Was in der Gesetzlichen Kran- kenversicherung (GKV) an Krankenbehandlung angebo- ten wird, muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Dies sicherzustellen ist die Aufgabe der Bundesaus- schüsse der Ärzte und Kran- kenkassen beziehungsweise des Ausschusses Krankenhaus nach Sozialgesetzbuch V. Vor dem Hintergrund der Kosten- und Qualitätsdebatte ist die Messlatte für die Prüfung neu- er Untersuchungs- und Be- handlungsmethoden neu de- finiert worden: „Wissenschaft- liche Anerkennung“ allein reicht nicht aus; der belegbare Nachweis des therapeutischen Nutzens durch klinische Studi- en ist gefordert. Was neu zula- sten der Solidargemeinschaft erbracht werden darf, muss seit dem GKV-Gesundheits- reformgesetz 2000 den Kri- terien der evidenzbasierten Medizin genügen.
Auf diesen Zug versucht nun auch die private Kran- kenversicherung (PKV) auf- zuspringen.
Die medizinische Notwen- digkeit verschiedener Thera- pien, wie zum Beispiel der me- dizinischen Trainingstherapie, wird angezweifelt, weil sie an- geblich „den Kriterien der evi- denzbasierten Medizin nicht standhalten“ (vgl. PKV-Publik 3/2002). Eine kühne Behaup- tung – doch worauf gründet sie sich? Während im GKV-Sek- tor zahlreiche Experten damit beschäftigt sind, sich im Auf- trag der gesetzlich veranker- ten Entscheidungsgremien auf die Suche nach der „best evi- dence“ für eine neue Unter- suchungs- oder Behandlungs- methode zu begeben, neigt die PKV zur Spontaneität. Wäh- rend Anerkennung oder Aus- schluss neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im GKV-Bereich von der Be- stätigung durch das Bundes- ministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung abhän-
gig ist und bei Disease-Man- agement-Programmen zusätz- lich einer strengen Zulas- sungskontrolle durch das Bun- desversicherungsamt unterliegt, macht der Marktführer DKV (jetzt Mitglied der Ergo-Versi- cherungsgruppe) mal eben al- les selber.
Nach dem „Abrechnungs- betrug“ entdecken private Krankenversicherungen die Unter-, Über- und Fehlversor- gungsdiskussion für sich und wittern Indikationsschwindel.
Die Gründung eigener Ge- sundheitszentren mit eigenen Ärzten sollen die Fehlanrei- ze „für Mengenausweitungen und damit zu unnötigen Un- tersuchungen (z. B. Röntgen- aufnahmen)“ beseitigen. Wäh- rend die Schulmedizin und die kostenträchtige Apparateme- dizin auf Sparflamme köcheln sollen, sucht die DKV auf der anderen Seite jedoch gezielt Ärzte mit Zusatzbezeichnun- gen wie Naturheilverfahren für ihre Gesundheitszentren, wohl wissend – wie auch das Beispiel der schweizerischen Health Maintenance Orga- nizations lehrt –, dass man oh- ne diese Verlockungen mit ei- nem restriktiven Primärarzt- modell im Kampf um den umworbenen Privatpatienten nicht wird bestehen können.
Werden aber an die in der Patientengunst hoch ste- henden Gesundheitsdienstlei- stungsprodukte der Komple- mentärmedizin dieselben wis- senschaftlichen Parameter angelegt, wie dies mit Verve von der DKV und vom PKV- Verband bei den schulmedizi- nischen Methoden und insbe- sondere bei der Pharmakothe- rapie gefordert wird? Wohl eher nicht. Ehrlicherweise soll- ten solche Konzepte dann aber nicht als medizinisches Qua- litätsmanagement verkauft werden, sondern als Sparpro- gramm mit Lifestylekompo- nente.
Dr. med. Regina Klakow-Franck
Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 1725. April 2003 AA1153
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