Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 109|
Heft 6|
10. Februar 2012 A 283 2. Anforderungen an eine Verlaufsdokumentation gemäß § 30Abs. 4 AM-RL:
Entfällt.“
II.
Die Änderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bun- desanzeiger in Kraft.
Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Home- page des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 23. Juni 2011
Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende Hess
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18. August 2011 beschlossen, die Richtlinie über die Bedarfspla- nung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Be- darfsplanungs-Richtlinie) in der Fassung vom 15. Februar 2007 (BAnz. 2007, S. 3491), zuletzt geändert am 19. Mai 2011 (BAnz.
2011, S. 2768), wie folgt zu ändern:
I.
In § 8a Absatz 6 werden die Wörter „oder 31. Dezember“ gestri- chen.
II.
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Home- page des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 18. August 2011
Gemeinsamer Bundesausschuss gem. § 91 SGB V
Der Vorsitzende Hess
Beschluss
des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie:
Änderung der Stichtagsregelung zur Anpassung der Verhältniszahl der Arztgruppen
Vom 18. August 2011
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18. August 2011 beschlossen, die Richtlinie über die Bedarfspla- nung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Be- darfsplanungs-Richtlinie) in der Fassung vom 15. Februar 2007 (BAnz. 2007 S. 3491), zuletzt geändert am 19. Mai 2011 (BAnz.
2011, S. 2768), wie folgt zu ändern:
I.
In den Anlagen 6.1 bis einschließlich 6.10 wird die Fußnote 8 je- weils wie folgt neu gefasst:
„Die Spalten 4 bis 12 sind nur für die Arztgruppen auszufüllen, bei denen der Demografiefaktor zur Anwendung kommt.“
II.
In den Anlagen 6.1 bis einschließlich 6.10 werden die Sätze 4 und 5 der Fußnote 19 jeweils wie folgt neu gefasst:
„Noch mögliche Zulassungen im gesperrten Planungsbereich siehe Spalten 6 und 7 in der Anlage 7. Mögliche Unterversorgun- gen siehe Spalte 4 in der Anlage 7.“
III.
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Home- page des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 18. August 2011
Gemeinsamer Bundesausschuss gem. § 91 SGB V
Der Vorsitzende Hess
Beschluss
des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie:
Änderung der Fußnoten zu den Anlagen 6.1 bis 6.10
Vom 18. August 2011
Der 13. Jahreskongress des Deutschen Netzwerks Evidenzbasier- te Medizin wird vom 15.–17. März in Hamburg stattfinden. Das Hauptthema lautet „Komplexe Interventionen – Entwicklung durch Austausch“. Zwei weitere zentrale Themen sind „Ausbildung in EbM und kritische Gesundheitsbildung“ und „EbM, Patientenori- entierung und Partizipation: Von Macht und Machtlosigkeit“.
Weitere Informationen zum Kongress gibt es auf der Internet- seite www.ebm-kongress.de.