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Archiv "Arzneimittel: Beleg für die Richtigkeit" (09.12.1994)

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SPEK TRUM LESERBRIEFE

Arzneimittel

Zu dem Leserbrief „Rückschlag für Impfgedanken" von Dr. Hoffmann in Heft 39/1994 und dem Leserbrief

„Es gibt nur Nutznießer" von Dr. jur.

Johannes Pieck, ABDA-Bundesverei- nigung Deutscher Apothekerverbän- de, in Heft 44/1994:

Politisch

verleumderische Darstellung

Es ist wohl ein schlimmer Brief; denn das gesamte Impfprogramm des Öffentli- chen Gesundheitsdienstes kann auch nach der AMG- Novelle zum Grossopreis durchgeführt werden. Ledig- lich Impfstoffe für Impfun- gen, die zwar öffentlich emp- fohlen sind, aber von den Gesundheitsämtern nicht un- entgeltlich angeboten wer- den (zum Beispiel bestimmte Reise- oder Indikationsimp- fungen, zum Beispiel gegen Tollwut, Hepatitis oder FSME), müssen über die Apotheke bezogen werden.

Also eine in der Sache falsche und politisch ver- leumderische Darstellung!

Darf man über die Ursa- che für diesen Brief Vermu- tungen anstellen?

Vielleicht ist es schlicht die Unfähigkeit, ein Gesetz in Ruhe zu lesen.

Lothar Gockel, Niedtal- straße 13, 66780 Rehlingen- Eimersdorf

Beleg für die Richtigkeit

Herr Dr. Pieck wirft mir vor, daß meine Aussagen ein Paradebeispiel dafür seien, wie unter Berufung auf ver- meintlich wirtschaftliche In- teressen, die zudem noch auf völlig unzutreffenden wirt- schaftlichen Daten beruhten, die Sicherheit der Arzneimit- telversorgung als zu vernach- lässigende Größe durch mich dargestellt und bewertet wer- de.

Des weiteren stellt er fest, daß meine Behauptung falsch sei, durch den Versor-

gungsweg über die Apotheke verdoppelten sich die Impf- stoffkosten „in etwa". Diese Behauptungen ließen sich bei einer seriösen ökonomi- schen Analyse nicht einmal im Ansatz belegen.

Als Beleg für die Richtig- keit meiner Behauptung, daß sich die Impfstoffkosten bei dem Bezug über eine öffent- liche Apotheke „in etwa"

verdoppeln würden, möchte ich als Beispiel die Preise für drei Impfstoffe der Firma Behring-Werke anführen, die wir bei unseren Impfaktio- nen häufig verwenden. So kostet uns der Diphtherie- Impfstoff für Erwachsene beim Bezug über den Großhandel in der Einzeldo- sis 4,10 DM, der entspre- chende Preis gemäß „Rote Liste 1994" beträgt 9,13 DM (Steigerungsfaktor 2,2). Die vergleichbaren Zahlen für den Diphtherie-Tetanus- Impfstoff für Kinder für das Gebinde 20 x 0,5 ml sind 76,50 DM gegenüber 131,53 DM (Steigerungsfaktor 1,7), für den Td-Impfstoff, eben- falls im Gebinde 20 x 0,5 ml, 69,00 DM gegenüber 135,56 DM (Steigerungsfaktor 1,96).

Da die finanziellen Auf- wendungen für Impfstoffe aus öffentlichen Mitteln in Zukunft eher noch reduziert als gesteigert werden dürf- ten, müßten wir unter den genannten Einkaufsbedin- gungen unsere öffentliche Impftätigkeit drastisch redu- zieren. Und dies zu einem Zeitpunkt, wo der öffentli- che Gesundheitsdienst vom Gesetzgeber aufgefordert wird, seine Aktivitäten zur Verbesserung eines Impf- schutzes, vor allem der er- wachsenen Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland, zu verstärken.

Hierauf wollte ich in erster Linie mit meinem Leserbrief hinweisen.

Es lag mir fern, die Si- cherheit der Arzneimittel- versorgung als zu vernachläs- sigende Größe darzustellen.

Es fällt mir jedoch schwer, den Zusammenhang zwi- schen einer sicheren und un-

eingeschränkten Versorgung mit Impfstoffen und der Än- derung des Paragraphen 47 Abs. 1 Nr. 3 AMG herzustel- len, da die Gesundheitsämter in keinem Fall die „sensible Ware Arzneimittel" kom- merziell vertreiben, sondern lediglich die Anwendung die- ses Arzneimittels praktizie- ren. Daß bei der Lagerung und Anwendung des „Arz- neimittels Impfstoff" die nötigen logistischen Voraus- setzungen bei den Gesund- heitsämtern bestehen und die Impfungen nach den Re- geln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden, bedarf keiner Diskussion.

Gerade weil ich mich der öffentlichen Gesundheitsvor- sorge verschrieben habe, ha- be ich die Neufassung des Paragraphen 47 Abs. 1 Nr. 3 AMG als empfindlichen Rückschlag für die Impfakti- vitäten des öffentlichen Ge- sundheitsdienstes empfun- den.

Dr. Hoffmann, Leiter des ju- gendärztlichen Dienstes, Kreis Recklinghausen, Kurt- Schumacher-Allee 1, 45655 Recklinghausen

Politik

Zu dem Leserbrief „Es lebe der Kol- lektivismus" von Dr. med Wolfgang Grote in Heft 44/1994:

In Sonthofener Art und Weise

Rechtzeitig klärt uns Dr.

Grote auf, daß die gesicher- ten Erkenntnisse und Praxis- erfahrungen im Bereich der Krankheitsverhütung nur

„Lüge" darstellen. Die Be- hauptung, es fehle an „exter- nen Effekten" widerlegt er dann durch Erwähnung der Schutzimpfungen allerdings selbst. Es ist eine Tatsache, daß es die Ärzte in der Praxis mehr mit kranken als mit ge- sunden Risikoträgern zu tun haben. Aber es kann gar nicht darum gehen, die Prävention gegen die Kurati- on auszuspielen. Menschen haben abhängig von ihrer Si-

tuation und ihren Ressour- cen immer Anspruch auf bei- des, Im übrigen erkennen viele Ärzte die tieferen psy- chischen oder sozialen Ursa- chen zahlreicher Erkrankun- gen. Sie darin zu bestärken und diesbezügliches Wissen, Fertig- und Fähigkeiten zu erhalten, gegebenenfalls zu mehren und besser zu hono- rieren, davon würden sowohl Prävention als auch Kuration profitieren. Daß es mitunter, wenn auch nicht grundsätz- lich, Sinn machen kann, in Gesundheit zu investieren, anstatt Krankheit kostenin- tensiv behandeln zu müssen (Schutzimpfungen sind ja ein solches Beispiel), diese Er- kenntnis überfordert offen- sichtlich immer noch einige.

In Sonthofener Art und Wei- se zieht Dr. Grote gegen Ärzte, Politiker und andere engagierte Menschen aller politischen Couleur zu Felde, die sich in den 70er Jahren für den Ausbau und die Wei- terentwicklung unseres Ge- sundheits- und Sozialwesens zugunsten aller Bürger ein- gesetzt hatten und sich heute für diese Politikbereiche, und hier speziell für die Ge- sundheitsförderung und Prävention stark machen.

Denen will er das „Forde- rungsmaul gestopft" sehen.

Es handelt sich um bewußt verbreitete Hysterie, wenn er das Ende der Freiberuflich- keit und die Verarmung der Ärzte prophezeit, nur wenn die Eingliederung des medi- zinischen Systems in unsere soziale Marktwirtschaft und die Unterordnung unter sei- ne Gesetze gefordert wird.

Mit der Apokalypse der bedrohten Freiberuflichkeit wird immer wieder die Mo- nopolstellung der Ärzte und die damit verbundenen wirt- schaftlichen Vorteile zu ver- teidigen gesucht. Wer aller- dings sowieso nur wirt- schaftsliberal denkt, muß auch geschäftsbelebende Konkurrenz zulassen. Ver- gessen wird hier meist, daß das wesentliche Ziel der Freiberuflichkeit die fachli- che und persönliche Inte- grität in sozialer Verantwor- A-3390 (6) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 49, 9. Dezember 1994

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SPEKTRUM LESERBRIEFE

tung ist. Und solange Ärzte menschenfeindliche 60 bis 70 Stunden pro Woche arbeiten müssen, Dienste von 32 Stunden unverantwortlicher Länge vorkommen und War- tezimmer vor Patienten überquellen, solange bleibt die Behauptung richtig: wir

ICD-Schlüssel

Zu dem „Seite eins"-Beitrag „ICD 10: Aufschub" von Josef Maus in Heft 39/1994:

Anregung

Die Unzulänglichkeit der 9. Revision der ICD wird all- gemein beklagt, doch auch die 10. Fassung erscheint hin- sichtlich einer differenzierten Dokumentationsmöglichkeit teilweise noch nicht ausrei- chend. Somit ist das Ergebnis der bisher dreijährigen Tätig-

brauchen mehr Ärzte auf mehr Stellen, selbst wenn der einzelne dadurch weni- ger, doch immer noch genug Geld auf dem Konto sowie mehr Zeit für sich und ande- re hätte.

Robert Wagner, Habsbur- gerstraße 89, 79104 Freiburg

keit einer Arbeitsgruppe der Deutschen Dermatologi- schen Gesellschaft, nämlich die Erstellung eines umfang- reichen Diagnosenkataloges für das Gebiet der Dermato- logie und Venerologie, nach wie vor aktuell und notwen- dig. Der Katalog liegt in Buchform und auf Diskette vor, enthält mit 3 000 Begrif- fen die derzeit üblichen der- matologischen Diagnosen und ihre geläufigsten Syn- onyme. Die Verschlüsselung ist sechsstellig, hierbei erfül- len die ersten vier Stellen die

Vorschriften der ICD9, die restlichen Stellen dienen der genaueren Differenzierung, zum Beispiel für wissen- schaftliche Zwecke. Eine ähnliche Anpassung an die ICD10 erfolgt derzeit. Ein solches Vorgehen, das auch auf andere Fachgebiete über- tragbar wäre, bietet somit zum einen die Möglichkeit einer ausreichend differen- zierten Diagnosendokumen- tation zum Beispiel für epi- demiologische Zwecke. Zum anderen können die — nun- mehr vermutlich aufgescho- benen — gesetzlichen Anfor- derungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versor- gung erfüllt werden.

Dr. med. Wolfgang Uter (für die Arbeitsgruppe Dermato- logischer Diagnosenkatalog e. V.) Universität Osna- brück, AG Gesundheitswis- senschaften, Sedanstraße 115, 49069 Osnabrück

Hüftsonographie

Zu dem Leserbrief „Frühdiagnostik durch Kinderärzte sichergestellt" von Dr. W. Meinrenken, der sich auf den Medizin-Beitrag „Luxus oder Not- wendigkeit" von Prof. Dr. med. Dieter Wessinghage et al. in Heft 27/1994 bezog, antworten die Autoren:

Keine lückenlose Vorsorge

Es besteht kein Zweifel daran, daß von Kinderärzten eine große Zahl an Hüftso- nographien vorgenommen wird. Von lückenlosen sono- graphischen Vorsorgeunter- suchungen kann jedoch nicht die Rede sein. Wir haben den Eindruck gewonnen, daß un- ter den Kinderärzten die Meinung vorherrscht, ein all- gemeines Neugeborenen- Screening sei nicht notwen- dig. Dieser Eindruck ist

A-3392 (8) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 49, 9. Dezember 1994

Referenzen

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