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A.5. Umsatz- und Verbrauchsteuern

5.5.3. Ausgewählte Verbrauchssteuern – Die ökologische Steuerreform in Deutschland

NEU

Energiesteuersätze 2006

Steuer-

ät ErhöhungJährliche

E höh Erhöhung Nachrichtlich:

Mengen- Erhöhung Gesamte Erhöhung

1999 bi 2006

(ME) Cent/ME Cent/ME Cent/ME Cent/ME Cent/ME Cent/ME Euro/GJ Euro/tCO2 Cent/ME Euro/GJ Euro/tCO2

Verkehrskraftstoffe

Benzin l 50,10 3,07 3,07 - - 15,35 4,74 65,87 65,45 20,22 280,85

Diesel l 31,69 3,07 3,07 - - 15,35 4,29 57,97 47,04 13,14 177,63

Erdgas (Wärme) kWh 0,186 0,164 - 0,20 - 0,364 1,01 18,04 0,550 1,53 27,28

Heizöl (leicht) (Wärme) l 4,09 2,05 - - - 2,05 0,57 7,77 6,14 1,72 23,30

Heizöl (schwer), (Wärme)1) kg 1,79 - - 0,71 - 0,71 0,18 2,31 2,50 0,64 8,12

Kohle (Wärme) GJ - - - - 33,00 33,00 0,33 3,24 33,00 0,33 3,24

Elektrischer Strom2) kWh - 1,02 0,26 - - 2,05 5,69 37,96 2,05 5,69 37,96

Energieträger sätze vor 1.4.1999

Erhöhung 1999 Erhöhung

2000-03

Erhöhung 2006

Nachrichtlich:

Gesamtbelastung 2006 Mengen

einheit

Erhöhung

2003 1999 bis 2006 (kumuliert)

1) Von 2000 an einheitlicher Mineralölsteuersatz für schweres Heinzöl.- 2) Unterstellt sind 0,54 kg CO2-Emission je kWh im Durchschnitt über alle Kraftwerke.

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 1

A.5. Umsatz- und Verbrauchsteuern

5.5.3. Ausgewählte Verbrauchssteuern – Die ökologische Steuerreform in Deutschland

Energiesteuersätze in Deutschland seit 2006 in Euro je GJ

NEU

Diesel Erdgas Heizöl leicht Heizöl schwer Kohle Strom

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 2

0 5 10 15 20 25

Benzin

bis 1981 Erhöhung 1982-1998 Erhöhung 1999-2006

(2)

B.1. Systeme der sozialen Sicherung

Einführung NEU

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 3

B.1. Systeme der sozialen Sicherung

Einführung NEU

(3)

B.1. Systeme der sozialen Sicherung

Einführung NEU

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 5

B.1. Systeme der sozialen Sicherung

Einführung NEU

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 6

(4)

B.1. Systeme der sozialen Sicherung

Einführung NEU

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 7

B.1. Systeme der sozialen Sicherung

B.1.3. Sozialversicherung mit reguliertem Privatversicherungssystem

NEU

Quelle: ifo Schnelldienst,

(5)

B.1. Systeme der sozialen Sicherung

B.1.6. Sicherung im demografischen Wandel –

Prognosen der Bevölkerungsentwicklung

Statistische Ämter des Bundes und der Länder:

NEU

12. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung 2009 - 2060

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Navigation/Statistik en/Bevoelkerung/VorausberechnungBevoelkerung/VorausberechnungBevoelkerung.psml

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 9

B.1. Systeme der sozialen Sicherung

B.1.6. Sicherung im demografischen Wandel –

Prognosen der Bevölkerungsentwicklung

Bevölkerungsstruktur 2009

NEU

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 10

(6)

B.1. Systeme der sozialen Sicherung

B.1.6. Sicherung im demografischen Wandel –

Prognosen der Bevölkerungsentwicklung

Bevölkerungsstruktur 2030

NEU

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 11

B.1. Systeme der sozialen Sicherung

B.1.6. Sicherung im demografischen Wandel –

Prognosen der Bevölkerungsentwicklung

Bevölkerungsstruktur 2060

NEU

(7)

B.1. Systeme der sozialen Sicherung

B.1.6. Sicherung im demografischen Wandel –

Aktuelle Ergebnisse Generationenbilanzierung

NEU

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 13

Quelle: Forschungszentrum Generationenverträge.

http://www.stiftung-marktwirtschaft.de/fileadmin/user_upload/Pressemitteilungen/2010/PK_Generationenbilanz_2010_Folien_final.pdf

B.1. Systeme der sozialen Sicherung

B.1.6. Sicherung im demografischen Wandel –

Aktuelle Ergebnisse Generationenbilanzierung

NEU

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 14

Quelle: Forschungszentrum Generationenverträge.

http://www.stiftung-marktwirtschaft.de/fileadmin/user_upload/Pressemitteilungen/2010/PK_Generationenbilanz_2010_Folien_final.pdf

(8)

B.3. Soziale Sicherung in Deutschland

B.3.1. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) – Beitrags- vs. Steuerfinanzierung – Stand D 2008

NEU

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 15

Quelle: Rentenversicherungsbericht 2009.

B.3. Soziale Sicherung in Deutschland

B.3.1. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) – Versicherungsfremde Leistungen

NEU

Quelle: http://www.boeckler.de/32015_34874.html

(9)

B.3. Soziale Sicherung in Deutschland

B.3.1. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) – Leistungen – Stand D 2008

NEU

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 17

Quelle: Rentenversicherungsbericht 2009.

Ost / jährlich West / jährlich

Ost / monatlich West / monatlich

Jahr

B.3. Soziale Sicherung in Deutschland

B.3.1. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) – Deckelung der Bemessungsgrundlage für Beiträge

NEU

54.600 EUR 63.000 EUR

4.550 EUR 5.250 EUR

2007

52.800 EUR 63.000 EUR

4.400 EUR 5.250 EUR

2006

52.800 EUR 62.400 EUR

4.400 EUR 5.200 EUR

2005

52.200 EUR 61.800 EUR

4.350 EUR 5.150 EUR

2004

51.000 EUR 61.200 EUR

4.250 EUR 5.100 EUR

2003

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 18

2008 5.300 EUR 4.500 EUR 63.600 EUR 54.000 EUR 2009 5.400 EUR 4.550 EUR 64.800 EUR 54.600 EUR

(10)

B.3. Soziale Sicherung in Deutschland

B.3.1. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) – Aktiv und passiv Versicherte

NEU

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 19

Quelle: Rentenversicherungsbericht 2009.

B.3. Soziale Sicherung in Deutschland

B.3.1. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) – Beitragssätze

NEU

Quelle:

http://forschung.deutsche- rentenversicherung.de

(11)

B.3. Soziale Sicherung in Deutschland

B.3.1. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) – Durchschnittliche Bruttojahresarbeitsentgelte

NEU

Quelle:

http://forschung.deutsche- rentenversicherung.de

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 21

† Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor berücksichtigt das tatsächliche Renteneintrittsalter. Für

B.3. Soziale Sicherung in Deutschland

B.3.1. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) – Aufgaben und Leistung (7)

NEU

Rentnerinnen und Rentner, die ohne besondere Vertrauensschutzregelungen bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand treten, mindert der Zugangsfaktor deshalb die Höhe der Entgeltpunkte. Dadurch ergibt sich für die gesamte Rentenbezugsdauer, also auch über das 65.

Lebensjahr hinaus, eine geringere Rentenhöhe. Im umgekehrten Fall wirkt sich eine längere Berufstätigkeit dementsprechend positiv auf die

Rentenhöhe aus.

„ Abschlag auf Rentenzahlung bei vorzeitiger Inanspruchnahme (max. 60 Monate)

um 0,3% je Monat (3,6% je Jahr)

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 22

„ Zuschlag auf Rentenzahlung bei späterer Inanspruchnahme um 0,5% je Monat (6% je Jahr)

Der Zugangsfaktor gleicht so die Vor- und Nachteile der durch früheren Rentenbeginn oder späteren Renteneintritt unterschiedlich langen Rentenbezugszeiten wieder aus.

(12)

B.3. Soziale Sicherung in Deutschland

B.3.1. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) – Rentenanpassungen, aktueller Rentenwert

NEU

Rentenanpassungen, aktueller Rentenwert und allg.

Bemessungsgrundlage

Jahr Rentenanpassungen Aktueller Rentenwert Allgemeine

Quelle:

http://forschung.deutsche- rentenversicherung.de Jahr Rentenanpassungen Aktueller Rentenwert Allgemeine

Bemessungsgrundlage

zum - in v.H. - ab - in DM/€ - - in DM -

West Ost West Ost allg. RV KnV

2002 2 1.7. 2,16 2,89 1.7. 25,86 22,70 x x

2003 2 1.7. 1,04 1,19 1.7. 26,13 22,97 x x

2004 2 1.7. x x 1.7. x x x x

2005 2 1.7. x x 1.7. x x x x

2006 2 1.7. x x 1.7. x x x x

2007 2 1.7. 0,54 0,54 1.7. 26,27 23,09 x x

2008 2 1.7. 1,10 1,10 1.7. 26,56 23,34 x x

2009 2 1.7. 2,41 3,38 1.7. 27,20 24,13 x x

1 In diesen Jahren gab es keine Rentenanpassung, die anderen Bemessungswerte gelten nur für Zugangsrenten 2 Ab 2002 aktueller Rentenwert in €; bis 2001 in DM

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 23

x = Keine Rentenanpassung, der aktuelle Rentenwert gilt weiter

Von 1957 bis 1977 wurden die Zugangsrenten und die Bestandsrenten in der Rentenversicherung unterschiedlich angepasst, die Spalte allgemeine Bemessungsgrundlage bis 1978 gilt ausschließlich für Zugangsrentner der damaligen Zeit.

Quelle: Rentenanpassungsverordnungen

B.3. Soziale Sicherung in Deutschland

B.3.1. Die gesetzliche Rentenversicherung B.3.1.1. Der Generationenvertrag

NEU

† Finanzierung der Alterssicherung im Umlageverfahren

† Erwerbstätige finanzieren mit ihren Beiträgen die Leistungen für die aus dem

E b l b hi d G ti

Erwerbsleben ausgeschiedene Generation

† erwerben dabei einen Anspruch auf ähnliche Leistungen der nachfolgenden Generationen

† Keine Kapitaldeckung

† In Deutschland seit 1957

† Dynamisierung durch Bindung an Lohnentwicklung

† Vorteil: Absicherung bei Wirtschaftskrisen, Kriegen

† Funktioniert bei wachsender Bevölkerung und Wirtschaft

† Problem: Finanzierungslücken bei Alterungg g

(13)

Bt = Summe der Beitragszahlungen

B.3. Soziale Sicherung in Deutschland

B.3.1. Die gesetzliche Rentenversicherung

B.3.1.1. Der Generationenvertrag – Versorgungsniveau und Bevölkerungsentwicklung (1)

NEU

Bt Summe der Beitragszahlungen Rt = Summe der Rentenzahlungen ZB = Zahl der Beitragspflichtigen ZR = Zahl der Rentenbezieher

l = Lohnsatz

r = durchschnittliche Rente

b Beitragssatz

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 25

b = Beitragssatz Tb = Bundeszuschuss

(1) Bt = Rt : ausgeglichenes Budget der RV

B.3. Soziale Sicherung in Deutschland

B.3.1. Die gesetzliche Rentenversicherung B.3.1.1. Der Generationenvertrag –

Versorgungsniveau und Bevölkerungsentwicklung (2) NEU

(1) Bt Rt : ausgeglichenes Budget der RV (2) Bt = ZB ∗ l ∗ b + Tb

(3) Rt = ZR ∗ r (4) ZB∗ l ∗ b + Tb = ZR ∗ r

(5) r / l = b ∗ ZB / ZR + Tb / (ZR ∗ l) (5a) r = b ∗ l ∗ ZB / ZR + Tb / ZR

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 26

(14)

Politikvariablen:

→ ZB/ ZR Bestimmt durch Ruhestandsbeginn

B.3. Soziale Sicherung in Deutschland

B.3.1. Die gesetzliche Rentenversicherung

B.3.1.1. Der Generationenvertrag – Versorgungsniveau und Bevölkerungsentwicklung (3)

NEU

→ ZB/ ZR Bestimmt durch Ruhestandsbeginn (ZR) und Erwerbstätigkeit bzw.

Erwerbslosigkeit (ZB)

→ r Rentenrecht (Eckrentner)

→ b Rentenrecht

→ Tb Rentenrecht

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 27

Tarifautonomie:

→ l (Insider versus Outsider)

B.3. Soziale Sicherung in Deutschland

B.3.1. Die gesetzliche Rentenversicherung B.3.1.1. Der Generationenvertrag –

Versorgungsniveau – „Standardrenteniveau“

NEU

† Standardrentenniveau

† Verhältnis von Standardrente („Eckrente“) und dem Durchschnittseinkommen d E b täti d lb J h

der Erwerbstätigen desselben Jahres

† Standardrente entspricht einer abschlagsfreien Altersrente mit 45 Entgeltpunkten

† Brutto-Rentenniveau

† Brutto-Standardrente in % des durchschnittlichen Bruttoentgelts desselben Jahres

† Netto-Rentenniveau vor Steuern

† Standardrente abzüglich der darauf entfallenden Sozialabgaben (Kranken und Pflegeversicherung) in % des Durchschnittsverdiensts desselben Jahres abzüglich der darauf entfallenden durchschnittlichen Sozialabgaben abzüglich der darauf entfallenden durchschnittlichen Sozialabgaben

† Ziele: Stabilisierung Netto-Rentenniveau vor Steuern

† bis zum Jahr 2020 bei 46%

† bis zum Jahr 2030 bei 43%

† (Rentenbeitragssatz bei max. 22%)

† (Regelaltersgrenze für eine Altersrente steigt bis 2029 auf 67 Jahre)

(15)

B.3. Soziale Sicherung in Deutschland

B.3.1. Die gesetzliche Rentenversicherung B.3.1.1. Der Generationenvertrag –

Versorgungsniveau

NEU

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 29

B.3. Soziale Sicherung in Deutschland

B.3.1. Die gesetzliche Rentenversicherung B.3.1.1. Der Generationenvertrag –

Rentenanpassung (Fortschreibung aktueller Rentenwert) NEU

aRWt ist der zu berechnende aktuelle Rentenwert aRWt-1 ist der aktuelle Rentenwert des Vorjahres

BEt-x sind Bruttolöhne und -gehälter des Vorjahres (t-1), des vorvergangenen Jahres (t-2) oder vorvorvergangenen Jahre (t-3) je Arbeitnehmer ohne Ein-Euro-Jobs nach der Systematik der VGR

bBEt-x sind die beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter nach der Versichertenstatistik des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger ohne Beamte und einschließlich der Beiträge auf Arbeitslosengeld des vorvergangenen (t-2) oder vorvorvergangenen (t-3) Kalenderjahres AVAt-x

ist der Altersvorsorgeanteil des vergangenen (t-1) oder vorvergangenen (t-2) Kalenderjahres; beginnend mit 0,5 im Jahr 2002 steigt dieser jährlich um 0,5 bis er 4,0 erreicht; in den Jahren 2006, 2007 und 2008 lag der AVA konstant bei 2,0, weswegen der AVA erst im Jahr 2012 den Wert 4,0 erreicht

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 30

RVBt-x ist der Beitrag zur Rentenversicherung des vergangenen (t-1) oder vorvergangenen (t-2) Kalenderjahres

RQt-x ist der Rentnerquotient des vergangenen (t-1) bzw. vorvergangenen (t-2) Kalenderjahres; der RQ berechnet das Verhältnis der ÄquivalenzrenternInnen zu den ÄquivalenzbeitragszahlerInnen und ist so ausgestaltet:

α Entspricht aktuell 0,25. Dadurch geht die rentenmindernde Wirkung des Rentnerquotienten lediglich zu einem Viertel ein.

(16)

B.3. Soziale Sicherung in Deutschland

B.3.1. Die gesetzliche Rentenversicherung

B.3.1.1. Der Generationenvertrag – Förderung der ergänzenden privat finanzierten Rentenversicherung

NEU

† „Riester-Rente“: Altersvermögensgesetz (AVmG) §§ 10a, 79 ff. EStG

† Private Rentenversicherungsverträgeg g

† Gefördert durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten Ziel:

Kompensation reduziertes Netto-Rentenniveau

† Förderberechtigt sind

† rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbständige

† Beamte

† ALG-II-Empfänger, Kindererziehende

† Förderung

† Altersvorsorgezulage nach Abschnitt XI. EStG

† Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 31

† Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG

†Altersvorsorgeleistungen bis 4% des beitragspflichtigen Einkommens

† Zertifizierte Verträge

† Garantie der eingezahlten Beiträge (Eigenleistung + staatliche Zulage)

† Leibrente

B.3. Soziale Sicherung in Deutschland

B.3.2. Die gesetzliche Krankenversicherung B.3.2.3. Ausgestaltung in Deutschland (2)

NEU

Quelle: Spiegel 22 / 2010.

(17)

jährlich monatlich

Jahr

B.3. Soziale Sicherung in Deutschland

B.3.2. Die gesetzliche Krankenversicherung B.3.2.3. Ausgestaltung in Deutschland (6)

NEU

Deckelung

42 750 EUR 3 562 50 EUR

2007

42.750 EUR 3.562,50 EUR

2006

42.300 EUR 3.525,00 EUR

2005

41.850 EUR 3.487,50 EUR

2004

41.400 EUR 3.450,00 EUR

2003

40.500 EUR 3.375,00 EUR

2002

78.300 DM 6.525,00 DM

2001

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 33

42.750 EUR 3.562,50 EUR

2007

2008 3.600,00 EUR 43.200 EUR 2009 3.675,00 EUR 44.100 EUR

B.3. Soziale Sicherung in Deutschland

B.3.2. Die gesetzliche Krankenversicherung B.3.2.3. Ausgestaltung in Deutschland (11)

NEU

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 34

(18)

B.3. Soziale Sicherung in Deutschland

B.3.2. Die gesetzliche Krankenversicherung B.3.2.3. Gesundheitsfonds ab 2009

NEU

† Gesundheitsfonds

† Einheitlicher GKV-Beitrag

†Ab 1.1.2009: 15,5%, ab 1.7.2009: 14,9%, davon 7% Arbeitgeberbeitrag

† Mittelzuteilung an Versicherungen mit morbiditätsorientiertem Risikostrukturausgleich

† Zusätzliche Mitgliedsbeiträge der Versicherten, wenn Krankenkassen mit den aus dem Gesundheitsfonds zugeteilten Mitteln nicht auskommen

†bis zu 8 Euro im Monat pauschal ohne Einkommensprüfung

†Beschränkung auf 1% der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder

† Idee: Umfassendere Morbiditätsberücksichtigung im Risikostrukturausgleich soll Wettbewerb der Krankenkassen nicht mehr verzerren

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 35

soll Wettbewerb der Krankenkassen nicht mehr verzerren

† bisher: Anreize, möglichst gesunde Patienten aufzunehmen

† Kritik: Anreize für Kassen, mehr über Ärzte mehr chronische Erkrankungen zu diagnostizieren

† Hintergrund: Kompromiss zwischen Bürgerversicherung und Gesundheitsprämie

B.3. Soziale Sicherung in Deutschland

B.3.2. Die gesetzliche Krankenversicherung B.3.2.3. Alternative Finanzierungsmodelle

NEU

† Bürgerversicherung

† SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linken

† Weiterhin einkommensabhängige Finanzierung der GKV

†Alle Bürger mit allen Einkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze)

†also auch Beamte, Selbständige, privatversicherte Arbeitnehmer

†Art Bruttoeinkommensteuer

† Arbeitgeberbeitrag weiterhin einbeziehen oder auszahlen

† Gesundheitsprämie

† CDU und FDP

†Einheitlicher Beitrag von 150 Euro pro Monat für jeden gesetzlich Krankenversicherten

d b f

†Kinder beitragsfrei

† Arbeitgeberbeiträge bei 7% des beitragspflichtigen Einkommens einfrieren

†Über Gesundheitsfonds mit morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich auf Krankenkassen verteilt

† Zusätzliche Mitgliedsbeiträge der Versicherten, wenn Krankenkassen mit den aus dem Gesundheitsfonds zugeteilten Mitteln nicht auskommen

†Sozialausgleich bei geringen Einkommen => steuerfinanziert!

(19)

†

Aufgaben und Leistungen (4)

B.3. Soziale Sicherung in Deutschland

B.3.2. Die gesetzliche Krankenversicherung B.3.2.3. Ausgestaltung in Deutschland

NEU

4.

Krankengeld.

„

70 % des letzten vollen monatlichen Bruttoeinkommens, höchstens 90 % des letzten vollen monatlichen

Nettoeinkommens

„

Beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 37

B.3. Soziale Sicherung in Deutschland

B.3.2. Die gesetzliche Krankenversicherung B.3.2.3. Ausgaben der GKV 2008 nach Bereichen

NEU

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 38

(20)

B.3. Soziale Sicherung in Deutschland

B.3.2. Die gesetzliche Krankenversicherung B.3.2.3. Ausgabenentwicklung GKV

NEU

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 39

B.3. Soziale Sicherung in Deutschland

B.3.2. Die gesetzliche Krankenversicherung B.3.2.3. Projektionen Ausgabenentwicklung GKV

NEU

(21)

B.3. Soziale Sicherung in Deutschland

B.3.2. Die gesetzliche Krankenversicherung B.3.2.3. Permanente Gesundheitsreform

NEU

† Gesundheitssystem wenig effizient

† Internationale Benchmark-Analysen zeigen für Deutschland

† Internationale Benchmark Analysen zeigen für Deutschland

†überdurchschnittliche Kosten

†bei durchschnittlichen Ergebnissen (Lebenserwartung, Heilerfolge)

† Zu geringe Anreize für effiziente Mittelverwendung und Gesundheitsvorsorge

† Geringer Wettbewerb zwischen Krankenkassen oder den Anbietern von Gesundheitsleistungen (Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken etc.)

† Nur geringe und pauschale Kostenbeteiligungen der Versicherten

† Belastungen durch demographischen Wandel und medizinischen Fortschritt

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 41

† Ausgabensteigerungen durch medizinischen Fortschritt und Alterung

† Finanzierungsbasis bei einkommensbezogenen Beiträgen erodiert

† Lohnbezogene Beiträge belasten Arbeitsmarkt-Beziehungen

† Breitere Bemessungsgrundlagen (Bürgerversicherung) oder Kopfprämien

B.4. Soziale Grundsicherung

B.4.1. Entwicklung der Arbeitslosigkeit in D NEU

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 42

Quelle: Bundesagentur für Arbeit.

http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/interim/analytik/grafikanalysen/jzeitreihen.shtml

(22)

B.4. Soziale Grundsicherung

B.4.1. Entwicklung der Arbeitslosenquoten in D NEU

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 43

Quelle: Bundesagentur für Arbeit.

http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/interim/analytik/grafikanalysen/jzeitreihen.shtml

B.4. Soziale Grundsicherung

B.4.1. Arbeitslosenquoten regional

NEU

Quelle: Bundesagentur für Arbeit.

http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/interim/analytik/grafikanalysen/amreg.shtml

(23)

B.4. Soziale Grundsicherung

B.4.1. Arbeitslose und Kurzarbeiter bis Mai 2010 NEU

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 45

B.4. Soziale Grundsicherung B.4.2. Arbeitslosengeld I

† Versicherte: Abhängig Beschäftigte

† Beiträge: Arbeitnehmer und Arbeitgeber, bis zur Beitragsbemessungsgrenze

NEU

Rentenversicherung

† Leistungen des Arbeitslosengeld I

† Bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Saison-Kurzarbeit (Bauwirtschaft), Insolvenz des Arbeitgebers

† Sperrzeiten bei Arbeitsaufgabe, bei Arbeitsablehnung, bei unzureichenden Eigenbemühungen, bei Meldeversäumnissen

† Leistungshöhe: 60% des versicherungspflichtigen Nettoentgelts (67 % mit Kind)

† Anpruchsdauer

†12 Monate (bei 24 Monaten versicherungspflichtiger Beschäftigung)

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 46

†12 Monate (bei 24 Monaten versicherungspflichtiger Beschäftigung)

†Bis zu 24 Monaten bei Arbeitslosen im Alter von 50 und älter

† Leistungen der aktiven Arbeitsförderung

†Förderung der beruflichen Weiterbildung, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Personal Service Agenturen, Lohnkostenzuschuss, Eingliederungszuschuss, Gründungszuschuss für Existenzgründer

(24)

B.4. Soziale Grundsicherung

B.4.2. Arbeitslosengeld I: Kurzarbeitergeld

† Außerordentliche Arbeitszeitreduzierung bei bestehendem Arbeitsverhältnis

NEU

Arbeitsverhältnis

† Soll bei schwieriger Wirtschaftslage Kündigungen vermeiden

† Voraussetzungen

† „erheblicher Arbeitsausfall“ aus wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis

† Arbeitsausfall ist vorübergehend

† Mindestens ein Drittel der beschäftigten Arbeitnehmer li t h l h P t d B tt t lt

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 47

verliert mehr als zehn Prozent des Bruttoentgelts

† Leistungshöhe: 60% der Nettoentgeltdifferenz des Monats, in dem die Arbeit ausgefallen ist (67 % mit Kind)

B.4. Soziale Grundsicherung

B.4.1. Regionale Entwicklung der Kurzarbeit 2009 NEU

(25)

B.4. Soziale Grundsicherung

B.4.2. Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe: Neukonzeption ab 2005

NEU

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 49

B.4. Soziale Grundsicherung B.4.2. Arbeitslosengeld II

† Leistungen des Arbeitslosengeld II (1)

NEU

Die Leistung ist der Höhe nach weitgehend identisch mit der Sozialhilfe und setzt sich wie diese zusammen aus einer Regelleistung (bis 1. Juni 2006: West-Länder sowie Berlin:

345,00 €; Ost-Länder: 331,00 €; seit 1. Juni 2006 einheitlich in ganz Deutschland 345,00 €), den angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung, ggf. Mehrbedarfszuschlägen und einmaligen Beihilfen. Menschen, die zuvor einen höheren

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 50

g ,

Betrag an Arbeitslosengeld erhalten haben, können bis zu 2 Jahre lang einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II erhalten.

Regelleistung seit 1. Juli 2009: 359,00 €

(26)

†

Bundesverfassungsgericht, 9. Februar 2010:

†

Höhe der pauschalisierten Regelleistung des Arbeitslosengeld II und B.4. Soziale Grundsicherung

B.4.2. Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung

NEU

†

Höhe der pauschalisierten Regelleistung des Arbeitslosengeld II und des Sozialgeldes nicht grundsätzlich verfassungswidrig

†

Beanstandet wurde die Ermittlung wegen teilweise unzureichend nachvollziehbarer Berechnungs- und Fortschreibungsgrundlagen

†Pauschalisierung ist verfassungswidrig, soweit keine Härtefallregelung für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf besteht

†Ermöglicht zusätzliche Leistungen für Betroffene

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 51

†Anpassung der Regelleistung nach Rentenanpassung ist sachwidrig, statt dessen Orientierung an der tatsächlichen Bedarfsentwicklung (Preissteigerungen, Nettolohn etc.)

†

Neuregelung bis zum 31. Dezember 2010

† Anrechnungsfrei bleiben monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit in Höhe von

B.4. Soziale Grundsicherung

B.4.2. Arbeitslosengeld II – Anreize für Aufnahme einer Erwerbsarbeit

NEU

von

† 100 Euro

† 20 % des Bruttoeinkommens zwischen 100 Euro und 800 Euro

† 10 % des Bruttoeinkommens zwischen 800 Euro und 1.200 Euro

† Einkommensanteile über 1 200 Euro werden in voller Höhe angerechnet

†Bei mindestens einem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft gilt dies erst für Einkommensanteile über 1 500 Euro

† Die dafür aufgewendete Arbeitszeit spielt keine Rolle.

† Das heißt: Bei 400 Euro Zusatzverdienst bleiben 160 Euro anrechnungsfrei

† Das heißt: Bei 400 Euro Zusatzverdienst bleiben 160 Euro anrechnungsfrei

† 100 Euro + 20 % von 300 Euro

(27)

B.4. Soziale Grundsicherung

B.4.2. Arbeitslosengeld II – Quoten Bedarfsgemeinschaften

NEU

Dr. Stefan Bach Steuer- und Sozialpolitik

SS 2010 53

Quelle: Bundesagentur für Arbeit.

http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/interim/analytik/reports/zentral.shtml

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