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Mir ist klar, dass wir Naturereignisse nie ganz in den Griff bekommen können

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I 239/2006 BVE 14. Februar 2007 BVE C Interpellation

0219 Rösti, Kandersteg (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 20.11.2006

Thunersee und Hochwasser

Der Regierungsrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten

1. Stimmt es, dass der Neubau des Hochwasserstollens in Thun nur eine Notmassnahme ist und dass die Schäden in Thun, bei einem gleichen Hochwasser wie im August 2005, mit dem Stollen nur um etwa die Hälfte reduziert würden?

2. Um wie viele Zentimeter müsste der Thunersee gesenkt werden, um ein Hochwasser wie im August 2005, während fünf Tagen aufnehmen zu können, wenn der neue Stollen und die Schleusen so reguliert sind, dass die grösstmögliche Menge abfliesst, ohne zwischen und in Thun, Bern und Biel Schäden zu verursachen?

3. Wo liegen die Konsequenzen bei einer allfälligen Absenkung des Thunersees, im Bezug auf: Brienzersee, Schifffahrt, Fischerei, BKW, Naturschutz, Gewässerschutz, Sportanlagen, usw.

4. In welchem Rahmen bewegen sich die Kosten für ein solches Szenario?

5. Wie viele m3 Material (Kies und Schutt), wird jährlich aus sämtlichen Zuflüssen in den Thunersee geschwemmt?

Wie viele m3 werden, wenn überhaupt, wieder ausgeschwemmt?

Wie viele m3 werden mechanisch entnommen?

Begründung:

Meiner Meinung nach müssen auch nach dem Bau des neuen Entlastungsstollens weitere Massnahmen getroffen werden.

Mir ist klar, dass wir Naturereignisse nie ganz in den Griff bekommen können. Ich denke jedoch, dass wir alles menschenmögliche unternehmen müssen, um Schäden an Mensch, Land und Material zu verhindern,

In Kandersteg habe ich erlebt, dass der tiefe Wasserstand im Oeschenensee, im August 2006 zu mindest die Hälfte unserer Gemeinde vor grossen Überschwemmungen bewahrt hat.

Im grösseren Rahmen muss der Thunersee die Speicher- und Schutzfunktion für die unterliegenden Stadt- und Landgebiete in den Regionen Thun, Bern und Biel wahrnehmen.

Ein Eingriff in den Wasserstand des Thunersees ist sicher mit grossem Aufwand und viel Widerstand verbunden, im Bezug auf Frage 3. Wenn wir jedoch den Aufwand mit dem

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Nutzen, des geschützten Gebietes, in ein Verhältnis stellen, sieht das ganze schon anders aus.

Vom Mensch geschaffene Einrichtungen, können vom Menschen auch geändert und angepasst werden. Der Thunersee als natürliche Einrichtung, wurde durch den Eingriff der Menschen so verändert, dass wir heute einen dauernd hohen Wasserstand haben. Die Natur hat sich jedoch diesen Gegebenheiten angepasst und ist in der jetzigen Form sehr schön. Bei einer allfälligen Absenkung des Wasserspiegels, wäre die Natur auch heute in der Lage sich anzupassen und könnte sich auf einem andern Niveau in gleich schöner Form präsentieren.

Die jetzigen Seeufer müssten jedoch genau aufgenommen werden und es dürfte kein m2 für einen anderen Zweck verwendet werden, als für die Wasserspeicherung bei einem Hochwasser. Ansonsten sind wir in späteren Jahren gleich weit wie heute.

Antwort des Regierungsrates Zu Frage 1

Nein, der Stollen ist keinesfalls eine Notmassnahme, sondern die beste einer Vielzahl von untersuchten Lösungen, um das Schadenpotenzial dauerhaft zu verringern. Es ist richtig, dass bei einem Hochwasser wie im August 2005 die Schäden durch den Einsatz des Stollens um etwas mehr als die Hälfte reduziert werden können. Die beiden Hochwasser in den Jahren 1999 und 2005 sind als ganz extreme Hochwasser mit einer theoretischen Wiederkehrperiode von weit mehr als 100 Jahren zu bezeichnen. In den vergangenen 140 Jahren wurde die Schadensgrenze am Thuner See nebst den beiden Extremhochwassern ungefähr 40 Mal überschritten. Rückblickend wäre es mit dem Betrieb des Stollens jedoch nur noch bei den Ereignissen von 1999 und 2005 zu einer Überschreitung der Schadens- grenze gekommen. Die übrigen rund 40 Hochwasser hätten allesamt verhindert werden können. Es ist technisch nicht möglich und wäre wirtschaftlich nicht vertretbar, alle denk- baren Extremhochwasserereignisse vollständig verhindern zu wollen. Das Schutzziel, welches dem Entlastungsstollen zu Grunde liegt, sowie das Verhältnis zwischen den Kos- ten und der Wirksamkeit des Stollens stehen voll im Einklang mit den Vorgaben des Bun- des. Darum subventioniert der Bund das Projekt mit dem für den Kanton Bern höchstmög- lichen Satz.

Zu Frage 2

Um ein Stauvolumen für ein Hochwasser in der Grössenordnung desjenigen im Jahre 2005 zu erhalten, hätte der Pegel des Thuner Sees ca. 3.5m tiefer als der Normalwasser- stand auf einer Kote von 554.30 m ü. M. liegen müssen. Die Flusssohle vor der Scherz- ligschleuse liegt aber höher, auf 556.60 m ü. M. Es ist faktisch also gar nicht möglich, den Thuner See soweit abzusenken, dass ein Hochwasser wie im Jahre 2005 durch das Aus- nutzen des theoretisch möglichen Retentionsvolumens des Thuner Sees keine Schäden verursachen würde. Der Thuner See hat im Vergleich zu allen anderen Schweizer Seen das mit Abstand schlechteste Verhältnis zwischen der Grösse des Einzugsgebiets und dem Retentionsvolumen. Aus diesem Grunde ist der Einsatz des Stollens (verbunden mit einer Pegel-Absenkung) künftig unerlässlich. Damit kann jedoch ein extremes Hochwasser nie vollständig verhindert werden, weder in Thun selbst noch flussabwärts (vgl. Frage 1).

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Zu Frage 3

Für den Betrieb des Stollens wird ein Betriebsreglement erarbeitet. Darin soll u. a. verbind- lich festgelegt werden, wann und unter welchen Voraussetzungen der Pegel um welches Mass abgesenkt werden muss. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen muss dafür eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt werden, welche auch genau die vom Interpell- anten gestellte Frage beantworten wird. Die Ergebnisse werden bis Herbst 2007 erwartet und anschliessend veröffentlicht.

Zu Frage 4

Sinn und Zweck des Reglements ist, einerseits die Grundlage für einen optimalen Betrieb des Stollens bereit zu stellen, anderseits die Auswirkungen auf die in Frage 3 aufgeführten Bereiche in vertretbaren Massen zu halten bzw. aufzuzeigen. Es gibt keine Anzeichen, dass der Betrieb des Stollens in diesen Bereichen unvorhergesehene Kosten hervorrufen würde. Abschliessend kann diese Frage jedoch erst nach Vorliegen des Betriebsregle- ments beantwortet werden.

Zu Frage 5

Der grösste Kieslieferant in den Thuner See ist die Kander. Im Durchschnitt werden jähr- lich ca. 40’000 m3 Kies in den See eingetragen. Wegen der natürlichen Sohlengestaltung (tiefer Seegrund, hoch gelegener Auslauf) ist kein Geschiebetrieb aus dem See möglich.

Somit wird auch ausser Geschwemmsel kein Material aus dem Gewässer ausgetragen. Es wird nur im Kanderdelta Kies aus dem Thuner See entnommen. Hierfür besteht eine Kon- zession. Im Durchschnitt beträgt die Entnahmemenge rund 10'000 m3 pro Jahr.

An den Grossen Rat

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