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M 078/2000

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M 078/2000 JGK 13. September 2000 45C

Motion

2833 Rytz, Bern (GB)

Weitere Unterschriften: 7 Eingereicht am: 03.04.2000

Besetzung von Justizämtern - Qualität und Transparenz

Der Regierungsrat wird aufgefordert, das Verfahren und die Kriterien zur Besetzung von Justizämtern (Obergericht, Verwaltungsgericht, UntersuchungsrichterInnen usw.) zu überprüfen und Massnahmen zur Sicherung vom Qualität und Transparenz vorzuschlagen.

Parteien, Fachverbände und die heutigen AmtsinhaberInnen sollen in diese Überprüfung miteinbezogen werden.

Begründung

Wiederholt hat die Besetzung von Justizämtern im Kanton Bern Anlass zur Kritik gegeben, u.a. aus folgenden Gründen:

• Die Verteilung von Justizämtern ist im Kanton Bern als eine Art informelle Parteienfinanzierung konzipiert. Die Ämter werden auf der Basis von formalen und qualitativen Minimalstandards (informelle Unterscheidung in „geeignete“ und

„ungeeignete“ Personen) unter den Parteien aufgeteilt. Vor allem bei prestigebehafteten Vollzeitämtern ist es faktisch unabdingbar, dass die interessierten Personen Mitglied einer im Grossrat vertretenen Partei sind und dieser Partei Mandatssteuern abliefern.

Das Nichteinhalten dieser informellen Bedingungen führt zu Konflikten oder faktischem Auschluss.

• Der Verteilschlüssel unter den Parteien ist informell und immer wieder umstritten. Dies macht es gerade für kleinere Parteien schwierig, kontinuierlich geeignete Personen aufzubauen und zu fördern. In letzter Zeit häufen sich zudem die Zeichen, dass die Regierungsparteien die einflussreichsten Ämter unter sich aufteilen und andere Parteien ausschliessen wollen. Damit ist das Prinzip der „politischen Ausgewogenheit“, das zur Verteidigung des geltenden informellen Systems immer wieder vorgebracht wird, gefährdet.

Es ist für die Justiz keine gute Visitenkarte, dass die Verteilung von Justizämtern immer wieder zu öffentlicher Kritik an Qualität und Parteienfilz führt. Höchste Zeit also, einen neuen Konsens über qualitätssichernde, transparente Regeln für die Verteilung von Justizämtern zu suchen und festzuschreiben. sinnvoll wäre es, dabei im Vergleich zu den Regelungen in anderen Kantonen die Verteilung nach Parteienzugehörigkeit generell zu prüfen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 06.04.2000

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Antwort des Regierungsrates

Die Motionärin fordert den Regierungsrat auf, das Verfahren und die Kriterien zur Besetzung von Justizämtern zu überprüfen und Massnahmen zur Sicherung von Qualität und Transparenz vorzuschlagen. Sie spricht vorwiegend die Justizämter im Obergericht, Verwaltungsgericht und den Untersuchungsrichterämtern an und damit Funktionen, für welche der Grosse Rat Wahlorgan ist.

Der Kanton Bern kennt ein Auswahlsystem für Richterinnen und Richter, die sich für Justizämter bewerben. Das Gesetz über den Grossen Rat erklärt die Justizkommission als zuständig für die Vorbereitung der Richterwahlen und hält fest, dass die nicht in der Kommission vertretenen Fraktionen über ein Anhörungsrecht verfügen (Art. 23 Abs. 4 des Gesetzes über den Grossen Rat). Im Gesetz über die Organisation der Gerichtsbehörden und im Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege werden Mindestkriterien genannt, welche die Bewerberinnen und Bewerber erfüllen müssen. Schliesslich enthält das Personalgesetz weitere Grundsätze, welche auf die Besetzung von Richterstellen sinngemäss anwendbar sind, insbesondere die persönliche und fachliche Eignung sowie den Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung vakanter Stellen. Die Justizkommission hat zudem in ihrem Reglement die Struktur des Vorauswahlverfahrens festgelegt. Dieses Vorauswahlverfahren wird vom Ausschuss IV der Justizkommission durchgeführt. Der Ausschuss führt im Rahmen des Vorauswahlverfahrens Anhörungen parlamentsexterner Gremien (Präsidium des Obergerichts bzw. Verwaltungsgericht, Anwaltsverband, Generalprokurator, geschäftsleitende Untersuchungsrichterinnen und -richter) durch. Das zur Qualitätssicherung der Richterwahlen notwendige Instrumentarium steht dem Grossen Rat in der Gesetzgebung und dem Reglement der Justizkommission somit zur Verfügung und wurde in den vergangenen Jahren optimiert. Die Anwendung dieses Instrumentariums liegt in der ausschliesslichen Zuständigkeit des Grossen Rates. Der Regierungsrat hat sich diesbezüglich zurückhaltend zu äussern. Verbesserungen in der Anwendung oder Verfeinerungen des Instrumentariums sind Sache des Grossen Rates. Es werden diesbezüglich auch bereits Anstrengungen unternommen. Frau PD Dr. Regina Kiener erarbeitete einen Bericht zur Vorbereitung von Richterwahlen und der Evaluation von amtierenden Richterinnen und Richtern. Nach Vorliegen des Berichtes liegt es nun am Grossen Rat, die Justizkommission mit der Umsetzung der im Bericht enthaltenen Vorschläge zu beauftragen. Selbstverständlich steht dabei die Verwaltung unterstützend zur Verfügung.

Antrag: Ablehnung der Motion.

An den Grossen Rat

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