D- geplante Reform der nivers-täten
nß
11
,..'
Berufungen:
eut Professoren werden in Zukunft durch den Rektor bestellt.Der
Entscbcidung desRektorsliegteineEmpfehlung ausgewihlter Professorenzugrun-
de.EineMitsprache aBerBetroffe- nenwirdes nichtmehrgeben.Studiengeb6bren: Die Studien- gebührenbleibenin Zukunftbei den Universitäten,diedarausent- stehendenEinnahmenwerdenaber natürlich vom bisher
benötigten
Budgetabgezogen.Die Höhe der Studiengebühren wird weiterhin von derRegierungfestgelegt.Ausrichtung derUniversitätbetmt:
InZukunft werden dieAufgaben des SenatesimWesendichenauf die StudienplanersteIlung begrenzt, wobeinatürlich der Universitätsnt auchbei diesen Entscheidungen Einsptuchsrecht hat. .
Dissatwtgu t&ks
..,~
-
Für . . . ._LeII _ . , . .
~ dir ..
• 31& • •Fu*IiIIn
... EbInI oIIeItIIIIbdlr..
. . . . .,..., Fu*tlon
GrIa:",..,~:
Sen t: Das einzig verbleibende demokratische Gremium,indem dieKurien - alsodieAngehörigen - der Universität nochentscheiden dürfen,istderSenat. Dieserhatte bisjetzt
wat
reichendeKompeten- zen, vor allemwasdie strategische Rektor: Der Rektor ist für die Umset2UngderEntscbeidungaides UnivmititmItesundfUrdieV~tung der Universität nach außen
zuständig.
Dun:hdiestarke Abhängigkeit vom Universitätsrat kannabernKkvoneiner uoabbän-gigen~dieRcdesein.
Ent:se:1ladungenvomUniversitätsrat getroffenwerden.DerUnivasitäts-
littwähltauchden Rdtror und kann ihn mit
4/5
Mcbrbeitabscben.Univenititsrat:Besteht aus fünf~tgliedern,von denen zwei vom enat n'ominien werden,zwei vomMinisteri- umunddiesevierwählensich danneinen fünften.Dabeidarf niemandvon der Universität, dafür "kann" jemand vom inisterium Mitglied des Rates sein.Der Universitäts- rat sollteeigentlichaufsichts- ratihnliche Funktionenüber- nehmen, doch im Gestal- tungsvorschJagwirdklar,dass auch alle wichtigen strategi- schen und operativen
Oqpniudm:
FIXvomGesetz vorgegebenwirddieLeituqgs- , struktur, die ausdemUniver- sitätsrat, dem Rektor oder Rektorat und dem Senat besteht.Laut den ursprüngli- chenAngaben.des Ministc;ri- umssollte die weiteROrgani- sationsstruktur durchdieUni- versitätal freigestaltbarsein, allerdings wird das durch Regelungen im Gesetz, die auch sehr stark in diesen BereichhineiD.ttgieren sodass auchdieser Bereichder Auto- nomie adabsurdum gefiihrt wird.Kraftgesetzt.Esist allerdings nochunklar,inwie weit esein eigenes Studiengesetz geben wird,dasdieRechte der Stu- . dierenden schützt, oder wie diese sonstimneuen Univer- sitätsgesetz verankert werden.
Lei
tung8vereinbarung:Die Höhe der Finanzierung durchden Staatwirdin auf drei
Jaluen
abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen festgelegt,diebazarartig
von der Universität mit dem Ministerium ausgehandelt werden müssen. Die Unis (eigendichderRektor)bidm dem Ministeriumalso ihre Forschungs- und Lehr-' leistungen an. Wenndiese dem Ministerium zu-sagen, bekommt die Unidafürauch Geld.DieLeistungsvereinrungen
werdeninnerhalbder UniversitätimTop-DownPrinzip
ausverhandelt.Am31.08.2001prisentiertedasMinisteriumfürBildung,WItUleD8Cbd'tund Kultureincn85eeitigen Gestaltungsvorschlagfüreinneue. Universitätsgesetz, das,fallsderGestaituDg8'9OftCblagzum Gesetz wird,die ÖlterreichischenUniveraititengruncIIegencI~wird. UuaerRinschit- zungnachwirddieseVedndenmgdieSituationder UnivasitätenckastischvencbIec:b1em,walD
nichtderenExistenzaufIingaeSicht gefäbrden.Dochbevorwiraufdie Gefahrendes Vonc:hIa- geaeingehen,zuersteinestic:hwortartigÜberaic:htüber diewichtigstenEckpunkte:
Studien:Die Studienpläne werden autonom von der U .versität erstellt und in Rcc:htsfonn:Die Universi- titenwerden einejuristische Person öffentlichenRechts, also vol1rechtsfihig.Damit sind die Universitäten auch fürihreeigene Finanzierung verantwortlich.
GlobdJudget:
ImRahmen der Leistungsvereinbarun- gen er hält die Universität einGlobalbudget überdrei Jahre, über das sie frei disponieren kann. Ironi-scho~wirddiesesBudget monatlich den Uniszuge- wiesen,wasdas freie Dis- ponierenwiedererschwert.