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Archiv "Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie: Änderung der Stichtagsregelung zur Anpassung der Verhältniszahl der Arztgruppen" (10.02.2012)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 6

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10. Februar 2012 A 283 2. Anforderungen an eine Verlaufsdokumentation gemäß § 30

Abs. 4 AM-RL:

Entfällt.“

II.

Die Änderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bun- desanzeiger in Kraft.

Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Home- page des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 23. Juni 2011

Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende Hess

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18. August 2011 beschlossen, die Richtlinie über die Bedarfspla- nung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Be- darfsplanungs-Richtlinie) in der Fassung vom 15. Februar 2007 (BAnz. 2007, S. 3491), zuletzt geändert am 19. Mai 2011 (BAnz.

2011, S. 2768), wie folgt zu ändern:

I.

In § 8a Absatz 6 werden die Wörter „oder 31. Dezember“ gestri- chen.

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Home- page des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 18. August 2011

Gemeinsamer Bundesausschuss gem. § 91 SGB V

Der Vorsitzende Hess

Beschluss

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie:

Änderung der Stichtagsregelung zur Anpassung der Verhältniszahl der Arztgruppen

Vom 18. August 2011

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18. August 2011 beschlossen, die Richtlinie über die Bedarfspla- nung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Be- darfsplanungs-Richtlinie) in der Fassung vom 15. Februar 2007 (BAnz. 2007 S. 3491), zuletzt geändert am 19. Mai 2011 (BAnz.

2011, S. 2768), wie folgt zu ändern:

I.

In den Anlagen 6.1 bis einschließlich 6.10 wird die Fußnote 8 je- weils wie folgt neu gefasst:

„Die Spalten 4 bis 12 sind nur für die Arztgruppen auszufüllen, bei denen der Demografiefaktor zur Anwendung kommt.“

II.

In den Anlagen 6.1 bis einschließlich 6.10 werden die Sätze 4 und 5 der Fußnote 19 jeweils wie folgt neu gefasst:

„Noch mögliche Zulassungen im gesperrten Planungsbereich siehe Spalten 6 und 7 in der Anlage 7. Mögliche Unterversorgun- gen siehe Spalte 4 in der Anlage 7.“

III.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Home- page des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 18. August 2011

Gemeinsamer Bundesausschuss gem. § 91 SGB V

Der Vorsitzende Hess

Beschluss

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie:

Änderung der Fußnoten zu den Anlagen 6.1 bis 6.10

Vom 18. August 2011

Der 13. Jahreskongress des Deutschen Netzwerks Evidenzbasier- te Medizin wird vom 15.–17. März in Hamburg stattfinden. Das Hauptthema lautet „Komplexe Interventionen – Entwicklung durch Austausch“. Zwei weitere zentrale Themen sind „Ausbildung in EbM und kritische Gesundheitsbildung“ und „EbM, Patientenori- entierung und Partizipation: Von Macht und Machtlosigkeit“.

Weitere Informationen zum Kongress gibt es auf der Internet- seite www.ebm-kongress.de.

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