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Archiv "Krankenhäuser: Nachteile für Krebspatienten" (23.01.2004)

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Soziale Dienste

Kultur der Freiwilligkeit gefordert

Mit der Wehrpflicht ent- fiele auch der Zivildienst.

D

er Zivildienst soll zügig – möglichst ab Oktober – an die Dauer der allgemeinen Wehrpflicht angepasst und von zehn auf neun Monate verkürzt werden. Dies kün- digte Renate Schmidt am 15.

Januar in Berlin an. Langfri- stig plädiert die Bundesfami- lienministerin für einen Aus- bau der Freiwilligendienste.

Ihre Vorschläge decken sich

mit den Empfehlungen der Kommission „Impulse für die Zivilgesellschaft“, deren Be- richt sie entgegennahm.

Nach Auffassung der Ex- perten könnte ein Mix von freiwilligen Helfern, Vollzeit- beschäftigten und Mini-Job- bern große Teile der Aufgaben der derzeit etwa 93 000 Zivil- dienstleistenden übernehmen – falls die Regierung das Ende der Wehrpflicht beschließen sollte. Die von Schmidt einge- setzte Kommission aus Ver- tretern von Bund, Ländern, Kommunen und Trägern von sozialen Einrichtungen lehnt eine allgemeine Dienstpflicht aus verfassungs- und völker- rechtlichen Gründen ab. Not- wendig sei vielmehr eine neue Anerkennungskultur für frei- willige Dienste. Für neue Frei- willigendienste müssten auch

monetäre und geldwerte For- men geprüft werden, beton- te Ministerin Schmidt. Eine Kultur des Gemeinsinns müs- se Unterstützung vom Staat erhalten. Man könne dabei auf erfolgreiche Programme wie das freiwillige soziale und ökologische Jahr aufbauen.

2004 leisten mehr als 15 000 junge Männer und Frauen diesen Freiwilligendienst. JF A K T U E L L

Krankenhäuser

Nachteile für Krebspatienten

Folgen des neuen dia- gnosebezogenen Fallpauschalensystems

N

achteilige Wirkungen für die Behandlung von Krebs- patienten infolge der Ein- führung von diagnoseorien- tierten Fallpauschalen (Diag- nosis Related Groups) be- fürchtet die Deutsche Krebs- gesellschaft e.V.

Der für das Jahr 2004 vor- gelegte Fallpauschalen-Kata- log berücksichtige nicht die Behandlungs- und Leistungs- vielfalt von Krankenhäusern, insbesondere von onkologi- schen Zentren. Die erhebli- chen Kostenunterschiede bei der Behandlung ein und der- selben Krebserkrankung – je

nach Schweregrad, Verweil- dauer und unterschiedlicher Therapie-Schemata – würden in den Fallpauschalen noch unzureichend berücksichtigt.

So würden in dem vom Bun- desministerium für Gesund- heit und Soziale Sicherung vorgelegten Fallpauschalen- katalog 2004 beispielsweise Patientinnen mit Brustkrebs weitgehend unabhängig von der Art und den Kosten der durchgeführten Chemo-

therapie den glei- chen Pauschalen zu- geordnet werden.

Zwar erlitten Kran- kenhäuser, die on- kologische Patien- tinnen versorgen, wegen der Budget- neutralität und des Bestandsschutzes noch keine unmit- telbaren finanziel- len Nachteile, die Verunsicherung aus der Perspektive der Krebsmedizin wach- se aber. Es gebe nämlich keine klaren und praktikablen Kri- terien für die Inanspruch- nahme gesetzlicher Ausnah- meregelungen, insbesondere für onkologische Fachabtei- lungen. Diese benötigten aber eine Planungssicherheit. In je- dem Fall dürfte die Behand- lung von krebserkrankten Pa- tientinnen nicht zu einem

„ökonomischen Risikofall“

für Krankenhäuser werden, so die Krebsgesellschaft. HC

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A

A148 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 423. Januar 2004

Bürgerversicherung

Systemwechsel in Etappen

Deutscher Gewerk- schaftsbund legt 4-Stufen-Plan vor.

D

er Deutsche Gewerk- schaftsbund (DGB) plä- diert für die schrittweise Ein- führung einer Bürgerversi- cherung für alle. Dazu stellte DGB-Vize Ursula Engelen- Kefer am 16. Januar in Ber- lin einen 4-Stufen-Plan vor.

Ziel sei es, so die Gewerk- schafterin, bis 2010 wesentli- che Elemente des neuen Sy- stems zu etablieren. Nur so könne den demographischen Problemen begegnet werden.

Nach Einschätzung Engelen- Kefers sei die Bürgerversi- cherung die „sozial gerechte Weiterentwicklung der soli- darischen Krankenversiche- rung“ und eine Alternati- ve zum Kopfprämien-Modell der CDU.

Die Pläne des DGB se- hen zunächst eine schrittwei- se Anhebung der Versiche- rungspflichtgrenze vor. Zahl- reichen Besserverdienern wür- de so der Weg zur privaten Konkurrenz verbaut. In ei- nem zweiten Schritt sollen auch andere Einkommensar- ten, wie Mieten und Kapi- talerträge, in die Beitragsbe- messung einbezogen werden.

Die DGB-Pläne sehen eine Ober- und eine Untergrenze vor, um übermäßige Bela- stungen zu vermeiden. Ein Freibetrag soll sicherstellen, dass untere Einkommen so- wie Rentner nicht doppelt und dreifach belastet werden.

Für die Erhöhung der Bei- tragsbemessungsgrenze sieht der DGB eine Schonfrist für Arbeitnehmer und Betriebe vor. So wird eine Anpas- sung erst ab 2010 in Betracht gezogen. In einer letzten Pha- se sollen auch Selbststän- dige und Beamte ein Wahl- recht zwischen Gesetzlicher oder privater Krankenversi- cherung erhalten. SR Rund 93 000 junge Männer lei-

sten derzeit Zivildienst.

Brustkrebstherapie: Ökonomischer Risiko- fall für Krankenhäuser?

Foto:ddp Foto:ddp

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