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Archiv "Zuzahlungen: Gute Erfahrungen" (13.02.2009)

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A294 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 7⏐⏐13. Februar 2009

B R I E F E

ZUZAHLUNGEN

Nach einer Studie verzichten wegen der Praxisgebühr vor allem Geringverdie- ner auf Arztbesuche (DÄ 3/2009: „Praxis- gebühr trifft Arme“

von Jens Holst).

Gute Erfahrungen

Herr Holst zieht aus dem For- schungsbericht eigenwillige Schlüs- se: Jüngere und Gesündere verschie- ben oder vermeiden einen Arztbe- such dreimal so häufig wie Ältere, und das sei eine problematische Steuerungswirkung der Praxisgebühr (PG). Die entsprechende Grafik in der zitierten Originalarbeit be- schreibt nur den (untersuchten) Zeit- raum ab Frühling 2004 bis Herbst 2006 und enthält keinerlei Ver- gleichswerte zur Zeit vor Einführung der PG (1. Januar 2004). Die Grafik legt aber nahe, dass Junge und Ge- sunde schon immer eher einen Arzt- besuch verschoben haben als Ältere und ihn auch jetzt, nach Normalisie- rung der zunächst gesunkenen Fall- zahlen, eher verschieben . . . Weiter- hin folgert Holst aus der Originalar- beit, dass die PG tendenziell die so- ziale Ungleichheit verstärke, weil sie den Zugang chronisch Kranker aus einkommensschwachen Schichten zur medizinischen Versorgung er- schwere . . . Die Studie gibt das aber nicht her, sondern legt nahe, dass dies vor Einführung der PG schon genauso war. Im Gegenteil, zeigt ei- ne Grafik doch, dass im Herbst 2006 Einkommensschwache Arztbesuche weniger oft vermieden und sich dem Verhalten der Einkommensstärkeren vom Frühjahr 2004 stark annäher- ten . . . Tatsächlich kann man aber

aus der Studie überhaupt keine kau- salen Schlüsse ziehen, und sogar die Autoren selbst schreiben: „There is no follow up information per person over time, and therefore it is difficult to assess causality“ . . . Die Gret- chenfrage, ob vermiedene Besuche bei Niedergelassenen (und nur um diese geht es hier) irgendwie nachtei- lig sind, bleibt aber auch durch diese Studie unbeantwortet. Die guten Er- fahrungen mit der PG im Notdienst (!), mit der Nichterstattung nicht ver- schreibungspflichtiger Medikamente ab dem zwölften Geburtstag, mit Beihilfeberechtigten (Eigenbeteili- gung 30 bis 40 Prozent) und Privat- versicherten (oft Eigenbeteiligung) legen aber nahe, dass Arztbesuche im Land der Weltmeister des Arztge- hens regelmäßig sinnvoll vermieden werden. Das ist erwünscht, denn da- durch haben die Ärzte mehr Zeit für den Einzelnen und weniger niedrigere Punktwerte.

Dr. med. Dieter Wettig,Erlkönigweg 8, 65199 Wiesbaden-Dotzheim

Nutznießer sind nur die Krankenkassen

Die Praxisgebühr benachteiligt nach einer im DÄ veröffentlichten Studie die Minderbemittelten. Nach der Un- tersuchung ist sie sozial ungerecht.

Sie ist das aber nicht nur gegenüber den Versicherten, sondern auch ge- genüber den niedergelassenen Ärz- ten. Die Bezeichnung dieser Dienst- leistung unserer Praxen ist ein Eti- kettenschwindel. Es ist eine Kassen- gebühr. Die Vorschriften dazu sind wirklichkeitsfremd und unübersicht- lich. Ein nachgereichter Überwei- sungsschein oder Befreiungsausweis erfordert eine Reihe von Eingaben im Abrechnungsprogramm, sodass Fehler bei der Umsetzung passieren

müssen! Das ist nicht nur unange- messene, sondern auch unbezahlte Arbeit im Dienste der Krankenkas- sen, den einzigen Nutznießern dieser Regelung . . . Die Ärzteschaft sollte den Einzug der Kassengebühr bal- digst dahin zurückgeben, wo sie hin- gehört, zu den Krankenkassen!

Dr. Günther Schimitzek,Salzstraße 26, 87435 Kempten

VERKEHRSRECHT

Ärzte genießen bei Notfallfahrten keine Sonderrechte (DÄ 48/2008: „Notfall- fahrt: Ärzte ohne Grenzen?“ von Se- bastian Hölzl).

Traurig

Ein trauriger Artikel bei einer meines Erachtens unverständlichen Rechts- lage! Die rechtliche Situation kann für akut Kranke, die schnell Hilfe brauchen, gar nicht gut sein. Wenn dem Notarzt und dem Rettungswa- gen Sonderrechte zustehen (was ja richtig und selbstverständlich ist), dann müsste auch dem Arzt, der eilig gerufen wird, dem eine lebensbe- drohliche Situation geschildert wird (z. B. Grippe-Krupp eines Kindes oder akute Bauchschmerzen, z. B.

Blinddarmdurchbruch), in gleicher Weise zugestanden werden, dass er die Paragrafen 35 und 38 der Stra- ßenverkehrsordnung in Anspruch nehmen kann, und sich nicht müh- samst abmühen muss, z. B. eine Ge- schwindigkeitsüberschreitung zu rechtfertigen . . . Jetzt, nach Ihrem Artikel, werden sich wohl die meis- ten Ärzte hüten, z. B. mit Tempo 50 – in der 30er-Zone – auch wenn frei ist – zu fahren, denn die beschriebe-

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich

die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

Das Leser-Forum

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A296 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 7⏐⏐13. Februar 2009

B R I E F E

ne Rechtfertigung glückt wohl selten, ist mühsam und langwierig.

Mir ist es selbst passiert: Ich bin zu schnell in die Vorfahrtsstraße einge- fahren (bei eiligem Besuch). Ein Po- lizist hat mich gestoppt und ein Buß- geld verlangt. Er meinte, dass er mich am liebsten anzeigen würde (hat er aber dann unterlassen, da ich zu einem arg kranken Kind unter- wegs war).

Dr. med. Gerhard Ritscher,Scheyerer Straße 28, 85276 Pfaffenhofen

VERSORGUNG ILLEGALER

Bei der Behandlung von Menschen ohne Papiere ist sowohl die Kostenübernah- me als auch die Rechtslage unsicher (DÄ 49/2008: „Wege aus der Einzelfalllösung“ von Michaela Ludwig).

Menschenrecht über Ordnungsrecht

Das Problem der medizinischen Be- treuung von Menschen ohne Papiere ist nicht nur ein Großstadt- sondern ein deutschlandweites Problem. Seit zwei Jahren haben sich in verschie- denen Städten Initiativen von Medi- zinstudent(inn)en gegründet – ausge- gangen von IPPNW-Studierenden- gruppen –, die die Not von Men- schen ohne Papiere nicht tatenlos hinnehmen wollen. Sie organisierten ein Netz von Ärzten und Ärztinnen, die bereit sind, Menschen ohne lega- len Aufenthaltsstatus im Krankheits- fall kostenlos zu betreuen. In meist wöchentlichen Sprechstunden wer- den die Menschen angehört und nach Bedarf weitervermittelt. Oft schlie- ßen sich weitere Betreuungen an:

Vermittlung an Migrationsberater oder andere Beratungsstellen, psy- chische Betreuung, Organisieren von Krankenhausaufenthalten, z. B. bei schwangeren Frauen . . . Zudem gibt es Öffentlichkeitsveranstaltungen, um die Not dieser Menschen, die jenseits jeglichen Schutzes unter uns leben, bekannter zu machen. Trotz allem Engagements ist die Versor- gung außerhalb der Regelversorgung nur eine Notlösung. Es ist dringend

erforderlich, hier Menschenrecht über Ordnungsrecht zu stellen, damit kranke Menschen angemessene Hilfe finden können, ohne damit gleichzei- tig ihre Abschiebung fürchten zu müssen (Medinetz Mainz e.V., www.medinetzmainz.de).

Christa Blum,Schulstraße 58, 55124 Mainz

Kein Mensch ist illegal

Statt Probleme zu lösen, liefert die Politik absurde Neudeklarationen:

Aus Ausländern werden Menschen mit Migrationshintergrund, die Un- terschicht wird zum Prekariat – Pro- bleme gelöst. Bravo. Das DÄ geht einen anderen Weg, der schockiert mich allerdings noch mehr: Die

„Versorgung Illegaler“ wird disku- tiert – allerdings ohne Anführungs- zeichen. Natürlich gibt es Menschen, die illegal eingereist sind, die keine Aufenthaltserlaubnis haben, die nicht versichert sind. Die Titulierung dieser Menschen als „Illegale“ aber ist eines zu humanistischer Ethik verpflichteten Berufsstandes unwür- dig . . . Auf der Stirnwand eines der lange besetzen Häuser in der Ham- burger Hafenstraße steht in riesigen Lettern: „Kein Mensch ist illegal.“

Es wäre schön, wenn dieser schlichte Satz Eingang in die Denkweise der Redaktion des DÄ finden könnte.

Dr. med. Andreas Bartsch,Evangelische Kliniken Bonn gGmbH, Betriebsstätte Waldkrankenhaus, Waldstraße 73, 53177 Bonn

PHYTOTHERAPIE

Pflanzliche Arznei- mittel werden über- wiegend in der Selbstmedikation eingesetzt (DÄ 1–2/2009: „Eine er- haltenswerte Alter- native“ von Volker Schulz und Karin Kraft).

Für die Wiedereinführung der Erstattungsfähigkeit

Der Artikel beschreibt genau das, was ich als Arzt für Naturheilverfahren in kleinerer Praxis denke und erfah- ren habe, vielen Dank. Für mich ist es eine Schicksalsironie, dass gerade die grüne Gesundheitsministerin Fi-

scher mit den damaligen Arzneimittel- Richtlinien die Phytopharmaka aus der Erstattungsfähigkeit herausge- nommen hat. Für Ärzte, die sich wei- tergebildet haben, sollte das – aus den im Artikel dargestellten Gründen – rückgängig gemacht werden. Ich schrieb im Jahr 2000 an Frau Fischer und trug ihr mein Anliegen mündlich vor . . . Leider ist nichts passiert, und die Arzneikosten sind trotzdem wei- ter gestiegen. Alle Medikamente ha- ben einen Placeboeffekt, eingebettet in ein ärztliches Gespräch verstärkt sich der Effekt. Das ärztliche Ge- spräch und die Verordnung von Phytopharmaka müssen sich wieder lohnen, das spart Kosten im Gesund- heitswesen. Apotheker und Heilprak- tiker dürfen nicht die erste Adresse sein.

Wilhelm Breitenbürger,Schlesische Straße 32, 10997 Berlin

Skurrile Züge

Den Autoren ist zuzustimmen, dass sich eine wissenschaftliche Phyto- therapie im Grundsatz und Selbstver- ständnis von den beiden anderen

„besonderen Therapierichtungen“, der Homöopathie und der Anthropo- sophie, unterscheidet beziehungswei- se unterscheiden sollte. Allerdings ist ein solcher Anspruch mit Aussagen über natürliche Stoffgemische, denen man Synergieeffekte „zuschreibt“, die „bisher aber nur im präklinischen Bereich gestützt werden“ konnten und deren Sinnhaftigkeit nach heute gültigen Prüfregeln „weder zu be- weisen noch zu widerlegen“ sei, nicht kompatibel. Eine Therapierich- tung, die sich durch ein anachronisti- sches Statement, wie „pflanzliche Extrakte sind klinisch kaum prüfbar“, kritischen Nachfragen zu entziehen versucht, ist von anderen paramedi- zinischen Verfahren kaum noch zu unterscheiden. Skurrile Züge ge- winnt der Artikel aber dann, wenn nach den ausführlichen Bemühun- gen, die Wichtigkeit von pflanzli- chen Inhaltsstoffen und deren Syner- gieeffekten herauszustellen, im zwei- ten Teil des Artikels die besondere Bedeutung von „Placeboeffekten“

hervorgehoben wird. Wenn ein Arz- neimittel sich prioritär über „Kon- texteffekte“ (so der bessere Begriff)

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