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Archiv "Krankenversichertenkarte: Bald mehr als ein bloßer Berechtigungsausweis?" (05.02.1999)

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or vier Jahren ist die Kranken- versichertenkarte nach lang- wierigen und kontroversen Diskussionen bundesweit eingeführt worden. Jetzt denkt die neue Bundes- regierung darüber nach, die Chipkarte zu modifizieren – ein Vorhaben, des- sen Realisierung selbst bei zügiger Be- schlußfassung gut drei Jahre in An- spruch nehmen dürfte, wie Dr. Rainer Hess, Hauptgeschäftsführer der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung, auf dem Symposium Omnicard Mitte Ja- nuar in Berlin erklärte.

Hess erinnerte an die Bedenken der Datenschützer, die eine erweiterte Nutzung der Krankenversicherten- karte verhindert hatten. So gab es die Befürchtung, daß Versicherte zur Ver- meidung von Nachteilen unter Um- ständen gezwungen sein könnten, freiwillig aufgenommene Daten auf der Karte ihrem Arbeitgeber oder der Krankenkasse zu offenbaren. Auch die Ärzte selbst, meinten die Daten- schützer, dürften nicht in der Lage sein, Eintragungen auf der Karte vor- zunehmen, von denen die Patienten im Zweifelsfalle nichts wissen.

Deshalb ist bei der Einführung der Karte zum 1. Januar 1995 die Ent- scheidung gegen eine Prozessor-Chip- karte (die wesentlich mehr Daten auf- nehmen kann) und zugunsten einer einfachen Speicher-Chipkarte gefal- len. Heute, so die Einschätzung des KBV-Hauptgeschäftsführers, wird die Diskussion um die Aufnahme relevan- ter Gesundheitsdaten von den Daten- schutzbeauftragten liberaler geführt.

Die Bundesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung eine Verän- derung der Karte in Aussicht gestellt.

Unter anderem könnte dabei das Ziel sein, eine „elektronische Befristung“

der Gültigkeit aufzubringen; nach Ab- lauf der Frist würde die Karte automa- tisch gesperrt. Ein weiterer Ansatz zur Verhinderung von Mißbrauch wäre die Aufbringung eines Paßbildes.

Auch im Hinblick auf die geplan- te Stärkung der hausärztlichen Ver- sorgung sind Modifikationen denk- bar. So könnte die Karte beispielswei- se eine Beschränkung auf die Wahl ei- nes Hausarztes und/oder Facharztes vorsehen. Bei Verstoß gegen diese Beschränkung wäre ein elektroni- sches Abbuchungsverfahren für Zu- zahlungen des Versicherten möglich.

Wieder im Blick: das elektronische Rezept

Schon diese Veränderungen sind mit der jetzigen Kartentechnologie nicht zu realisieren. Sollte also künftig die Prozessor-Chipkarte eingeführt werden, wäre Dr. Hess zufolge die Aufbringung weiterer Datensätze sinnvoll – unter anderem Einschreibe- vermerke für Praxisnetze, Befreiungs- vermerke über Zuzahlungen, Notfall- daten, Verweise auf die Speicherung anderer relevanter medizinischer Da- ten und elektronische Rezepte. Aller- dings: Eine solche Weiterentwicklung der Krankenversichertenkarte würde einen Vorlauf von mindestens zwei Jahren benötigen und erhebliche Ko- sten verursachen. Immerhin müßten alle Ärzte mit neuen Lesegeräten aus- gestattet werden. Wenn die Modifika- tion der Karte im Rahmen der Struk- turreform beschlossen werden sollte, dürfte dennoch frühestens im Jahr 2003 mit neuen Chipkarten für die rund 72 Millionen Versicherten ge-

rechnet werden. JM

A-268 (32) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 5, 5. Februar 1999

Krankenversichertenkarte

Bald mehr als ein bloßer Berechtigungsausweis?

Die Bundesregierung denkt über Änderungen an der Chipkarte nach. Möglich wäre dann auch der Einstieg in die Gesundheits- und Notfallkarte.

V

T H E M E N D E R Z E I T TAGUNGSBERICHT

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