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D- geplante Reform der nivers-täten

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D- geplante Reform der nivers-täten

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Berufungen:

eut Professoren werden in Zukunft durch den Rektor bestellt.

Der

Entscbcidung desRektorsliegteineEmpfehlung ausgewihlter Professoren

zugrun-

de.EineMitsprache aBerBetroffe- nenwirdes nichtmehrgeben.

Studiengeb6bren: Die Studien- gebührenbleibenin Zukunftbei den Universitäten,diedarausent- stehendenEinnahmenwerdenaber natürlich vom bisher

benötigten

Budgetabgezogen.Die Höhe der Studiengebühren wird weiterhin von derRegierungfestgelegt.

Ausrichtung derUniversitätbetmt:

InZukunft werden dieAufgaben des SenatesimWesendichenauf die StudienplanersteIlung begrenzt, wobeinatürlich der Universitätsnt auchbei diesen Entscheidungen Einsptuchsrecht hat. .

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Sen t: Das einzig verbleibende demokratische Gremium,indem dieKurien - alsodieAngehörigen - der Universität nochentscheiden dürfen,istderSenat. Dieserhatte bisjetzt

wat

reichendeKompeten- zen, vor allemwasdie strategische Rektor: Der Rektor ist für die Umset2UngderEntscbeidungaides UnivmititmItesundfUrdieV~

tung der Universität nach außen

zuständig.

Dun:hdiestarke Abhängigkeit vom Universitätsrat kannabernKkvoneiner uoabbän-

gigen~dieRcdesein.

Ent:se:1ladungenvomUniversitätsrat getroffenwerden.DerUnivasitäts-

littwähltauchden Rdtror und kann ihn mit

4/5

Mcbrbeitabscben.

Univenititsrat:Besteht aus fünf~tgliedern,von denen zwei vom enat n'ominien werden,zwei vomMinisteri- umunddiesevierwählensich danneinen fünften.Dabeidarf niemandvon der Universität, dafür "kann" jemand vom inisterium Mitglied des Rates sein.Der Universitäts- rat sollteeigentlichaufsichts- ratihnliche Funktionenüber- nehmen, doch im Gestal- tungsvorschJagwirdklar,dass auch alle wichtigen strategi- schen und operativen

Oqpniudm:

FIXvomGesetz vorgegebenwirddieLeituqgs- , struktur, die ausdemUniver- sitätsrat, dem Rektor oder Rektorat und dem Senat besteht.Laut den ursprüngli- chenAngaben.des Ministc;ri- umssollte die weiteROrgani- sationsstruktur durchdieUni- versitätal freigestaltbarsein, allerdings wird das durch Regelungen im Gesetz, die auch sehr stark in diesen BereichhineiD.ttgieren sodass auchdieser Bereichder Auto- nomie adabsurdum gefiihrt wird.

Kraftgesetzt.Esist allerdings nochunklar,inwie weit esein eigenes Studiengesetz geben wird,dasdieRechte der Stu- . dierenden schützt, oder wie diese sonstimneuen Univer- sitätsgesetz verankert werden.

Lei

tung8vereinbarung:

Die Höhe der Finanzierung durchden Staatwirdin auf drei

Jaluen

abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen festgelegt,die

bazarartig

von der Universität mit dem Ministerium ausgehandelt werden müssen. Die Unis (eigendichderRektor)bidm dem Ministeriumalso ihre Forschungs- und Lehr-' leistungen an. Wenndiese dem Ministerium zu-sagen, bekommt die Unidafürauch Geld.DieLeistungsverein

rungen

werdeninnerhalbder UniversitätimTop-Down

Prinzip

ausverhandelt.

Am31.08.2001prisentiertedasMinisteriumfürBildung,WItUleD8Cbd'tund Kultureincn85eeitigen Gestaltungsvorschlagfüreinneue. Universitätsgesetz, das,fallsderGestaituDg8'9OftCblagzum Gesetz wird,die ÖlterreichischenUniveraititengruncIIegencI~wird. UuaerRinschit- zungnachwirddieseVedndenmgdieSituationder UnivasitätenckastischvencbIec:b1em,walD

nichtderenExistenzaufIingaeSicht gefäbrden.Dochbevorwiraufdie Gefahrendes Vonc:hIa- geaeingehen,zuersteinestic:hwortartigÜberaic:htüber diewichtigstenEckpunkte:

Studien:Die Studienpläne werden autonom von der U .versität erstellt und in Rcc:htsfonn:Die Universi- titenwerden einejuristische Person öffentlichenRechts, also vol1rechtsfihig.Damit sind die Universitäten auch fürihreeigene Finanzierung verantwortlich.

GlobdJudget:

ImRahmen der Leistungsvereinbarun- gen er hält die Universität einGlobalbudget überdrei Jahre, über das sie frei disponieren kann. Ironi-

scho~wirddiesesBudget monatlich den Uniszuge- wiesen,wasdas freie Dis- ponierenwiedererschwert.

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