Zuge der landwirtschaftlichen Nutzung beeinträchtigt.

Das Planungsgebiet ist für das Schutzgut von mittlerer bis hoher Bedeutung.

B.2.1.3 Boden

Beim Ausgangsgestein handelt es sich größtenteils um Flusssand, oberpleistozän (Nieder- terrasse). Das nördliche Drittel wird durch Mittlerer Buntsandstein (Randfazies) gebildet. Der Bodentyp im Planungsgebiet wir als Vorherrschend Braunerde (podsolig), gering verbreitet Podsol-Braunerde aus (kiesführen-dem) Sand bis Sandlehm (Terrassenablagerung), gering verbreitet mit Flugsanddecke (22d) definiert. Der Boden ist durch die land- und forstwirtschaft- liche Nutzung vorbelastet. Beispielsweise führt das Befahren mit schwerem Gerät zu Ver- dichtungen. Auch der Einsatz von Dünger und Pestiziden wirkt sich auf den Bodenhaushalt aus. Es ist davon auszugehen, dass die Bodenfunktionen durch die intensive Bewirtschaftung teilweise eingeschränkt sind.

Weiterhin kommt es zu Schadstoffemissionen (Reifenabrieb, Emissionen, Streusalz, etc.) durch den Verkehr auf der benachbart befindlichen Steinfelser Straße, die in das Planungs- gebiet eingetragen werden. Zudem kann das im Winter auf der angrenzenden Straße verteilte Streusalz, z. B. über Sprühnebel, in das Planungsgebiet eingetragen werden.

Derzeit sind im Planungsgebiet keine Versiegelungen vorhanden.

Das Planungsgebiet ist für das Schutzgut von geringer Bedeutung.

(16)

B.2.1.4 Wasser

Im Vorhabenraum selbst sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Südlich, direkt angren- zend an das Planungsgebiet befindet sich ein Teich. Im östlich liegenden Waldbereich beste- hen zwei Weiher im Abstand von 15-25 m zum Geltungsbereich. Etwa 160 m nordöstlich des Planungsgebiets fließt die Haidenaab (Gewässer 1. Ordnung) von Nordwesten nach Südos- ten. Im Abstand von ca. 30 m nordöstlich verläuft ein namenloser Bach. Bis zu diesem reicht auch der überschwemmungsgefährdete Bereich der Haidenaab sowie der wassersensible Bereich. Der Vorhabenraum selbst ist durch die erhöhte Lage im Gelände nicht betroffen. Da sich das Planungsgebiet nicht im Näherungsbereich eines Fließgewässers befindet, kann davon ausgegangen werden, dass das Grundwasser nicht oberflächennah ansteht. Zum Grundwasserflurabstand liegen keine Informationen vor. In der näheren Umgebung befinden sich keine Wasserschutzgebiete.

Durch den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im Zuge der landwirtschaftlichen Nutzung kann es zu Schadstoffeinträgen in das Grundwasser kommen. Von den umliegen- den Straßen kann das im Winter verteilte Streusalz z. B. über Sprühnebel in den Vorhaben- raum eingetragen werden.

Das Planungsgebiet ist für das Schutzgut von geringer Bedeutung.

B.2.1.5 Luft und Klima

Über den großen, vegetationsbedeckten Ackerflächen kann sich zwar Kaltluft bilden, diese kann jedoch aufgrund der geringen Geländeneigung sowie der Neigungsrichtung nicht in thermisch belastete Siedlungsgebiete abfließen. Aufgrund der relativ geringen Größe der Waldstreifen spielt die Frischluftproduktion im Vorhabenraum eine relativ geringe Rolle, zu- mal im Zuge der Bebauung wieder Gehölze gepflanzt werden.

Eine Vorbelastung besteht durch den temporären Eintrag von Staub sowie Dünge- und Pflan- zenschutzmitteln im Zuge der landwirtschaftlichen Nutzung.

Durch die Nähe zur Steinfelser Straße sowie kleinteilig der B299 sind lufthygienische Vorbe- lastungen im Planungsgebiet vorhanden.

Das Planungsgebiet ist für das Schutzgut von geringer Bedeutung.

B.2.1.6 Landschaft

Das Gelände ist relativ flach und nur leicht Richtung Süden geneigt. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche wird durch Wald- und Gehölzbestände begrenzt und durch ein schmales Waldband untergliedert. Innerhalb der Grünlandbereiche befinden sich verbrachte Feuchtflä- chen. Entlang der Steinfelser Straße ist eine durchgehende Baumreihe gepflanzt.

Die Umgebung des Plangebietes ist im Norden, Osten und Westen durch Wald gekennzeich- net. Im Süden befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine großflächige, strukturlose Ackerfläche. Durch die Nähe zur B299 sowie dem Truppenübungsplatz Grafen- wöhr bestehen akustische und zum Teil optische Vorbelastungen.

(17)

Das Planungsgebiet ist für das Schutzgut von geringer Bedeutung.

B.2.1.7 Kultur- und sonstige Sachgüter

Nahe des Planungsgebiets, auf der gegenüberliegenden Straßenseite im Bereich der Wiese befindet sich ein Bildstock (Ende 19. Jh.), der als Baudenkmal geführt wird (D-3-74-124-41).

Bodendenkmäler sind nicht bekannt.

Die Flächen weisen voraussichtlich keine Bedeutung für das Schutzgut auf.

B.2.1.8 Mensch und seine Gesundheit, Bevölkerung

Es befinden sich weder Erholungseinrichtungen noch für die Erholung attraktive Wege im Geltungsbereich. Für die Erholung ist das Planungsgebiet nicht relevant. Aufgrund der inten- siven landwirtschaftlichen Nutzung sowie dem relativ kleinflächigen Waldstreifen sind die Flä- chen auch für Luft- und Wasserqualität nicht von Bedeutung. Vorbelastungen bestehen durch den Eintrag von Staub-, Lärm- und Luftschadstoff- sowie eventuell Geruchsemissionen aus der landwirtschaftlichen Nutzung und den Verkehr der Steinfelser Straße und der B299.

Der Vorhabenraum ist für das Schutzgut von geringer Bedeutung.

B.2.1.9 Wechselwirkungen

Soweit relevant sind die Wechselwirkungen bereits in den obigen Kapiteln bei den jeweiligen Schutzgütern im Zuge der Bewertung der jeweiligen schutzgutspezifischen Funktionen be- schrieben.

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchfüh- rung der Planung

B.2.2.1 Wirkfaktoren

Mit dem geplanten Vorhaben gehen während der Bau- und Betriebsphase Auswirkungen un- terschiedlicher Art auf die Belange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a bis i einher. Gemäß Anlage 1 BauGB können diese direkter oder indirekter, sekundärer, kumulativer, grenzüber- schreitender, kurz-, mittel-, langfristiger, ständiger oder vorübergehender sowie positiver oder negativer Art sein.

Zu prüfen sind dabei unter anderem die Wirkungen bzw. Wirkfaktoren nach Anlage 1 des BauGB. Diese Wirkbereiche werden nachfolgend, bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter bzw. Umweltschutzbelange, insoweit geprüft, wie es nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleit- plans in angemessener Weise möglich ist.

B.2.2.2 Fläche

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 6,7 ha. Es handelt sich vorwiegend um landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie einem Waldstreifen und -mantel und Feuchtflä- chen.

(18)

Bezüglich Funktion und Wertigkeit der Fläche für die einzelnen Schutzgüter siehe nachfol- gende Kapitel.

B.2.2.3 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Bei Realisierung der Planung geht die Vegetation in den künftig überbauten Bereichen voll- ständig verloren. Darunter befinden sich auch naturschutzfachlich hochwertige Feuchtflächen und Wald. Der Verlust der vorhandenen Biotope durch die Nutzung als Wohngebiet wird im Zuge der Kompensationsmaßnahmen auf einer externen Fläche ausgeglichen.

Durch die Bebauung werden die bisherigen Habitatstrukturen beseitigt. Die vorkommenden Arten des Waldstücks können auf die Waldflächen der näheren Umgebung ausweichen und finden Ersatzlebensräume. Eine biotopkartierte Nasswiese wird vom Siedlungsraum umfasst, wodurch eine Barrierewirkung für potentiell vorkommende Arten entsteht.

Bau- und betriebsbedingt kann es zum Funktionsverlust oder -beeinträchtigungen von Tier- lebensräumen im näheren Umfeld kommen, da Lärm und optische Störeffekte auf die Fauna einwirken. Außerdem können Erholungssuchende und freilaufende/jagende Haustiere die Wildtiere in der Umgebung des Wohngebietes stören. Die Straßen-/Gebäudebeleuchtung kann sich auf die Tierwelt, wie beispielsweise nachtaktive Fluginsekten und Vögel, auswirken.

Auch potentiell vorkommende Amphibien im Bereich des Tümpels können durch die direkt angrenzende Siedlungsfläche beeinträchtigt werden.

Die Durchgrünung des Wohngebietes bewirkt eine Minderung der Eingriffe für das Schutzgut.

Verschiedene anpassungsfähige Vogelarten werden auch in den entstehenden Hausgärten geeignete Habitatstrukturen finden und in das Gebiet zurückkehren. Es ist davon auszuge- hen, dass künftig vorwiegend Kulturfolger und Ubiquisten auf den Flächen leben werden.

Eine artenschutzrechtliche Prüfung wird noch durchgeführt und im weiteren Verfahrensver- lauf eingearbeitet.

Durch die Rodung der Waldstreifen geht ein kleiner Teil des Kohlenstoffspeichers verloren, der für den Klimawandel eine wichtige Rolle spielt.

Die Planung führt voraussichtlich zu einem mittleren bis hohen Eingriff in das Schutzgut.

B.2.2.4 Boden

Durch die Versiegelung und Überformung der für die Erschließung erforderlichen Verkehrs- flächen und der baulich nutzbaren Flächen sind unausweichlich Leistungseinbußen für den Naturhaushalt gegeben.

Auf versiegelten Flächen wird die Sonneneinstrahlung stärker reflektiert, des Weiteren sind auf diesen Flächen Versickerung und Verdunstung nicht mehr möglich, was einen Tempera- turanstieg mit sich bringt und zum Klimawandel beiträgt.

Die Planung führt voraussichtlich zu einem mittleren Eingriff in das Schutzgut.

(19)

B.2.2.5 Wasser

Die Neuversiegelung von bisher unversiegelter Fläche verringert die Filtermöglichkeit des Oberflächenwassers durch die bewachsene Bodenschicht und hat somit negative Auswirkun- gen für das Schutzgut Wasser. Die Versiegelung der Flächen im Baugebiet führt außerdem zu einer geringen Reduzierung des Regenrückhaltes in der Landschaft sowie einer einge- schränkten Versickerung und Grundwasserneubildung. Auch eine Verdunstung ist in den ver- siegelten Bereichen nicht mehr möglich.

Durch die Anlage der Stellplätze, Zufahrten und Wege auf den künftigen Grundstücken in Form von versickerungsfähigen Materialien kann Wasser zum Teil versickert werden.

Dadurch wird der Niederschlagswasserabfluss verringert. Darüber hinaus ist es vorgesehen, das unbelastete Niederschlagswasser getrennt zu fassen, auf einer angrenzenden Fläche in Regenrückhaltebecken zurückzuhalten und verzögert abzuleiten. Dadurch kann der Nieder- schlagswasserabfluss verringert werden, um Hochwasserspitzen in den Vorflutern zu vermin- dern.

Die Planung führt voraussichtlich zu einem geringen bis mittleren Eingriff in das Schutzgut.

B.2.2.6 Luft und Klima

Über den künftig versiegelten Bereichen kommt es zu einer Erhöhung der Lufttemperatur und dementsprechend zu Auswirkungen auf das Mikroklima.

Während der Bauarbeiten ist mit einer Zunahme der Luftbelastung durch Staub und den Be- trieb von Maschinen und Fahrzeugen zu rechnen. Die Verkehrsbelastung durch den Anwoh- nerverkehr und den damit verbundenen Schadstoffemissionen wird in geringem Maße zu- nehmen.

Da es sich um keine für die Kalt- und Frischluftentstehung oder den Luftabfluss relevanten Bereiche handelt, sind weitere Beeinträchtigungen für das Schutzgut nicht zu erwarten.

Durch die Rodung des Waldstreifens geht ein kleiner Teil des Kohlenstoffspeichers verloren, der für den Klimawandel eine wichtige Rolle spielt. Aufgrund der relativ kleinen Flächeninan- spruchnahme und der Nachpflanzungen im Zuge der Durchgrünung ist dies nicht signifikant.

Die Planung führt voraussichtlich zu einem geringen Eingriff in das Schutzgut.

B.2.2.7 Landschaft

Das Plangebiet wird ein Teilbereich des Ortsrandes von Hütten bilden. Der bisherige Ortsrand ist durch angrenzende Wald- und Gehölzflächen geprägt. Künftig wird die neu entstehende Bebauung den Anblick der Ortschaft von der Landschaft aus kennzeichnen, wobei die Ein- sehbarkeit durch Eingrünung eingeschränkt wird. Da die Bebauung nicht in Gebiete eingreift, die für das Landschaftserleben von wesentlicher Bedeutung sind, kommt es nicht zu erhebli- chen Auswirkungen auf das Schutzgut, auch wenn es durch die Ausweitung der bebauten Ortslage zu einer deutlichen Veränderung des Landschaftsbildes kommt.

Die Planung führt voraussichtlich zu einem geringen Eingriff in das Schutzgut.

(20)

B.2.2.8 Kultur- und sonstige Sachgüter

Voraussichtlich werden von der Planung keine Kulturgüter oder sonstigen wertvollen Sach- güter betroffen sein. Werden bei Erdarbeiten kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde auf- gefunden, sind diese unverzüglich dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege anzuzei- gen (Art. 8 Abs. 1 BayDSchG) sowie unverändert zu belassen (Art. 8 Abs. 2 BayDSchG). Die Fortsetzung der Erdarbeiten bedarf der Genehmigung (Art 7 Abs. 1 BayDSchG). Risiken für das kulturelle Erbe können damit ebenfalls ausgeschlossen werden.

Die Planung führt voraussichtlich zu keinem Eingriff in das Schutzgut.

B.2.2.9 Mensch und seine Gesundheit, Bevölkerung

Im Zuge der Erschließung und Bebauung des Geltungsbereiches können vorübergehende Lärm- und Immissionsbelastungen durch den Maschinen- und Geräteeinsatz bzw. durch tem- porären, zusätzlichen Verkehr auftreten.

Die Planung führt voraussichtlich zu einem geringen Eingriff in das Schutzgut.

B.2.2.10 Wechselwirkungen

Den größten Eingriff in den Naturhaushalt und die Landschaft stellt die hohe Bodenversiege- lung dar, die sich nicht nur auf die Schutzgüter, sondern auch auf deren Wechselbeziehungen zueinander auswirkt.

B.2.2.11 Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen

Das Plangebiet befindet sich außerhalb festgesetzter oder vorläufig gesicherter Über- schwemmungsgebiete, Hochwassergefahrenbereiche oder Wassersensibler Bereiche. Da das Niederschlagswasser vor Ort versickert werden soll, entsteht keine wachsende Anfällig- keit hinsichtlich der Gefahr von Hochwasser in Siedlungsgebieten.

Das Stadtgebiet Grafenwöhr gehört zu keiner Erdbebenzone1, d.h. die Anfälligkeit gegenüber dadurch bedingten Unfällen oder Katastrophen ist äußerst gering.

B.3 Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht-Durch- führung der Planung

Würde die Planung nicht durchgeführt werden, ist die Fortführung der bisherigen Nutzungen am wahrscheinlichsten. Die anthropogene Nutzung der Fläche würde sich wie bisher auf die Schutzgüter auswirken.

Bei dauerhafter Nutzungsaufgabe würde sich wahrscheinlich nach dem Ablauf verschiedener Sukzessionsstadien als Klimaxgesellschaft ein geschlossener (Flattergras-) Hainsimsen-Bu- chenwald im Komplex mit Waldmeister-Buchenwald entwickeln.

1 Helmholtz-Zentrum Potsdam, Deutsches Geoforschungszentrum (o.J.): Zuordnung von Orten zu Erdbebenzo-

(21)

Wird die Planung nicht realisiert, müsste für das Wohngebiet ein anderer Standort gefunden werden. Eine Inanspruchnahme einer alternativen Fläche kann je nach Beschaffenheit des Alternativstandortes zu geringeren, aber auch höheren Auswirkungen auf die Landschaft und den Naturhaushalt führen.

B.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Aus- gleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen

Maßnahmen zur Vermeidung/Verhinderung und Verringerung

Eine grundsätzliche Minimierung des Eingriffes erfolgt durch die Standortwahl des Baugebie- tes im Anschluss an das bestehende Siedlungsgebiet sowie die Steinfelser Straße. Das Ge- biet kann gut erschlossen werden.

Weitere Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden auf der Ebene des Bebau- ungsplanes festgesetzt und in dessen Begründung beschrieben.

Ermittlung des Ausgleichsbedarfes

Der Ausgleichsbedarf für das geplante Vorhaben wird auf Ebene des Bebauungsplans ermit- telt.

B.5 Alternative Planungsmöglichkeiten

Die Flächenverfügbarkeit am gewählten Standort sowie die Verkehrsanbindung und die To- pographie sind entscheidende Faktoren für die Standortwahl gewesen.

B.6 Zusätzliche Angaben

Wichtigste Merkmale der verwendeten technischen Verfahren

Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Prüffaktoren für die Schutzgüter.

Tabelle 2: Prüffaktoren für die Schutzgüter

Schutzgut zu prüfende Inhalte

Fläche § Umfang der Inanspruchnahme bisher unversiegelter Flächen Tiere / Pflanzen / biolo-

gische Vielfalt

§ Vorkommen und Betroffenheit von geschützten Tier- und Pflanzen- arten

§ Biotopen/ Lebensraumtypen und deren Beeinträchtigung

Boden

§ Bodenart und -typ, Vorhandensein seltener, schützenswerter Bö- den

§ Bodenaufbau und -eigenschaften, Betroffenheit von Bodenfunktio- nen und Bodenbildungsprozessen

§ Baugrundeignung

§ Versiegelungsgrad

§ Vorhandensein von Altlasten

§ Verdichtung und Erosion, Schadstoffeinträge Wasser

§ Vorhandensein und Betroffenheit von Fließ- und Stillgewässern

§ Flurabstand zum Grundwasser

§ Einflüsse auf Grundwasserneubildung

(22)

§ Schadstoffeinträge

Luft / Klima

§ Emissionen, Luftqualität

§ Frischluftzufuhr und -transport

§ Kaltluftproduktion und -transport

§ Einflüsse auf Mikroklima Landschaft

§ Beeinträchtigung des Landschaftsbildes

§ Betroffenheit von für das Landschaftserleben bedeutsamen Flä- chen/ Strukturen

Kultur- / Sachgüter § Vorhandensein und Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern Mensch und

seine Gesundheit / Be- völkerung

§ Lärm- und Geruchsemissionen

§ Betroffenheit von für die menschliche Gesundheit relevanten Belan- gen

§ Betroffenheit von Wegen und Infrastruktur

Schwierigkeiten bei Zusammenstellung der Angaben

Zu den geologischen und hydrologischen Gegebenheiten sowie zur Beschaffenheit des Bau- grunds liegen keine detaillierten Informationen vor. Auch der Abstand der Geländeoberfläche zum Grundwasser ist unbekannt.

Referenzliste mit Quellen

Für die verbal argumentative Darstellung der Umweltauswirkungen wurden die in der nach- folgenden Übersicht aufgeführten Quellen als Daten- und Informationsgrundlage verwendet:

Tabelle 3: Quellenliste der Daten- und Informationsgrundlagen

Umweltbelang Quelle

Tiere, Pflanzen, biologische Viel- falt

§ Ortseinsicht am 21.08.2018

§ Bayerisches Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) (2012): BayernAtlas. Thema Umwelt.https://geoportal.bay- ern.de/bayernatlas/?lang=de&topic=umwe&bgLayer=atkis [Zugriff:

15.02.2021]

§ Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz: FIN-Web (Online Vie- wer).http://fisnat.bayern.de/finweb/ [Zugriff: 12.02.2021]

§ saP zum Bebauungsplan (noch in Bearbeitung)

Boden

§ Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU): UmweltAtlas Bayern. Thema Bo- den.http://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_bo- den_ftz/index.html?lang=de [Zugriff: 16.02.2021]

§ Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU): UmweltAtlas Bayern. Thema Geologie.https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/re-

sources/apps/lfu_geologie_ftz/index.html?lang=de [Zugriff: 16.02.2021]

Wasser

§ LDBV (2012): BayernAtlas. Thema Umwelt.https://geoportal.bay- ern.de/bayernatlas/?lang=de&topic=umwe&bgLayer=atkis [Zugriff:

16.02.2021]

§ LfU: UmweltAtlas Bayern. Thema Naturgefahren.http://www.umweltat- las.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_naturgefahren_ftz/in- dex.html?lang=de [Zugriff: 16.02.2021]

Luft / Klima § Ortseinsicht am 21.08.2018

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§ LDBV (2012): BayernAtlas. Topographische Karte.https://geoportal.bay- ern.de/bayernatlas/?lang=de&topic=ba&bgLayer=tk&catalogNodes=11,122 [Zugriff: 17.02.2021]

Mensch und seine Gesundheit

§ Ortseinsicht am 21.08.2018

§ LDBV (2012): BayernAtlas. Thema Umwelt.https://geoportal.bay- ern.de/bayernatlas/?lang=de&topic=umwe&bgLayer=atkis [Zugriff:

17.02.2021]

§ LDBV (2012): BayernAtlas. Thema Freizeit in Bayern.https://geopor- tal.bayern.de/bayernatlas/?lang=de&topic=ba&bgLayer=atkis&catalogNo- des=11,122. [Zugriff: 17.02.2021]

Landschaft

§ Ortseinsicht am 21.08.2018

§ LDBV (2012): BayernAtlas. Thema Umwelt.https://geoportal.bay- ern.de/bayernatlas/?lang=de&topic=umwe&bgLayer=atkis [Zugriff:

17.02.2021]

Kultur- und sonstige Sach- güter

§ LDBV (2012): BayernAtlas Thema Planen und Bauen.https://geopor- tal.bayern.de/bayernatlas/?lang=de&topic=pl_bau&bgLayer=atkis&catalog- Nodes=11,122 [Zugriff: 17.02.2021]

sonstige Quellen

§ Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie:

Energie-Atlas Bayern. Solarenergie. Globalstrahlung – Jahresmittel, Nut- zungsmöglichkeiten Erdwärmesonden.https://geoportal.bayern.de/energie- atlas-karten/?wicket-crypt=WKRa082y_Hw&wicket-crypt=HF5VeymMRVQ [Zugriff: 08.10.2019]

§ Helmholtz-Zentrum Potsdam, Deutsches Geoforschungszentrum (o.J.): Zu- ordnung von Orten zu Erdbebenzonen.https://www.gfz-pots-

dam.de/DIN4149_Erdbebenzonenabfrage/ [Zugriff: 08.10.2019]

§ MEYNEN/SCHMIDTHÜSEN, 1953 – 1962: (Hrsg.) (1953-62): Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, Bd. 1-9. - Remagen, Bad Godesberg (Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung, Selbst- verlag)

§ SSYMANK, 1994: Neue Anforderungen im europäischen Naturschutz: Das Schutzgebietssystem Natura 2000 und die FFH-Richtlinie der EU.- Natur und Landschaft 69 (Heft 9): 395-406

B.7 Allgemeinverständliche Zusammenfassung

Der Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung im Bereich vom Bebauungsplan

„Steinfelser Straße" der Stadt Grafenwöhr beschreibt und bewertet gemäß §§ 2, 2a BauGB den aktuellen Umweltzustand des Planungsgebietes sowie die möglichen Umweltauswirkun- gen des Vorhabens. Der Umweltbericht informiert die Öffentlichkeit hierüber und soll den be- troffenen Bürgern eine Beurteilung ermöglichen, ob und in welchem Umfang sie von den Umweltauswirkungen der Planung betroffen sein können.

Die Bodenversiegelung stellt den größten Eingriff in den Naturhaushalt und die Landschaft dar, sie wirkt sich nicht nur auf die Schutzgüter, sondern auch auf deren Wechselbeziehun- gen zueinander aus.

Insgesamt nimmt der Versiegelungsgrad innerhalb des Planungsgebietes deutlich zu. Durch geeignete Maßnahmen sind diese erheblichen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter auszugleichen. Der Kompensationsbedarf ist im Bebauungsplanverfahren zu ermitteln und

(24)

durch ein Maßnahmenkonzept innerhalb des Geltungsbereiches und auf einer externen Pla- nungsfläche auszugleichen.

(25)

C Rechtsgrundlagen

§ Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728)

§ Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)

§ Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und über die Darstellung des Plan- inhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanZV 90) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 G des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)

§ Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23.12.2020 (GVBl. S. 663)

§ Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) in der Fassung vom 23.02.2011 (GVBl.

S. 82, BayRS 791-1-U), zuletzt geändert durch Art. 9b Abs. 2 des Gesetzes vom 23.11.2020 (GVBl. S. 598)

§ Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. d. F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 290 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328)

§ Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S.

796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24.07.2020 (GVBl. S. 350)

§ Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) in der in der Bayerischen Rechtssamm- lung (BayRS 2242-1-WK) veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geänd. durch § 1 Abs. 255 der Verordnung vom 26.03.2019 (GVBl. S. 98)

(26)

D Verzeichnis der Anlagen

D.1 Ausdruck aus der Flächenmanagement-Datenbank des LfU, Wohnbau-

landbedarfsberechnung

(27)

E Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 - Ausschnitt LEP Bayern - Strukturkarte (Stand 2018) ...5 Abbildung 2 - Ausschnitt Zielkarte „Siedlung und Versorgung“, RP „Oberfalz-Nord (6)“ Stand 2018 ...7 Abbildung 3 - Ausschnitt Flächennutzungsplan (Stand 2009) ...8

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Flächenbilanz Geltungsbereich ... 10 Tabelle 2: Prüffaktoren für die Schutzgüter ... 21 Tabelle 3: Quellenliste der Daten- und Informationsgrundlagen ... 22

Referenzen

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